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Grundsteuer Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre jährliche Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell – aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz.

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Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Grundsteuerwert, Grundstücksart, Hebesatz der Gemeinde

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Berechnungsgrundlage

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde nach dem Bundesmodell

Nicht enthalten

Fünf Bundesländer rechnen nach eigenen Modellen (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) – dort weicht das Ergebnis systematisch ab. Der Hebesatz Ihrer Gemeinde ist entscheidend und wurde vielerorts zur Reform neu festgesetzt. Maßgeblich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde; gegen den Grundsteuerwertbescheid läuft eine eigene Einspruchsfrist

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Grundsteuerwert200000 €
GrundstücksartWohngrundstück (0,031 %)
Hebesatz der Gemeinde400 %

2. Zwischenschritte

1Grundsteuermessbetrag62
2Hebesatz400 %
3Pro Monat20.666666666666668
Ergebnis dieses Beispiels248 €

Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
GrundsteuerwertZahlenwert in €0 bis 50000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
GrundstücksartWohngrundstück (0,031 %) · Nichtwohngrundstück (0,034 %)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Hebesatz der GemeindeZahlenwert in %0 bis 1500 %Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Bundesfinanzministerium – Grundsteuerreform. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

So wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet

Seit der Grundsteuerreform 2025 wird die Grundsteuer neu ermittelt. Im Bundesmodell gilt eine dreistufige Formel:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt, die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell 0,031 % für Wohngrundstücke und 0,034 % für andere, und den Hebesatz legt die Gemeinde fest. Grundsteuerwert und Messbetrag stehen in Ihren Bescheiden.

Beispiel: Grundsteuerwert 200.000 €, Wohnen (0,031 %), Hebesatz 400 %: 200.000 × 0,00031 = 62 € Messbetrag, × 4,00 = 248 € im Jahr.

Grundsteuer A, B und C

  • Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Grundsteuer B – für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Wohnen und Gewerbe). Das ist der für die meisten relevante Fall.
  • Grundsteuer C – ein optionaler, höherer Hebesatz auf unbebaute, baureife Grundstücke, mit dem Gemeinden gegen Bauland-Spekulation vorgehen können.

Bundesmodell oder Ländermodell? Die Unterschiede

Die meisten Bundesländer nutzen das Bundesmodell (wertabhängig), darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mehrere Länder haben jedoch eigene Modelle:

LandModellGrundlage
BayernFlächenmodellnur Flächen × Äquivalenzzahlen, lageunabhängig
Baden-WürttembergBodenwertmodellGrundstücksfläche × Bodenrichtwert (Gebäude bleibt außen vor)
Hessen / NiedersachsenFlächen-Lage-ModellFlächen plus Lagefaktor
HamburgWohnlagemodellFlächen plus Wohnlage (normal/gut)
Saarland / SachsenBundesmodellmit abweichenden Steuermesszahlen

Dieser Rechner bildet das Bundesmodell ab. In Ländern mit Flächenmodell tragen Sie als Grundsteuerwert den entsprechenden Wert aus Ihrem Bescheid ein.

Steuermesszahl und Hebesatz erklärt

Die Steuermesszahl ist ein Promille-Faktor, der den Grundsteuerwert in den Grundsteuermessbetrag umrechnet. Für Wohngrundstücke gilt im Bundesmodell 0,031 %. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz der Gemeinde (oft zwischen 300 % und 600 %), mit dem der Messbetrag multipliziert wird. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zur Reform angepasst, um aufkommensneutral zu bleiben – im Einzelfall kann die Steuer dennoch steigen oder sinken.

Wer zahlt die Grundsteuer – und ist sie umlagefähig?

Schuldner ist der Eigentümer. Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer jedoch eine umlagefähige Betriebskostenart und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich an die Gemeinde.

