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Kirchensteuer Rechner

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen – 9 % bzw. 8 % der Einkommensteuer.

€/Jahr

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Zu versteuerndes Einkommen, Bundesland, Veranlagung

Ergebnis

Jährliche und monatliche Kirchensteuer

Berechnungsgrundlage

8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern

Nicht enthalten

Keine Kappung der Progression, die einige Landeskirchen ab hohen Einkommen auf Antrag gewähren. Kein besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe. Bemessungsgrundlage ist die um Kinderfreibeträge geminderte Steuer (§ 51a EStG), was hier vereinfacht abgebildet ist. Ein Austritt wirkt erst ab dem Folgemonat und ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Zu versteuerndes Einkommen45000 €/Jahr
Bundesland9 % (alle außer BY/BW)
VeranlagungEinzeln

2. Zwischenschritte

1Einkommensteuer (Basis)8835
2Kirchensteuer/Monat66.2625
Ergebnis dieses Beispiels795.15 €

Pro Jahr (9 % der Einkommensteuer von 8.835 €). Das sind 66,26 € im Monat.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Zu versteuerndes EinkommenZahlenwert in €/Jahr0 bis 1000000 €/JahrFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Bundesland9 % (alle außer BY/BW) · 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
VeranlagungEinzeln · Ehepaar (Splitting)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer – in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Wichtig: Prozentbasis ist nicht das Einkommen, sondern die Steuer. Wer 5.000 € Einkommensteuer zahlt, zahlt also 450 € (bzw. 400 €) Kirchensteuer im Jahr.

Kirchensteuer = Einkommensteuer × 8 bzw. 9 %

Beispielwerte nach Einkommen

zvE (ledig)Einkommensteuer 2025Kirchensteuer 9 %pro Monat
30.000 €~4.303 €~387 €~32 €
45.000 €~8.962 €~806 €~67 €
60.000 €~14.415 €~1.297 €~108 €
80.000 €~22.688 €~2.042 €~170 €

Wer zahlt Kirchensteuer – und wer nicht?

Kirchensteuer zahlen Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger weiterer Religionsgemeinschaften. Sie wird direkt vom Arbeitgeber über die Lohnsteuer einbehalten. Wer aus der Kirche austritt (Amtsgericht oder Standesamt, Gebühr je nach Land 25–60 €), zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.

Gut zu wissen: Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und mindert damit die Einkommensteuer des Folgejahres – die effektive Belastung ist also etwas geringer als der Nominalbetrag.

Sonderfälle: Kappung und besonderes Kirchgeld

  • Kappung: In vielen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt – relevant bei sehr hohen Einkommen (teils nur auf Antrag).
  • Besonderes Kirchgeld: Wenn das Kirchenmitglied kaum eigenes Einkommen hat, der konfessionslose Ehepartner aber gut verdient, kann ein Kirchgeld von 96–3.600 € im Jahr erhoben werden.
  • Kapitalerträge: Auch auf die Abgeltungsteuer wird Kirchensteuer erhoben (automatischer Einbehalt durch die Bank).

Kirchenaustritt: Ablauf, Kosten, Folgen

Der Austritt erfolgt persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland, Termin oft nötig), kostet 25–60 € Verwaltungsgebühr und wirkt ab Folgemonat – die Bescheinigung gut aufbewahren (Nachweis fürs Finanzamt, teils Jahrzehnte später gefragt). Steuerlich endet die Pflicht monatsgenau (Zwölftelung im Austrittsjahr). Zu bedenken: kirchliche Trauung, Patenamt und kirchliche Bestattung entfallen grundsätzlich; kirchliche Arbeitgeber (Kitas, Krankenhäuser!) können den Austritt arbeitsrechtlich relevant werten. Rechenbeispiel für die Entscheidung: Bei 60.000 € zvE kostet die Kirche ~1.300 €/Jahr – über 30 Erwerbsjahre inkl. Verzinsung ein sechsstelliger Betrag; die Sonderausgaben-Wirkung mildert real ~30 %.

Vollständiges Rechenbeispiel für Kirchensteuer-Rechner

Für die Einordnung des Kirchensteuer-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Kirchensteuer-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €/JahrBeim Kirchensteuer-Rechner wird „Zu versteuerndes Einkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €/Jahr.
Bundesland9 % (alle außer BY/BW)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 9 % (alle außer BY/BW), 8 % (Bayern, Baden-Württemberg).
VeranlagungEinzelnDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzeln, Ehepaar (Splitting).

