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Einkommensteuer Rechner

Berechnen Sie die tarifliche Einkommensteuer 2025 aus dem zu versteuernden Einkommen – für Einzelveranlagung oder Ehegatten-Splitting.

€/Jahr

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Zu versteuerndes Einkommen, Veranlagung, Kirchensteuer

Ergebnis

Tarifliche Einkommensteuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz

Berechnungsgrundlage

Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (Grund- oder Splittingtarif) auf das zu versteuernde Einkommen

Nicht enthalten

Der Tarif setzt am <em>zu versteuernden Einkommen</em> an – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Wer sein Bruttogehalt eingibt, erhält ein zu hohes Ergebnis. Nicht enthalten: außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen sowie Kapitalerträge, die gesondert der Abgeltungsteuer unterliegen

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Zu versteuerndes Einkommen45000 €/Jahr
VeranlagungEinzeln (Grundtabelle)
KirchensteuerKeine

2. Zwischenschritte

1Tarifliche Einkommensteuer8835
2Solidaritätszuschlag0
3Kirchensteuer0
Ergebnis dieses Beispiels8835 €

Gesamtbelastung im Jahr (Grundtabelle). Grenzsteuersatz 33,6 %, Durchschnittssteuersatz 19,6 %.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Entwicklung des Grundfreibetrags

Bis zum Grundfreibetrag bleibt Einkommen steuerfrei. Er wird jährlich an das Existenzminimum angepasst. 2015–2026: +46 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
20158.472 €/Jahr
20178.820 €/Jahr
20199.168 €/Jahr
20209.408 €/Jahr
20219.744 €/Jahr
202210.347 €/Jahr
202310.908 €/Jahr
202411.784 €/Jahr
202512.096 €/Jahr
202612.348 €/Jahr

Quelle: § 32a EStG, Bundesfinanzministerium

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Zu versteuerndes EinkommenZahlenwert in €/Jahr0 bis 2000000 €/JahrFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
VeranlagungEinzeln (Grundtabelle) · Ehepaar (Splittingtabelle)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
KirchensteuerKeine · 9 % · 8 %AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: § 32a Einkommensteuergesetz. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

So funktioniert der Einkommensteuertarif

Die Einkommensteuer wird nicht mit einem festen Prozentsatz berechnet, sondern nach einem progressiven Tarif: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz – aber immer nur für den jeweils darüber liegenden Teil (Grenzsteuersatz).

Tarifzonen 2026: 0 % bis 12.348 € · Progression bis 17.799 € · Progression bis 69.878 € · 42 % bis 277.825 € · 45 % darüber

Tariftabelle 2026

zu versteuerndes EinkommenZoneGrenzsteuersatz
0 – 12.348 €Grundfreibetrag0 %
12.349 – 17.799 €Progressionszone 1ansteigend
17.800 – 69.878 €Progressionszone 2ansteigend bis 42 %
69.879 – 277.825 €Proportionalzone42 % (Spitzensteuersatz)
ab 277.826 €„Reichensteuer“45 %

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro fällt – wichtig für die Frage „lohnt sich mehr Arbeit?“. Der Durchschnittssteuersatz ist die tatsächliche Belastung des gesamten Einkommens und liegt immer deutlich darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz rund 34 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur rund 20 %.

Der verbreitete Irrtum „mit einer Gehaltserhöhung rutsche ich in eine höhere Steuerklasse und habe weniger Netto“ ist falsch: Mehr Brutto bedeutet in Deutschland immer mehr Netto.

Splittingtabelle für Ehepaare

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner nutzen das Ehegattensplitting: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Der Vorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen sind – bei gleichen Einkommen beträgt er null.

Vom Bruttolohn zum zu versteuernden Einkommen

Wichtig: Der Tarif wird nicht auf das Bruttogehalt angewendet, sondern auf das zu versteuernde Einkommen (zvE). Vom Brutto gehen vorher u. a. ab: Werbungskosten (mind. 1.230 € Pauschale), Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung), Sonderausgaben und ggf. Kinderfreibeträge. Das zvE liegt daher meist 15–25 % unter dem Brutto.

