Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Kapitalerträge | Zahlenwert in €/Jahr | 0 bis 10000000 €/Jahr | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Sparer-Pauschbetrag nutzen? | Ja – 1.000 € (Einzelperson) · Ja – 2.000 € (Ehepaar) · Bereits ausgeschöpft | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Kirchensteuer | Keine · 9 % · 8 % | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Wie Kapitalerträge besteuert werden
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer: pauschal 25 %, plus 5,5 % Soli darauf und ggf. Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung beträgt damit 26,375 % (ohne Kirche) bzw. rund 27,8–28 % (mit Kirche). Die Bank behält die Steuer automatisch ein – daher „Abgeltung“.
Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € steuerfrei
Jede Person hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (Ehepaare 2.000 €). Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei – aber nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Der Betrag lässt sich auf mehrere Banken verteilen. Ohne Freistellungsauftrag holt man sich zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück.
Beispiele
| Ertrag/Jahr | steuerpflichtig (nach 1.000 € FSA) | Steuer gesamt | netto |
|---|---|---|---|
| 800 € | 0 € | 0 € | 800 € |
| 3.000 € | 2.000 € | ~528 € | ~2.472 € |
| 10.000 € | 9.000 € | ~2.374 € | ~7.626 € |
Weniger zahlen: legale Stellschrauben
- Freistellungsaufträge optimal verteilen – ungenutzte Pauschbeträge verfallen jährlich.
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. Rentner, Geringverdiener), beantragen Sie in der Steuererklärung die Besteuerung zum niedrigeren Tarif.
- Teilfreistellung bei Fonds: Bei Aktienfonds (≥51 % Aktien) sind 30 % der Erträge steuerfrei.
- Verluste verrechnen: Realisierte Verluste mindern steuerpflichtige Gewinne (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen).
Verlustverrechnung: die Töpfe-Logik der Banken
Deutsche Broker führen zwei Verlustverrechnungstöpfe: „Aktien“ (nur Aktien-Kursverluste, verrechenbar ausschließlich mit Aktien-Kursgewinnen) und „Sonstige“ (Fonds/ETF, Anleihen, Zertifikate, Dividenden, Zinsen). Ein Aktienverlust mindert also nicht die Steuer auf Dividenden – eine vieldiskutierte Sonderregel (Verfassungsbeschwerde anhängig). Praktisch wichtig: Töpfe verfallen nicht, sie wandern ins Folgejahr; bei mehreren Depots lohnt zum Jahresende die Verlustbescheinigung (Antrag bis 15.12.!), um Gewinne bei Bank A mit Verlusten bei Bank B in der Steuererklärung zu verrechnen. Steuer-Trick „Verlust-Ernte“: Buchverluste realisieren und sofort zurückkaufen – mindert die Steuerlast des Jahres legal.
Vollständiges Rechenbeispiel für Kapitalertragsteuer-Rechner
Die Logik des Kapitalertragsteuer-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Kapitalertragsteuer-Rechner oben 527,5 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Kapitalerträge | 3.000 €/Jahr | Beim Kapitalertragsteuer-Rechner wird „Kapitalerträge“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000000 €/Jahr. |
| Sparer-Pauschbetrag nutzen? | Ja – 1.000 € (Einzelperson) | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja – 1.000 € (Einzelperson), Ja – 2.000 € (Ehepaar), Bereits ausgeschöpft. |
| Kirchensteuer | Keine | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 %, 8 %. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 527,5 €. Für den Kapitalertragsteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Effektive Belastung 17,6 % – es bleiben 2.473 € netto.
- Steuerpflichtiger Ertrag: 2.000
- Abgeltungsteuer: 500
- Soli + Kirchensteuer: 27,5
- Netto-Ertrag: 2.472,5
Was passiert, wenn sich „Kapitalerträge“ ändert?
