Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | Zahlenwert in € | 0 bis 500 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Wochenstunden | Zahlenwert in h | 1 bis 80 h | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: BMAS – Mindestlohn-Rechner. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Der gesetzliche Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Er gilt für die meisten Beschäftigten in Deutschland. In einigen Branchen gelten höhere tarifliche Mindestlöhne. Der Rechner zeigt, welcher Monatslohn sich ergibt und ob Ihr Stundenlohn den Mindestlohn erreicht.
Mindestlohn 2026/2027: die beschlossenen Erhöhungen
Die Mindestlohnkommission hat die größte Erhöhung seit Einführung beschlossen: Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 €, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsbrutto von rund 2.410 € (2026) bzw. 2.530 € (2027). Parallel steigt die Minijob-Grenze automatisch mit – 2026 auf 603 €, da sie gesetzlich an 10 Wochenstunden zum Mindestlohn gekoppelt ist.
Für wen der Mindestlohn (nicht) gilt
- Es gilt für: alle volljährigen Arbeitnehmer inkl. Minijobber, Rentner, Saisonkräfte und ausländische Beschäftigte in Deutschland.
- Ausnahmen: Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung: 2026 ~682 €/1. Jahr), Pflichtpraktika, freiwillige Praktika unter 3 Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Selbstständige.
- Branchenmindestlöhne liegen teils höher: Pflege (~16,10 €), Gebäudereinigung, Bau, Leiharbeit – es gilt immer der höchste anwendbare Satz.
Rechte durchsetzen: Stundenzettel führen
Der Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde – auch Umkleidezeiten, Anfahrten zwischen Einsatzorten und angeordnete Bereitschaft. Verstöße (unbezahlte Überstunden, „Vorbereitungszeit“, Stücklohn unter Mindestlohnäquivalent) verjähren erst nach 3 Jahren und können rückwirkend eingeklagt werden – arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten für den Mindestlohn nicht. Eigene Stundenaufzeichnungen (Datum, Beginn, Ende, Pausen) sind vor Gericht ausreichendes Beweismittel. Meldungen nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls entgegen.
Vollständiges Rechenbeispiel für Mindestlohn-Rechner
Die Logik des Mindestlohn-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Mindestlohn-Rechner oben 2.598 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 15 € | Beim Mindestlohn-Rechner wird „Stundenlohn (brutto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 500 €. |
| Wochenstunden | 40 h | Beim Mindestlohn-Rechner wird „Wochenstunden“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 80 h. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 2.598 €. Für den Mindestlohn-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde. Beim Mindestlohn-Rechner gilt außerdem: Ihr Stundenlohn liegt über dem Mindestlohn.
- Stundenlohn: 15 €
- Mindestlohn 2026: 13,90 €
- Jahreslohn: 31.176
Einfluss von „Stundenlohn (brutto)“ im Mindestlohn-Rechner
Beim Vergleich zum Mindestlohn-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Stundenlohn (brutto) wird angepasst. Am Mindestlohn-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Stundenlohn (brutto) | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 15 € | 2.598 € |
| Vergleichswert | 18 € | 3.117,6 € |
Beim Mindestlohn-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mindestlohn-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Ergebnis des Mindestlohn-Rechner prüfen: vier Kontrollen
Der Mindestlohn-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Mindestlohn-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
- Beim Mindestlohn-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
- Beim Mindestlohn-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
- Beim Mindestlohn-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
Der erste Kurztest für Mindestlohn-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mindestlohn-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mindestlohn-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Mindestlohn-Rechner
Die Referenztabelle des Mindestlohn-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Mindestlohn-Rechner |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 15 € | 0 € bis 500 € | Stundenlohn (brutto) setzt beim Mindestlohn-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Wochenstunden | 40 h | 1 h bis 80 h | Wochenstunden bestimmt beim Mindestlohn-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug. |
Für den Mindestlohn-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.
Prüfbare Szenarien zum Mindestlohn-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mindestlohn-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 2.598 € |
| Niedrigerer Vergleich | Stundenlohn (brutto): 11,25 € | 1.948,5 € |
| Höherer Vergleich | Stundenlohn (brutto): 18,75 € | 3.247,5 € |
Der Basislauf des Mindestlohn-Rechner ergibt 2.598 €. Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde. Ihr Stundenlohn liegt über dem Mindestlohn. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Stundenlohn (brutto)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mindestlohn-Rechner
Der Mindestlohn-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Höhere Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge gehen vor. Keine Prüfung von Ausnahmen (Auszubildende, Praktika, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten) und keine Anrechnung von Zulagen, die nicht als Gegenleistung für die Arbeit gezahlt werden
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mindestlohn-Rechner ist.
- BMAS – Mindestlohn-RechnerAmtlicher Vergleich
- MindestlohngesetzRechtsgrundlage
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mindestlohn-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € pro Stunde.
Für wen gilt er?
Für die meisten Arbeitnehmer; Ausnahmen gibt es z. B. für bestimmte Praktika und Auszubildende.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Was verdient man mit Mindestlohn im Monat?
Bei 40 Std./Woche rund 2.410 € brutto (2026) – netto in Steuerklasse I etwa 1.700 €.
Gilt der Mindestlohn im Minijob?
Ja, uneingeschränkt – die Minijob-Grenze steigt deshalb mit dem Mindestlohn (2026: 603 €/Monat ≈ 10 Std./Woche).
Gilt der Mindestlohn für Azubis?
Nein – für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung, die deutlich niedriger liegt. Auch Pflichtpraktika sind ausgenommen.
Kann ich zu wenig gezahlten Lohn nachfordern?
Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend – Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag gelten beim Mindestlohn nicht.
Welche Angaben brauche ich für Mindestlohn-Rechner?
Bereiten Sie Stundenlohn (brutto) und Wochenstunden vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mindestlohn-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 2.598 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Stundenlohn (brutto). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 15 € auf 18 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Mindestlohn-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Höhere Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge gehen vor. Keine Prüfung von Ausnahmen (Auszubildende, Praktika, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten) und keine Anrechnung von Zulagen, die nicht als Gegenleistung für die Arbeit gezahlt werden Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.