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Rentenbesteuerung Rechner

Berechnen Sie, welcher Teil Ihrer Rente steuerpflichtig ist und wie viel Einkommensteuer ungefähr anfällt.

€/Monat
Bei früherem Rentenbeginn für den dauerhaft festen Rentenfreibetrag eintragen. Leer = heutige Bruttorente als Näherung.
€/Monat
Optional: Leer verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
%
€/Jahr

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Monatliche Bruttorente, Jahr des Rentenbeginns, Pflegeversicherung, Veranlagung, Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)

Ergebnis

Steuerpflichtiger Rentenanteil und voraussichtliche Steuer

Berechnungsgrundlage

Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip) mit Abzug des Rentenfreibetrags

Nicht enthalten

Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn <strong>als Euro-Betrag eingefroren</strong> – jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, weshalb die Steuerlast über die Jahre steigt. Nicht abgebildet: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben, weitere Einkünfte, Werbungskostenpauschale und Alterseinkünftefreibetrag bei zusätzlichen Einnahmen

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Monatliche Bruttorente1600 €/Monat
Jahr des Rentenbeginns2024
Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr0 €/Monat
Zusatzbeitrag der Krankenkasse2.9 %
PflegeversicherungKinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %)
VeranlagungEinzelveranlagung
Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)0 €/Jahr

2. Zwischenschritte

1Jahresbruttorente19200
2Rentenfreibetrag3264
3Steuerpflichtiger Anteil15936
4Kranken-/Pflegeversicherung2486.4
5zu versteuerndes Einkommen13311.6
Ergebnis dieses Beispiels143 €

Pro Jahr. Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2024: 83 % – Rentenfreibetrag 3.264 €/Jahr (bleibt dauerhaft fix). Für eine genauere Berechnung bei früherem Rentenbeginn bitte die Bruttorente des ersten vollen Rentenjahres eintragen.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Monatliche BruttorenteZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Jahr des RentenbeginnsZahlenwert2005 bis 2058Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Bruttorente im ersten vollen RentenjahrZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/Monat · optionalBei früherem Rentenbeginn für den dauerhaft festen Rentenfreibetrag eintragen. Leer = heutige Bruttorente als Näherung.
Zusatzbeitrag der KrankenkasseZahlenwert in %0 bis 6 % · optionalOptional: Leer verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
Pflegeversicherung6 fest definierte AuswahlwerteAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
VeranlagungEinzelveranlagung · Zusammenveranlagung (Splitting)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)Zahlenwert in €/Jahr0 bis 500000 €/JahrFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Deutsche Rentenversicherung – Rentenbesteuerung. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Warum Renten überhaupt besteuert werden

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur Rentenversicherung sind während des Arbeitslebens (inzwischen voll) steuerfrei – dafür wird die spätere Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt schrittweise auf 100 % (Rentenbeginn 2058).

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Rentenbeginnsteuerpflichtiger AnteilRentenfreibetrag
2005 und früher50 %50 %
201060 %40 %
201570 %30 %
202080 %20 %
202483 %17 %
203086 %14 %
204091 %9 %
2058100 %0 %

Wichtig: Der Rentenfreibetrag wird einmalig in Euro festgeschrieben (aus der Rente des ersten vollen Rentenjahres). Spätere Rentenerhöhungen sind damit voll steuerpflichtig.

Ab wann zahlen Rentner tatsächlich Steuern?

Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026 liegt. Von der Rente gehen vorher noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschalen ab. Ob tatsächlich Steuer entsteht, hängt besonders vom Rentenbeginn, dem festgeschriebenen Rentenfreibetrag und weiteren Einkünften ab.

Steuererklärung als Rentner: Pflicht oder nicht?

Eine Erklärung ist Pflicht, wenn das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt erhält die Rentenbezugsmitteilungen automatisch – wer abgeben müsste und es nicht tut, riskiert Nachzahlungen. Absetzbar sind u. a. Kranken-/Pflegebeiträge, außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflege), haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten – oft sinkt die Steuer damit auf null.

