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Mütterrente Rechner

Berechnen Sie den monatlichen Rentenzuschlag aus der Mütterrente – nach Anzahl und Geburtsjahr Ihrer Kinder.

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Kinder geboren vor 1992, Kinder geboren ab 1992

Ergebnis

Rentenzuschlag aus Kindererziehungszeiten

Berechnungsgrundlage

Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, gestaffelt nach Geburt vor oder ab 1992

Nicht enthalten

Die Zeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet – ohne übereinstimmende Erklärung standardmäßig der Mutter. Nicht abgebildet: Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr, Zusammentreffen mit eigener Beschäftigung und die Anrechnung bei Beamtenversorgung. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt über die Kontenklärung bei der Rentenversicherung

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Kinder geboren vor 19922 Anzahl
Kinder geboren ab 19920 Anzahl

2. Zwischenschritte

1Entgeltpunkte gesamt5
2Pro Jahr2551.2000000000003
Ergebnis dieses Beispiels212.60000000000002 €

Zuschlag aus Kindererziehungszeiten: 5 Entgeltpunkte × Rentenwert 42,52 €. Pro Kind vor 1992 gelten derzeit 2,5 Punkte, ab 1992 drei Punkte.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Kinder geboren vor 1992Zahlenwert in Anzahl0 bis 15 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Kinder geboren ab 1992Zahlenwert in Anzahl0 bis 15 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Deutsche Rentenversicherung – Zahlen und Fakten. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Was ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenbestandteil mit eigenem Namen, sondern die umgangssprachliche Bezeichnung für die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Wer ein Kind erzogen hat, bekommt dafür Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben – so, als hätte die Person in dieser Zeit Beiträge aus einem Durchschnittsverdienst gezahlt. Diese Punkte erhöhen später die monatliche Rente und stehen sowohl Müttern als auch Vätern zu, sofern sie das Kind überwiegend erzogen haben.

Der Hintergrund: Wer Kinder großzieht, kann in dieser Zeit oft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten und zahlt entsprechend weniger in die Rentenversicherung ein. Die Mütterrente gleicht diese sogenannte Lücke teilweise aus und würdigt die Erziehungsleistung als gesellschaftlich wertvolle Arbeit.

Wie viel Mütterrente gibt es pro Kind?

Die Höhe richtet sich danach, wann das Kind geboren wurde, weil sich die Dauer der anerkannten Kindererziehungszeit historisch unterscheidet:

  • Kinder geboren vor 1992: derzeit 2,5 Entgeltpunkte je Kind.
  • Kinder geboren ab 1992: 3 Entgeltpunkte je Kind.

Ein Entgeltpunkt entspricht seit dem 1. Juli 2026 einer monatlichen Rente von 42,52 €. Daraus ergeben sich folgende Richtwerte:

Kindervor 1992 (2,5 EP/Kind)ab 1992 (3 EP/Kind)
1 Kindrund 106 €rund 128 €
2 Kinderrund 213 €rund 255 €
3 Kinderrund 319 €rund 383 €

Diese Beträge kommen zusätzlich zur sonstigen Rente hinzu. Sie sind bundeseinheitlich, seit der Angleichung von Ost und West gilt für alle derselbe Rentenwert.

Mütterrente I, II und III – die Reformen

Die Anerkennung der Erziehungszeiten für ältere Kinder wurde in mehreren Schritten ausgeweitet:

  • Bis Mitte 2014: Für vor 1992 geborene Kinder gab es nur ein Jahr Kindererziehungszeit (rund 1 Entgeltpunkt).
  • Mütterrente I (ab Juli 2014): Aufstockung um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre (2 Entgeltpunkte).
  • Mütterrente II (ab 2019): Erhöhung um ein weiteres halbes Jahr auf zweieinhalb Jahre (2,5 Entgeltpunkte).
  • Mütterrente III (geplant ab 2027): Die Politik plant, auch für vor 1992 geborene Kinder die volle Erziehungszeit von drei Jahren anzuerkennen. Das würde je Kind rund 0,5 Entgeltpunkte beziehungsweise etwa 20 € im Monat zusätzlich bedeuten.

Für ab 1992 geborene Kinder galten von Anfang an drei Jahre Erziehungszeit – hier ändert sich durch die Reformen nichts.

So wird die Mütterrente berechnet

Die Berechnung ist im Kern einfach: Die Entgeltpunkte für die Kindererziehung werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Mütterrente = Entgeltpunkte × Rentenwert (42,52 €)

Beispiel 1 – zwei Kinder, vor 1992 geboren: 2 × 2,5 EP = 5 Entgeltpunkte. 5 × 42,52 € = 212,60 € im Monat.

