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Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)

Schätzen Sie die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I – nach Bruttoentgelt, Steuerklasse und Kind im Haushalt.

€/Monat

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Bruttoentgelt, Steuerklasse, Kind im Haushalt?

Ergebnis

Tägliches und monatliches Arbeitslosengeld I

Berechnungsgrundlage

60 % beziehungsweise 67 % mit Kind des pauschalierten Nettoentgelts der letzten zwölf Monate (§ 149 SGB III)

Nicht enthalten

Das Leistungsentgelt ist ein <em>pauschaliertes</em> Netto – die Agentur rechnet mit Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben, nicht mit Ihrer echten Abrechnung. Nicht abgebildet: Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag (bis zwölf Wochen), Ruhen bei Abfindung, Anspruchsdauer nach Alter und Beitragszeiten, Nebeneinkommen über 165 € sowie der Progressionsvorbehalt, der zur Steuernachzahlung führen kann

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Bruttoentgelt3000 €/Monat
SteuerklasseI
Kind im Haushalt?Nein (60 %)

2. Zwischenschritte

1Pro Tag (ca.)42.13833333333333
2Leistungssatz60 %
3Pauschaliertes Netto2106.9166666666665
Ergebnis dieses Beispiels1264.1499999999999 €

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts: begrenztes Brutto minus 20 % Sozialpauschale und pauschalierte Lohnsteuer nach Steuerklasse.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Arbeitslosenquote in Deutschland

Nach dem Corona-Anstieg 2020 sank die Quote zunächst – seit 2023 steigt sie mit der Konjunkturschwäche wieder. 2010–2025: -18 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
20107,7 %
20156,4 %
20175,7 %
20195 %
20205,9 %
20215,7 %
20225,3 %
20235,7 %
20246 %
20256,3 %

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Jahresdurchschnitt) ↗

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
BruttoentgeltZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Steuerklasse6 fest definierte AuswahlwerteAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Kind im Haushalt?Nein (60 %) · Ja (67 %)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Das ALG I bemisst sich am Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate. Davon werden eine pauschale Sozialabgabe von 20 % sowie die Lohnsteuer (nach Steuerklasse) abgezogen – das ergibt das pauschalierte Nettoentgelt. Daraus erhalten Sie 60 %, mit mindestens einem Kind 67 %.

Dauer des Anspruchs

Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungszeit und vom Alter ab: meist 6 bis 12 Monate, für Ältere bis zu 24 Monate. Voraussetzung sind in der Regel zwölf Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten.

Höhe und Dauer nach Gesetz (SGB III)

Das ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Netto – mit Kind (Kinderfreibetrag) 67 % (§ 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab (§ 147 SGB III):

Versicherungspflichtige Zeit (letzte 5 Jahre)AlterAnspruch
12 Monate6 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Sperrzeiten vermeiden – die wichtigsten Regeln

  • Arbeitssuchend melden: spätestens 3 Monate vor Vertragsende (bei kürzerer Frist: binnen 3 Tagen nach Kenntnis) – sonst 1 Woche Sperre.
  • Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund: bis zu 12 Wochen Sperrzeit und Kürzung der Gesamtdauer um ein Viertel.
  • Wichtige Gründe, die die Sperre verhindern: ärztlich belegte gesundheitliche Gründe, Mobbing (dokumentiert), Umzug zum Ehepartner, drohende rechtmäßige Arbeitgeberkündigung mit Abfindung nach § 1a KSchG.
  • Während des ALG-Bezugs sind Minijobs bis 165 €/Monat anrechnungsfrei (unter 15 Wochenstunden).

Sperrzeit: die häufigsten Auslöser und ihre Folgen

AnlassSperrzeit
Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grundbis 12 Wochen
Verspätete Arbeitssuchend-Meldung1 Woche
Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots3–12 Wochen
Abbruch einer Maßnahmebis 12 Wochen

Eine 12-wöchige Sperrzeit kürzt zusätzlich die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel. Wichtige Gründe, die die Sperre verhindern: dokumentiertes Mobbing, gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest), Umzug zum Ehepartner oder eine drohende, rechtmäßige Arbeitgeberkündigung mit Abfindungsangebot. Vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags lohnt sich immer eine Beratung.

Nebenverdienst, Abfindung und Krankheit

  • Nebenverdienst: 165 €/Monat bleiben anrechnungsfrei (bei unter 15 Wochenstunden). Wer mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos.
  • Abfindung: wird grundsätzlich nicht auf das ALG angerechnet – es sei denn, die ordentliche Kündigungsfrist wurde durch den Aufhebungsvertrag verkürzt (dann ruht der Anspruch anteilig).
  • Krank während ALG: In den ersten 6 Wochen zahlt die Arbeitsagentur weiter (Leistungsfortzahlung), danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.
  • Rentenbeiträge laufen während des ALG-Bezugs weiter – berechnet aus 80 % des früheren Bruttoentgelts.

Vollständiges Rechenbeispiel für Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)

Die Logik des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) oben 1.264,15 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Bruttoentgelt3.000 €/MonatBeim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) wird „Bruttoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
SteuerklasseIDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: I, II, III, IV und weitere.
Kind im Haushalt?Nein (60 %)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein (60 %), Ja (67 %).

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.264,15 €. Für den Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) gilt in diesem Musterlauf: ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts: begrenztes Brutto minus 20 % Sozialpauschale und pauschalierte Lohnsteuer nach Steuerklasse.

