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Solidaritätszuschlag Rechner

Prüfen Sie, ob Sie Solidaritätszuschlag zahlen müssen – mit Freigrenze und Milderungszone (Stand 2025).

€/Jahr

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Zu versteuerndes Einkommen, Veranlagung

Ergebnis

Fälliger Solidaritätszuschlag

Berechnungsgrundlage

Solidaritätszuschlag von 5,5 % der festgesetzten Steuer oberhalb der gesetzlichen Freigrenze mit Milderungszone

Nicht enthalten

Rund 90 % der Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr. Für Kapitalerträge und für Körperschaften gilt die Freigrenze nicht – dort fällt der Zuschlag weiterhin voll an. Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli 2025 für verfassungsgemäß erklärt; anhängige Musterverfahren ändern daran nichts

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Zu versteuerndes Einkommen80000 €/Jahr
VeranlagungEinzeln

2. Zwischenschritte

1Einkommensteuer22464
2Freigrenze20350
3Soli/Monat20.963833333333334
Ergebnis dieses Beispiels251.566 €

Milderungszone: reduzierter Soli. Einkommensteuer: 22.464 €.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Zu versteuerndes EinkommenZahlenwert in €/Jahr0 bis 2000000 €/JahrFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
VeranlagungEinzeln · Ehepaar (Splitting)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Solidaritätszuschlaggesetz. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wer zahlt heute noch Soli?

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Steuerzahler abgeschafft. Er fällt erst an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze liegt – 2026 sind das 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 75.000 € (ledig).

Freigrenze, Milderungszone, voller Satz

  • Unter der Freigrenze: 0 € Soli – auch nicht anteilig.
  • Milderungszone: Direkt über der Freigrenze wird der Soli gleitend eingeführt (11,9 % des übersteigenden Steuerbetrags), damit kein Sprung entsteht.
  • Voller Satz: Bei hohen Einkommen gelten die vollen 5,5 % der Einkommensteuer.
Soli = min( 5,5 % × ESt ; 11,9 % × (ESt − Freigrenze) )

Wo der Soli weiterhin immer anfällt

Unabhängig vom Einkommen wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben auf:

  • Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (25 % + 5,5 % Soli darauf),
  • Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG),
  • pauschal besteuerte Löhne (z. B. Minijob-Pauschsteuer).

Kleine Geschichte des „Soli“ – und seine Zukunft

Eingeführt 1991 (zunächst befristet) zur Finanzierung von Golfkrieg-Beiträgen und Deutscher Einheit, wurde der Zuschlag 1995 dauerhaft. Seit 2021 zahlen ihn nur noch die oberen ~10 % der Einkommen sowie Kapitalanleger und GmbHs – Aufkommen: noch ~12 Mrd. €/Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung 2025 gebilligt (wiedervereinigungsbedingter Mehrbedarf besteht fort), die politische Debatte um die Komplett-Abschaffung läuft aber weiter – betroffene Unternehmen kalkulieren ihn als faktische Zusatz-Körperschaftsteuer von 0,825 Punkten.

Soli bei Kapitalerträgen und GmbH: die Dauerbrenner

Während Arbeitnehmer meist befreit sind, bleibt der Soli an zwei Stellen Alltag: (1) Kapitalerträge – auf jede Abgeltungsteuer kommen 5,5 % Soli, unabhängig vom Einkommen (aus 25 % werden 26,375 %); den vermeidet nur, wer per Günstigerprüfung unter den Soli-Freigrenzen landet. (2) GmbH & Co.: Körperschaften zahlen den Soli auf die Körperschaftsteuer ohne jede Freigrenze – effektiv 15,825 % statt 15 %. Für GmbH-Gesellschafter potenziert sich das: Erst 15,825 % auf Unternehmensebene, dann nochmals 26,375 % auf die Ausschüttung – ein Grund, warum Gewinnthesaurierung und Holding-Strukturen so beliebt sind.

Vollständiges Rechenbeispiel für Solidaritätszuschlag-Rechner

Die Logik des Solidaritätszuschlag-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Solidaritätszuschlag-Rechner oben 251,566 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Zu versteuerndes Einkommen80.000 €/JahrBeim Solidaritätszuschlag-Rechner wird „Zu versteuerndes Einkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 2000000 €/Jahr.
VeranlagungEinzelnDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzeln, Ehepaar (Splitting).

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 251,566 €. Für den Solidaritätszuschlag-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Milderungszone: reduzierter Soli. Beim Solidaritätszuschlag-Rechner gilt außerdem: Einkommensteuer: 22.464 €.