Beispiel 2 – drei Kinder, alle ab 1992 geboren: 3 × 3 EP = 9 Entgeltpunkte. 9 × 42,52 € = 382,68 € im Monat.

Beispiel 3 – gemischt: ein Kind vor 1992 (2,5 EP) und ein Kind ab 1992 (3 EP) ergeben 5,5 EP, also rund 224 € im Monat. Geben Sie oben einfach die Anzahl der Kinder je Geburtszeitraum ein.

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten

Rentenrechtlich werden zwei Arten von Zeiten unterschieden, die sich oft überschneiden:

  • Kindererziehungszeiten (KEZ): die ersten 30 bzw. 36 Monate nach der Geburt. Für sie werden die oben genannten Entgeltpunkte gutgeschrieben – das ist die eigentliche Mütterrente.
  • Kinderberücksichtigungszeiten (BÜZ): die ersten zehn Jahre nach der Geburt. Sie erhöhen die Rente nicht direkt um Entgeltpunkte, zählen aber für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) und können sich bei gleichzeitiger Beschäftigung günstig auf die Bewertung auswirken.

Werden mehrere Kinder kurz hintereinander geboren, verlängert sich die Erziehungszeit entsprechend, weil sich die Zeiträume aneinanderreihen.

Wer bekommt die Mütterrente?

Anspruch hat grundsätzlich der Elternteil, der das Kind in den ersten Jahren überwiegend erzogen hat – das ist in der Praxis meist die Mutter, kann aber auch der Vater sein. Haben beide Eltern gemeinsam erzogen, wird die Zeit demjenigen zugeordnet, der überwiegend erzogen hat; per gemeinsamer Erklärung gegenüber der Rentenversicherung lässt sich die Zuordnung auch ändern.

Wichtig: Die Erziehung muss grundsätzlich in Deutschland stattgefunden haben. Außerdem kann allein über Kindererziehungszeiten ein eigener Rentenanspruch entstehen – wer mehrere Kinder erzogen, aber sonst nie eingezahlt hat, kann damit die fünfjährige Mindestversicherungszeit erfüllen.

Mütterrente, Steuern und andere Leistungen

Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und damit steuerpflichtig – es gilt der gleiche Besteuerungsanteil wie für die übrige Altersrente. In den meisten Fällen führt das zu keiner oder nur geringer Steuerlast, weil die Gesamtrente unter den Grundfreibeträgen bleibt.

Bezieht man gleichzeitig Grundsicherung im Alter, wird die Rente angerechnet, allerdings gibt es seit 2021 einen Freibetrag, der einen Teil der Rente anrechnungsfrei stellt. Auf das Wohngeld und ähnliche Leistungen wirkt sich die Mütterrente als Einkommen ebenfalls aus.

Mütterrente beantragen

In der Regel werden Kindererziehungszeiten automatisch berücksichtigt, sofern die Kinder im Rentenkonto erfasst sind. Wer noch keine Rente bezieht, sollte über eine Kontenklärung prüfen, ob alle Kinder und Zeiten korrekt hinterlegt sind. Fehlen Angaben, lassen sie sich mit einem Formular bei der Deutschen Rentenversicherung nachmelden. Wer bereits Rente bezieht und feststellt, dass Erziehungszeiten fehlen, kann ebenfalls einen Antrag stellen – Nachzahlungen sind in bestimmten Grenzen möglich.

Mütterrente bei Zwillingen, Adoptiv- und Pflegekindern

Auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder können Kindererziehungszeiten anerkannt werden, sofern die Person das Kind tatsächlich erzogen hat. Maßgeblich ist nicht die leibliche Elternschaft, sondern die Erziehung. Bei Mehrlingsgeburten – etwa Zwillingen – wird die Erziehungszeit nicht parallel, sondern nacheinander angerechnet: Die Zeiten der einzelnen Kinder werden aneinandergehängt, sodass sich die anrechenbare Dauer und damit die Entgeltpunkte entsprechend erhöhen. Zwei gleichzeitig geborene Kinder bringen also die doppelten Erziehungspunkte, nur über einen etwas längeren Zeitraum verteilt.

Mütterrente und gleichzeitige Berufstätigkeit

Wer während der Erziehungszeit zusätzlich gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, verliert die Mütterrente nicht – im Gegenteil: Die Entgeltpunkte aus der Erziehung werden zu den Punkten aus der Beschäftigung addiert. Eine Obergrenze bildet nur die jährliche Beitragsbemessungsgrenze, die in der Praxis selten erreicht wird. Gerade für Mütter, die in Teilzeit gearbeitet haben, ist dieser additive Effekt wertvoll, weil sich Erziehung und Erwerbsarbeit in der Rente ergänzen statt auszuschließen.

