Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Monatliches Nettoeinkommen Person A | Zahlenwert in € | 0 bis 1000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Monatliches Nettoeinkommen Person B | Zahlenwert in € | 0 bis 1000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Unterhaltsberechtigte Kinder | Zahlenwert in Kinder | 0 bis 10 Kinder · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Gemeinsames Vermoegen | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Anrechte im Versorgungsausgleich | Zahlenwert in Anrechte | 0 bis 20 Anrechte | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Anwaeltliche Vertretung | Ein Anwalt – einvernehmliche Scheidung · Beide Seiten anwaltlich vertreten | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Verfahrenskostenhilfe beantragt | Nein · Ja | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Scheidungskosten-Rechner
Die Logik des Scheidungskosten-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Scheidungskosten-Rechner oben 2.978,75 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Monatliches Nettoeinkommen Person A | 2.800 € | Beim Scheidungskosten-Rechner wird „Monatliches Nettoeinkommen Person A“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €. |
| Monatliches Nettoeinkommen Person B | 1.600 € | Beim Scheidungskosten-Rechner wird „Monatliches Nettoeinkommen Person B“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €. |
| Unterhaltsberechtigte Kinder | 0 Kinder | Beim Scheidungskosten-Rechner wird „Unterhaltsberechtigte Kinder“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10 Kinder. |
| Gemeinsames Vermoegen | 0 € | Beim Scheidungskosten-Rechner wird „Gemeinsames Vermoegen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Anrechte im Versorgungsausgleich | 2 Anrechte | Beim Scheidungskosten-Rechner wird „Anrechte im Versorgungsausgleich“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 20 Anrechte. |
| Anwaeltliche Vertretung | Ein Anwalt – einvernehmliche Scheidung | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ein Anwalt – einvernehmliche Scheidung, Beide Seiten anwaltlich vertreten. |
| Verfahrenskostenhilfe beantragt | Nein | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 2.978,75 €. Für den Scheidungskosten-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Der Verfahrenswert bestimmt alle Gebuehren und ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzueglich des Versorgungsausgleichs. Beim Scheidungskosten-Rechner gilt außerdem: Die Gerichtskosten werden regelmaessig geteilt, die Anwaltskosten traegt jede Seite selbst. Beim Scheidungskosten-Rechner gilt außerdem: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genuegt ein Anwalt – der zweite Ehegatte kann dem Antrag ohne eigene Vertretung zustimmen, was die Kosten deutlich senkt.
- Wert der Scheidungssache: 13.200 €
- Wert des Versorgungsausgleichs: 2.640 € (2 Anrechte)
- Verfahrenswert insgesamt: 15.840 €
- Gerichtskosten (2,0 Gebuehren): 688 €
- Anwaltskosten je Anwalt: 2.290,75 €
Einfluss von „Monatliches Nettoeinkommen Person A“ im Scheidungskosten-Rechner
Beim Vergleich zum Scheidungskosten-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Monatliches Nettoeinkommen Person A wird angepasst. Am Scheidungskosten-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Monatliches Nettoeinkommen Person A | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 2.800 € | 2.978,75 € |
| Vergleichswert | 3.360 € | 3.203,38 € |
Beim Scheidungskosten-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Scheidungskosten-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Vier Kontrollen für das Ergebnis des Scheidungskosten-Rechner
Der Scheidungskosten-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Scheidungskosten-Rechner: Materialbedarf, Lohnkosten und Nebenleistungen in Angeboten getrennt vergleichen.
- Beim Scheidungskosten-Rechner: Bestandsmaße an mehreren Stellen aufnehmen und Abweichungen dokumentieren.
- Beim Scheidungskosten-Rechner: Verschnitt, Fugen, Anschlüsse und erforderliche Reserve gesondert ansetzen.
- Beim Scheidungskosten-Rechner: Statik, Genehmigung, Brandschutz und technische Regeln bleiben eigenständige Prüfungen.
Der erste Kurztest für Scheidungskosten-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Scheidungskosten-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Scheidungskosten-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Scheidungskosten-Rechner
Die Referenztabelle des Scheidungskosten-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Scheidungskosten-Rechner |
|---|---|---|---|
| Monatliches Nettoeinkommen Person A | 2.800 € | 0 € bis 1.000.000 € | Monatliches Nettoeinkommen Person A setzt beim Scheidungskosten-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Monatliches Nettoeinkommen Person B | 1.600 € | 0 € bis 1.000.000 € | Monatliches Nettoeinkommen Person B setzt beim Scheidungskosten-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Unterhaltsberechtigte Kinder | 0 Kinder | 0 Kinder bis 10 Kinder | Unterhaltsberechtigte Kinder wird beim Scheidungskosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Gemeinsames Vermoegen | 0 € | 0 € bis 100.000.000 € | Gemeinsames Vermoegen wird beim Scheidungskosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Anrechte im Versorgungsausgleich | 2 Anrechte | 0 Anrechte bis 20 Anrechte | Anrechte im Versorgungsausgleich wird beim Scheidungskosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Anwaeltliche Vertretung | Ein Anwalt – einvernehmliche Scheidung | Ein Anwalt – einvernehmliche Scheidung · Beide Seiten anwaltlich vertreten | Anwaeltliche Vertretung wählt beim Scheidungskosten-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Verfahrenskostenhilfe beantragt | Nein | Nein · Ja | Verfahrenskostenhilfe beantragt setzt beim Scheidungskosten-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
Für den Scheidungskosten-Rechner sollten alle Maße aus derselben Bestandsaufnahme stammen. Öffnungen, Verschnitt, Schichtdicke und Reserve sind getrennt zu dokumentieren.
Prüfbare Szenarien zum Scheidungskosten-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Scheidungskosten-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 2.978,75 € |
| Niedrigerer Vergleich | Monatliches Nettoeinkommen Person A: 2.100 € | 2.978,75 € |
| Höherer Vergleich | Monatliches Nettoeinkommen Person A: 3.500 € | 3.203,38 € |
Der Basislauf des Scheidungskosten-Rechner ergibt 2.978,75 €. Der Verfahrenswert bestimmt alle Gebuehren und ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzueglich des Versorgungsausgleichs. Die Gerichtskosten werden regelmaessig geteilt, die Anwaltskosten traegt jede Seite selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genuegt ein Anwalt – der zweite Ehegatte kann dem Antrag ohne eigene Vertretung zustimmen, was die Kosten deutlich senkt. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Monatliches Nettoeinkommen Person A“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Scheidungskosten-Rechner
Der Scheidungskosten-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Bestandsprüfung, Statik, Genehmigung, Verschnitt-Sonderformen, Baustellenzugang und konkrete Angebote bleiben außerhalb der Modellrechnung.
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Scheidungskosten-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Scheidungskosten-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Aufmaß, Produktdatenblatt oder konkretes Angebot oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Scheidungskosten-Rechner?
Bereiten Sie Monatliches Nettoeinkommen Person A, Monatliches Nettoeinkommen Person B, Unterhaltsberechtigte Kinder, Gemeinsames Vermoegen, Anrechte im Versorgungsausgleich, Anwaeltliche Vertretung und Verfahrenskostenhilfe beantragt vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Scheidungskosten-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 2.978,75 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Monatliches Nettoeinkommen Person A. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 2.800 € auf 3.360 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Scheidungskosten-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Bestandsprüfung, Statik, Genehmigung, Verschnitt-Sonderformen, Baustellenzugang und konkrete Angebote bleiben außerhalb der Modellrechnung. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.