  • Pro Tag (ca.): 42,1383
  • Leistungssatz: 60 %
  • Pauschaliertes Netto: 2.106,9167

Was passiert, wenn sich „Bruttoentgelt“ ändert?

Beim Vergleich zum Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bruttoentgelt wird angepasst. Am Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufBruttoentgeltAusgabe
Ausgangswert3.000 €/Monat1.264,15 €
Vergleichswert3.600 €/Monat1.470,75 €

Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) prüfen: vier Kontrollen

Der Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I): Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
  • Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I): Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
  • Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I): Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
  • Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I): Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.

Der erste Kurztest für Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)

Die Referenztabelle des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)
Bruttoentgelt3.000 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatBruttoentgelt wird beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
SteuerklasseII · II · III · IV · V · VISteuerklasse wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Kind im Haushalt?Nein (60 %)Nein (60 %) · Ja (67 %)Kind im Haushalt? wählt beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen1.264,15 €
Niedrigerer VergleichBruttoentgelt: 2.250 €/Monat997,85 €
Höherer VergleichBruttoentgelt: 3.750 €/Monat1.521,5 €

Der Basislauf des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) ergibt 1.264,15 €. ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts: begrenztes Brutto minus 20 % Sozialpauschale und pauschalierte Lohnsteuer nach Steuerklasse. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bruttoentgelt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)

Der Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Das Leistungsentgelt ist ein <em>pauschaliertes</em> Netto – die Agentur rechnet mit Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben, nicht mit Ihrer echten Abrechnung. Nicht abgebildet: Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag (bis zwölf Wochen), Ruhen bei Abfindung, Anspruchsdauer nach Alter und Beitragszeiten, Nebeneinkommen über 165 € sowie der Progressionsvorbehalt, der zur Steuernachzahlung führen kann

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Arbeitslosengeld Rechner (ALG I) kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Schätzung nach dem gesetzlichen Rechenweg und den 2026er Grenzen. Die Agentur für Arbeit rechnet kalendertäglich und berücksichtigt Ihre individuellen Bemessungsdaten verbindlich.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent gibt es beim ALG I?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Je nach Versicherungszeit und Alter zwischen 6 und 24 Monaten.

Ist ALG I steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 % – berechnet aus dem Brutto der letzten 12 Monate bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?

Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen plus Kürzung des Gesamtanspruchs um 25 % – vor Unterschrift beraten lassen.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen?

165 € monatlich anrechnungsfrei bei unter 15 Wochenstunden – darüber wird voll angerechnet.

Zahlt die Arbeitsagentur meine Rente weiter?

Ja – während des ALG-I-Bezugs werden Rentenbeiträge auf Basis von 80 % des früheren Brutto entrichtet.

Wie lange dauert die Sperrzeit nach Eigenkündigung?

Bis zu 12 Wochen ohne wichtigen Grund – plus Kürzung der Gesamtdauer um ein Viertel.

Wird meine Abfindung angerechnet?

Normalerweise nein – nur wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde, ruht der Anspruch für diese Zeit.

Wie viel darf ich neben dem ALG verdienen?

165 € im Monat bei unter 15 Wochenstunden bleiben anrechnungsfrei.

Was ist der Gründungszuschuss?

Wer sich aus dem ALG-Bezug selbstständig macht, kann 6 Monate ALG + 300 € (danach 9 × 300 €) erhalten – Ermessensleistung mit Businessplan und fachkundiger Stellungnahme.

Verfällt mein Rest-Anspruch bei neuem Job?

Nein – Restansprüche bleiben 4 Jahre ab Entstehung erhalten; bei erneuter Arbeitslosigkeit leben sie wieder auf (plus neu erworbene Zeiten).

Was passiert, wenn das ALG I ausläuft?

Dann folgt auf Antrag das Bürgergeld vom Jobcenter – allerdings mit Bedürftigkeitsprüfung: Partnereinkommen zählt mit, Vermögen wird geprüft. Im ersten Jahr gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete übernommen wird und Vermögen bis 40.000 € (plus 15.000 € je weitere Person) unangetastet bleibt. Den Antrag am besten 2–3 Monate vor Auslaufen des ALG stellen, damit keine Lücke entsteht.

Bekomme ich ALG I, wenn mein befristeter Vertrag ausläuft?

Ja, das Auslaufen einer Befristung löst keine Sperrzeit aus – anders als Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Voraussetzung ist nur die Anwartschaft: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Wichtig: Spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend melden, sonst droht eine einwöchige Sperrzeit wegen verspäteter Meldung.

Warum muss ich wegen des Arbeitslosengelds Steuern nachzahlen?

Wegen des Progressionsvorbehalts: Das ALG selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen. Wer z. B. ein halbes Jahr 30.000 € verdient und 8.000 € ALG bezogen hat, zahlt auf die 30.000 € den Steuersatz, der für 38.000 € gelten würde. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr ist die Steuererklärung deshalb Pflicht.

Welche Angaben brauche ich für Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)?

Bereiten Sie Bruttoentgelt, Steuerklasse und Kind im Haushalt? vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.264,15 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bruttoentgelt. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.000 €/Monat auf 3.600 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Arbeitslosengeld Rechner (ALG I)?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Das Leistungsentgelt ist ein <em>pauschaliertes</em> Netto – die Agentur rechnet mit Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben, nicht mit Ihrer echten Abrechnung. Nicht abgebildet: Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag (bis zwölf Wochen), Ruhen bei Abfindung, Anspruchsdauer nach Alter und Beitragszeiten, Nebeneinkommen über 165 € sowie der Progressionsvorbehalt, der zur Steuernachzahlung führen kann Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.