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Pflegegeld Rechner

Berechnen Sie Ihr Pflegegeld – nach Pflegegrad und Aufteilung zwischen Angehörigen-Pflege und Pflegedienst.

0 % = nur Angehörige pflegen
%

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Pflegegrad, Anteil Pflegedienst (Sachleistung)

Ergebnis

Monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Berechnungsgrundlage

Pflegegeldsätze nach § 37 SGB XI, gestaffelt nach Pflegegrad

Nicht enthalten

Nur das Pflegegeld für selbst organisierte Pflege. Nicht enthalten: Pflegesachleistungen bei Pflegedienst, Kombinationsleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung. Der Pflegegrad wird ausschließlich durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt – dieser Rechner nimmt keine Einstufung vor

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

PflegegradPflegegrad 2
Anteil Pflegedienst (Sachleistung)0 %

2. Zwischenschritte

1Pflegegeld (voll)347
2Sachleistung (voll)796
3Entlastungsbetrag131
Ergebnis dieses Beispiels347 €

Volles Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige. Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag/Monat.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Pflegegeld für Pflegegrad 2 im Zeitverlauf

Die fünf Pflegegrade gelten seit 2017. Für Pflegegrad 2 stieg das monatliche Pflegegeld 2024 und erneut 2025; 2026 bleibt der Betrag unverändert. 2017–2026: +10 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
2017316 €/Monat
2020316 €/Monat
2023316 €/Monat
2024332 €/Monat
2025347 €/Monat
2026347 €/Monat

Quelle: Bundesgesundheitsministerium ↗

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
PflegegradPflegegrad 1 · Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Anteil Pflegedienst (Sachleistung)Zahlenwert in %0 bis 100 %0 % = nur Angehörige pflegen

Weiterführende Grundlage: Bundesgesundheitsministerium – Pflegegeld. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026

PflegegradPflegegeld (Angehörige)Sachleistung (Pflegedienst)
1
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Alle Pflegegrade (auch 1) erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Betreuungs- und Alltagshilfen.

Kombinationsleistung: Pflegedienst + Angehörige

Wer teilweise einen Pflegedienst nutzt, bekommt die Kombinationsleistung: Der genutzte Prozentsatz der Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen. Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 40 % der Sachleistung ab (599 €) → es bleiben 60 % Pflegegeld = 359 € als Auszahlung.

Pflegegeld-Rest = Pflegegeld × (100 % − genutzter Sachleistungsanteil)

Weitere Leistungen der Pflegekasse

  • Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr, wenn die Pflegeperson Urlaub braucht (ab Juli 2025: gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege bis 3.539 €).
  • Kurzzeitpflege: bis 1.854 €/Jahr stationär.
  • Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat (Handschuhe, Desinfektion …).
  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € Zuschuss (z. B. Badumbau).
  • Tages-/Nachtpflege: eigenes Budget in Sachleistungshöhe.

Pflegegrad beantragen: So läuft es

  • Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen (Datum zählt für die Zahlung!).
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu Hause – Punktesystem in 6 Modulen (Selbstständigkeit).
  • Bescheid; bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad binnen eines Monats Widerspruch einlegen (Erfolgsquote ist hoch).

Der Weg zum Pflegegrad: Begutachtung verstehen

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen mit unterschiedlichem Gewicht: Mobilität (10 %), kognitive/kommunikative Fähigkeiten & Verhalten (15 %), Selbstversorgung (40 %!), Umgang mit Krankheit/Therapie (20 %), Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %). Aus den Punkten folgt der Grad: ab 12,5 Punkte Grad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4, ab 90 Grad 5. Vorbereitung entscheidet: Ein 1–2 Wochen geführtes Pflegetagebuch und die Anwesenheit der Pflegeperson beim Termin verhindern das typische „Ich kann alles noch selbst“-Understatement der Begutachteten.

Steuer, Rente und Absicherung der Pflegeperson

  • Pflegegeld ist steuerfrei – für Pflegebedürftige wie für weitergeleitetes Geld an Angehörige (§ 3 Nr. 36 EStG).
  • Rentenpunkte für Pflegende: Wer ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Std./Woche pflegt und max. 30 Std. arbeitet, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse – bei Grad 5 bis zu ~0,9 Entgeltpunkte/Jahr (mehr als mancher Vollzeitjob!).
  • Unfallversichert ist die Pflegeperson automatisch und beitragsfrei.
  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage je Akutfall bezahlt freigestellt (90 % netto) – der „Kind-krank-Schein“ der Pflege.
  • Zusätzlich absetzbar: Pflege-Pauschbetrag in der Steuer (600–1.800 €/Jahr je nach Grad) für unentgeltlich Pflegende.

