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Wohnrecht Rechner

Berechnen Sie den Wert eines lebenslangen Wohnrechts – aus der ortsüblichen Jahresmiete und der statistischen Lebenserwartung.

Jahre

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Ortsübliche Jahresmiete, Alter des Berechtigten, Geschlecht

Ergebnis

Kapitalisierter Wert des Wohnrechts

Berechnungsgrundlage

Kapitalwert des Wohnrechts aus dem Jahreswert der ortsüblichen Miete und der statistischen Lebenserwartung

Nicht enthalten

Wie beim Nießbrauch gelten für Steuerzwecke ausschließlich die amtlichen Vervielfältiger. Ein Wohnrecht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich und erschwert einen späteren Verkauf. Nicht abgebildet: Unterschied zwischen schuldrechtlichem Wohnrecht und dinglichem Wohnungsrecht im Grundbuch, Kostentragung sowie Erlöschen bei dauerhaftem Auszug

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Ortsübliche Jahresmiete9000 €
Alter des Berechtigten70 Jahre
GeschlechtFrau

2. Zwischenschritte

1Jahreswert (Miete)9000
2Restlebenserwartung (ca.)16 Jahre
3Vervielfältiger10,46
Ergebnis dieses Beispiels94159.4582855377 €

Vereinfachte Berechnung über die statistische Lebenserwartung (Kapitalisierungszins 5,5 %). Ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Ortsübliche JahresmieteZahlenwert in €0 bis 1000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Alter des BerechtigtenZahlenwert in Jahre1 bis 110 JahreFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
GeschlechtMann · FrauAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: BBSR – Bauen, Wohnen und Immobilien. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wohnrecht und sein Wert

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie (oder Teile) unentgeltlich zu bewohnen. Sein Wert orientiert sich an der ortsüblichen Miete, die sonst zu zahlen wäre, kapitalisiert über die voraussichtliche Restlebenszeit. Der Wert mindert z. B. bei einer Schenkung die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Wohnungsrecht bewerten (§ 1093 BGB)

Das lebenslange Wohnungsrecht wird wie der Nießbrauch kapitalisiert: ersparte Jahresmiete × Vervielfältiger nach Alter (§ 14 BewG). Es mindert bei Schenkung die Steuer-Bemessung und beim Verkauf den Kaufpreis – eine Immobilie „mit eingetragenem Wohnrecht“ verkauft sich deshalb typischerweise mit 20–40 % Abschlag, je nach Alter des Berechtigten.

Rechte, Grenzen, Erlöschen

  • Nur selbst bewohnen: Vermieten darf der Wohnungsberechtigte nicht (anders als beim Nießbrauch) – Familie und Pflegekräfte darf er aufnehmen.
  • Grundbuch ist Pflicht: Nur das in Abteilung II eingetragene Recht überlebt Verkauf und Zwangsversteigerung (bei nachrangiger Eintragung Vorsicht!).
  • Pflegeheim-Fall: Das Recht erlischt nicht automatisch – es „ruht“. Ohne Löschungs-/Verzichtsregelung im Vertrag kann die leere Wohnung weder vermietet noch lastenfrei verkauft werden. Lösung: Rückkauf-/Ablöseklauseln (Ablöse = Restkapitalwert) von Anfang an vereinbaren.
  • Sozialamt: Verzichtet der Berechtigte „umsonst“ auf sein Wohnrecht, kann das als Schenkung zurückgefordert werden – Ablöse gegen Zahlung ist der saubere Weg.

Wohnrecht im Pflegefall: das Vertragsmuster-Problem

Der häufigste Beratungsfall: Mutter übertrug das Haus gegen Wohnrecht, zieht nach Jahren ins Pflegeheim – und nun? Ohne Regelung bleibt das Recht bestehen (Vermieten verboten, Löschung nur mit ihrer Zustimmung), die Immobilie ist blockiert. Kluge Verträge regeln deshalb im Voraus: (a) Umwandlung in Nießbrauch bei dauerhaftem Auszug (dann darf vermietet werden, Mieten finanzieren das Heim mit), (b) Löschung gegen Ablösezahlung zum Restkapitalwert oder (c) eine monatliche Ersatzrente. Sozialamts-Blick: Verzichtet die Berechtigte entschädigungslos, wertet das Amt dies als Schenkung und kann sie binnen 10 Jahren zurückfordern – die Ablöse gegen Zahlung ist der saubere Weg.