Vollständiges Rechenbeispiel für Einkommensteuer-Rechner

Die Logik des Einkommensteuer-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Einkommensteuer-Rechner oben 8.835 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €/JahrBeim Einkommensteuer-Rechner wird „Zu versteuerndes Einkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 2000000 €/Jahr.
VeranlagungEinzeln (Grundtabelle)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzeln (Grundtabelle), Ehepaar (Splittingtabelle).
KirchensteuerKeineDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 %, 8 %.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 8.835 €. Für den Einkommensteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Gesamtbelastung im Jahr (Grundtabelle). Beim Einkommensteuer-Rechner gilt außerdem: Grenzsteuersatz 33,6 %, Durchschnittssteuersatz 19,6 %.

  • Tarifliche Einkommensteuer: 8.835
  • Solidaritätszuschlag: 0
  • Kirchensteuer: 0

Einfluss von „Zu versteuerndes Einkommen“ im Einkommensteuer-Rechner

Beim Vergleich zum Einkommensteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu versteuerndes Einkommen wird angepasst. Am Einkommensteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu versteuerndes EinkommenAusgabe
Ausgangswert45.000 €/Jahr8.835 €
Vergleichswert54.000 €/Jahr11.980 €

Beim Einkommensteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Einkommensteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Einkommensteuer-Rechner weiterarbeiten

Der Einkommensteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Einkommensteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Einkommensteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Einkommensteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Einkommensteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Einkommensteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Einkommensteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Einkommensteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Einkommensteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Einkommensteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Einkommensteuer-Rechner
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €/Jahr0 €/Jahr bis 2.000.000 €/JahrZu versteuerndes Einkommen setzt beim Einkommensteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
VeranlagungEinzeln (Grundtabelle)Einzeln (Grundtabelle) · Ehepaar (Splittingtabelle)Veranlagung wählt beim Einkommensteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
KirchensteuerKeineKeine · 9 % · 8 %Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.

Für den Einkommensteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Einkommensteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Einkommensteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen8.835 €
Niedrigerer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 33.750 €/Jahr5.298 €
Höherer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 56.250 €/Jahr12.810 €

Der Basislauf des Einkommensteuer-Rechner ergibt 8.835 €. Gesamtbelastung im Jahr (Grundtabelle). Grenzsteuersatz 33,6 %, Durchschnittssteuersatz 19,6 %. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Zu versteuerndes Einkommen“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Einkommensteuer-Rechner

Der Einkommensteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Tarif setzt am <em>zu versteuernden Einkommen</em> an – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Wer sein Bruttogehalt eingibt, erhält ein zu hohes Ergebnis. Nicht enthalten: außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen sowie Kapitalerträge, die gesondert der Abgeltungsteuer unterliegen

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Einkommensteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Einkommensteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Tarifformel 2026 (§ 32a EStG), ohne Progressionsvorbehalt, außerordentliche Einkünfte oder Ermäßigungen. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ab wann zahlt man Einkommensteuer?

Ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Einzelveranlagung) bzw. 24.696 € beim Splittingtarif.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz von 42 %?

Ab 68.481 € zu versteuerndem Einkommen (2025) – als Grenzsteuersatz auf den darüber liegenden Teil, nicht auf das gesamte Einkommen.

Was ist die Reichensteuer?

Ab 277.826 € zvE steigt der Grenzsteuersatz auf 45 %.

Ist die Steuer auf das Bruttogehalt zu zahlen?

Nein – Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.

Habe ich nach einer Gehaltserhöhung weniger Netto?

Nein. Der höhere Steuersatz gilt nur für den Zuwachs – netto bleibt immer mehr übrig als vorher.

Welche Angaben brauche ich für Einkommensteuer-Rechner?

Bereiten Sie Zu versteuerndes Einkommen, Veranlagung und Kirchensteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Einkommensteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 8.835 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu versteuerndes Einkommen. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 45.000 €/Jahr auf 54.000 €/Jahr. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Einkommensteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Tarif setzt am <em>zu versteuernden Einkommen</em> an – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Wer sein Bruttogehalt eingibt, erhält ein zu hohes Ergebnis. Nicht enthalten: außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen sowie Kapitalerträge, die gesondert der Abgeltungsteuer unterliegen Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.