Mütterrente für Beamtinnen und im öffentlichen Dienst

Die Mütterrente der gesetzlichen Rentenversicherung greift nur dort, wo auch in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Beamtinnen und Beamte erhalten stattdessen einen vergleichbaren Kindererziehungszuschlag in der Beamtenversorgung. Wer im Laufe des Lebens sowohl Beamten- als auch Rentenversicherungszeiten hatte, sollte beide Systeme prüfen, damit die Erziehungsleistung nicht doppelt oder gar nicht berücksichtigt wird. Eine Beratung bei der Rentenversicherung oder der Versorgungsstelle schafft hier Klarheit.

Häufige Irrtümer rund um die Mütterrente

  • „Die Mütterrente gibt es nur für Mütter.“ Falsch – auch Väter und andere erziehende Personen können sie erhalten.
  • „Mit drei Kindern habe ich automatisch eine hohe Rente.“ Die Erziehungspunkte sind ein wertvoller Baustein, ersetzen aber keine vollständige Erwerbsbiografie.
  • „Die Mütterrente muss ich versteuern lassen, sonst gibt es Ärger.“ Sie ist zwar steuerpflichtig, bleibt aber bei den meisten Rentnerinnen unter den Freibeträgen steuerfrei.
  • „Ich muss einen Antrag stellen.“ In den meisten Fällen erfolgt die Anrechnung automatisch; nur fehlende Zeiten müssen nachgemeldet werden.

Mütterrente und Rente mit 63 oder 67

Die Kindererziehungszeiten zählen nicht nur für die Höhe der Rente, sondern auch für die Wartezeiten, die den Rentenbeginn bestimmen. Für die „Rente mit 63“ (besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren) und die reguläre Altersrente werden Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt. Gerade Mütter, die zwischendurch nicht durchgehend gearbeitet haben, kommen dadurch oft auf erstaunlich viele anrechenbare Jahre. Es lohnt sich, vor der Rentenplanung genau prüfen zu lassen, welche dieser Zeiten auf welche Wartezeit einzahlen – das kann den möglichen Rentenbeginn um Monate oder Jahre verschieben.

Ausführliches Rechenbeispiel mit drei Kindern

Eine Mutter hat drei Kinder: zwei vor 1992 und eines nach 1992 geboren. Daneben war sie 20 Jahre in Teilzeit beschäftigt und hat dort durchschnittlich 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr erworben.

  • Mütterrente: 2 × 2,5 EP + 1 × 3 EP = 8 Entgeltpunkte
  • Teilzeit: 20 × 0,5 EP = 10 Entgeltpunkte
  • Summe: 18 Entgeltpunkte × 42,52 € = rund 765 € Monatsrente

Allein die Erziehungszeiten machen davon rund 326 € aus – also fast die Hälfte. Das zeigt, wie stark sich die Mütterrente bei mehreren Kindern auf die Gesamtrente auswirkt, vor allem wenn die Erwerbsbiografie eher kurz oder in Teilzeit verlief.

Fazit: Was die Mütterrente wirklich bringt

Die Mütterrente ist einer der wenigen Rentenbausteine, der allein durch Erziehungsleistung – also ganz ohne eigene Beiträge – Ansprüche schafft. Pro Kind bedeutet sie aktuell rund 102 € (vor 1992) beziehungsweise 122 € (ab 1992) zusätzlich im Monat. Über mehrere Kinder summiert sich das zu einem spürbaren Betrag, der die Altersrente deutlich aufbessert. Wichtig ist, das Rentenkonto rechtzeitig zu klären und alle Kinder eintragen zu lassen. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihre persönliche Mütterrente nach Anzahl und Geburtsjahr Ihrer Kinder abzuschätzen – und planen Sie die geplante Mütterrente III ab 2027 als zusätzliche Aufwertung mit ein.

Vollständiges Rechenbeispiel für Mütterrente-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Mütterrente-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Mütterrente-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Kinder geboren vor 19922 AnzahlBeim Mütterrente-Rechner wird „Kinder geboren vor 1992“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 15 Anzahl.
Kinder geboren ab 19920 AnzahlBeim Mütterrente-Rechner wird „Kinder geboren ab 1992“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 15 Anzahl.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 212,6 €. Für den Mütterrente-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Zuschlag aus Kindererziehungszeiten: 5 Entgeltpunkte × Rentenwert 42,52 €. Beim Mütterrente-Rechner gilt außerdem: Pro Kind vor 1992 gelten derzeit 2,5 Punkte, ab 1992 drei Punkte.