Die Grundsteuer-Formel: drei Faktoren

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde
  • Grundsteuerwert: löst seit 2025 den alten Einheitswert ab; ermittelt aus Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart und (im Bundesmodell) statistischer Nettokaltmiete.
  • Steuermesszahl: ein winziger Faktor (Bundesmodell: 0,031 % für Wohnen, 0,034 % für Gewerbe) – er skaliert den Wert herunter.
  • Hebesatz: von jeder Gemeinde selbst festgelegt (Grundsteuer B, oft 300–900 %) – der eigentliche Preisregler.

Seit der Reform (Grundsteuer 2025) rechnen die Finanzämter neu; die Bescheide kamen 2024/25 in drei Stufen (Grundsteuerwert-, Messbetrags- und Grundsteuerbescheid).

Bundesmodell oder Ländermodell?

Die Länder durften vom Bundesmodell abweichen – deshalb wird die Grundsteuer je nach Bundesland unterschiedlich berechnet:

ModellLänder (Auswahl)Kern
Bundesmodell (wertabhängig)NRW, Berlin, Brandenburg, Bremen, MV, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, RLP, Saarland, SachsenBodenwert + fiktive Miete
FlächenmodellBayernnur Fläche × Zahl – Lage egal
Flächen-Lage-ModellHamburg, Hessen, NiedersachsenFläche + Lagefaktor
BodenwertmodellBaden-Württembergnur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

Folge: Zwei identische Häuser können in verschiedenen Bundesländern deutlich unterschiedliche Grundsteuer zahlen. In Bayern zählt nur die Fläche – die Villa am See zahlt so viel wie das Reihenhaus gleicher Größe.

Umlage auf Mieter und Einspruch

Die Grundsteuer ist über die Betriebskostenverordnung voll auf Mieter umlagefähig – sie steht als eigene Position in der Nebenkostenabrechnung. Steigt die Grundsteuer durch die Reform, spüren das also auch Mieter. Eigentümer sollten den Grundsteuerwertbescheid prüfen: Fehler bei Fläche, Baujahr oder Bodenrichtwert sind häufig. Einspruch ist binnen eines Monats möglich; wegen laufender Musterklagen gegen das Bundesmodell lohnt bei zweifelhaften Bescheiden der Blick auf aktuelle Verfahren. Die neue Grundsteuer wird seit dem 1. Januar 2025 erhoben – viele Gemeinden haben ihre Hebesätze zeitgleich angepasst, teils aufkommensneutral, teils erhöhend.

Vollständiges Rechenbeispiel für Grundsteuer-Rechner 2025

Ein belastbares Ergebnis zum Grundsteuer-Rechner 2025 beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Grundsteuer-Rechner 2025 gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Grundsteuerwert200.000 €Beim Grundsteuer-Rechner 2025 wird „Grundsteuerwert“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000000 €.
GrundstücksartWohngrundstück (0,031 %)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Wohngrundstück (0,031 %), Nichtwohngrundstück (0,034 %).
Hebesatz der Gemeinde400 %Beim Grundsteuer-Rechner 2025 wird „Hebesatz der Gemeinde“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1500 %.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 248 €. Für den Grundsteuer-Rechner 2025 gilt in diesem Musterlauf: Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Beim Grundsteuer-Rechner 2025 gilt außerdem: Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle.

  • Grundsteuermessbetrag: 62
  • Hebesatz: 400 %
  • Pro Monat: 20,6667

Vergleichslauf: „Grundsteuerwert“ verändern

Beim Vergleich zum Grundsteuer-Rechner 2025 bleibt jede Eingabe unverändert; nur Grundsteuerwert wird angepasst. Am Grundsteuer-Rechner 2025 wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufGrundsteuerwertAusgabe
Ausgangswert200.000 €248 €
Vergleichswert240.000 €297,6 €

Beim Grundsteuer-Rechner 2025 entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Grundsteuer-Rechner 2025 sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Grundsteuer-Rechner 2025?

