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Brutto-Netto-Rechner

Schätzen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn – mit Steuerklasse, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben.

€/Monat

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag, Kinder (PV-Abschlag)

Ergebnis

Nettogehalt nach Steuern und Sozialabgaben

Berechnungsgrundlage

Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Nicht enthalten

Keine individuellen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, keine geldwerten Vorteile wie Firmenwagen oder Sachbezüge, keine betriebliche Altersvorsorge und keine Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (die als sonstige Bezüge anders versteuert werden). Private Krankenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich sind nicht abgebildet. Die endgültige Steuerlast ergibt sich erst mit der Einkommensteuererklärung – die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Bruttogehalt3500 €/Monat
SteuerklasseI (ledig)
KirchensteuerKeine
KV-Zusatzbeitrag2,9 % (Durchschnitt 2026)
Kinder (PV-Abschlag)Keine Kinder

2. Zwischenschritte

1Lohnsteuer405.5
2Soli + Kirchensteuer0
3Sozialversicherung761.25
4Netto2333.25
Ergebnis dieses Beispiels2333.25 €

Pro Monat, Steuerklasse I. Berechnung mit Tarif und Beitragsgrenzen 2026.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Entwicklung des Grundfreibetrags

Der steigende Grundfreibetrag entlastet alle Steuerzahler – er ist in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet. 2015–2026: +46 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
20158.472 €/Jahr
20178.820 €/Jahr
20199.168 €/Jahr
20209.408 €/Jahr
20219.744 €/Jahr
202210.347 €/Jahr
202310.908 €/Jahr
202411.784 €/Jahr
202512.096 €/Jahr
202612.348 €/Jahr

Quelle: § 32a EStG, Bundesfinanzministerium

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
BruttogehaltZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Steuerklasse6 fest definierte AuswahlwerteAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
KirchensteuerKeine · 9 % (meiste Bundesländer) · 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
KV-Zusatzbeitrag1,7 % · 2,9 % (Durchschnitt 2026) · 3,6 %AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Kinder (PV-Abschlag)6 fest definierte AuswahlwerteAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: BMF-Steuerrechner und Programmablaufpläne. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Was vom Brutto übrig bleibt

Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland zwei große Blöcke ab: Steuern (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Je nach Steuerklasse und Gehalt bleiben typischerweise 58 bis 70 % des Bruttos als Netto übrig.

Die Sozialabgaben 2026 im Überblick

VersicherungGesamtArbeitnehmer-Anteil
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)7,3 % + halber Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung3,6 %1,8 % (+0,6 % ohne Kinder, −0,25 % je Kind ab dem 2.)
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: rund 69.750 € (KV/PV) bzw. 101.400 € (RV/AV) im Jahr.

Steuerklassen: Wer zahlt wie viel Lohnsteuer?

  • Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – der Normalfall.
  • Klasse II: Alleinerziehende – zusätzlich Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr.
  • Klasse III/V: Ehepaare mit ungleichem Einkommen – III zahlt wenig, V überproportional viel Lohnsteuer. Die Jahressteuer gleicht sich über die Steuererklärung aus.
  • Klasse IV/IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen – wie Klasse I.
  • Klasse VI: Zweit- und Nebenjobs – ohne Grundfreibetrag, daher höchste Abzüge.

Rechenweg im Beispiel

  • 3.500 € brutto × 12 = 42.000 € Jahresbrutto.
  • Sozialabgaben (Klasse I, 2,9 % Zusatzbeitrag, keine Kinder): rund 9.135 € im Jahr.
  • Zu versteuerndes Einkommen nach Vorsorge- und Werbungskostenpauschale: rund 32.000 €.
  • Lohnsteuer nach Tarif 2026: rund 4.700 €.
  • Netto: gut 2.350–2.400 € pro Monat.

Netto erhöhen: die wichtigsten Hebel

  • Freibetrag eintragen lassen (Pendlerpauschale, doppelte Haushaltsführung) – wirkt sofort monatlich.
  • Steuerklassenwahl bei Ehepaaren prüfen (III/V vs. IV/IV mit Faktor).
  • Günstige Krankenkasse: 1 Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag spart bei 42.000 € Jahresbrutto rund 210 € im Jahr.
  • Steuerfreie Extras: Sachbezug (50 €/Monat), Jobticket, betriebliche Altersvorsorge.

Steuerklassen-Wahl für Ehepaare: IV/IV, III/V oder Faktor?

