Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Entfernung (einfach) | Zahlenwert in km | 0 bis 500 km | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Arbeitstage pro Jahr | Zahlenwert in Tage | 0 bis 365 Tage | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € je Kilometer ab dem 21. Kilometer. Gezählt wird nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg, und nur an Tagen, an denen Sie tatsächlich gefahren sind.
Was Sie beachten sollten
- Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch für Fahrrad, Bus oder Mitfahrer.
- Sie wirkt sich erst aus, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
- Homeoffice-Tage zählen nicht als Pendeltage.
Die Sätze – und was 2026/27 kommt
| Zeitraum | km 1–20 | ab km 21 |
|---|---|---|
| bis 2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 2026 (beschlossen) | 0,38 € | 0,38 € |
Gerechnet wird je Arbeitstag die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), unabhängig vom Verkehrsmittel – auch Radfahrer und Fußgänger bekommen sie. Beispiel 2026: 28 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.341 € Werbungskosten.
Details mit steuerlicher Wirkung
- Über dem Pauschbetrag: Wirkung entfaltet die Pauschale erst über den 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag – ab ~15 km und 220 Tagen ist das sicher erreicht.
- ÖPNV-Vergleich: Statt Pauschale können höhere tatsächliche Ticketkosten angesetzt werden – mit dem 58-€-Deutschlandticket (696 €/Jahr) gewinnt aber fast immer die Pauschale.
- Homeoffice-Tage bekommen keine Pendlerpauschale (dafür 6 € Homeoffice-Pauschale) – Tage ehrlich trennen.
- Mobilitätsprämie: Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag erhalten 14 % der erhöhten Pauschale ausgezahlt.
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer setzt die volle Pauschale für seine Strecke an – der Fiskus fragt nicht, wer fuhr.
Pendlerpauschale nach Entfernung – die Beispieltabelle (2026)
Bei einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer und 220 Arbeitstagen:
| einfache Entfernung | pro Jahr |
|---|---|
| 10 km | 836 € |
| 20 km | 1.672 € |
| 30 km | 2.508 € |
| 50 km | 4.180 € |
| 80 km | 6.688 € |
Gerechnet wird die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg) je Arbeitstag, unabhängig vom Verkehrsmittel. Selbst Fußgänger und Radfahrer bekommen die volle Pauschale. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung – eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – die 1.230-€-Hürde
Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie zusammen den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen (den bekommt jeder automatisch). Die Pendlerpauschale ist meist der größte Posten und knackt die Hürde bei rund 15 km und 220 Tagen allein. Darunter helfen weitere Werbungskosten: Arbeitsmittel (Computer, Fachbücher), Homeoffice-Pauschale, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeitrag, Bewerbungskosten und Kontoführungspauschale (16 €). Erst der Betrag über 1.230 € senkt die Steuer – multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz (meist 25–42 %).
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass er unter dem Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) liegt, kann von Werbungskosten steuerlich oft nicht vollständig profitieren. Für lange Arbeitswege kann die Mobilitätsprämie einen Ausgleich schaffen. Sie muss mit der Steuererklärung (Anlage Mobilitätsprämie) beantragt werden; die konkrete Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen und den berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten ab.
Homeoffice, ÖPNV und Fahrgemeinschaft
- Homeoffice-Tage: Für sie gibt es keine Pendlerpauschale, sondern die 6-€-Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 €/Jahr). Pro Tag gilt entweder – oder.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Statt der Pauschale dürfen die höheren tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden – mit dem 58-€-Deutschlandticket (696 €/Jahr) gewinnt aber fast immer die Pauschale. Ein vom Arbeitgeber steuerfrei gestelltes Jobticket mindert die Pauschale.
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer setzt die volle Pauschale für seine eigene Strecke an – der Fiskus fragt nicht, wer am Steuer saß. Bei Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber entfällt der Ansatz.
- Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann zusätzlich Unterkunft (bis 1.000 €/Monat), eine Familienheimfahrt pro Woche und Verpflegungspauschalen absetzen.
Vollständiges Rechenbeispiel für Pendlerpauschale-Rechner
Für die Einordnung des Pendlerpauschale-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Pendlerpauschale-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Entfernung (einfach) | 20 km | Beim Pendlerpauschale-Rechner wird „Entfernung (einfach)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 500 km. |
| Arbeitstage pro Jahr | 220 Tage | Beim Pendlerpauschale-Rechner wird „Arbeitstage pro Jahr“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 365 Tage. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.672 €. Für den Pendlerpauschale-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Entfernungspauschale: einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. Beim Pendlerpauschale-Rechner gilt außerdem: Kilometer (2026) – je Arbeitstag und einfacher Entfernung (nicht Hin- und Rückweg).
