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Grundrente Rechner

Schätzen Sie Ihren monatlichen Grundrentenzuschlag – nach Grundrentenzeiten, durchschnittlichen Entgeltpunkten und Einkommen.

Jahre
EP
€/Monat

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Grundrentenzeiten, Ø Entgeltpunkte pro Jahr, Zu versteuerndes Einkommen, Verheiratet / Partnerschaft?

Ergebnis

Voraussichtlicher Grundrentenzuschlag

Berechnungsgrundlage

Grundrentenzuschlag für mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten mit Aufwertung unterdurchschnittlicher Entgeltpunkte und anschließender Einkommensprüfung

Nicht enthalten

Der Zuschlag wird nicht beantragt, sondern von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Einkommensprüfung erfolgt anhand der Daten des Finanzamts und erfasst auch Einkünfte des Partners – der Rechner bildet die Abschmelzung nur vereinfacht ab. Nicht enthalten: Zeiten, die zwar zählen, aber nicht bewertet werden, sowie die Übergangsregeln

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Grundrentenzeiten35 Jahre
Ø Entgeltpunkte pro Jahr0.4 EP
Zu versteuerndes Einkommen1200 €/Monat
Verheiratet / Partnerschaft?Nein

2. Zwischenschritte

1Zuschlag vor Anrechnung520.8700000000001
2Einkommensanrechnung0
3Pro Jahr6250.440000000001
Ergebnis dieses Beispiels520.8700000000001 €

Geschätzter Zuschlag nach Bewertungszeiten, Entgeltpunkten und Einkommensanrechnung (Freibetrag 1492 €).

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Entwicklung des aktuellen Rentenwerts

Auch der Grundrentenzuschlag wächst mit jeder Rentenanpassung mit. 2015–2026: +46 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
201529,21 €/Entgeltpunkt
201731,03 €/Entgeltpunkt
201933,05 €/Entgeltpunkt
202134,19 €/Entgeltpunkt
202236,02 €/Entgeltpunkt
202337,6 €/Entgeltpunkt
202439,32 €/Entgeltpunkt
202540,79 €/Entgeltpunkt
202642,52 €/Entgeltpunkt

Quelle: Deutsche Rentenversicherung ↗

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
GrundrentenzeitenZahlenwert in Jahre0 bis 50 JahreFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Ø Entgeltpunkte pro JahrZahlenwert in EP0.1 bis 1 EPFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Zu versteuerndes EinkommenZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Verheiratet / Partnerschaft?Nein · JaAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Deutsche Rentenversicherung – Zahlen und Fakten. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente – genauer der Grundrentenzuschlag – gibt es seit dem 1. Januar 2021. Sie ist keine eigene Rente, sondern ein Aufschlag auf die bestehende gesetzliche Rente. Profitieren sollen Menschen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber unterdurchschnittlich verdient haben – etwa in Teilzeit, in Pflegeberufen, im Einzelhandel oder durch Kindererziehung. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und trotzdem nur eine niedrige Rente bekommt, soll durch den Zuschlag spürbar bessergestellt werden, ohne dafür zum Sozialamt gehen zu müssen.

Der Zuschlag wird automatisch geprüft und ausgezahlt – einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Die Höhe hängt von der Dauer der Beitragszeiten, der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte und vom eigenen Einkommen ab.

Voraussetzung: 33 Jahre Grundrentenzeiten

Die wichtigste Hürde sind die Grundrentenzeiten. Mindestens 33 Jahre (396 Monate) sind nötig, um überhaupt einen Zuschlag zu erhalten. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren (420 Monate); dazwischen wird gleitend gekürzt. Zu den Grundrentenzeiten zählen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Arbeit
  • Kindererziehungszeiten und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten mit Krankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen mit Beitragszahlung

Nicht als Grundrentenzeit zählen unter anderem Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG-Bezug), Minijobs ohne Aufstockung, freiwillige Beiträge sowie Schul- und Studienzeiten. Genau deshalb erreichen manche Versicherte trotz langem Erwerbsleben die 33 Jahre nicht.

So wird der Grundrentenzuschlag berechnet

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und betrachtet die durchschnittlichen Entgeltpunkte der Grundrentenzeiten. Berücksichtigt werden nur Jahre, in denen der Verdienst zwischen 30 % und 80 % des Durchschnitts lag (Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8). Wer dauerhaft sehr wenig oder überdurchschnittlich verdient hat, fällt teilweise heraus.

