Ein Rechenergebnis ist nur nützlich, wenn klar ist, wie es zustande kommt. Deshalb unterscheiden wir zwischen festen Formeln, gesetzlichen Berechnungen und Marktschätzungen. Diese Einordnung steht direkt auf jeder Rechnerseite.
In vier Schritten entsteht ein Rechner
- Grundlage suchen. Bei gesetzlichen Themen arbeiten wir mit dem Gesetzestext selbst – etwa § 32a EStG für den Einkommensteuertarif oder § 39b EStG für den Lohnsteuerabzug – und mit den amtlichen Rechengrößen der Sozialversicherungsträger. Bei Gesundheitsthemen nennen wir die zugrunde liegende Definition, zum Beispiel die BMI-Klassifikation der WHO. Bei Preisen gibt es keine amtliche Grundlage; dort legen wir die Annahmen offen.
- Umsetzen. Die Formel wird direkt aus der Grundlage übernommen, einschließlich Rundungsregeln, Frei- und Höchstbeträgen.
- Gegenrechnen. Jeder Rechner wird mit Standard-, Mindest- und Höchstwerten durchgerechnet. Ergebnisse gesetzlicher Berechnungen prüfen wir zusätzlich gegen den Gesetzestext. Weicht ein anderes Portal ab, ist der Gesetzestext maßgeblich – nicht das andere Portal.
- Offenlegen. Auf jeder der 460 Rechnerseiten stehen Quelle, Datenstand und die Grenzen der Berechnung sichtbar auf der Seite – nicht versteckt in der Fußzeile.
Diese Schritte gelten für die Berechnung. Wie belastbar ein Ergebnis ist, hängt davon ab, welcher der drei folgenden Arten es angehört.
Drei Arten von Ergebnissen
| Berechnungsart | Was dahintersteht | Wie das Ergebnis zu lesen ist |
|---|---|---|
| Mathematische Formel | Zum Beispiel Prozentrechnung, Geometrie oder Einheitenumrechnung. | Bei korrekten Eingaben ist das Ergebnis rechnerisch eindeutig. |
| Gesetzliche Berechnung | Tarifzonen, Freibeträge, Beitragssätze oder feste Leistungsbeträge. | Der Rechner bildet den beschriebenen Regelfall ab. Sonderfälle können abweichen. |
| Marktschätzung | Preisannahmen, regionale Faktoren und typische Mengen. | Eine Spanne ist sinnvoller als ein scheinbar genauer Einzelpreis. |
Welche Quellen wir verwenden
Bei veränderlichen deutschen Werten greifen wir nach Möglichkeit auf Gesetze und Veröffentlichungen von Behörden oder Sozialversicherungsträgern zurück. Dazu gehören insbesondere das Bundesrecht, das Bundesfinanzministerium, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium.
Für Bau-, Energie- und Dienstleistungskosten gibt es meist keinen bundesweit verbindlichen Preis. Dort nennen wir die Annahmen im Rechenweg und zeigen eine Spanne. Ein Angebot vor Ort bleibt genauer.
Prüfung und Aktualisierung
- Jeder Rechner wird mit gültigen Standard-, Mindest- und Höchstwerten technisch geprüft.
- Gesetzliche Werte werden vor jedem Jahreswechsel und bei bekannten Änderungen zur Jahresmitte kontrolliert. Der jeweils geprüfte Stand steht auf der Rechnerseite.
- Historische Reihen erhalten eine Quellenangabe und zusätzlich eine Datentabelle.
- Hinweise aus dem Kontakt werden anhand der Originalquelle geprüft. Bestätigte Fehler werden korrigiert.
Was der Rechner nicht wissen kann
Ein Online-Rechner kennt nur die abgefragten Angaben. Individuelle Vertragsklauseln, kommunale Regeln, medizinische Besonderheiten oder vollständige Steuerdaten fehlen häufig. Deshalb kennzeichnen wir Näherungen und verweisen bei wichtigen Entscheidungen auf die zuständige Stelle oder eine fachkundige Beratung.
Sie haben eine unklare Annahme oder einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite und nennen Sie den Rechner, Ihre Eingaben, das erwartete Ergebnis und möglichst eine Quelle.