Beim Vergleich zum Kapitalertragsteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Kapitalerträge wird angepasst. Am Kapitalertragsteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Kapitalerträge | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 3.000 €/Jahr | 527,5 € |
| Vergleichswert | 3.600 €/Jahr | 685,75 € |
Beim Kapitalertragsteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Kapitalertragsteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Vier Kontrollen für das Ergebnis des Kapitalertragsteuer-Rechner
Der Kapitalertragsteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Kapitalertragsteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Kapitalertragsteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Kapitalertragsteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Kapitalertragsteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
Der erste Kurztest für Kapitalertragsteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Kapitalertragsteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Kapitalertragsteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Kapitalertragsteuer-Rechner
Die Referenztabelle des Kapitalertragsteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Kapitalertragsteuer-Rechner |
|---|---|---|---|
| Kapitalerträge | 3.000 €/Jahr | 0 €/Jahr bis 10.000.000 €/Jahr | Kapitalerträge setzt beim Kapitalertragsteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Sparer-Pauschbetrag nutzen? | Ja – 1.000 € (Einzelperson) | Ja – 1.000 € (Einzelperson) · Ja – 2.000 € (Ehepaar) · Bereits ausgeschöpft | Sparer-Pauschbetrag nutzen? setzt beim Kapitalertragsteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Kirchensteuer | Keine | Keine · 9 % · 8 % | Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den Kapitalertragsteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Kapitalertragsteuer-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Kapitalertragsteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 527,5 € |
| Niedrigerer Vergleich | Kapitalerträge: 2.250 €/Jahr | 329,6875 € |
| Höherer Vergleich | Kapitalerträge: 3.750 €/Jahr | 725,3125 € |
Der Basislauf des Kapitalertragsteuer-Rechner ergibt 527,5 €. Effektive Belastung 17,6 % – es bleiben 2.473 € netto. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Kapitalerträge“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Kapitalertragsteuer-Rechner
Der Kapitalertragsteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Sparer-Pauschbetrag wirkt nur mit erteiltem Freistellungsauftrag bei der Bank – sonst führt sie die Steuer ab und Sie holen sie erst über die Steuererklärung zurück. Nicht abgebildet: Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz, Verlustverrechnungstöpfe, Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, Teilfreistellung bei Aktienfonds und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Kapitalertragsteuer-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Kapitalertragsteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Ohne Teilfreistellung von Fonds, Verlustverrechnung und Günstigerprüfung. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
25 % plus 5,5 % Soli darauf = 26,375 %; mit Kirchensteuer rund 27,8–28 %.
Wie viel Kapitalertrag ist steuerfrei?
1.000 € pro Person und Jahr (Sparer-Pauschbetrag), bei Ehepaaren 2.000 € – Freistellungsauftrag nicht vergessen.
Muss ich Kapitalerträge in die Steuererklärung eintragen?
In der Regel nicht – die Bank führt die Steuer ab. Sinnvoll ist die Anlage KAP bei Günstigerprüfung, fehlendem Freistellungsauftrag oder Auslandsdepots.
Sind ETF-Gewinne auch betroffen?
Ja, aber bei Aktien-ETFs sind 30 % teilfreigestellt – effektiv sinkt die Belastung auf rund 18,5 %.
Was ist die Günstigerprüfung?
Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, besteuert das Finanzamt die Erträge auf Antrag mit dem niedrigeren Tarif.
Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?
Nein – Aktien-Kursverluste nur mit Aktien-Kursgewinnen (eigener Topf); Dividenden zählen zum „sonstigen“ Topf.
Was ist die Verlustbescheinigung?
Der Jahresend-Auszug eines Topfs (Antrag bis 15.12.), mit dem Sie Verluste einer Bank in der Steuererklärung gegen Gewinne anderer Banken stellen.
Welche Angaben brauche ich für Kapitalertragsteuer-Rechner?
Bereiten Sie Kapitalerträge, Sparer-Pauschbetrag nutzen? und Kirchensteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Kapitalertragsteuer-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 527,5 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Kapitalerträge. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.000 €/Jahr auf 3.600 €/Jahr. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Kapitalertragsteuer-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Sparer-Pauschbetrag wirkt nur mit erteiltem Freistellungsauftrag bei der Bank – sonst führt sie die Steuer ab und Sie holen sie erst über die Steuererklärung zurück. Nicht abgebildet: Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz, Verlustverrechnungstöpfe, Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, Teilfreistellung bei Aktienfonds und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.