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Mehrwertsteuer Rechner

Rechnen Sie Netto in Brutto oder Brutto in Netto um – inklusive ausgewiesenem Mehrwertsteuerbetrag.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Betrag, Steuersatz, Berechnung

Ergebnis

Netto, Brutto und Mehrwertsteuer (19 % / 7 %) berechnen.

Berechnungsgrundlage

Der Rechenweg ist im Abschnitt „Netto, Brutto und MwSt“ vollständig beschrieben.

Nicht enthalten

Keine Prüfung, ob die gewählte Formel zum Sachverhalt passt; Einheiten und Modellannahmen müssen stimmen.

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Betrag100 €
Steuersatz19 % (Regelsatz)
BerechnungNetto → Brutto

2. Zwischenschritte

1Netto100
2MwSt (19 %)19
3Brutto119
Ergebnis dieses Beispiels119 €

Mehrwertsteuer mit 19 %.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
BetragZahlenwert in €0 bis 1000000000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Steuersatz19 % (Regelsatz) · 7 % (ermäßigt)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
BerechnungNetto → Brutto · Brutto → NettoAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: BIPM – Internationales Einheitensystem (SI). Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Netto, Brutto und MwSt

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer, der Bruttobetrag der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. In Deutschland gilt der Regelsatz von 19 % und ein ermäßigter Satz von 7 % (z. B. für Lebensmittel und Bücher). Brutto = Netto × 1,19 bzw. × 1,07.

Netto ↔ Brutto: die Formeln

Brutto = Netto × 1,19  ·  Netto = Brutto ÷ 1,19  ·  MwSt im Brutto = Brutto × 19/119

Der häufigste Fehler: Um aus 119 € brutto den Nettobetrag zu erhalten, darf man nicht 19 % abziehen (ergäbe 96,39 €), sondern muss durch 1,19 teilen (= 100 €). Beim ermäßigten Satz entsprechend mit 1,07 rechnen.

19 % oder 7 %? Was wofür gilt

7 % (ermäßigt)19 % (Regelsatz)
Grundnahrungsmittel, Obst, MilchGetränke (außer Milch, Wasser vom Hahn), Alkohol
Bücher, Zeitungen, E-BooksElektronik, Kleidung, Möbel
ÖPNV & Bahn (Personenverkehr)Handwerkerleistungen, Reparaturen
HotelübernachtungRestaurantbesuch (Essen vor Ort)
Kunst, Eintritt Theater/MuseumStreaming-Abos

Die Abgrenzung produziert Kuriositäten: Essen zum Mitnehmen 7 %, vor Ort 19 %; Kuhmilch 7 %, Hafermilch 19 %; Hundefutter 7 %, Babywindeln 19 %.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – und wer zahlt sie?

Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer: Das Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz (UStG), umgangssprachlich sagt man Mehrwertsteuer. Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher – Unternehmen reichen sie nur durch: Sie ziehen die selbst gezahlte Steuer als Vorsteuer ab und führen die Differenz ans Finanzamt ab. Kleinunternehmer (bis 25.000 € Vorjahresumsatz, § 19 UStG) dürfen ohne Umsatzsteuer fakturieren – verlieren dafür den Vorsteuerabzug. Mit rund 290 Mrd. € jährlich ist die Umsatzsteuer die zweitgrößte Einnahmequelle des Staates.

Kleinunternehmer: Rechnungen ohne Mehrwertsteuer

Wer als Selbstständiger im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz blieb (seit 2025 angehobene Grenze), darf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen: Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer gestellt, mit Pflichthinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Vorteil: weniger Bürokratie, keine Voranmeldungen, günstigere Preise für Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug – die selbst gezahlte MwSt auf Einkäufe ist verloren. Bei hohen Anfangsinvestitionen lohnt daher oft der freiwillige Verzicht auf die Regelung.

Vorsteuer: das Durchlaufprinzip

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Sie ziehen die auf Einkäufe gezahlte Vorsteuer von der auf Verkäufe eingenommenen Umsatzsteuer ab und führen nur die Differenz ans Finanzamt ab. Beispiel: 1.190 € Einnahme (190 € USt) minus 476 € Einkauf (76 € Vorsteuer) = 114 € Zahllast. Wirtschaftlich trägt die Steuer allein der Endverbraucher. Die Meldung erfolgt über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).

Mehrwertsteuersätze im internationalen Vergleich

LandRegelsatz
Deutschland19 %
Österreich20 %
Schweiz8,1 %
Frankreich20 %
Ungarn (EU-Höchstsatz)27 %
Luxemburg (EU-niedrig)17 %

Innerhalb der EU liegt der Regelsatz zwischen 17 und 27 %. Der ermäßigte deutsche Satz von 7 % ist im Vergleich moderat. Wichtig für Onlinehändler: Beim Verkauf an Privatkunden im EU-Ausland gilt seit 2021 ab 10.000 € Jahresumsatz der Steuersatz des Ziellandes (One-Stop-Shop-Verfahren).

Vollständiges Rechenbeispiel für Mehrwertsteuer-Rechner

Für die Einordnung des Mehrwertsteuer-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Mehrwertsteuer-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Betrag100 €Beim Mehrwertsteuer-Rechner wird „Betrag“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000000 €.
Steuersatz19 % (Regelsatz)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 19 % (Regelsatz), 7 % (ermäßigt).
BerechnungNetto → BruttoDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Netto → Brutto, Brutto → Netto.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 119 €. Für den Mehrwertsteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Mehrwertsteuer mit 19 %.