- Pro Arbeitstag: 7,6
- Arbeitstage: 220
Pendlerpauschale-Rechner: Wie stark wirkt „Entfernung (einfach)“?
Beim Vergleich zum Pendlerpauschale-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Entfernung (einfach) wird angepasst. Am Pendlerpauschale-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Entfernung (einfach) | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 20 km | 1.672 € |
| Vergleichswert | 24 km | 2.006,4 € |
Beim Pendlerpauschale-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Pendlerpauschale-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Vier Kontrollen für das Ergebnis des Pendlerpauschale-Rechner
Der Pendlerpauschale-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Pendlerpauschale-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
- Beim Pendlerpauschale-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
- Beim Pendlerpauschale-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
- Beim Pendlerpauschale-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
Der erste Kurztest für Pendlerpauschale-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Pendlerpauschale-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Pendlerpauschale-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Pendlerpauschale-Rechner
Die Referenztabelle des Pendlerpauschale-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Pendlerpauschale-Rechner |
|---|---|---|---|
| Entfernung (einfach) | 20 km | 0 km bis 500 km | Entfernung (einfach) wird beim Pendlerpauschale-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Arbeitstage pro Jahr | 220 Tage | 0 Tage bis 365 Tage | Arbeitstage pro Jahr bestimmt beim Pendlerpauschale-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug. |
Für den Pendlerpauschale-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.
Prüfbare Szenarien zum Pendlerpauschale-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Pendlerpauschale-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 1.672 € |
| Niedrigerer Vergleich | Entfernung (einfach): 15 km | 1.254 € |
| Höherer Vergleich | Entfernung (einfach): 25 km | 2.090 € |
Der Basislauf des Pendlerpauschale-Rechner ergibt 1.672 €. Entfernungspauschale: einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer (2026) – je Arbeitstag und einfacher Entfernung (nicht Hin- und Rückweg). Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Entfernung (einfach)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Pendlerpauschale-Rechner
Der Pendlerpauschale-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Angesetzt wird nur die <em>einfache</em> Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, und maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Die Pauschale wirkt erst, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt. Nicht abgebildet: Homeoffice-Tage, die nicht mitzählen, Sammelbeförderung und Höchstbetrag bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Pendlerpauschale-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Pendlerpauschale-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt. Ab dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) wirkt sie sich aus. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wird die Pendlerpauschale für Hin- und Rückfahrt gezählt?
Nein, nur die einfache Entfernung zählt – pro Arbeitstag.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Üblich sind 220–230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
Gilt die Pauschale auch ohne Auto?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (beschlossene Erhöhung).
Zählt Hin- und Rückweg?
Nein – nur die einfache Entfernung, dafür für jeden Arbeitstag.
Bekommen Bahnfahrer die Pauschale auch?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig – alternativ zählen höhere tatsächliche Ticketkosten.
Wie viel bringt die Pendlerpauschale bei 30 km?
30 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.508 € Werbungskosten – die Steuerersparnis daraus beträgt je nach Grenzsteuersatz rund 600–1.050 €.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Ein Zuschuss für Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag: 14 % der Pauschale ab dem 21. km – gesondert zu beantragen.
Zählt die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer?
Seit 2026 ja, einheitlich 0,38 €/km ab km 1. Bis 2025 galten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € darüber.
Wie viele Arbeitstage akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis?
Bei 5-Tage-Woche üblicherweise 220–230 Tage – höhere Angaben erfordern Nachweise (Arbeitgeberbescheinigung), Homeoffice-Tage sind gegenzurechnen.
Gilt die Pauschale auch für Familienheimfahrten?
Bei doppelter Haushaltsführung ja: eine Heimfahrt pro Woche mit 0,38 €/km (2026) – zusätzlich zur normalen Pendlerpauschale am Arbeitsort.
Welche Angaben brauche ich für Pendlerpauschale-Rechner?
Bereiten Sie Entfernung (einfach) und Arbeitstage pro Jahr vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Pendlerpauschale-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.672 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Entfernung (einfach). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 20 km auf 24 km. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Pendlerpauschale-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Angesetzt wird nur die <em>einfache</em> Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, und maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Die Pauschale wirkt erst, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt. Nicht abgebildet: Homeoffice-Tage, die nicht mitzählen, Sammelbeförderung und Höchstbetrag bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.