Vollständiges Rechenbeispiel für Pflegegeld-Rechner

Der Musterlauf zum Pflegegeld-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des Pflegegeld-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
PflegegradPflegegrad 2Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und weitere.
Anteil Pflegedienst (Sachleistung)0 %0 % = nur Angehörige pflegen

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 347 €. Für den Pflegegeld-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Volles Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige. Beim Pflegegeld-Rechner gilt außerdem: Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag/Monat.

  • Pflegegeld (voll): 347
  • Sachleistung (voll): 796
  • Entlastungsbetrag: 131

Was passiert, wenn sich „Anteil Pflegedienst (Sachleistung)“ ändert?

Beim Vergleich zum Pflegegeld-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Anteil Pflegedienst (Sachleistung) wird angepasst. Am Pflegegeld-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufAnteil Pflegedienst (Sachleistung)Ausgabe
Ausgangswert0 %347 €
Vergleichswert50 %173,5 €

Beim Pflegegeld-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Pflegegeld-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Pflegegeld-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Pflegegeld-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Pflegegeld-Rechner: Bei Beschwerden, auffälligen Werten oder Medikamenten fachlichen Rat einholen.
  • Beim Pflegegeld-Rechner: Körperwerte möglichst aktuell und unter vergleichbaren Bedingungen messen.
  • Beim Pflegegeld-Rechner: Alter, Geschlecht und gewählte Referenzgruppe genau kontrollieren, sofern sie abgefragt werden.
  • Beim Pflegegeld-Rechner: Grenzwerte dienen der Einordnung und ersetzen keine Untersuchung oder Diagnose.

Der erste Kurztest für Pflegegeld-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Pflegegeld-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Pflegegeld-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Pflegegeld-Rechner

Die Referenztabelle des Pflegegeld-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Pflegegeld-Rechner
PflegegradPflegegrad 2Pflegegrad 1 · Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5Pflegegrad wählt beim Pflegegeld-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Anteil Pflegedienst (Sachleistung)0 %0 % bis 100 %0 % = nur Angehörige pflegen

Für den Pflegegeld-Rechner sollten Körper- und Aktivitätswerte aktuell und unter vergleichbaren Bedingungen erfasst sein. Einzelmessungen sind nicht mit langfristigen Mittelwerten gleichzusetzen.

Prüfbare Szenarien zum Pflegegeld-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Pflegegeld-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen347 €
Höherer VergleichAnteil Pflegedienst (Sachleistung): 1 %343,53 €

Der Basislauf des Pflegegeld-Rechner ergibt 347 €. Volles Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige. Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag/Monat. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Anteil Pflegedienst (Sachleistung)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Pflegegeld-Rechner

Der Pflegegeld-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nur das Pflegegeld für selbst organisierte Pflege. Nicht enthalten: Pflegesachleistungen bei Pflegedienst, Kombinationsleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung. Der Pflegegrad wird ausschließlich durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt – dieser Rechner nimmt keine Einstufung vor

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Pflegegeld-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Pflegegeld-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Messprotokoll oder fachliche medizinische Einordnung oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Beträge Stand 2026. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach MD-Begutachtung. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

2026 sind es 347 € im Monat – zusätzlich können 131 € Entlastungsbetrag für zweckgebundene Leistungen genutzt werden.

Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?

Der Pflegebedürftige selbst – er gibt es üblicherweise an die pflegenden Angehörigen weiter. Es ist steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld gibt es für Pflege durch Angehörige, die Sachleistung bezahlt direkt den ambulanten Pflegedienst – kombinierbar.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld?

Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnungsanpassung.

Wird Pflegegeld auf Rente oder Bürgergeld angerechnet?

Nein – Pflegegeld ist kein Einkommen und bleibt anrechnungsfrei.

Wie bereite ich mich auf die MD-Begutachtung vor?

Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen, alle Arztberichte bereitlegen, Pflegeperson anwesend – und ehrlich zeigen, was nicht mehr geht.

Bekommen pflegende Angehörige Rente?

Ja – ab Pflegegrad 2 und 10 Std./Woche zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, bei hohen Graden fast ein volles Beitragsjahr.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Nein – es ist für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige steuerfrei und wird nirgends angerechnet.

Welche Angaben brauche ich für Pflegegeld-Rechner?

Bereiten Sie Pflegegrad und Anteil Pflegedienst (Sachleistung) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Pflegegeld-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 347 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Anteil Pflegedienst (Sachleistung). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 0 % auf 50 %. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Pflegegeld-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nur das Pflegegeld für selbst organisierte Pflege. Nicht enthalten: Pflegesachleistungen bei Pflegedienst, Kombinationsleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung. Der Pflegegrad wird ausschließlich durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt – dieser Rechner nimmt keine Einstufung vor Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.