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Probezeit Rechner

Berechnen Sie das genaue Ende Ihrer Probezeit und den letzten Tag, an dem eine Kündigung mit der verkürzten Frist noch in die Probezeit fällt.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit

Ergebnis

Ende der Probezeit und Kündigungstermine

Berechnungsgrundlage

Probezeitdauer ab Beschäftigungsbeginn mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB

Nicht enthalten

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen; bei befristeten Verträgen muss sie im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Wichtig: Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift unabhängig davon erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit – beide Fristen laufen parallel, sind aber nicht dasselbe. In der Ausbildung gelten eigene Regeln nach § 22 BBiG

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer der Probezeit6 Monate (Maximum)
Ergebnis dieses Beispiels

Bitte wählen Sie das Eintrittsdatum aus.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Beginn des ArbeitsverhältnissesKalenderdatumerforderlichFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Dauer der Probezeit1 Monat · 3 Monate · 4 Monate · 6 Monate (Maximum)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Physikalisch-Technische Bundesanstalt – Einheiten. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wann endet die Probezeit?

Die Probezeit endet mit Ablauf des letzten Tages des vereinbarten Zeitraums. Beginnt das Arbeitsverhältnis zum Beispiel am 1. März bei sechs Monaten Probezeit, ist der 31. August der letzte Tag der Probezeit. Der Rechner ermittelt dieses Datum automatisch aus Ihrem Eintrittsdatum und der Probezeitdauer.

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit nur zwei Wochen. Die Probezeit selbst darf höchstens sechs Monate dauern. Diese Sechs-Monats-Grenze ist auch deshalb wichtig, weil danach in der Regel der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift (in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten).

Kündigung in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit muss dem Empfänger spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen, damit noch die verkürzte Zwei-Wochen-Frist gilt. Soll das Arbeitsverhältnis tatsächlich innerhalb der Probezeit enden, muss die Kündigung entsprechend früher ausgesprochen werden. Der Rechner zeigt Ihnen dazu den spätesten Termin an.

Kündigungsschutz-Zeitachse im neuen Job

ZeitpunktSchutzstatus
Monat 1–6 (Probezeit vereinbart)Kündigungsfrist nur 2 Wochen, kein KSchG
Monat 1–6 (ohne Probezeit-Klausel)4 Wochen Frist – aber ebenfalls noch kein KSchG!
ab Monat 7 (Betrieb > 10 MA)volles Kündigungsschutzgesetz
SchwangerschaftSonderkündigungsschutz ab Tag 1 – auch in der Probezeit!

Wichtig: Die 6-Monats-„Wartezeit“ des KSchG läuft unabhängig von der vereinbarten Probezeit – eine kurze 3-Monats-Probezeit verlängert den Schutz nicht. Bei Azubis ist die Probezeit anders geregelt: 1–4 Monate, beidseitig fristlos kündbar.

Vollständiges Rechenbeispiel für Probezeit-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Probezeit-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Probezeit-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Beginn des Arbeitsverhältnisses01.01.2026Das Datum setzt Beginn, Ende oder kalendarischen Bezug der Berechnung fest.
Dauer der Probezeit6 Monate (Maximum)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 1 Monat, 3 Monate, 4 Monate, 6 Monate (Maximum).

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 30.06.2026. Für den Probezeit-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Probezeit endet mit Ablauf dieses Tages. Beim Probezeit-Rechner gilt außerdem: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

  • Dauer: 6 Monate
  • Spätester Kündigungseingang (2-Wochen-Frist): 16.06.2026

Vergleichslauf: „Dauer der Probezeit“ verändern

Beim Vergleich zum Probezeit-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Dauer der Probezeit wird angepasst. Am Probezeit-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufDauer der ProbezeitAusgabe
Ausgangswert6 Monate (Maximum)30.06.2026
Vergleichswert1 Monat31.01.2026

Beim Probezeit-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Probezeit-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Probezeit-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Probezeit-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Probezeit-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
  • Beim Probezeit-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
  • Beim Probezeit-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
  • Beim Probezeit-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.

Der erste Kurztest für Probezeit-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Probezeit-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Probezeit-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Probezeit-Rechner

Die Referenztabelle des Probezeit-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Probezeit-Rechner
Beginn des Arbeitsverhältnisses01.08.2026gültiges KalenderdatumBeginn des Arbeitsverhältnisses wird beim Probezeit-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Dauer der Probezeit6 Monate (Maximum)1 Monat · 3 Monate · 4 Monate · 6 Monate (Maximum)Dauer der Probezeit bestimmt beim Probezeit-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.

Für den Probezeit-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Probezeit-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Probezeit-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen31.01.2027
Erste AuswahlDauer der Probezeit: 1 Monat31.08.2026

Der Basislauf des Probezeit-Rechner ergibt 31.01.2027. Die Probezeit endet mit Ablauf dieses Tages. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Dauer der Probezeit“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Probezeit-Rechner

Der Probezeit-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen; bei befristeten Verträgen muss sie im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Wichtig: Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift unabhängig davon erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit – beide Fristen laufen parallel, sind aber nicht dasselbe. In der Ausbildung gelten eigene Regeln nach § 22 BBiG

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Probezeit-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Probezeit-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag und etwaige tarifliche Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Probezeit maximal sein?

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine längere Vereinbarung ist unwirksam.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – ohne Bindung an einen bestimmten Termin, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.

Zählt der erste Arbeitstag mit?

Ja, der erste Tag des Arbeitsverhältnisses zählt zur Probezeit. Bei Beginn am 1. eines Monats endet eine 6-monatige Probezeit am letzten Tag des sechsten Monats.

Gilt nach der Probezeit sofort Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit – vorausgesetzt, der Betrieb hat mehr als zehn Mitarbeiter.

Gilt in der Probezeit Kündigungsschutz?

Nein – das KSchG greift erst nach 6 Monaten. Ausnahmen: Schwangere, Schwerbehinderte (nach 6 Monaten) und Betriebsratsmitglieder.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja – der Anspruch wächst mit 1/12 pro Monat; ein generelles Urlaubsverbot in der Probezeit ist unwirksam.

Welche Angaben brauche ich für Probezeit-Rechner?

Bereiten Sie Beginn des Arbeitsverhältnisses und Dauer der Probezeit vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Probezeit-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 30.06.2026 und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Dauer der Probezeit. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 6 Monate (Maximum) auf 1 Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Probezeit-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen; bei befristeten Verträgen muss sie im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Wichtig: Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift unabhängig davon erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit – beide Fristen laufen parallel, sind aber nicht dasselbe. In der Ausbildung gelten eigene Regeln nach § 22 BBiG Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.