  • Entgeltpunkte gesamt: 5
  • Pro Jahr: 2.551,2

Vergleichslauf: „Kinder geboren ab 1992“ verändern

Beim Vergleich zum Mütterrente-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Kinder geboren ab 1992 wird angepasst. Am Mütterrente-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufKinder geboren ab 1992Ausgabe
Ausgangswert0 Anzahl212,6 €
Vergleichswert10 Anzahl1.488,2 €

Beim Mütterrente-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mütterrente-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Mütterrente-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Mütterrente-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Mütterrente-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Mütterrente-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Mütterrente-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Mütterrente-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Mütterrente-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mütterrente-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mütterrente-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Mütterrente-Rechner

Die Referenztabelle des Mütterrente-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Mütterrente-Rechner
Kinder geboren vor 19922 Anzahl0 Anzahl bis 15 AnzahlKinder geboren vor 1992 wird beim Mütterrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Kinder geboren ab 19920 Anzahl0 Anzahl bis 15 AnzahlKinder geboren ab 1992 wird beim Mütterrente-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Mütterrente-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Mütterrente-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mütterrente-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen212,6 €
Höherer VergleichKinder geboren vor 1992: 3 Anzahl318,9 €

Der Basislauf des Mütterrente-Rechner ergibt 212,6 €. Zuschlag aus Kindererziehungszeiten: 5 Entgeltpunkte × Rentenwert 42,52 €. Pro Kind vor 1992 gelten derzeit 2,5 Punkte, ab 1992 drei Punkte. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Kinder geboren vor 1992“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mütterrente-Rechner

Der Mütterrente-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Die Zeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet – ohne übereinstimmende Erklärung standardmäßig der Mutter. Nicht abgebildet: Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr, Zusammentreffen mit eigener Beschäftigung und die Anrechnung bei Beamtenversorgung. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt über die Kontenklärung bei der Rentenversicherung

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mütterrente-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mütterrente-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Schätzung mit dem aktuellen Rentenwert (42,52 € seit Juli 2026). Maßgeblich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie viel Mütterrente gibt es pro Kind?

Aktuell 2,5 Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder (rund 102 €) und 3 Entgeltpunkte für ab 1992 geborene Kinder (rund 122 € im Monat).

Bekommen auch Väter die Mütterrente?

Ja. Die Erziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der überwiegend erzogen hat – das kann auch der Vater sein.

Bekomme ich die Mütterrente automatisch?

Meist ja, wenn die Kinder im Rentenkonto erfasst sind. Im Zweifel sollten Sie eine Kontenklärung durchführen.

Ist die Mütterrente steuerpflichtig?

Ja, sie ist Teil der gesetzlichen Rente und unterliegt demselben Besteuerungsanteil wie die Altersrente.

Was ändert sich mit der Mütterrente III?

Geplant ist, ab 2027 auch für vor 1992 geborene Kinder die volle Erziehungszeit von drei Jahren anzuerkennen – rund 20 € mehr je Kind.

Zählt die Mütterrente für die Wartezeit?

Ja, Kindererziehungszeiten zählen mit und können allein schon die fünfjährige Mindestversicherungszeit erfüllen.

Bekomme ich Mütterrente, wenn ich nie gearbeitet habe?

Ja. Über die Kindererziehungszeiten können Sie auch ohne sonstige Beiträge einen eigenen Rentenanspruch aufbauen, sofern Sie auf mindestens fünf Jahre (60 Monate) anrechenbare Zeiten kommen.

Gilt die Mütterrente auch für Adoptiv- und Pflegekinder?

Ja, entscheidend ist die tatsächliche Erziehung des Kindes, nicht die leibliche Elternschaft.

Wie wirkt sich die Mütterrente bei Zwillingen aus?

Die Erziehungszeiten werden nacheinander angerechnet, sodass sich die Entgeltpunkte verdoppeln – verteilt über einen etwas längeren Zeitraum.

Bekommen Beamtinnen die Mütterrente?

Nicht aus der gesetzlichen Rente, aber einen vergleichbaren Kindererziehungszuschlag in der Beamtenversorgung.

Welche Angaben brauche ich für Mütterrente-Rechner?

Bereiten Sie Kinder geboren vor 1992 und Kinder geboren ab 1992 vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mütterrente-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 212,6 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Kinder geboren ab 1992. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 0 Anzahl auf 10 Anzahl. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Mütterrente-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Die Zeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet – ohne übereinstimmende Erklärung standardmäßig der Mutter. Nicht abgebildet: Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr, Zusammentreffen mit eigener Beschäftigung und die Anrechnung bei Beamtenversorgung. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt über die Kontenklärung bei der Rentenversicherung Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.