  1. Der Durchschnitt der Entgeltpunkte wird ermittelt.
  2. Dieser Wert wird verdoppelt, höchstens jedoch auf 0,8 Entgeltpunkte begrenzt.
  3. Vom Aufschlag werden pauschal 12,5 % abgezogen.
  4. Das Ergebnis wird mit der Anzahl der Bewertungsmonate (maximal 420) multipliziert und ergibt die zusätzlichen Entgeltpunkte.
  5. Diese werden mit dem Rentenwert von 42,52 € in einen Monatsbetrag umgerechnet.

Beispiel: Wer 35 Jahre lang im Schnitt 0,4 Entgeltpunkte erworben hat, kommt nach Verdoppelung auf 0,8 (Deckel), abzüglich 12,5 % auf einen Aufschlag von rund 0,35 EP pro Jahr – über 35 Jahre ein spürbarer Zuschlag im Bereich von gut 100 € im Monat, abhängig vom Einkommen.

Die Einkommensprüfung

Anders als bei der Mütterrente wird die Grundrente einkommensabhängig gezahlt. Geprüft wird das zu versteuernde Einkommen, ergänzt um Kapitalerträge. Es gibt einen Freibetrag von rund 1.490 € im Monat für Alleinstehende beziehungsweise etwa 2.330 € für Paare (jährlich angepasst):

  • Bis zum Freibetrag wird der Zuschlag voll gezahlt.
  • Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 60 % auf den Zuschlag angerechnet.
  • Oberhalb einer zweiten, höheren Grenze wird das übersteigende Einkommen sogar zu 100 % angerechnet.

Dadurch erhalten Bezieher mit höherer Rente oder zusätzlichem Einkommen einen geringeren oder gar keinen Zuschlag mehr.

Wie hoch ist die Grundrente?

Der Grundrentenzuschlag fällt sehr unterschiedlich aus. In der Praxis liegt er häufig zwischen 50 und 200 € im Monat; der theoretische Höchstbetrag liegt bei gut 400 €. Im Durchschnitt erhalten Berechtigte einen mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag. Entscheidend sind die Zahl der Beitragsjahre, die Höhe der Verdienste und das angerechnete Einkommen.

Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld

Damit sich die Grundrente wirklich lohnt, gibt es zusätzliche Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter, beim Wohngeld und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Teil der Rente bleibt dort anrechnungsfrei, sodass Grundrentenbezieher tatsächlich mehr in der Tasche haben als reine Grundsicherungsempfänger. Damit erfüllt die Grundrente ihr Ziel, langjährige Beitragszahlung gegenüber der reinen Sozialleistung zu belohnen.

Müssen Sie die Grundrente beantragen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch für alle Bestands- und Neurenten. Wird ein Zuschlag festgestellt, erhalten Sie einen Bescheid und die Nachzahlung rückwirkend. Sie müssen also nichts tun – es schadet aber nie, das eigene Rentenkonto über eine Kontenklärung auf Vollständigkeit zu prüfen, damit alle Grundrentenzeiten korrekt erfasst sind.

Grundrente oder Grundsicherung – wo liegt der Unterschied?

Beide Leistungen richten sich an Menschen mit geringer Rente, funktionieren aber grundverschieden. Die Grundsicherung im Alter ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung: Sie wird auf das Existenzminimum aufgestockt, dafür werden Vermögen und das Einkommen des Partners umfassend angerechnet. Die Grundrente dagegen ist ein Zuschlag auf die selbst erarbeitete Rente – ohne Vermögensprüfung und als Anerkennung langjähriger Beitragszahlung. Wer beide Voraussetzungen erfüllt, steht mit der Grundrente besser da, weil bei der Grundsicherung zusätzlich ein Freibetrag auf die Grundrente greift. Die Grundrente soll damit den Grundsatz stärken, dass sich lebenslange Arbeit gegenüber der reinen Fürsorge lohnt.

Wer profitiert besonders von der Grundrente?