  • Netto: 100
  • MwSt (19 %): 19
  • Brutto: 119

Mehrwertsteuer-Rechner: Wie stark wirkt „Betrag“?

Beim Vergleich zum Mehrwertsteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Betrag wird angepasst. Am Mehrwertsteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufBetragAusgabe
Ausgangswert100 €119 €
Vergleichswert120 €142,8 €

Beim Mehrwertsteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mehrwertsteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Mehrwertsteuer-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Mehrwertsteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Mehrwertsteuer-Rechner: Das Ergebnis durch Rückwärtsrechnung oder eine grobe Überschlagsrechnung prüfen.
  • Beim Mehrwertsteuer-Rechner: Einheiten erst kürzen, wenn Zähler und Nenner korrekt zugeordnet sind.
  • Beim Mehrwertsteuer-Rechner: Vor dem Rechnen festlegen, welche Größe gesucht und welche gegeben ist.
  • Beim Mehrwertsteuer-Rechner: Vorzeichen, Klammern und Reihenfolge der Rechenschritte kontrollieren.

Der erste Kurztest für Mehrwertsteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mehrwertsteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mehrwertsteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Mehrwertsteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Mehrwertsteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Mehrwertsteuer-Rechner
Betrag100 €0 € bis 1.000.000.000.000 €Betrag setzt beim Mehrwertsteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Steuersatz19 % (Regelsatz)19 % (Regelsatz) · 7 % (ermäßigt)Steuersatz wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
BerechnungNetto → BruttoNetto → Brutto · Brutto → NettoBerechnung wählt beim Mehrwertsteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Beim Mehrwertsteuer-Rechner müssen alle Zahlen dieselbe Bezugsgröße und denselben Zeitraum beschreiben. Prozentwert, Grundwert und Anteil sind vor dem Rechnen eindeutig zu benennen.

Prüfbare Szenarien zum Mehrwertsteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mehrwertsteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen119 €
Niedrigerer VergleichBetrag: 75 €89,25 €
Höherer VergleichBetrag: 125 €148,75 €

Der Basislauf des Mehrwertsteuer-Rechner ergibt 119 €. Mehrwertsteuer mit 19 %. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Betrag“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mehrwertsteuer-Rechner

Der Mehrwertsteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Rechner prüft die Zahlenbeziehung, nicht ob das mathematische Modell zum realen Sachverhalt passt.

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mehrwertsteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mehrwertsteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Datenblatt, Messprotokoll oder technische Zeichnung oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie rechne ich Brutto aus Netto?

Netto × 1,19 (bei 19 %) oder × 1,07 (bei 7 %).

Wie ziehe ich die MwSt heraus?

Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07).

Wann gelten 7 %?

Beim ermäßigten Satz, etwa für Grundnahrungsmittel, Bücher und den ÖPNV.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Bruttopreis heraus?

Brutto ÷ 1,19 = Netto; die Differenz ist die MwSt. Bei 7 %: durch 1,07 teilen. Nie einfach 19 % vom Brutto abziehen!

Warum zahlen Hafermilch und Kuhmilch unterschiedliche Sätze?

Der ermäßigte Satz gilt nur für die in Anlage 2 UStG gelisteten Lebensmittel – Pflanzendrinks zählen steuerlich als „Getränk“ (19 %), Milch als Grundnahrungsmittel (7 %).

Sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe?

Ja – juristisch heißt sie Umsatzsteuer, auf Rechnungen und im Alltag Mehrwertsteuer.

Wann darf ich ohne MwSt. Rechnungen schreiben?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (bis 25.000 € Vorjahresumsatz) – mit Pflichthinweis auf der Rechnung und ohne Vorsteuerabzug.

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer ausweisen?

Sobald der Vorjahresumsatz über 25.000 € liegt oder Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatz- und Vorsteuer?

Umsatzsteuer nehmen Sie von Kunden ein, Vorsteuer zahlen Sie bei Einkäufen – ans Finanzamt geht nur die Differenz.

Welches Land hat die höchste Mehrwertsteuer?

In der EU Ungarn mit 27 %; weltweit gibt es vereinzelt höhere Sätze. Deutschland liegt mit 19 % im Mittelfeld.

Bekomme ich als Tourist die MwSt zurück?

Nicht-EU-Besucher ja (Tax-Free-Shopping ab 50 € Einkaufswert, Ausfuhrnachweis am Zoll) – EU-Bürger untereinander nicht.

Warum stehen auf Rechnungen zwei Steuersätze?

Gemischte Leistungen: Der Blumenstrauß (7 %) mit Vase (19 %) oder das Hotel (7 % Übernachtung, 19 % Frühstück) werden getrennt ausgewiesen.

Welche Angaben brauche ich für Mehrwertsteuer-Rechner?

Bereiten Sie Betrag, Steuersatz und Berechnung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mehrwertsteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 119 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Betrag. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 100 € auf 120 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Mehrwertsteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Rechner prüft die Zahlenbeziehung, nicht ob das mathematische Modell zum realen Sachverhalt passt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.