Ehepaare können jährlich zwischen drei Kombinationen wählen – an der Jahressteuer ändert sich nichts, nur an der monatlichen Verteilung: IV/IV ist Standard bei ähnlichen Gehältern. III/V lohnt ab etwa 60/40-Verteilung fürs Monats-Netto – aber in Klasse V sind die Abzüge hart (von 2.000 € bleiben ~1.280 €), und es drohen Nachzahlung samt Pflichtveranlagung. IV/IV mit Faktor verteilt die gemeinsame Steuer fair – keine Überraschungen.

Timing-Tipp: Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG I, Krankengeld) bemessen sich am Netto – der rechtzeitige Wechsel in Klasse III vor Elternzeit kann mehrere tausend Euro bringen (bei Elterngeld: spätestens 7 Monate vor Mutterschutz).

Die Abzüge im Detail: Wohin Ihr Geld fließt (3.500 € brutto)

  • Rentenversicherung (9,3 %): 325,50 € – erwirbt ~0,83 Entgeltpunkte/Jahr ≈ 34 € künftige Monatsrente.
  • Krankenversicherung (7,3 % + 1,25 %): 299,25 € – der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag obendrauf.
  • Pflegeversicherung (2,4 % kinderlos): 84 € – mit Kind 63 €.
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 45,50 €.
  • Lohnsteuer: ~405 € → Netto ~2.340 € (33 % Abzüge).

Oft übersehen: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ~700 € Beiträge – die wahren Arbeitskosten liegen bei ~4.200 €. Und Sozialbeiträge sind keine verlorenen Abgaben, sondern Versicherungsprämien mit Gegenleistung (Rente, Krankengeld, ALG).

Brutto-Netto-Tabelle 2026 (Steuerklasse I, keine Kirche, 1 Kind PV)

Brutto/MonatNetto ca.Abzugsquote
2.000 €~1.480 €26 %
2.500 €~1.790 €28 %
3.000 €~2.080 €31 %
3.500 €~2.360 €33 %
4.000 €~2.630 €34 %
5.000 €~3.140 €37 %
6.000 €~3.640 €39 %
8.000 €~4.580 €43 %

Gut sichtbar: Die Abzugsquote steigt mit dem Einkommen (Progression), flacht aber oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen wieder ab – dort wachsen nur noch die Steuern, nicht mehr die Sozialabgaben.

Netto-Optimierung: legale Hebel im Überblick

  • Steuerfreie Extras statt Gehaltserhöhung: 50-€-Sachbezug, Deutschlandticket, Kita-Zuschuss (unbegrenzt steuerfrei!), Dienstrad – 200 € „Extras“ ersetzen je nach Steuersatz 350–400 € Bruttoerhöhung.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bis 322 €/Monat (2026) steuer- und SV-frei – Pflichtzuschuss 15 % vom Chef obendrauf.
  • Freibetrag eintragen: Hohe Werbungskosten (Pendler!) als Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt anmelden – das Netto steigt sofort statt erst bei der Erklärung.
  • Kassenwechsel: Zwischen teuerster und günstigster Krankenkasse liegen 2026 über 1,5 Beitragspunkte – bei 4.000 € brutto ~360 €/Jahr.
  • Ehepaare: Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt fair und vermeidet Nachzahlungen – die Kombination III/V wird ohnehin bis ~2030 abgeschafft.

Nettogehalt nach Bruttolohn – die Übersichtstabelle

So viel bleibt 2026 in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ohne Kinder ungefähr netto übrig (2,5 % Zusatzbeitrag):

Brutto/MonatNetto ca.Netto-Quote
2.000 €~1.480 €74 %
2.500 €~1.790 €72 %
3.000 €~2.080 €69 %
3.500 €~2.340 €67 %
4.500 €~2.850 €63 %
6.000 €~3.560 €59 %

Die Netto-Quote sinkt mit steigendem Brutto – das ist die Steuerprogression. Ab der Beitragsbemessungsgrenze (2026: rund 5.812 €/Monat für KV/PV) steigen die Sozialabgaben nicht mehr, weshalb die Quote bei sehr hohen Gehältern wieder leicht anzieht.

