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Rampenrechner

Prüfen Sie, welche Steigung aus Höhenunterschied und verfügbarem horizontalem Platz entsteht. Der Querschnitt stellt beide Maße proportional dar.

cm
cm
Planungsziel selbst festlegen; 6 % ist im Bundesleitfaden für barrierefreie Rampen genannt.
%

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Zu überwindender Höhenunterschied, Verfügbare waagerechte Länge, Gewünschte maximale Steigung

Ergebnis

Ist-Steigung, Neigungswinkel, schräge Rampenlänge, Lauf bei frei gewählter Zielsteigung und Längendifferenz.

Berechnungsgrundlage

Steigung = Höhe/waagerechter Lauf × 100; Winkel = arctan(Höhe/Lauf); schräge Länge nach Pythagoras.

Nicht enthalten

Keine Prüfung von Podesten, nutzbarer Breite, Radabweisern, Handläufen, Bewegungsflächen, Türanschlüssen, Entwässerung, Rutschhemmung, Landesrecht oder Statik.

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Zu überwindender Höhenunterschied60 cm
Verfügbare waagerechte Länge1000 cm
Gewünschte maximale Steigung6 %

2. Zwischenschritte

1Neigungswinkel3,43°
2Schräge Rampenlänge1.001,8 cm
3Erforderlicher Lauf bei Zielsteigung1.000 cm
4Erforderliche Schräge bei Zielsteigung1.001,8 cm
5Längenreserve0 cm
Ergebnis dieses Beispiels6 %

Die eingegebene Geometrie liegt innerhalb Ihrer Zielsteigung von 6 %.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Zu überwindender HöhenunterschiedZahlenwert in cm0.01 bis 10000 cmFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Verfügbare waagerechte LängeZahlenwert in cm0.01 bis 100000 cmFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Gewünschte maximale SteigungZahlenwert in %0.01 bis 100 %Planungsziel selbst festlegen; 6 % ist im Bundesleitfaden für barrierefreie Rampen genannt.

Weiterführende Grundlage: Statistisches Bundesamt – Bau- und Immobilienpreise. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Steigung einer Rampe richtig messen

Der Höhenunterschied wird senkrecht gemessen, der Lauf waagerecht. Nicht die bereits schräge Oberfläche als Lauf eintragen. Aus 60 cm Höhe und 1.000 cm horizontalem Platz entstehen 60 / 1.000 × 100 = 6 % Steigung.

Die tatsächliche Oberfläche ist etwas länger als der horizontale Lauf. Sie wird mit dem Satz des Pythagoras aus Höhe und Lauf berechnet.

Prozent und Grad sind nicht dasselbe

Sechs Prozent Steigung bedeuten sechs Zentimeter Höhengewinn je 100 Zentimeter waagerechter Strecke. Der zugehörige Winkel beträgt nur rund 3,43 Grad. Eine Verwechslung von sechs Prozent mit sechs Grad würde zu einer deutlich steileren Rampe führen.

Der Rechner gibt beide Größen aus, damit Plan, Aufmaß und Produktangaben miteinander verglichen werden können.

Benötigte Rampenlänge aus dem Zielwert

Für einen frei gewählten Zielwert wird die Formel umgestellt: Lauf = Höhe / (Steigung/100). Bei 75 cm Höhe und sechs Prozent sind 1.250 cm oder 12,50 m waagerechter Lauf nötig. Hinzu kommen je nach Planung Podeste und Bewegungsflächen.

Ist mehr Lauf vorhanden, zeigt das Ergebnis eine Reserve. Ist weniger vorhanden, wird der zusätzlich benötigte horizontale Platz ausgewiesen.

Barrierefreie Rampe: mehr als ein Steigungswert

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes nennt für Rampen eine maximale Längsneigung von sechs Prozent und verweist auf DIN 18040. Barrierefreiheit hängt jedoch zusätzlich von Länge, Podesten, Breite, Handläufen, Radabweisern und Anschlussflächen ab.

Die Sechs-Prozent-Eingabe ist daher ein prüfbarer Planungswert, keine automatische Bestätigung der Barrierefreiheit.

Querschnitt als Plausibilitätskontrolle

Die Ergebnisgrafik zeichnet Höhe und Lauf im selben Maßstab. Eine kurze, steile Rampe erscheint sichtbar anders als eine lange, flache. Zusätzlich markiert eine zweite Linie den Lauf, der für die gewählte Zielsteigung nötig wäre.

Bei sehr großen Seitenverhältnissen wird die Skizze auf die verfügbare Fläche eingepasst. Die Zahlenwerte bleiben für die Ausführung maßgeblich.

