Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Rente des Verstorbenen | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 10000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Alter des Hinterbliebenen | Zahlenwert in Jahre | 18 bis 100 Jahre | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Erzieht Kind unter 18 / Pflege? | Nein · Ja | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Erwerbsgemindert? | Nein · Ja | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Rechtslage | Neues Recht (Heirat/Tod ab 2002) · Altes Recht (vor 2002) | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Eigene Rente (brutto) | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 10000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Arbeitseinkommen (pauschales Netto) | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 20000 €/Monat | Bei Brutto-Arbeitslohn zieht die DRV meist pauschal 40 % ab. |
| Kinder (für Freibetrag) | Zahlenwert in Anzahl | 0 bis 12 Anzahl | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)? | Nein · Ja – volle Rente | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Deutsche Rentenversicherung – Hinterbliebenenrente. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Witwenrente 2026: Das Wichtigste in Kürze
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll den Wegfall des Partnereinkommens abfedern. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Rente des Verstorbenen, dem Alter und der Lebenssituation des Hinterbliebenen sowie vom eigenen Einkommen ab. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 €.
Große und kleine Witwenrente
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
- Große Witwenrente – 55 % (60 % nach altem Recht): bei Todesfällen im Jahr 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten, bei Erziehung eines Kindes unter 18 oder bei Erwerbsminderung.
- Kleine Witwenrente – 25 %: in allen anderen Fällen. Bei Ehen ab 2002 ist sie auf 24 Monate befristet.
Der Prozentsatz bezieht sich auf die (fiktive) Rente, die der Verstorbene erhalten hätte.
Voraussetzungen für die Witwenrente
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr (Ausnahme: unvorhergesehener Tod, z. B. Unfall).
- Der Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt (Beitragszeiten).
- Der hinterbliebene Partner hat nicht wieder geheiratet.
Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod – dem Sterbevierteljahr – wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt, also 100 % statt 55 % oder 25 %. In dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt. So bleibt mehr Zeit, die finanzielle Situation neu zu ordnen.
Einkommensanrechnung: So viel bleibt übrig
Eigenes Einkommen mindert die Witwenrente erst oberhalb eines Freibetrags. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt er 1.122,53 € netto, plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind.
- Von Brutto-Arbeitslohn ermittelt die DRV typischerweise ein pauschales Netto; dieses tragen Sie im Rechner ein.
- Eigene Renten werden je nach Rechtslage um 13–14 % gekürzt.
- Vom verbleibenden Betrag über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet.
Liegt das Einkommen unter dem Freibetrag, bleibt die Witwenrente ungekürzt.
Wiederheirat, Rentensplitting und Steuer
Bei einer Wiederheirat entfällt die Witwenrente. Als Ausgleich gibt es einmalig eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Alternativ zur Hinterbliebenenrente kann ein Rentensplitting vereinbart werden, bei dem die in der Ehe erworbenen Ansprüche hälftig geteilt werden – das kann sich bei eigenem hohen Einkommen lohnen.
Die Witwenrente ist steuerpflichtig; es gilt derselbe Besteuerungsanteil wie bei der Altersrente des jeweiligen Rentenbeginnjahrs.
Eigenes Einkommen: So wird angerechnet
Auf die Witwen-/Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, das einen Freibetrag übersteigt – vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 1.122,53 € pro Monat (plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind). Vom übersteigenden anrechenbaren Einkommen werden 40 % abgezogen. Beispiel: 1.800 € anrechenbares Einkommen → 677,47 € über dem Freibetrag → Kürzung 270,99 €. Das Sterbevierteljahr (erste 3 Monate, volle Rente des Verstorbenen) bleibt anrechnungsfrei.
Große oder kleine Witwenrente – und die Wiederheirat
- Große Witwenrente (55 %): ab 47 Jahren, bei Erwerbsminderung oder Kindererziehung – unbefristet.
- Kleine Witwenrente (25 %): für alle anderen – nur noch 24 Monate befristet (neues Recht).
- Altes Recht (Ehe vor 2002 und ein Partner vor 1962 geboren): 60 % statt 55 %, kleine Rente unbefristet – prüfen lassen!
- Wiederheirat beendet den Anspruch – dafür gibt es eine Abfindung (24 Monatsrenten der großen Witwenrente).
- Mindestens 1 Jahr Ehe ist Voraussetzung (Ausnahme: Unfalltod) – die „Versorgungsehe“-Vermutung lässt sich widerlegen.