Warum das Netto vom Rechner leicht abweicht

Kein Brutto-Netto-Rechner trifft Ihr exaktes Netto auf den Cent – auch die der großen Portale nicht. Die Gründe:

  • Individueller Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest (2026 zwischen ~1,7 % und 3,3 %). Ein Prozentpunkt macht bei 3.500 € rund 17 €/Monat aus.
  • Freibeträge: Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag (Pendeln, doppelte Haushaltsführung) erhöht das Netto sofort.
  • Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Lohnsteuer, nur bei Kirchenmitgliedschaft.
  • Betriebliche Altersvorsorge, VWL, Sachbezüge: verändern das steuer- und beitragspflichtige Brutto.
  • Rundung der Lohnsteuertabellen: Der Arbeitgeber rechnet mit amtlichen Programmablaufplänen, nicht mit der Jahresformel.

Verbindlich ist allein Ihre Gehaltsabrechnung. Für die Planung – „Wie viel bringt eine Gehaltserhöhung netto?“ oder „Lohnt der Kassenwechsel?“ – ist die Schätzung dennoch sehr aussagekräftig.

Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden als „sonstiger Bezug“ versteuert. Sie erhöhen im Auszahlungsmonat das Einkommen und werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet – gefühlt bleibt „die Hälfte“ übrig. Über die Jahressteuererklärung gleicht sich die zu hoch einbehaltene Lohnsteuer wieder aus. Sozialabgaben fallen bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze an. Wichtig: Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht – der Anspruch ergibt sich aus Arbeits-/Tarifvertrag oder betrieblicher Übung (dreimalige vorbehaltlose Zahlung).

Mehr Netto vom Brutto – die wirksamsten Hebel

  • Krankenkasse vergleichen: Der günstigste Zusatzbeitrag spart bei 4.000 € Brutto schnell 200–300 €/Jahr – Wechsel ist nach 12 Monaten mit 2 Monaten Frist möglich.
  • Steuerklasse optimieren (Ehepaare): III/V oder IV/IV mit Faktor – die Kombination sollte zum Einkommensverhältnis passen.
  • Freibetrag eintragen lassen: Wer jährlich hohe Werbungskosten hat, holt sich die Erstattung monatlich statt einmal im Jahr.
  • Steuerfreie Extras nutzen: 50-€-Sachbezug, Deutschlandticket, Dienstrad, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 % Pflichtzuschuss).
  • Kinderfreibeträge (Zähler): senken Soli und Kirchensteuer bereits beim Lohnsteuerabzug.

Was Sie den Arbeitgeber wirklich kosten

Ihr Bruttogehalt ist nicht das, was Ihre Stelle kostet. Der Arbeitgeber trägt die gleiche Hälfte der Sozialversicherung noch einmal – und zusätzlich einige Umlagen, die allein bei ihm liegen. Aus 4.000 € Brutto werden so rund 4.950 € tatsächliche Personalkosten.

PostenSatzBei 4.000 € brutto
Rentenversicherung9,3 %372,00 €
Krankenversicherung7,3 % + halber Zusatzbeitrag350,00 €
Pflegeversicherung1,8 %72,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %52,00 €
Umlagen U1, U2, U3 und Unfallversicherungje nach Kasse und Brancherund 90–130 €
Arbeitgeberbruttorund 4.940–4.980 €

Zwei Besonderheiten sind leicht zu übersehen: Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 % trägt der Beschäftigte allein – der Arbeitgeber zahlt immer nur 1,8 %. Und die U1-Umlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fällt nur in Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an.

Für Gehaltsverhandlungen ist die Zahl nützlich: Wer 200 € mehr brutto fordert, verursacht beim Arbeitgeber rund 240 € Mehrkosten und hat selbst je nach Steuerklasse etwa 100 bis 120 € mehr in der Hand. Zwischen beiden Enden liegt mehr als die Hälfte.

Vom Wunsch-Netto zurück zum Brutto

„Ich möchte 3.000 € netto“ – diese Rechnung lässt sich nicht in einem Schritt umdrehen. Lohnsteuer und Sozialabgaben hängen progressiv vom Brutto ab, nicht umgekehrt; eine geschlossene Formel gibt es deshalb nicht. Der zuverlässige Weg ist die Annäherung in wenigen Schritten:

  1. Schätzen Sie das Brutto grob. In Steuerklasse I ist das Wunsch-Netto mal 1,5 ein brauchbarer Startwert.
  2. Geben Sie den Wert oben ein und vergleichen Sie das angezeigte Netto mit Ihrem Ziel.
  3. Liegt es zu niedrig, erhöhen Sie das Brutto um die Differenz mal zwei – liegt es zu hoch, senken Sie entsprechend.
  4. Nach zwei bis drei Durchläufen treffen Sie den Zielwert auf den Euro genau.