  • Einkommensteuer: 22.464
  • Freigrenze: 20.350
  • Soli/Monat: 20,9638

Einfluss von „Zu versteuerndes Einkommen“ im Solidaritätszuschlag-Rechner

Beim Vergleich zum Solidaritätszuschlag-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu versteuerndes Einkommen wird angepasst. Am Solidaritätszuschlag-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu versteuerndes EinkommenAusgabe
Ausgangswert80.000 €/Jahr251,566 €
Vergleichswert96.000 €/Jahr1.051,246 €

Beim Solidaritätszuschlag-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Solidaritätszuschlag-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Solidaritätszuschlag-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Solidaritätszuschlag-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Solidaritätszuschlag-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Solidaritätszuschlag-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Solidaritätszuschlag-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Solidaritätszuschlag-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Solidaritätszuschlag-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Solidaritätszuschlag-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Solidaritätszuschlag-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Solidaritätszuschlag-Rechner

Die Referenztabelle des Solidaritätszuschlag-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Solidaritätszuschlag-Rechner
Zu versteuerndes Einkommen80.000 €/Jahr0 €/Jahr bis 2.000.000 €/JahrZu versteuerndes Einkommen setzt beim Solidaritätszuschlag-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
VeranlagungEinzelnEinzeln · Ehepaar (Splitting)Veranlagung wählt beim Solidaritätszuschlag-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Solidaritätszuschlag-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Solidaritätszuschlag-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Solidaritätszuschlag-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen251,566 €
Niedrigerer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 60.000 €/Jahr0 €
Höherer VergleichZu versteuerndes Einkommen: 100.000 €/Jahr1.251,166 €

Der Basislauf des Solidaritätszuschlag-Rechner ergibt 251,566 €. Milderungszone: reduzierter Soli. Einkommensteuer: 22.464 €. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Zu versteuerndes Einkommen“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Solidaritätszuschlag-Rechner

Der Solidaritätszuschlag-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Rund 90 % der Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr. Für Kapitalerträge und für Körperschaften gilt die Freigrenze nicht – dort fällt der Zuschlag weiterhin voll an. Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli 2025 für verfassungsgemäß erklärt; anhängige Musterverfahren ändern daran nichts

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Solidaritätszuschlag-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Solidaritätszuschlag-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Werte 2025, ohne Kinderfreibeträge und Kapitalerträge. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ab welchem Gehalt zahlt man Soli?

Als Lediger grob ab 75.000 € zu versteuerndem Einkommen (ESt-Freigrenze 20.350 € in 2026), als Ehepaar ab etwa dem Doppelten.

Wie hoch ist der Soli-Satz?

Maximal 5,5 % der Einkommensteuer – in der Milderungszone weniger.

Zahle ich auf Kapitalerträge Soli?

Ja, dort gilt er unabhängig von der Freigrenze: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer.

Ist der Soli abgeschafft?

Nur für rund 90 % der Zahler. Hohe Einkommen, Kapitalerträge und Kapitalgesellschaften zahlen weiter.

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Ja – das BVerfG hat ihn 2025 bestätigt, solange der wiedervereinigungsbedingte Finanzbedarf fortbesteht.

Wer zahlt heute noch Soli?

Rund 10 % der Steuerzahler (hohe Einkommen), alle Kapitalanleger über dem Pauschbetrag und Kapitalgesellschaften.

Zahle ich auf Zinsen und Dividenden immer Soli?

Ja – die 5,5 % auf die Abgeltungsteuer gelten ohne Freigrenze; nur die Günstigerprüfung (persönlicher Satz) kann ihn mindern.

Wie stark trifft der Soli eine GmbH?

Ohne Freigrenze: Körperschaftsteuer effektiv 15,825 %; auf Ausschüttungen kommt beim Gesellschafter nochmals Abgeltungsteuer samt Soli.

Welche Angaben brauche ich für Solidaritätszuschlag-Rechner?

Bereiten Sie Zu versteuerndes Einkommen und Veranlagung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Solidaritätszuschlag-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 251,566 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu versteuerndes Einkommen. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 80.000 €/Jahr auf 96.000 €/Jahr. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Rund 90 % der Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr. Für Kapitalerträge und für Körperschaften gilt die Freigrenze nicht – dort fällt der Zuschlag weiterhin voll an. Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli 2025 für verfassungsgemäß erklärt; anhängige Musterverfahren ändern daran nichts Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.