Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | Zahlenwert in € | 0.01 bis 500 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Wochenstunden | Zahlenwert in h | 0 bis 60 h | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: Minijob-Zentrale – Minijob mit Verdienstgrenze. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Die Minijob-Grenze 2026
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist 2026 bis 603 € im Monat möglich – die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das rund 43 Stunden pro Monat. Der Verdienst ist für Beschäftigte meist steuerfrei; regelmäßig fällt ein Rentenversicherungsbeitrag an, sofern keine Befreiung beantragt wurde.
Minijob 2026: Grenze, Abzüge, Rente
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (10 Std./Woche) und steigt 2026 auf 603 €/Monat (2025: 556 €). Für Beschäftigte ist der Verdienst brutto = netto – nur der automatische Rentenbeitrag von 3,6 % geht ab (bei 603 €: 21,71 €), sofern man sich nicht befreien lässt. Der Arbeitgeber zahlt ~31 % Pauschalabgaben obendrauf.
Die wichtigsten Regeln
- RV-Befreiung überdenken: Die 3,6 % sichern vollwertige Wartezeit-Monate (wichtig für Mindest-Versicherungszeiten und Riester-Zulagen) – für ~22 €/Monat oft ein guter Deal.
- Mehrere Minijobs werden addiert: Zusammen über der Grenze → alle sozialversicherungspflichtig. Neben Hauptjob ist nur EIN Minijob anrechnungsfrei.
- Volle Arbeitnehmerrechte: Mindestlohn, bezahlter Urlaub (anteilig!), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz – Minijob ist kein rechtsfreier Raum.
- Zweimaliges unvorhersehbares Überschreiten (je bis zum Doppelten) ist erlaubt – planbares Überschreiten macht sofort versicherungspflichtig.
- Ab 603,01 € beginnt der Midijob mit reduzierten AN-Beiträgen bis 2.000 € – oft der bessere Ausbaupfad.
603-€-Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
| Minijob (Entgeltgrenze) | kurzfristiger Minijob (Zeitgrenze) | |
|---|---|---|
| Grenze | 603 €/Monat (2026) | 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr |
| Verdiensthöhe | gedeckelt | unbegrenzt |
| Sozialabgaben AN | 3,6 % RV (befreibar) | keine |
| typisch für | Dauer-Nebenjob | Saison, Ernte, Semesterferien |
Der kurzfristige Minijob ist ideal für Studierende und Schüler in den Ferien: keinerlei Abgaben, unbegrenzter Verdienst – aber streng auf 3 Monate bzw. 70 Tage im Kalenderjahr begrenzt und nicht „berufsmäßig“.
Rentenversicherung: befreien oder einzahlen?
Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen 3,6 % Eigenanteil (bei 603 €: 21,71 €/Monat) – können sich davon aber auf Antrag befreien lassen. Für die 22 € Monatsbeitrag gibt es echte Gegenleistungen: vollwertige Pflichtbeitragsmonate (wichtig für Wartezeiten, Erwerbsminderungs- und Reha-Ansprüche), Riester-Zulagenberechtigung und ein kleiner Rentenzuwachs. Für die meisten lohnt es sich, nicht zu befreien – besonders für junge Menschen und alle nahe an einer Mindestversicherungszeit.
Minijob neben Hauptjob, Studium oder Rente
- Neben dem Hauptjob: Ein Minijob bleibt abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.
- Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: erlaubt, solange die Summe unter 603 € bleibt – darüber werden alle beitragspflichtig.
- Studierende: Der Minijob berührt das Kindergeld nicht; bei Krankenversicherung und Werkstudentenstatus gelten eigene Stunden- und Einkommensregeln. BAföG-Beziehende dürfen 2026 grundsätzlich bis 603 € monatlich anrechnungsfrei verdienen.
- Rentner: Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist der Minijob neben der Rente uneingeschränkt möglich – beliebt als steuerfreier Zuverdienst.
Rechte im Minijob: kein Job zweiter Klasse
Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitkräfte: gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/2026), anteiligen bezahlten Urlaub (bei 2 Tagen/Woche mind. 8 Tage), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen, Feiertagsvergütung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Ein pauschaler Ausschluss dieser Rechte im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Der Arbeitgeber führt pauschal rund 31 % Abgaben (Kranken-, Rentenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen) an die Minijob-Zentrale ab – für den Beschäftigten bleibt der Verdienst brutto wie netto.
Vollständiges Rechenbeispiel für Minijob-Rechner
Ein belastbares Ergebnis zum Minijob-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Minijob-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 13,9 € | Beim Minijob-Rechner wird „Stundenlohn (brutto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0.01 bis 500 €. |
| Wochenstunden | 10 h | Beim Minijob-Rechner wird „Wochenstunden“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 60 h. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 601,87 €. Für den Minijob-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat. Beim Minijob-Rechner gilt außerdem: Ihr Verdienst liegt im Minijob-Rahmen.