Der Faktor zwei im dritten Schritt ist kein Zufall: Im mittleren Einkommensbereich bleibt von jedem zusätzlichen Euro brutto ungefähr die Hälfte übrig. Deshalb nähert sich die Rechnung so schnell.

Vorsicht bei echten Nettolohnvereinbarungen: Sagt der Arbeitgeber ein festes Netto zu, trägt er das Risiko steigender Abzüge. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss er das Brutto nachziehen. Solche Vereinbarungen sind zulässig, aber sie sollten schriftlich regeln, wer welche Veränderung trägt.

Minijob, Midijob und der Zweitjob in Steuerklasse VI

Unterhalb und oberhalb der normalen Beschäftigung gelten eigene Regeln, die dieser Rechner bewusst nicht abbildet.

Minijob: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze zahlt der Beschäftigte keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht mit einem kleinen Eigenanteil, von dem man sich befreien lassen kann – was die spätere Rente schmälert und deshalb gut überlegt sein will. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.

Midijob: Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich. Die Beiträge des Beschäftigten steigen dort nicht sprunghaft auf den vollen Satz, sondern gleitend – anfangs nahe null, am oberen Ende voll. Ohne diese Regelung hätte ein Euro mehr Brutto an der Grenze zu deutlich weniger Netto geführt.

Zweitjob: Eine zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung läuft automatisch in Steuerklasse VI. Dort gibt es keinen Grundfreibetrag – er ist bereits im Hauptjob verbraucht. Die Abzüge wirken deshalb drastisch, sind aber keine Strafe: Zu viel gezahlte Lohnsteuer holt die Steuererklärung zurück. Bleibt der Nebenjob unter der Minijob-Grenze, wird er pauschal versteuert und lässt den Hauptjob unberührt.

Firmenwagen und Sachbezüge im Netto

Nicht jeder Vorteil kommt als Geld. Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht das steuerpflichtige Brutto um einen geldwerten Vorteil, ohne dass mehr Geld fließt – das Netto sinkt dadurch, die privaten Autokosten entfallen aber.

Nach der Ein-Prozent-Regel wird monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises angesetzt, zuzüglich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zur Arbeit. Bei reinen Elektrofahrzeugen bis zu einem bestimmten Listenpreis reduziert sich der Ansatz auf ein Viertel – das ist die deutlichste Steuervergünstigung, die es derzeit bei Sachbezügen gibt. Wer wenig privat fährt, kann stattdessen ein Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Kosten ansetzen; das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen und kurzem Arbeitsweg.

Daneben gibt es kleinere steuerfreie Bausteine, die in Summe spürbar sind: die monatliche Sachbezugsfreigrenze etwa für Tank- oder Einkaufsgutscheine, Zuschüsse zur Kinderbetreuung in Kindergärten, das Job-Ticket sowie das Dienstrad per Entgeltumwandlung. Alle vier mindern die Abgabenlast stärker als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe – weil sie an Steuer und Sozialabgaben vorbeigehen.

Der Rechner oben bildet diese Bausteine nicht ab. Wer einen Dienstwagen hat, rechnet den geldwerten Vorteil auf das Bruttogehalt auf und gibt die Summe ein – das Ergebnis kommt dem tatsächlichen Abrechnungsbetrag dann sehr nahe.

Vollständiges Rechenbeispiel für Brutto-Netto-Rechner

Die Logik des Brutto-Netto-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Brutto-Netto-Rechner oben 2.333,25 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Bruttogehalt3.500 €/MonatBeim Brutto-Netto-Rechner wird „Bruttogehalt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
SteuerklasseI (ledig)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: I (ledig), II (alleinerziehend), III (verheiratet, Alleinverdiener), IV (verheiratet, beide) und weitere.
KirchensteuerKeineDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 % (meiste Bundesländer), 8 % (Bayern, Baden-Württemberg).
KV-Zusatzbeitrag2,9 % (Durchschnitt 2026)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 1,7 %, 2,9 % (Durchschnitt 2026), 3,6 %.
Kinder (PV-Abschlag)Keine KinderDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine Kinder, 1 Kind, 2 Kinder unter 25, 3 Kinder unter 25 und weitere.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 2.333,25 €. Für den Brutto-Netto-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Monat, Steuerklasse I. Beim Brutto-Netto-Rechner gilt außerdem: Berechnung mit Tarif und Beitragsgrenzen 2026.

  • Lohnsteuer: 405,5
  • Soli + Kirchensteuer: 0
  • Sozialversicherung: 761,25
  • Netto: 2.333,25

Was passiert, wenn sich „Bruttogehalt“ ändert?