Im Fokus stehen Erwerbsbiografien mit langer Dauer, aber niedrigem Verdienst. Besonders häufig profitieren:

  • Frauen, die wegen Kindererziehung und Teilzeit über Jahre weniger verdient haben
  • Beschäftigte in Pflege-, Reinigungs- und Verkaufsberufen mit niedrigen Löhnen
  • Menschen in Ostdeutschland, die lange, aber zu vergleichsweise niedrigen Entgelten gearbeitet haben
  • Langjährig Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener

Weil die Grundrente nur Jahre mit Entgeltpunkten zwischen 0,3 und 0,8 aufwertet, geht sie gezielt an die „Mitte unten“ – nicht an Personen mit sehr kurzen oder sehr gut bezahlten Erwerbszeiten.

Ausführliches Rechenbeispiel

Eine Verkäuferin hat 38 Jahre gearbeitet, davon 35 Jahre mit durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten (also 40 % des Durchschnittsverdienstes).

  • Durchschnitt der Bewertungsjahre: 0,4 EP
  • Verdoppelung: 0,8 EP (genau der Höchstwert, also keine weitere Kürzung durch den Deckel)
  • Aufschlag gegenüber dem Ausgangswert: 0,8 − 0,4 = 0,4 EP pro Jahr
  • Abschlag von 12,5 %: 0,4 × 0,875 = 0,35 EP pro Jahr
  • Über 35 Jahre: 0,35 × 35 = 12,25 zusätzliche Entgeltpunkte … verteilt nach Monaten ergibt das einen Zuschlag in der Größenordnung von gut 100 € im Monat

Liegt das Einkommen unter dem Freibetrag, wird dieser Betrag voll gezahlt; darüber mindert die Einkommensanrechnung den Zuschlag.

Grenzen und Kritik der Grundrente

Die Grundrente ist kein Allheilmittel gegen Altersarmut. Wer die 33 Jahre nicht erreicht – etwa wegen langer Arbeitslosigkeit oder unterbrochener Erwerbsbiografie – geht leer aus. Auch sehr niedrige Verdienste unter 30 % des Durchschnitts werden nicht aufgewertet. Kritiker bemängeln zudem die komplizierte Berechnung und die Einkommensprüfung, die den Verwaltungsaufwand erhöht. Für die Zielgruppe der langjährig Beschäftigten mit mittleren bis niedrigen Löhnen bringt sie jedoch eine echte, dauerhafte Verbesserung der Rente.

Geschichte und Ziel der Grundrente

Die Grundrente geht auf einen langen politischen Streit zurück und trat schließlich zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ziel war es, die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben und im Alter trotzdem nur knapp über der Grundsicherung liegen. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren – die große Mehrheit davon sind Frauen, weil sie häufiger in Teilzeit und in niedrig entlohnten Berufen tätig waren. Die Grundrente ist damit auch ein Instrument gegen die geschlechtsspezifische Rentenlücke.

So prüfen Sie Ihren Anspruch selbst

Auch wenn die Prüfung automatisch erfolgt, können Sie vorab selbst eine Einschätzung treffen:

  1. Zählen Sie Ihre Grundrentenzeiten – Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege. Kommen Sie auf 33 Jahre?
  2. Schätzen Sie Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte. Liegen sie grob zwischen 0,3 und 0,8 (also 30–80 % des Durchschnittsverdienstes)?
  3. Prüfen Sie Ihr monatliches Einkommen gegen den Freibetrag.

Erfüllen Sie alle drei Punkte, ist ein Zuschlag wahrscheinlich. Den genauen Betrag stellt die Rentenversicherung fest – die Werte aus Ihrer Renteninformation helfen bei der Eingabe in den Rechner oben.

Fazit zur Grundrente

Die Grundrente belohnt langjährige Beitragszahlung mit unterdurchschnittlichem Einkommen durch einen automatisch geprüften Zuschlag – ohne Antrag und ohne Vermögensprüfung. Entscheidend sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, Entgeltpunkte im mittleren Bereich und ein Einkommen unter dem Freibetrag. Nutzen Sie den Rechner oben, um anhand Ihrer Beitragsjahre, durchschnittlichen Entgeltpunkte und Ihres Einkommens eine erste Einschätzung zu erhalten, und prüfen Sie Ihr Rentenkonto, damit alle Zeiten korrekt erfasst sind.