Vollständiges Rechenbeispiel für Witwenrente-Rechner
Ein belastbares Ergebnis zum Witwenrente-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Witwenrente-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Rente des Verstorbenen | 1.800 €/Monat | Beim Witwenrente-Rechner wird „Rente des Verstorbenen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat. |
| Alter des Hinterbliebenen | 55 Jahre | Beim Witwenrente-Rechner wird „Alter des Hinterbliebenen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 18 bis 100 Jahre. |
| Erzieht Kind unter 18 / Pflege? | Nein | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja. |
| Erwerbsgemindert? | Nein | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja. |
| Rechtslage | Neues Recht (Heirat/Tod ab 2002) | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Neues Recht (Heirat/Tod ab 2002), Altes Recht (vor 2002). |
| Eigene Rente (brutto) | 0 €/Monat | Beim Witwenrente-Rechner wird „Eigene Rente (brutto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat. |
| Arbeitseinkommen (pauschales Netto) | 0 €/Monat | Bei Brutto-Arbeitslohn zieht die DRV meist pauschal 40 % ab. |
| Kinder (für Freibetrag) | 0 Anzahl | Beim Witwenrente-Rechner wird „Kinder (für Freibetrag)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 12 Anzahl. |
| Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)? | Nein | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja – volle Rente. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 861,795 €. Für den Witwenrente-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Große Witwenrente (55 %), nach Einkommensanrechnung und Sozialabgaben.
- Brutto-Witwenrente: 990
- Nach Einkommensanrechnung: 990
- KV-/PV-Beitrag: 128,205
Vergleichslauf: „Rente des Verstorbenen“ verändern
Beim Vergleich zum Witwenrente-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Rente des Verstorbenen wird angepasst. Am Witwenrente-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Rente des Verstorbenen | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 1.800 €/Monat | 861,795 € |
| Vergleichswert | 2.160 €/Monat | 1.034,154 € |
Beim Witwenrente-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Witwenrente-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Witwenrente-Rechner: Plausibilität in vier Schritten
Der Witwenrente-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Witwenrente-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Witwenrente-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Witwenrente-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Witwenrente-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
Der erste Kurztest für Witwenrente-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Witwenrente-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Witwenrente-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Witwenrente-Rechner
Die Referenztabelle des Witwenrente-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Witwenrente-Rechner |
|---|---|---|---|
| Rente des Verstorbenen | 1.800 €/Monat | 0 €/Monat bis 10.000 €/Monat | Rente des Verstorbenen wird beim Witwenrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Alter des Hinterbliebenen | 55 Jahre | 18 Jahre bis 100 Jahre | Alter des Hinterbliebenen wird beim Witwenrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Erzieht Kind unter 18 / Pflege? | Nein | Nein · Ja | Erzieht Kind unter 18 / Pflege? wählt beim Witwenrente-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Erwerbsgemindert? | Nein | Nein · Ja | Erwerbsgemindert? wählt beim Witwenrente-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Rechtslage | Neues Recht (Heirat/Tod ab 2002) | Neues Recht (Heirat/Tod ab 2002) · Altes Recht (vor 2002) | Rechtslage wählt beim Witwenrente-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Eigene Rente (brutto) | 0 €/Monat | 0 €/Monat bis 10.000 €/Monat | Eigene Rente (brutto) wird beim Witwenrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Arbeitseinkommen (pauschales Netto) | 0 €/Monat | 0 €/Monat bis 20.000 €/Monat | Bei Brutto-Arbeitslohn zieht die DRV meist pauschal 40 % ab. |
| Kinder (für Freibetrag) | 0 Anzahl | 0 Anzahl bis 12 Anzahl | Kinder (für Freibetrag) setzt beim Witwenrente-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)? | Nein | Nein · Ja – volle Rente | Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)? bestimmt beim Witwenrente-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug. |
Für den Witwenrente-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Witwenrente-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Witwenrente-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 861,795 € |
| Niedrigerer Vergleich | Rente des Verstorbenen: 1.350 €/Monat | 646,3463 € |
| Höherer Vergleich | Rente des Verstorbenen: 2.250 €/Monat | 1.077,2438 € |
Der Basislauf des Witwenrente-Rechner ergibt 861,795 €. Große Witwenrente (55 %), nach Einkommensanrechnung und Sozialabgaben. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Rente des Verstorbenen“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Witwenrente-Rechner
Der Witwenrente-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nicht abgebildet: Sterbevierteljahr in voller Höhe, altes und neues Recht je nach Heiratsdatum, Rentensplitting als Alternative, Kinderzuschlag und die Anrechnung von Betriebsrenten oder Vermögenseinkünften. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch, es besteht aber ein Anspruch auf Rentenabfindung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Witwenrente-Rechner ist.