Beim Vergleich zum Brutto-Netto-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bruttogehalt wird angepasst. Am Brutto-Netto-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufBruttogehaltAusgabe
Ausgangswert3.500 €/Monat2.333,25 €
Vergleichswert4.200 €/Monat2.712,5833 €

Beim Brutto-Netto-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Brutto-Netto-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Brutto-Netto-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Brutto-Netto-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Brutto-Netto-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Brutto-Netto-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Brutto-Netto-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Brutto-Netto-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.

Der erste Kurztest für Brutto-Netto-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Brutto-Netto-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Brutto-Netto-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Brutto-Netto-Rechner

Die Referenztabelle des Brutto-Netto-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Brutto-Netto-Rechner
Bruttogehalt3.500 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatBruttogehalt setzt beim Brutto-Netto-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
SteuerklasseI (ledig)I (ledig) · II (alleinerziehend) · III (verheiratet, Alleinverdiener) · IV (verheiratet, beide) · V (verheiratet, geringeres Einkommen) · VI (Zweitjob)Steuerklasse wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
KirchensteuerKeineKeine · 9 % (meiste Bundesländer) · 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
KV-Zusatzbeitrag2,9 % (Durchschnitt 2026)1,7 % · 2,9 % (Durchschnitt 2026) · 3,6 %KV-Zusatzbeitrag wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Kinder (PV-Abschlag)Keine KinderKeine Kinder · 1 Kind · 2 Kinder unter 25 · 3 Kinder unter 25 · 4 Kinder unter 25 · 5+ Kinder unter 25Kinder (PV-Abschlag) wählt beim Brutto-Netto-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Brutto-Netto-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Brutto-Netto-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Brutto-Netto-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen2.333,25 €
Niedrigerer VergleichBruttogehalt: 2.625 €/Monat1.840,8958 €
Höherer VergleichBruttogehalt: 4.375 €/Monat2.805,3542 €

Der Basislauf des Brutto-Netto-Rechner ergibt 2.333,25 €. Pro Monat, Steuerklasse I. Berechnung mit Tarif und Beitragsgrenzen 2026. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bruttogehalt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Brutto-Netto-Rechner

Der Brutto-Netto-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Keine individuellen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, keine geldwerten Vorteile wie Firmenwagen oder Sachbezüge, keine betriebliche Altersvorsorge und keine Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (die als sonstige Bezüge anders versteuert werden). Private Krankenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich sind nicht abgebildet. Die endgültige Steuerlast ergibt sich erst mit der Einkommensteuererklärung – die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Brutto-Netto-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Brutto-Netto-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

BMF-nahe Schätzung mit Tarif und Beitragsgrenzen 2026. Individuelle Freibeträge, Sachsen-Regelung, Alter, Kassenbeitrag und weitere Abrechnungsmerkmale können das Ergebnis verändern. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 3.500 € brutto?

In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 2.350–2.400 € – abhängig vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Kindern.

Welche Steuerklasse hat die geringsten Abzüge?

Klasse III – sie ist verheirateten Alleinverdienern vorbehalten. Klasse VI (Zweitjob) hat die höchsten Abzüge.

Was ist der Grundfreibetrag?

Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen (2026) fällt keine Einkommensteuer an. Er ist in die Lohnsteuertabellen der Klassen I–V eingearbeitet.

Zahlen alle den Solidaritätszuschlag?

Nein. Er fällt 2026 erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € für Ledige liegt – das betrifft nur hohe Einkommen.

Warum weicht mein echtes Netto ab?

Individuelle Freibeträge, der exakte Kassen-Zusatzbeitrag, betriebliche Altersvorsorge oder geldwerte Vorteile verändern das Ergebnis. Verbindlich ist die Gehaltsabrechnung.

Wie viel Netto bleibt von 5.000 € brutto?

In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 3.100–3.180 € – je nach Kassenbeitrag und Kindern.

Warum steigt mein Netto nicht proportional zum Brutto?

Wegen der Steuerprogression: Jeder zusätzliche Euro wird mit dem (höheren) Grenzsteuersatz belastet – die Quote steigt von ~26 % (2.000 €) auf ~43 % (8.000 €).

Was bringt ein Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?

Er ist in unbegrenzter Höhe steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 33 EStG) – 300 € Zuschuss ersetzen gut 500 € Bruttoerhöhung.