Steuererklärung als Rentner: was absetzbar bleibt

  • Kranken- und Pflegebeiträge auf die Rente – der größte Abzugsposten, oft 11–12 % der Bruttorente.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Brille, Zahnersatz, Pflegeheim-Eigenanteil – oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (1–7 % des Einkommens).
  • Behinderten-Pauschbetrag: je nach GdB 384–7.400 €/Jahr – ohne Einzelnachweis.
  • Handwerker & haushaltsnahe Dienste: 20 % der Lohnkosten (bis 1.200 € + 4.000 €) – auch fürs betreute Wohnen und den Hausnotruf!
  • Spenden, Kirchensteuer und 36 € Sonderausgaben-Pauschale.

Praxis-Ergebnis: Viele Rentner knapp über dem Grundfreibetrag drücken ihre Steuer mit diesen Posten auf null – die „Rentnersteuer-Angst“ ist oft unbegründet, die Abgabepflicht trotzdem ernst zu nehmen (Rentenbezugsmitteilungen gehen automatisch ans Finanzamt).

Vollständiges Rechenbeispiel für Rentenbesteuerung-Rechner

Für die Einordnung des Rentenbesteuerung-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Rentenbesteuerung-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Monatliche Bruttorente1.600 €/MonatBeim Rentenbesteuerung-Rechner wird „Monatliche Bruttorente“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat.
Jahr des Rentenbeginns2.024Beim Rentenbesteuerung-Rechner wird „Jahr des Rentenbeginns“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 2005 bis 2058.
Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr0 €/MonatBei früherem Rentenbeginn für den dauerhaft festen Rentenfreibetrag eintragen. Leer = heutige Bruttorente als Näherung.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse2,9 %Optional: Leer verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
PflegeversicherungKinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Kinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %), Mit Kind (3,6 %), 2 Kinder unter 25 (3,35 %), 3 Kinder unter 25 (3,1 %) und weitere.
VeranlagungEinzelveranlagungDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung (Splitting).
Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)0 €/JahrBeim Rentenbesteuerung-Rechner wird „Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 500000 €/Jahr.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 143 €. Für den Rentenbesteuerung-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Jahr. Beim Rentenbesteuerung-Rechner gilt außerdem: Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2024: 83 % – Rentenfreibetrag 3.264 €/Jahr (bleibt dauerhaft fix). Beim Rentenbesteuerung-Rechner gilt außerdem: Für eine genauere Berechnung bei früherem Rentenbeginn bitte die Bruttorente des ersten vollen Rentenjahres eintragen.

  • Jahresbruttorente: 19.200
  • Rentenfreibetrag: 3.264
  • Steuerpflichtiger Anteil: 15.936
  • Kranken-/Pflegeversicherung: 2.486,4
  • zu versteuerndes Einkommen: 13.311,6

Rentenbesteuerung-Rechner: Wie stark wirkt „Monatliche Bruttorente“?

Beim Vergleich zum Rentenbesteuerung-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Monatliche Bruttorente wird angepasst. Am Rentenbesteuerung-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufMonatliche BruttorenteAusgabe
Ausgangswert1.600 €/Monat143 €
Vergleichswert1.920 €/Monat633 €

Beim Rentenbesteuerung-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Rentenbesteuerung-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Rentenbesteuerung-Rechner?

Der Rentenbesteuerung-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Rentenbesteuerung-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Rentenbesteuerung-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Rentenbesteuerung-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Rentenbesteuerung-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Rentenbesteuerung-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Rentenbesteuerung-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Rentenbesteuerung-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Rentenbesteuerung-Rechner