Der Grundsteuer-Rechner 2025 kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Grundsteuer-Rechner 2025: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Grundsteuer-Rechner 2025: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Grundsteuer-Rechner 2025: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Grundsteuer-Rechner 2025: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Grundsteuer-Rechner 2025 ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Grundsteuer-Rechner 2025 ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Grundsteuer-Rechner 2025 verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Grundsteuer-Rechner 2025

Die Referenztabelle des Grundsteuer-Rechner 2025 bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Grundsteuer-Rechner 2025
Grundsteuerwert200.000 €0 € bis 50.000.000 €Grundsteuerwert wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
GrundstücksartWohngrundstück (0,031 %)Wohngrundstück (0,031 %) · Nichtwohngrundstück (0,034 %)Grundstücksart wählt beim Grundsteuer-Rechner 2025 eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Hebesatz der Gemeinde400 %0 % bis 1.500 %Hebesatz der Gemeinde wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.

Für den Grundsteuer-Rechner 2025 müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Grundsteuer-Rechner 2025

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Grundsteuer-Rechner 2025 wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen248 €
Niedrigerer VergleichGrundsteuerwert: 150.000 €186 €
Höherer VergleichGrundsteuerwert: 250.000 €310 €

Der Basislauf des Grundsteuer-Rechner 2025 ergibt 248 €. Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Grundsteuerwert“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Grundsteuer-Rechner 2025

Der Grundsteuer-Rechner 2025 verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Fünf Bundesländer rechnen nach eigenen Modellen (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) – dort weicht das Ergebnis systematisch ab. Der Hebesatz Ihrer Gemeinde ist entscheidend und wurde vielerorts zur Reform neu festgesetzt. Maßgeblich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde; gegen den Grundsteuerwertbescheid läuft eine eigene Einspruchsfrist

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Grundsteuer-Rechner 2025 ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Grundsteuer-Rechner 2025 kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Berechnung nach dem Bundesmodell. Bayern, BW, Hessen, Hamburg, Niedersachsen u. a. nutzen eigene Modelle. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Grundsteuerwert und den Messbetrag?

Im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Gilt das Bundesmodell überall?

Nein. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg nutzen eigene Modelle.

Wie berechne ich die Grundsteuer in NRW?

NRW nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert × 0,031 % (Wohnen) × Hebesatz der Stadt.

Wer legt den Hebesatz fest?

Die jeweilige Stadt oder Gemeinde – er kann sich von Ort zu Ort deutlich unterscheiden.

Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja, sie zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Wie wird die Grundsteuer 2025 berechnet?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde – die Details hängen vom Modell des Bundeslandes ab.

Warum zahlt Bayern anders als NRW?

Bayern nutzt ein reines Flächenmodell (Lage egal), NRW das wertabhängige Bundesmodell – deshalb weichen identische Häuser stark ab.

Können Mieter zur Grundsteuer herangezogen werden?

Ja – sie ist voll über die Betriebskosten umlagefähig und erscheint in der Nebenkostenabrechnung.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ja, binnen eines Monats. Prüfen Sie Fläche, Baujahr und Bodenrichtwert – Fehler sind häufig, Musterklagen laufen.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. – auf Antrag auch als Jahresbetrag zum 1. Juli; viele Gemeinden bieten SEPA-Lastschrift.

Ändert sich die Grundsteuer bei Anbau oder Abriss?

Ja – wertrelevante Änderungen (Anbau, Abriss, Nutzungsänderung) müssen Sie binnen eines Monats nach Jahresende dem Finanzamt anzeigen; der Grundsteuerwert wird fortgeschrieben.

Welche Angaben brauche ich für Grundsteuer-Rechner 2025?

Bereiten Sie Grundsteuerwert, Grundstücksart und Hebesatz der Gemeinde vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Grundsteuer-Rechner 2025?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 248 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Grundsteuerwert. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 200.000 € auf 240.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Grundsteuer-Rechner 2025?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Fünf Bundesländer rechnen nach eigenen Modellen (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) – dort weicht das Ergebnis systematisch ab. Der Hebesatz Ihrer Gemeinde ist entscheidend und wurde vielerorts zur Reform neu festgesetzt. Maßgeblich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde; gegen den Grundsteuerwertbescheid läuft eine eigene Einspruchsfrist Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.