- Max. Stunden/Monat bei diesem Lohn: 43 h
- Minijob-Grenze: 603 €
Vergleichslauf: „Stundenlohn (brutto)“ verändern
Beim Vergleich zum Minijob-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Stundenlohn (brutto) wird angepasst. Am Minijob-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Stundenlohn (brutto) | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 13,9 € | 601,87 € |
| Vergleichswert | 16,68 € | 722,244 € |
Beim Minijob-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Minijob-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Wie belastbar ist das Ergebnis des Minijob-Rechner?
Der Minijob-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Minijob-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
- Beim Minijob-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
- Beim Minijob-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
- Beim Minijob-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
Der erste Kurztest für Minijob-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Minijob-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Minijob-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Minijob-Rechner
Die Referenztabelle des Minijob-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Minijob-Rechner |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 13,9 € | 0,01 € bis 500 € | Stundenlohn (brutto) setzt beim Minijob-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Wochenstunden | 10 h | 0 h bis 60 h | Wochenstunden bestimmt beim Minijob-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug. |
Für den Minijob-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.
Prüfbare Szenarien zum Minijob-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Minijob-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 601,87 € |
| Niedrigerer Vergleich | Stundenlohn (brutto): 10,425 € | 451,4025 € |
| Höherer Vergleich | Stundenlohn (brutto): 17,375 € | 752,3375 € |
Der Basislauf des Minijob-Rechner ergibt 601,87 €. Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat. Ihr Verdienst liegt im Minijob-Rahmen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Stundenlohn (brutto)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Minijob-Rechner
Der Minijob-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Keine Prüfung mehrerer paralleler Minijobs – deren Entgelte werden zusammengerechnet. Kein Übergangsbereich (Midijob) oberhalb der Grenze und keine Aussage zur Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Minijob-Rechner ist.
- Minijob-Zentrale – Minijob mit VerdienstgrenzeAktuelle Regeln
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
- Statistisches Bundesamt – Verdienste nach BranchenVerdienste einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Minijob-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
2026 bis zu 603 € im Monatsdurchschnitt.
Wie viele Stunden sind das?
Beim Mindestlohn rund 43 Stunden pro Monat.
Muss ich Steuern zahlen?
In der Regel nicht – der Arbeitgeber führt eine Pauschale ab; ein Rentenversicherungsbeitrag ist meist verpflichtend, aber befreibar.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € pro Monat (ab 1.1.2026) – automatisch gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €.
Was wird mir vom Minijob abgezogen?
Nur 3,6 % Rentenversicherung (befreibar) – Steuern und weitere Sozialabgaben zahlt pauschal der Arbeitgeber.
Habe ich im Minijob Urlaubsanspruch?
Ja, anteilig wie jeder Arbeitnehmer – bei 2 Arbeitstagen/Woche mindestens 8 Urlaubstage im Jahr.
Darf ich zwei Minijobs haben?
Ohne Hauptjob ja, solange die Summe unter der Grenze bleibt – neben einem Hauptjob nur einen.
Was ist ein kurzfristiger Minijob?
Eine auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristete Beschäftigung – abgabenfrei und ohne Verdienstgrenze, ideal für Ferien- und Saisonjobs.
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Meist nein – für ~22 €/Monat sichern Sie vollwertige Beitragsmonate und Riester-Fähigkeit; besonders für junge Beschäftigte lohnend.
Darf ich neben dem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja, genau einen abgabenfrei – jeder weitere wird voll sozialversicherungspflichtig.
Habe ich als Minijobber Urlaubsanspruch?
Ja, anteilig wie jeder Arbeitnehmer, plus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob im Gewerbe und im Privathaushalt?
Haushalts-Minijobs (Putzen, Betreuung) laufen über das Haushaltsscheck-Verfahren mit nur ~14,9 % Arbeitgeber-Abgaben – und 20 % der Kosten sind steuerlich absetzbar.
Zählt der Minijob für die Rente mit 45 Beitragsjahren?
Ja, wenn Sie nicht RV-befreit sind – jeder Minijob-Monat mit Eigenbeitrag zählt voll zur 45-Jahre-Wartezeit für die abschlagsfreie Frührente.
Welche Angaben brauche ich für Minijob-Rechner?
Bereiten Sie Stundenlohn (brutto) und Wochenstunden vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Minijob-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 601,87 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Stundenlohn (brutto). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 13,9 € auf 16,68 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Minijob-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Keine Prüfung mehrerer paralleler Minijobs – deren Entgelte werden zusammengerechnet. Kein Übergangsbereich (Midijob) oberhalb der Grenze und keine Aussage zur Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.