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Aktien Steuer Rechner

Berechnen Sie Aktien Steuer mit Ihren eigenen aktuellen Werten. Veränderliche Preise, Sätze oder Messgrößen werden nicht versteckt geschätzt, sondern ausdrücklich eingegeben.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Kursgewinne und Dividenden, Noch freier Sparerpauschbetrag, Kirchensteuer, Teilfreistellung

Ergebnis

Berechnung mit eigenen Werten, offenem Rechenweg und klaren Annahmen.

Berechnungsgrundlage

Der Rechenweg ist im Abschnitt „Vollständiges Rechenbeispiel für Aktien-Steuer-Rechner“ vollständig beschrieben.

Nicht enthalten

Keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung; Gebühren, Bonität, Vertragsdetails und künftige Änderungen können abweichen.

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Kursgewinne und Dividenden5000 €
Realisierte Verluste0 €
Noch freier Sparerpauschbetrag1000 €
KirchensteuerKeine
TeilfreistellungKeine – Einzelaktien, Zinsen

2. Zwischenschritte

1Ertraege nach Verlustverrechnung5.000 €
2Teilfreistellungkeine
3Genutzter Sparerpauschbetrag1.000 €
4Steuerpflichtiger Betrag4.000 €
5Abgeltungsteuer1.000 €
6Solidaritaetszuschlag55 €
7Kirchensteuer0 €
8Netto nach Steuern3.945 €
9Effektive Belastung21,1 %
Ergebnis dieses Beispiels1.055 €

Die Abgeltungsteuer betraegt 25 % zuzueglich Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer einen niedrigen persoenlichen Steuersatz hat, kann ueber die Guenstigerpruefung nach § 32d Abs. 6 EStG die Veranlagung zum Tarif beantragen – das Finanzamt rechnet dann automatisch die guenstigere Variante.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Kursgewinne und DividendenZahlenwert in €0 bis 100000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Realisierte VerlusteZahlenwert in €0 bis 100000000 € · optionalFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Noch freier SparerpauschbetragZahlenwert in €0 bis 10000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
KirchensteuerKeine · 9 % – die meisten Bundeslaender · 8 % – Bayern und Baden-WuerttembergAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
TeilfreistellungKeine – Einzelaktien, Zinsen · 30 % – Aktienfonds · 15 % – Mischfonds · 60 % – ImmobilienfondsAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Vollständiges Rechenbeispiel für Aktien-Steuer-Rechner

Der Musterlauf zum Aktien-Steuer-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des Aktien-Steuer-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Kursgewinne und Dividenden5.000 €Beim Aktien-Steuer-Rechner wird „Kursgewinne und Dividenden“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €.
Realisierte Verluste0 €Beim Aktien-Steuer-Rechner wird „Realisierte Verluste“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €.
Noch freier Sparerpauschbetrag1.000 €Beim Aktien-Steuer-Rechner wird „Noch freier Sparerpauschbetrag“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €.
KirchensteuerKeineDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 % – die meisten Bundeslaender, 8 % – Bayern und Baden-Wuerttemberg.
TeilfreistellungKeine – Einzelaktien, ZinsenDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine – Einzelaktien, Zinsen, 30 % – Aktienfonds, 15 % – Mischfonds, 60 % – Immobilienfonds.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.055 €. Für den Aktien-Steuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Abgeltungsteuer betraegt 25 % zuzueglich Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beim Aktien-Steuer-Rechner gilt außerdem: Wer einen niedrigen persoenlichen Steuersatz hat, kann ueber die Guenstigerpruefung nach § 32d Abs. Beim Aktien-Steuer-Rechner gilt außerdem: 6 EStG die Veranlagung zum Tarif beantragen – das Finanzamt rechnet dann automatisch die guenstigere Variante.

  • Ertraege nach Verlustverrechnung: 5.000 €
  • Teilfreistellung: keine
  • Genutzter Sparerpauschbetrag: 1.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 4.000 €
  • Abgeltungsteuer: 1.000 €

Was passiert, wenn sich „Kursgewinne und Dividenden“ ändert?

Beim Vergleich zum Aktien-Steuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Kursgewinne und Dividenden wird angepasst. Am Aktien-Steuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufKursgewinne und DividendenAusgabe
Ausgangswert5.000 €1.055 €
Vergleichswert6.000 €1.318,75 €

Beim Aktien-Steuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Aktien-Steuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Aktien-Steuer-Rechner

Der Aktien-Steuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Aktien-Steuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Aktien-Steuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Aktien-Steuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Aktien-Steuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.

Der erste Kurztest für Aktien-Steuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Aktien-Steuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Aktien-Steuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Aktien-Steuer-Rechner

Die Referenztabelle des Aktien-Steuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Aktien-Steuer-Rechner
Kursgewinne und Dividenden5.000 €0 € bis 100.000.000 €Kursgewinne und Dividenden wird beim Aktien-Steuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Realisierte Verluste0 €0 € bis 100.000.000 €Realisierte Verluste wird beim Aktien-Steuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Noch freier Sparerpauschbetrag1.000 €0 € bis 10.000 €Noch freier Sparerpauschbetrag setzt beim Aktien-Steuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
KirchensteuerKeineKeine · 9 % – die meisten Bundeslaender · 8 % – Bayern und Baden-WuerttembergKirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
TeilfreistellungKeine – Einzelaktien, ZinsenKeine – Einzelaktien, Zinsen · 30 % – Aktienfonds · 15 % – Mischfonds · 60 % – ImmobilienfondsTeilfreistellung wählt beim Aktien-Steuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Aktien-Steuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Aktien-Steuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Aktien-Steuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen1.055 €
Niedrigerer VergleichKursgewinne und Dividenden: 3.750 €725,31 €
Höherer VergleichKursgewinne und Dividenden: 6.250 €1.384,69 €

Der Basislauf des Aktien-Steuer-Rechner ergibt 1.055 €. Die Abgeltungsteuer betraegt 25 % zuzueglich Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer einen niedrigen persoenlichen Steuersatz hat, kann ueber die Guenstigerpruefung nach § 32d Abs. 6 EStG die Veranlagung zum Tarif beantragen – das Finanzamt rechnet dann automatisch die guenstigere Variante. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Kursgewinne und Dividenden“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Aktien-Steuer-Rechner

Der Aktien-Steuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Aktien-Steuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Aktien-Steuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.

Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?

Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.

Wie vergleiche ich zwei Varianten?

Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.

Welche Angaben brauche ich für Aktien-Steuer-Rechner?

Bereiten Sie Kursgewinne und Dividenden, Realisierte Verluste, Noch freier Sparerpauschbetrag, Kirchensteuer und Teilfreistellung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Aktien-Steuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.055 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Kursgewinne und Dividenden. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 5.000 € auf 6.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Aktien-Steuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.