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Alkohol Am Steuer Rechner

Berechnen Sie Alkohol Am Steuer mit Ihren eigenen aktuellen Werten. Veränderliche Preise, Sätze oder Messgrößen werden nicht versteckt geschätzt, sondern ausdrücklich eingegeben.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Blutalkoholkonzentration, Der wievielte Verstoss, Probezeit oder unter 21 Jahre, Ausfallerscheinungen oder Unfall

Ergebnis

Rechtsfolgen der eingegebenen Promillezahl

Berechnungsgrundlage

Bußgeld- und Straftatbestände nach § 24a StVG und §§ 315c, 316 StGB je nach Blutalkoholkonzentration

Nicht enthalten

Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – das ist eine <strong>Straftat</strong>, keine Ordnungswidrigkeit, mit Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist. Bereits ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰. Nicht abgebildet: MPU-Anordnung, versicherungsrechtliche Folgen (Regress bis 5.000 €) und strafrechtliche Nebenfolgen. Ersetzt keine Rechtsberatung

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Blutalkoholkonzentration0.8 ‰
Der wievielte VerstossErster Verstoss
Probezeit oder unter 21 JahreNein
Ausfallerscheinungen oder UnfallNein

2. Zwischenschritte

1EinstufungOrdnungswidrigkeit nach § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
2Bussgeld500 €
3Punkte in Flensburg2
4Fahrverbot1 Monat
5Verwaltungsgebuehr28,50 €
Ergebnis dieses Beispiels532 €

Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntuechtigkeit vor – das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und wird mit Geldstrafe nach Tagessaetzen und Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Schon ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zum Unfall kommt. Fuer Fahranfaenger und unter 21-Jaehrige gilt ausnahmslos 0,0 ‰.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
BlutalkoholkonzentrationZahlenwert in ‰0 bis 5 ‰Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Der wievielte VerstossErster Verstoss · Zweiter Verstoss · Dritter oder weitererAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Probezeit oder unter 21 JahreNein · Ja – es gilt 0,0 ‰AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Ausfallerscheinungen oder UnfallNein · JaAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Vollständiges Rechenbeispiel für Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Für die Einordnung des Alkohol-Am-Steuer-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Alkohol-Am-Steuer-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Blutalkoholkonzentration0,8 ‰Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner wird „Blutalkoholkonzentration“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 5 ‰.
Der wievielte VerstossErster VerstossDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Erster Verstoss, Zweiter Verstoss, Dritter oder weiterer.
Probezeit oder unter 21 JahreNeinDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja – es gilt 0,0 ‰.
Ausfallerscheinungen oder UnfallNeinDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 532 €. Für den Alkohol-Am-Steuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntuechtigkeit vor – das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und wird mit Geldstrafe nach Tagessaetzen und Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner gilt außerdem: Schon ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zum Unfall kommt. Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner gilt außerdem: Fuer Fahranfaenger und unter 21-Jaehrige gilt ausnahmslos 0,0 ‰.

  • Einstufung: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
  • Bussgeld: 500 €
  • Punkte in Flensburg: 2
  • Fahrverbot: 1 Monat
  • Verwaltungsgebuehr: 28,50 €

Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Wie stark wirkt „Der wievielte Verstoss“?

Beim Vergleich zum Alkohol-Am-Steuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Der wievielte Verstoss wird angepasst. Am Alkohol-Am-Steuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufDer wievielte VerstossAusgabe
AusgangswertErster Verstoss532 €
VergleichswertZweiter Verstoss1.053,50 €

Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Alkohol-Am-Steuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Alkohol-Am-Steuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Witterung, Beladung, Reifen und Fahrweise können Praxiswerte verschieben.
  • Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Rechtlich relevante Ergebnisse anhand der aktuellen Vorschrift und des konkreten Fahrzeugs prüfen.
  • Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Fahrzeugdaten aus Zulassungsbescheinigung, Bordcomputer oder Herstellerangabe übernehmen.
  • Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner: Strecke, Fahrprofil und Energie- oder Kraftstoffpreis auf denselben Zeitraum beziehen.

Der erste Kurztest für Alkohol-Am-Steuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Alkohol-Am-Steuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Die Referenztabelle des Alkohol-Am-Steuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Alkohol-Am-Steuer-Rechner
Blutalkoholkonzentration0,8 ‰0 ‰ bis 5 ‰Blutalkoholkonzentration wird beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Der wievielte VerstossErster VerstossErster Verstoss · Zweiter Verstoss · Dritter oder weitererDer wievielte Verstoss wählt beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Probezeit oder unter 21 JahreNeinNein · Ja – es gilt 0,0 ‰Probezeit oder unter 21 Jahre bestimmt beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Ausfallerscheinungen oder UnfallNeinNein · JaAusfallerscheinungen oder Unfall wählt beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Alkohol-Am-Steuer-Rechner sollten Fahrzeug-, Strecken- und Verbrauchsdaten aus derselben Fahrt oder demselben Fahrzeugzustand stammen. Herstellerwert und eigene Messung sind getrennt zu kennzeichnen.

Prüfbare Szenarien zum Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen532 €
Niedrigerer VergleichBlutalkoholkonzentration: 0,6 ‰532 €
Höherer VergleichBlutalkoholkonzentration: 1 ‰532 €

Der Basislauf des Alkohol-Am-Steuer-Rechner ergibt 532 €. Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntuechtigkeit vor – das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und wird mit Geldstrafe nach Tagessaetzen und Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Schon ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zum Unfall kommt. Fuer Fahranfaenger und unter 21-Jaehrige gilt ausnahmslos 0,0 ‰. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Blutalkoholkonzentration“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner

Der Alkohol-Am-Steuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – das ist eine <strong>Straftat</strong>, keine Ordnungswidrigkeit, mit Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist. Bereits ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰. Nicht abgebildet: MPU-Anordnung, versicherungsrechtliche Folgen (Regress bis 5.000 €) und strafrechtliche Nebenfolgen. Ersetzt keine Rechtsberatung

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Alkohol-Am-Steuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Alkohol-Am-Steuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Fahrzeugschein, Herstellerunterlage oder eigenes Fahrtenprotokoll oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.

Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?

Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.

Wie vergleiche ich zwei Varianten?

Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.

Welche Angaben brauche ich für Alkohol-Am-Steuer-Rechner?

Bereiten Sie Blutalkoholkonzentration, Der wievielte Verstoss, Probezeit oder unter 21 Jahre und Ausfallerscheinungen oder Unfall vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Alkohol-Am-Steuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 532 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Der wievielte Verstoss. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von Erster Verstoss auf Zweiter Verstoss. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Alkohol-Am-Steuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – das ist eine <strong>Straftat</strong>, keine Ordnungswidrigkeit, mit Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist. Bereits ab 0,3 ‰ droht dasselbe, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰. Nicht abgebildet: MPU-Anordnung, versicherungsrechtliche Folgen (Regress bis 5.000 €) und strafrechtliche Nebenfolgen. Ersetzt keine Rechtsberatung Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.