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Urlaubsanspruch Rechner

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub – abhängig von der Zahl Ihrer Arbeitstage pro Woche.

Tage

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Arbeitstage pro Woche

Ergebnis

Jährlicher Urlaubsanspruch in Werktagen

Berechnungsgrundlage

Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG, umgerechnet auf die vereinbarten Wochenarbeitstage

Nicht enthalten

Nur der gesetzliche Mindestanspruch. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sehen häufig mehr vor; Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Tage. Keine anteilige Berechnung bei unterjährigem Ein- oder Austritt und keine Übertragung ins Folgejahr

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Arbeitstage pro Woche5 Tage

2. Zwischenschritte

1Entspricht4 Wochen
2Arbeitstage pro Woche5
Ergebnis dieses Beispiels20 Tage

Das Bundesurlaubsgesetz sichert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – also vier Wochen, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage pro Woche.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Arbeitstage pro WocheZahlenwert in Tage1 bis 6 TageFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Bundesarbeitsministerium – Arbeit und Arbeitsrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Der gesetzliche Mindesturlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – das sind vier volle Wochen. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei vier Tagen 16, bei drei Tagen 12. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr (oft 28–30 Tage).

Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche ÷ 6)

Gesetzlicher Mindesturlaub und Teilansprüche

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche. Regeln fürs erste Jahr:

  • Wartezeit: Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • Teilanspruch: davor bzw. beim Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte: 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Monat.
  • Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte: voller gesetzlicher Anspruch (nur vertraglicher Mehrurlaub darf gezwölftelt werden – Pro-rata-Klausel nötig).

Verfall, Krankheit, Auszahlung

  • Verfall nur nach Hinweis: Seit EuGH/BAG muss der Arbeitgeber ausdrücklich und rechtzeitig auffordern, Urlaub zu nehmen – sonst verfällt er weder am 31.12. noch am 31.3.
  • Langzeitkrank: Urlaub verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
  • Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig (Urlaubsabgeltung) – im laufenden Job ist „Urlaub verkaufen“ verboten.
  • Krankheit im Urlaub: Mit Attest werden die Tage gutgeschrieben.

Urlaub bei Kündigung: das Rechenbeispiel

  • Vertrag: 30 Tage Urlaub, Kündigung zum 31. Mai.
  • Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte → Zwölftelung: 30 × 5/12 = 12,5 → 13 Tage (aufgerundet).
  • Wären es der 31. Juli: Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte → voller gesetzlicher Anspruch (20 Tage bei 5-Tage-Woche); der vertragliche Mehrurlaub (10 Tage) darf per Klausel gezwölftelt werden → 20 + 10×7/12 ≈ 26 Tage.
  • Nicht genommene Tage muss der Arbeitgeber auszahlen (Urlaubsabgeltung): Tagessatz = Quartalsbrutto ÷ 65.
  • Schon zu viel genommen? Zurückfordern darf der Arbeitgeber nur den Über-Anteil des vertraglichen Mehrurlaubs – gesetzlicher Mindesturlaub bleibt.

Vollständiges Rechenbeispiel für Urlaubsanspruch-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Urlaubsanspruch-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Urlaubsanspruch-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Arbeitstage pro Woche5 TageBeim Urlaubsanspruch-Rechner wird „Arbeitstage pro Woche“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 6 Tage.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 20 Tage. Für den Urlaubsanspruch-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Das Bundesurlaubsgesetz sichert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – also vier Wochen, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage pro Woche.

  • Entspricht: 4 Wochen
  • Arbeitstage pro Woche: 5

Vergleichslauf: „Arbeitstage pro Woche“ verändern

Beim Vergleich zum Urlaubsanspruch-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Arbeitstage pro Woche wird angepasst. Am Urlaubsanspruch-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufArbeitstage pro WocheAusgabe
Ausgangswert5 Tage20 Tage
Vergleichswert6 Tage24 Tage

Beim Urlaubsanspruch-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Urlaubsanspruch-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Urlaubsanspruch-Rechner

Der Urlaubsanspruch-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Urlaubsanspruch-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
  • Beim Urlaubsanspruch-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
  • Beim Urlaubsanspruch-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
  • Beim Urlaubsanspruch-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.

Der erste Kurztest für Urlaubsanspruch-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Urlaubsanspruch-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Urlaubsanspruch-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Urlaubsanspruch-Rechner

Die Referenztabelle des Urlaubsanspruch-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Urlaubsanspruch-Rechner
Arbeitstage pro Woche5 Tage1 Tage bis 6 TageArbeitstage pro Woche bestimmt beim Urlaubsanspruch-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.

Für den Urlaubsanspruch-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Urlaubsanspruch-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Urlaubsanspruch-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen20 Tage
Niedrigerer VergleichArbeitstage pro Woche: 4 Tage16 Tage
Höherer VergleichArbeitstage pro Woche: 6 Tage24 Tage

Der Basislauf des Urlaubsanspruch-Rechner ergibt 20 Tage. Das Bundesurlaubsgesetz sichert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – also vier Wochen, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage pro Woche. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Arbeitstage pro Woche“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Urlaubsanspruch-Rechner

Der Urlaubsanspruch-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nur der gesetzliche Mindestanspruch. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sehen häufig mehr vor; Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Tage. Keine anteilige Berechnung bei unterjährigem Ein- oder Austritt und keine Übertragung ins Folgejahr

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Urlaubsanspruch-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Urlaubsanspruch-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche; mehr ist über Tarif- oder Arbeitsvertrag möglich.

Wie viel Urlaub bei Teilzeit?

Anteilig nach Arbeitstagen pro Woche – die Zahl der Stunden pro Tag spielt keine Rolle.

Verfällt nicht genommener Urlaub?

Grundsätzlich zum Jahresende bzw. bis 31. März des Folgejahres, sofern der Arbeitgeber rechtzeitig informiert hat.

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

20 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche – Verträge und Tarife geben meist 25–30.

Wie viel Urlaub bekomme ich bei Kündigung im März?

3/12 des Jahresanspruchs – bei 24 Tagen also 6 Tage (aufgerundet ab 0,5).

Verfällt mein Resturlaub am 31.12. automatisch?

Nein – nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig konkret zum Nehmen aufgefordert hat (EuGH-Rechtsprechung).

Wie wird Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Als Urlaubsabgeltung: Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ 65 = Tagessatz × offene Tage – steuer- und beitragspflichtig.

Voller Urlaub trotz Kündigung im Juli?

Ja – wer nach dem 30.6. ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub; nur vertraglicher Mehrurlaub darf anteilig gekürzt werden.

Welche Angaben brauche ich für Urlaubsanspruch-Rechner?

Bereiten Sie Arbeitstage pro Woche vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Urlaubsanspruch-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 20 Tage und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Arbeitstage pro Woche. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 5 Tage auf 6 Tage. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Urlaubsanspruch-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nur der gesetzliche Mindestanspruch. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sehen häufig mehr vor; Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Tage. Keine anteilige Berechnung bei unterjährigem Ein- oder Austritt und keine Übertragung ins Folgejahr Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.