Wie viel Netto bleiben von 2.500 € brutto?

In Steuerklasse I rund 1.790 € – abhängig von Krankenkasse, Kirchensteuer und Kindern.

Warum bleibt vom Weihnachtsgeld so wenig übrig?

Es wird als Einmalzahlung mit dem Grenzsteuersatz belastet und hochgerechnet – die Steuererklärung holt das Zuviel im Folgejahr zurück.

Steigt mein Netto proportional mit dem Brutto?

Nein – wegen der Progression sinkt die Netto-Quote von ~74 % bei 2.000 € auf ~59 % bei 6.000 €.

Was bringt eine Gehaltserhöhung von 200 € netto?

Bei 3.500 € Brutto und Steuerklasse I kommen von 200 € Erhöhung netto rund 105–115 € an – der Rest geht an Grenzsteuersatz und Sozialabgaben. Mehr Brutto bleibt aber immer mehr Netto.

Warum zahlen Gutverdiener prozentual weniger Sozialabgaben?

Wegen der Beitragsbemessungsgrenzen: Oberhalb von ~5.812 €/Monat (KV/PV) bzw. ~8.450 € (RV/AV) bleibt zusätzliches Gehalt beitragsfrei – nur die Steuer steigt weiter.

Welche Steuerklasse nach der Hochzeit?

Automatisch IV/IV. Bei ungleichen Einkommen lohnt der Wechsel zu III/V (mehr Monats-Netto, Pflicht zur Steuererklärung) oder IV mit Faktor (fairste Verteilung).

Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 € brutto den Arbeitgeber?

Rund 4.950 € im Monat. Zum Bruttogehalt kommen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von etwa 846 € sowie die Umlagen U1, U2 und U3 und die Unfallversicherung mit rund 90 bis 130 €. Als Faustregel kostet eine Stelle etwa 20 bis 24 Prozent mehr als das vereinbarte Brutto.

Wie viel Brutto brauche ich für 3.000 € netto?

In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer sind dafür rund 4.700 bis 4.800 € brutto nötig. Eine exakte Formel gibt es nicht, weil die Steuer progressiv am Brutto hängt. Geben Sie 4.750 € oben ein und passen Sie den Wert an, bis das Netto stimmt – nach zwei bis drei Versuchen sind Sie auf dem Euro genau.

Warum trägt der Arbeitgeber den Kinderlosen-Zuschlag nicht mit?

Der Zuschlag von 0,6 Prozent in der Pflegeversicherung knüpft an die persönliche Situation des Beschäftigten an, nicht an das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber zahlt deshalb unabhängig davon immer nur seinen Anteil von 1,8 Prozent. Mit dem ersten Kind entfällt der Zuschlag dauerhaft, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag bis zum fünften Kind weiter – allerdings nur, solange die Kinder unter 25 sind.

Lohnt sich ein Firmenwagen gegenüber mehr Gehalt?

Das hängt am Listenpreis und am Arbeitsweg. Der geldwerte Vorteil steigt mit beidem, der Nutzen dagegen nicht – ein teures Fahrzeug bei kurzem Weg wird schnell unwirtschaftlich. Bei Elektrofahrzeugen ist die Rechnung deutlich günstiger, weil nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt wird. Rechnen Sie den geldwerten Vorteil auf Ihr Brutto auf und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Netto ohne Wagen zuzüglich Ihrer heutigen Autokosten.

Wird der Nebenjob wirklich so hoch besteuert?

Unterjährig ja, dauerhaft nein. Steuerklasse VI kennt keinen Grundfreibetrag, weil dieser schon im Hauptjob berücksichtigt wird – die monatlichen Abzüge sind deshalb hoch. Über die Steuererklärung wird die Gesamtsteuer neu berechnet; zu viel Gezahltes kommt zurück. Wirtschaftlich zählt allein die Jahressteuer, nicht der monatliche Abzug.

Welche Angaben brauche ich für Brutto-Netto-Rechner?

Bereiten Sie Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag und Kinder (PV-Abschlag) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Brutto-Netto-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 2.333,25 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bruttogehalt. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.500 €/Monat auf 4.200 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Brutto-Netto-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Keine individuellen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, keine geldwerten Vorteile wie Firmenwagen oder Sachbezüge, keine betriebliche Altersvorsorge und keine Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (die als sonstige Bezüge anders versteuert werden). Private Krankenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich sind nicht abgebildet. Die endgültige Steuerlast ergibt sich erst mit der Einkommensteuererklärung – die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.