Vollständiges Rechenbeispiel für Rampenrechner

Die Logik des Rampenrechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Rampenrechner oben 6 % und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Zu überwindender Höhenunterschied60 cmBeim Rampenrechner wird „Zu überwindender Höhenunterschied“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0.01 bis 10000 cm.
Verfügbare waagerechte Länge1.000 cmBeim Rampenrechner wird „Verfügbare waagerechte Länge“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0.01 bis 100000 cm.
Gewünschte maximale Steigung6 %Planungsziel selbst festlegen; 6 % ist im Bundesleitfaden für barrierefreie Rampen genannt.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 6 %. Für den Rampenrechner gilt in diesem Musterlauf: Die eingegebene Geometrie liegt innerhalb Ihrer Zielsteigung von 6 %.

  • Neigungswinkel: 3,43°
  • Schräge Rampenlänge: 1.001,8 cm
  • Erforderlicher Lauf bei Zielsteigung: 1.000 cm
  • Erforderliche Schräge bei Zielsteigung: 1.001,8 cm
  • Längenreserve: 0 cm

Was passiert, wenn sich „Zu überwindender Höhenunterschied“ ändert?

Beim Vergleich zum Rampenrechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu überwindender Höhenunterschied wird angepasst. Am Rampenrechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu überwindender HöhenunterschiedAusgabe
Ausgangswert60 cm6 %
Vergleichswert72 cm7,2 %

Beim Rampenrechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Rampenrechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Rampenrechner weiterarbeiten

Der Rampenrechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Rampenrechner: Materialbedarf, Lohnkosten und Nebenleistungen in Angeboten getrennt vergleichen.
  • Beim Rampenrechner: Bestandsmaße an mehreren Stellen aufnehmen und Abweichungen dokumentieren.
  • Beim Rampenrechner: Verschnitt, Fugen, Anschlüsse und erforderliche Reserve gesondert ansetzen.
  • Beim Rampenrechner: Statik, Genehmigung, Brandschutz und technische Regeln bleiben eigenständige Prüfungen.

Der erste Kurztest für Rampenrechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Rampenrechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Rampenrechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Rampenrechner

Die Referenztabelle des Rampenrechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Rampenrechner
Zu überwindender Höhenunterschied60 cm0,01 cm bis 10.000 cmZu überwindender Höhenunterschied liefert ein geometrisches Maß; die angegebene Einheit muss zu den übrigen Maßen passen.
Verfügbare waagerechte Länge1.000 cm0,01 cm bis 100.000 cmVerfügbare waagerechte Länge liefert ein geometrisches Maß; die angegebene Einheit muss zu den übrigen Maßen passen.
Gewünschte maximale Steigung6 %0,01 % bis 100 %Planungsziel selbst festlegen; 6 % ist im Bundesleitfaden für barrierefreie Rampen genannt.

Für den Rampenrechner sollten alle Maße aus derselben Bestandsaufnahme stammen. Öffnungen, Verschnitt, Schichtdicke und Reserve sind getrennt zu dokumentieren.

Prüfbare Szenarien zum Rampenrechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Rampenrechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen6 %
Niedrigerer VergleichZu überwindender Höhenunterschied: 45 cm4,5 %
Höherer VergleichZu überwindender Höhenunterschied: 75 cm7,5 %

Der Basislauf des Rampenrechner ergibt 6 %. Die eingegebene Geometrie liegt innerhalb Ihrer Zielsteigung von 6 %. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Zu überwindender Höhenunterschied“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Rampenrechner

Der Rampenrechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Keine Prüfung von Podesten, nutzbarer Breite, Radabweisern, Handläufen, Bewegungsflächen, Türanschlüssen, Entwässerung, Rutschhemmung, Landesrecht oder Statik.

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Rampenrechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Rampenrechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Aufmaß, Produktdatenblatt oder konkretes Angebot oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Rampensteigung?

Höhenunterschied durch waagerechten Lauf teilen und mit 100 multiplizieren.

Wie lang muss eine Rampe bei sechs Prozent sein?

Der waagerechte Lauf ist Höhe geteilt durch 0,06. Bei 60 cm Höhe sind das 10 m.

Sind sechs Prozent gleich sechs Grad?

Nein. Sechs Prozent entsprechen rund 3,43 Grad.

Bestätigt der Rechner Barrierefreiheit?

Nein. Er prüft die Geometrie, aber nicht alle baulichen und rechtlichen Anforderungen.

Muss ich Podeste zur Rampenlänge addieren?

Ja, sofern sie für das Vorhaben erforderlich sind. Der Rechner zeigt nur den geneigten Lauf.

Welche Angaben brauche ich für Rampenrechner?

Bereiten Sie Zu überwindender Höhenunterschied, Verfügbare waagerechte Länge und Gewünschte maximale Steigung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Rampenrechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 6 % und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu überwindender Höhenunterschied. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 60 cm auf 72 cm. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Rampenrechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Keine Prüfung von Podesten, nutzbarer Breite, Radabweisern, Handläufen, Bewegungsflächen, Türanschlüssen, Entwässerung, Rutschhemmung, Landesrecht oder Statik. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.