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 795,15 €. Für den Kirchensteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Jahr (9 % der Einkommensteuer von 8.835 €). Beim Kirchensteuer-Rechner gilt außerdem: Das sind 66,26 € im Monat.

  • Einkommensteuer (Basis): 8.835
  • Kirchensteuer/Monat: 66,2625

Kirchensteuer-Rechner: Wie stark wirkt „Zu versteuerndes Einkommen“?

Beim Vergleich zum Kirchensteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu versteuerndes Einkommen wird angepasst. Am Kirchensteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu versteuerndes EinkommenAusgabe
Ausgangswert45.000 €/Jahr795,15 €
Vergleichswert54.000 €/Jahr1.078,2 €

Beim Kirchensteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Kirchensteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Kirchensteuer-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Kirchensteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Kirchensteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Kirchensteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Kirchensteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Kirchensteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Kirchensteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Kirchensteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Kirchensteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Kirchensteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Kirchensteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Kirchensteuer-Rechner
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €/Jahr0 €/Jahr bis 1.000.000 €/JahrZu versteuerndes Einkommen setzt beim Kirchensteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Bundesland9 % (alle außer BY/BW)9 % (alle außer BY/BW) · 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)Bundesland wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
VeranlagungEinzelnEinzeln · Ehepaar (Splitting)Veranlagung wählt beim Kirchensteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Kirchensteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Kirchensteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Kirchensteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen795,15 €
Niedrigerer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 33.750 €/Jahr476,82 €
Höherer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 56.250 €/Jahr1.152,9 €

Der Basislauf des Kirchensteuer-Rechner ergibt 795,15 €. Pro Jahr (9 % der Einkommensteuer von 8.835 €). Das sind 66,26 € im Monat. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Zu versteuerndes Einkommen“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Kirchensteuer-Rechner

Der Kirchensteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Keine Kappung der Progression, die einige Landeskirchen ab hohen Einkommen auf Antrag gewähren. Kein besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe. Bemessungsgrundlage ist die um Kinderfreibeträge geminderte Steuer (§ 51a EStG), was hier vereinfacht abgebildet ist. Ein Austritt wirkt erst ab dem Folgemonat und ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Kirchensteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Kirchensteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Berechnung ohne Kinderfreibeträge und Kappungsregeln. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist die Kirchensteuer 9 % vom Gehalt?

Nein – 9 % (bzw. 8 %) der Einkommensteuer. Effektiv sind das je nach Einkommen meist nur 1–3 % des Bruttogehalts.

Wo gilt der 8-%-Satz?

In Bayern und Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern gelten 9 %.

Kann ich Kirchensteuer absetzen?

Ja, als Sonderausgabe in der Steuererklärung – das reduziert die effektive Belastung spürbar.

Wann endet die Pflicht nach dem Austritt?

Je nach Bundesland zum Ende des Austrittsmonats oder des Folgemonats.

Zahle ich Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Ja – die Bank behält sie zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch ein, sofern Sie Kirchenmitglied sind.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Persönlich beim Standesamt/Amtsgericht (25–60 € Gebühr, Ausweis genügt) – die Steuerpflicht endet zum Folgemonat, Bescheinigung aufheben!

Wirkt der Austritt sofort steuerlich?

Ab dem Folgemonat; im Austrittsjahr wird gezwölftelt – dem Arbeitgeber meldet es das ELStAM-Verfahren automatisch.

Welche Angaben brauche ich für Kirchensteuer-Rechner?

Bereiten Sie Zu versteuerndes Einkommen, Bundesland und Veranlagung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Kirchensteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 795,15 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu versteuerndes Einkommen. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 45.000 €/Jahr auf 54.000 €/Jahr. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Kirchensteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Keine Kappung der Progression, die einige Landeskirchen ab hohen Einkommen auf Antrag gewähren. Kein besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe. Bemessungsgrundlage ist die um Kinderfreibeträge geminderte Steuer (§ 51a EStG), was hier vereinfacht abgebildet ist. Ein Austritt wirkt erst ab dem Folgemonat und ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.