- Deutsche Rentenversicherung – HinterbliebenenrenteLeistungsregeln
- Deutsche Rentenversicherung – Zahlen und FaktenRentenwerte einordnen
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Witwenrente-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Vereinfachte Schätzung nach den ab 1. Juli 2026 geltenden Freibeträgen. Individuelle KV-Zusatzbeiträge und Sonderfälle können abweichen. Verbindlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent beträgt die Witwenrente?
Die große Witwenrente 55 % (alt: 60 %), die kleine 25 % der Rente des Verstorbenen.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die ersten drei Monate nach dem Tod, in denen die volle Rente ohne Anrechnung gezahlt wird.
Wird meine eigene Rente angerechnet?
Nur der Teil des pauschalen Nettoeinkommens über dem Freibetrag von 1.122,53 € (Juli 2026 bis Juni 2027), und davon 40 %. Darunter bleibt die Witwenrente ungekürzt.
Ab welchem Alter gibt es die große Witwenrente?
Bei Todesfällen im Jahr 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten – oder bei Kindererziehung bzw. Erwerbsminderung unabhängig vom Alter.
Was passiert bei Wiederheirat?
Die Witwenrente entfällt; es wird einmalig eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten gezahlt.
Muss ich die Witwenrente versteuern?
Ja, sie ist wie die Altersrente steuerpflichtig – mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahrs.
Muss die Ehe eine Mindestdauer gehabt haben?
In der Regel mindestens ein Jahr, außer der Tod war unvorhergesehen (z. B. durch Unfall).
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt er 1.122,53 € monatlich plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Vom darüber liegenden anrechenbaren Einkommen werden 40 % berücksichtigt.
Verliere ich die Rente bei Wiederheirat?
Ja – mit Abfindung von 24 Monatsrenten; bei erneuter Scheidung kann die Rente wiederaufleben (Altrecht).
Muss ich die Witwenrente beantragen?
Ja – sie kommt nicht automatisch. Das Sterbevierteljahr beantragen Sie am schnellsten über den Renten Service der Deutschen Post (Vorschusszahlung binnen 30 Tagen).
Wird die Witwenrente besteuert?
Ja, wie eine eigene Rente mit dem Besteuerungsanteil des Sterbejahrs – zusammen mit eigener Rente kann so erstmals Steuerpflicht entstehen.
Bekommen unverheiratete Partner eine Hinterbliebenenrente?
Nein – die gesetzliche Witwen-/Witwerrente setzt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus, egal wie lange das Paar zusammengelebt hat. Unverheiratete sollten sich deshalb privat absichern, typischerweise über eine Risikolebensversicherung über Kreuz.
Bekommen Kinder eine eigene Rente?
Ja, die Waisenrente: Halbwaisen erhalten 10 %, Vollwaisen 20 % der Rente des Verstorbenen plus Zuschlag – bis zum 18. Geburtstag, in Schule, Ausbildung oder Studium bis 27. Eigenes Einkommen wird seit 2015 nicht mehr angerechnet.
Gibt es eine Rente, wenn der geschiedene Ex-Partner stirbt?
Keine Witwenrente – aber unter Umständen die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI): Wer geschieden ist, nicht wieder geheiratet hat und ein Kind unter 18 erzieht, erhält beim Tod des Ex-Partners eine Rente aus der eigenen Versicherung. Sie wird oft übersehen, weil sie beantragt werden muss.
Welche Angaben brauche ich für Witwenrente-Rechner?
Bereiten Sie Rente des Verstorbenen, Alter des Hinterbliebenen, Erzieht Kind unter 18 / Pflege?, Erwerbsgemindert?, Rechtslage, Eigene Rente (brutto), Arbeitseinkommen (pauschales Netto), Kinder (für Freibetrag) und Sterbevierteljahr (erste 3 Monate)? vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Witwenrente-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 861,795 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Rente des Verstorbenen. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 1.800 €/Monat auf 2.160 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Witwenrente-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nicht abgebildet: Sterbevierteljahr in voller Höhe, altes und neues Recht je nach Heiratsdatum, Rentensplitting als Alternative, Kinderzuschlag und die Anrechnung von Betriebsrenten oder Vermögenseinkünften. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch, es besteht aber ein Anspruch auf Rentenabfindung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.