Die Referenztabelle des Rentenbesteuerung-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Rentenbesteuerung-Rechner
Monatliche Bruttorente1.600 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatMonatliche Bruttorente wird beim Rentenbesteuerung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Jahr des Rentenbeginns2.0242.005 bis 2.058Jahr des Rentenbeginns wird beim Rentenbesteuerung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr0 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatBei früherem Rentenbeginn für den dauerhaft festen Rentenfreibetrag eintragen. Leer = heutige Bruttorente als Näherung.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse2,9 %0 % bis 6 %Optional: Leer verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
PflegeversicherungKinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %)Kinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %) · Mit Kind (3,6 %) · 2 Kinder unter 25 (3,35 %) · 3 Kinder unter 25 (3,1 %) · 4 Kinder unter 25 (2,85 %) · 5 oder mehr Kinder unter 25 (2,6 %)Pflegeversicherung wählt beim Rentenbesteuerung-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
VeranlagungEinzelveranlagungEinzelveranlagung · Zusammenveranlagung (Splitting)Veranlagung wählt beim Rentenbesteuerung-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)0 €/Jahr0 €/Jahr bis 500.000 €/JahrWeitere Einkünfte (Miete, Zinsen …) wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.

Für den Rentenbesteuerung-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Rentenbesteuerung-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Rentenbesteuerung-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen143 €
Niedrigerer VergleichMonatliche Bruttorente: 1.200 €/Monat0 €
Höherer VergleichMonatliche Bruttorente: 2.000 €/Monat776 €

Der Basislauf des Rentenbesteuerung-Rechner ergibt 143 €. Pro Jahr. Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2024: 83 % – Rentenfreibetrag 3.264 €/Jahr (bleibt dauerhaft fix). Für eine genauere Berechnung bei früherem Rentenbeginn bitte die Bruttorente des ersten vollen Rentenjahres eintragen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Monatliche Bruttorente“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Rentenbesteuerung-Rechner

Der Rentenbesteuerung-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn <strong>als Euro-Betrag eingefroren</strong> – jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, weshalb die Steuerlast über die Jahre steigt. Nicht abgebildet: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben, weitere Einkünfte, Werbungskostenpauschale und Alterseinkünftefreibetrag bei zusätzlichen Einnahmen

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Rentenbesteuerung-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Rentenbesteuerung-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Schätzung mit dem Einkommensteuertarif 2026 für gesetzlich krankenversicherte Rentner. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, individuelle Sonderausgaben und private Krankenversicherung. Verbindlich ist der Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Das lässt sich nicht mit einer einzigen Monatsgrenze beantworten. Entscheidend sind Rentenbeginn, der dauerhaft festgeschriebene Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegebeiträge, weitere Einkünfte und die Veranlagungsart.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der steuerfreie Anteil der Rente, in Euro festgeschrieben im ersten vollen Rentenjahr. Rentenerhöhungen danach sind voll steuerpflichtig.

Steigt mein Besteuerungsanteil später noch?

Nein – der Prozentsatz wird durch das Jahr des Rentenbeginns einmalig festgelegt.

Müssen alle Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur wenn das steuerpflichtige Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt – das betrifft aber zunehmend mehr Rentner.

Wird die Witwenrente auch besteuert?

Ja, mit demselben System (Besteuerungsanteil nach Rentenbeginnjahr).

Können Rentner Handwerkerkosten absetzen?

Ja – 20 % der Arbeitskosten (bis 1.200 €/Jahr), zusätzlich haushaltsnahe Dienste bis 4.000 € – inklusive Leistungen im betreuten Wohnen.

Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

1–7 % des Gesamteinkommens (nach Familienstand) – erst darüber wirken Krankheitskosten steuerlich.

Welche Angaben brauche ich für Rentenbesteuerung-Rechner?

Bereiten Sie Monatliche Bruttorente, Jahr des Rentenbeginns, Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr, Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Pflegeversicherung, Veranlagung und Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Rentenbesteuerung-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 143 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Monatliche Bruttorente. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 1.600 €/Monat auf 1.920 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Rentenbesteuerung-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn <strong>als Euro-Betrag eingefroren</strong> – jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, weshalb die Steuerlast über die Jahre steigt. Nicht abgebildet: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben, weitere Einkünfte, Werbungskostenpauschale und Alterseinkünftefreibetrag bei zusätzlichen Einnahmen Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.