Vollständiges Rechenbeispiel für Grundrente-Rechner

Für die Einordnung des Grundrente-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Grundrente-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Grundrentenzeiten35 JahreBeim Grundrente-Rechner wird „Grundrentenzeiten“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50 Jahre.
Ø Entgeltpunkte pro Jahr0,4 EPBeim Grundrente-Rechner wird „Ø Entgeltpunkte pro Jahr“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0.1 bis 1 EP.
Zu versteuerndes Einkommen1.200 €/MonatBeim Grundrente-Rechner wird „Zu versteuerndes Einkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat.
Verheiratet / Partnerschaft?NeinDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 520,87 €. Für den Grundrente-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Geschätzter Zuschlag nach Bewertungszeiten, Entgeltpunkten und Einkommensanrechnung (Freibetrag 1492 €).

  • Zuschlag vor Anrechnung: 520,87
  • Einkommensanrechnung: 0
  • Pro Jahr: 6.250,44

Grundrente-Rechner: Wie stark wirkt „Grundrentenzeiten“?

Beim Vergleich zum Grundrente-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Grundrentenzeiten wird angepasst. Am Grundrente-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufGrundrentenzeitenAusgabe
Ausgangswert35 Jahre520,87 €
Vergleichswert28 JahreKein Anspruch

Beim Grundrente-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Grundrente-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Grundrente-Rechner weiterarbeiten

Der Grundrente-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Grundrente-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Grundrente-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Grundrente-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Grundrente-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Grundrente-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Grundrente-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Grundrente-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Grundrente-Rechner

Die Referenztabelle des Grundrente-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Grundrente-Rechner
Grundrentenzeiten35 Jahre0 Jahre bis 50 JahreGrundrentenzeiten bestimmt beim Grundrente-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Ø Entgeltpunkte pro Jahr0,4 EP0,1 EP bis 1 EPØ Entgeltpunkte pro Jahr wird beim Grundrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Zu versteuerndes Einkommen1.200 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatZu versteuerndes Einkommen setzt beim Grundrente-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Verheiratet / Partnerschaft?NeinNein · JaVerheiratet / Partnerschaft? wählt beim Grundrente-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Grundrente-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Grundrente-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Grundrente-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen520,87 €
Niedrigerer VergleichGrundrentenzeiten: 26 JahreKein Anspruch
Höherer VergleichGrundrentenzeiten: 44 Jahre520,87 €

Der Basislauf des Grundrente-Rechner ergibt 520,87 €. Geschätzter Zuschlag nach Bewertungszeiten, Entgeltpunkten und Einkommensanrechnung (Freibetrag 1492 €). Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Grundrentenzeiten“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Grundrente-Rechner

Der Grundrente-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Zuschlag wird nicht beantragt, sondern von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Einkommensprüfung erfolgt anhand der Daten des Finanzamts und erfasst auch Einkünfte des Partners – der Rechner bildet die Abschmelzung nur vereinfacht ab. Nicht enthalten: Zeiten, die zwar zählen, aber nicht bewertet werden, sowie die Übergangsregeln

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Grundrente-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Grundrente-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Stark vereinfachte Schätzung. Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und berechnet. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre brauche ich für die Grundrente?

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten; den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren.

Zählt Arbeitslosigkeit zu den Grundrentenzeiten?

Nein. Zeiten mit ALG-Bezug, Minijobs ohne Aufstockung sowie freiwillige Beiträge zählen nicht mit.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und zahlt rückwirkend.

Wird mein Einkommen angerechnet?

Ja, oberhalb des Freibetrags (rund 1.490 € bzw. 2.330 € bei Paaren) werden 60 % angerechnet, oberhalb einer zweiten Grenze sogar 100 %.

Wie hoch ist die Grundrente im Schnitt?

Meist zwischen 50 und 200 € im Monat; der Höchstbetrag liegt bei gut 400 €.

Bekomme ich trotz Grundsicherung mehr?

Ja, durch besondere Freibeträge bleibt ein Teil der Grundrente bei Grundsicherung und Wohngeld anrechnungsfrei.

Welche Angaben brauche ich für Grundrente-Rechner?

Bereiten Sie Grundrentenzeiten, Ø Entgeltpunkte pro Jahr, Zu versteuerndes Einkommen und Verheiratet / Partnerschaft? vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Grundrente-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 520,87 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Grundrentenzeiten. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 35 Jahre auf 28 Jahre. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Grundrente-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Zuschlag wird nicht beantragt, sondern von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Einkommensprüfung erfolgt anhand der Daten des Finanzamts und erfasst auch Einkünfte des Partners – der Rechner bildet die Abschmelzung nur vereinfacht ab. Nicht enthalten: Zeiten, die zwar zählen, aber nicht bewertet werden, sowie die Übergangsregeln Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.