Vollständiges Rechenbeispiel für Wohnrecht-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Wohnrecht-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Wohnrecht-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Ortsübliche Jahresmiete9.000 €Beim Wohnrecht-Rechner wird „Ortsübliche Jahresmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €.
Alter des Berechtigten70 JahreBeim Wohnrecht-Rechner wird „Alter des Berechtigten“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 110 Jahre.
GeschlechtFrauDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Mann, Frau.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 94.159,4583 €. Für den Wohnrecht-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Vereinfachte Berechnung über die statistische Lebenserwartung (Kapitalisierungszins 5,5 %). Beim Wohnrecht-Rechner gilt außerdem: Ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

  • Jahreswert (Miete): 9.000
  • Restlebenserwartung (ca.): 16 Jahre
  • Vervielfältiger: 10,46

Vergleichslauf: „Ortsübliche Jahresmiete“ verändern

Beim Vergleich zum Wohnrecht-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Ortsübliche Jahresmiete wird angepasst. Am Wohnrecht-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufOrtsübliche JahresmieteAusgabe
Ausgangswert9.000 €94.159,4583 €
Vergleichswert10.800 €112.991,3499 €

Beim Wohnrecht-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Wohnrecht-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Wohnrecht-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Wohnrecht-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Wohnrecht-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Wohnrecht-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Wohnrecht-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Wohnrecht-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Wohnrecht-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Wohnrecht-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Wohnrecht-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Wohnrecht-Rechner

Die Referenztabelle des Wohnrecht-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Wohnrecht-Rechner
Ortsübliche Jahresmiete9.000 €0 € bis 1.000.000 €Ortsübliche Jahresmiete bestimmt beim Wohnrecht-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Alter des Berechtigten70 Jahre1 Jahre bis 110 JahreAlter des Berechtigten wird beim Wohnrecht-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
GeschlechtFrauMann · FrauGeschlecht wählt beim Wohnrecht-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Wohnrecht-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Wohnrecht-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Wohnrecht-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen94.159,4583 €
Niedrigerer VergleichOrtsübliche Jahresmiete: 6.750 €70.619,5937 €
Höherer VergleichOrtsübliche Jahresmiete: 11.250 €117.699,3229 €

Der Basislauf des Wohnrecht-Rechner ergibt 94.159,4583 €. Vereinfachte Berechnung über die statistische Lebenserwartung (Kapitalisierungszins 5,5 %). Ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Ortsübliche Jahresmiete“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Wohnrecht-Rechner

Der Wohnrecht-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Wie beim Nießbrauch gelten für Steuerzwecke ausschließlich die amtlichen Vervielfältiger. Ein Wohnrecht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich und erschwert einen späteren Verkauf. Nicht abgebildet: Unterschied zwischen schuldrechtlichem Wohnrecht und dinglichem Wohnungsrecht im Grundbuch, Kostentragung sowie Erlöschen bei dauerhaftem Auszug

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Wohnrecht-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Wohnrecht-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die amtlichen Vervielfältiger nach § 14 BewG. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wohnrecht oder Nießbrauch?

Das Wohnrecht erlaubt nur das Bewohnen, der Nießbrauch auch das Vermieten und Ziehen von Erträgen.

Wie wird der Jahreswert bestimmt?

Über die ortsübliche Vergleichsmiete für die genutzte Fläche.

Mindert das Wohnrecht den Immobilienwert?

Ja, beim Verkauf oder bei der Schenkung wird der belastete Wert geringer angesetzt.

Wie viel ist ein lebenslanges Wohnrecht wert?

Ersparte Jahresmiete × Vervielfältiger: Mit 75 Jahren und 9.000 € Jahresmietwert rund 75.000 €.

Darf ich mit Wohnrecht vermieten?

Nein – das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt nur das eigene Bewohnen; Vermietung braucht den Nießbrauch.

Was passiert beim Umzug ins Pflegeheim?

Das Recht bleibt bestehen und blockiert die Wohnung – gute Verträge regeln Ablöse oder Löschung im Voraus.

Mindert das Wohnrecht die Schenkungsteuer?

Ja, sein Kapitalwert wird wie der Nießbrauch vom Immobilienwert abgezogen.

Wie berechnet sich die Ablöse eines Wohnrechts?

Restkapitalwert = Jahresmietwert × Vervielfältiger für das aktuelle Alter – mit 82 Jahren und 8.000 € Mietwert grob 40.000–48.000 €.

Darf die Familie das Haus bei Heimumzug vermieten?

Nur mit Zustimmung der Wohnberechtigten bzw. wenn der Vertrag die Umwandlung in Nießbrauch oder Löschung vorsieht – sonst bleibt es blockiert.

Welche Angaben brauche ich für Wohnrecht-Rechner?

Bereiten Sie Ortsübliche Jahresmiete, Alter des Berechtigten und Geschlecht vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Wohnrecht-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 94.159,4583 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Ortsübliche Jahresmiete. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 9.000 € auf 10.800 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Wohnrecht-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Wie beim Nießbrauch gelten für Steuerzwecke ausschließlich die amtlichen Vervielfältiger. Ein Wohnrecht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich und erschwert einen späteren Verkauf. Nicht abgebildet: Unterschied zwischen schuldrechtlichem Wohnrecht und dinglichem Wohnungsrecht im Grundbuch, Kostentragung sowie Erlöschen bei dauerhaftem Auszug Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.