Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Bruttoentgelt | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 50000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Nettoentgelt | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 50000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Pflegeversicherung | 6 fest definierte Auswahlwerte | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Bundesgesundheitsministerium – Krankengeld. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, ist aber auf 90 % des Nettoentgelts begrenzt. Davon werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (rund 12,5 %).
Die 70/90-Regel des § 47 SGB V
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 % des Brutto, höchstens aber 90 % des Netto (§ 47 SGB V) – gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (2026: max. ~128 €/Kalendertag brutto). Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab (~12 %). Faustregel: Es bleiben rund 75–78 % des bisherigen Netto.
Dauer, Aussteuerung und die Stolperfallen
- Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit (inkl. der 6 Wochen Lohnfortzahlung).
- Lückenlos krankschreiben lassen! Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ende der alten ausgestellt sein – schon ein Lückentag kann den Anspruch beenden.
- Nach der Aussteuerung (78 Wochen) folgt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit („Nahtlosigkeitsregelung“, § 145 SGB III) und ggf. der EM-Rentenantrag.
- Die Kasse darf zur Reha auffordern (§ 51 SGB V) – der Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden; hier lohnt Beratung (Sozialverband VdK/SoVD).
- Privatversicherte haben kein gesetzliches Krankengeld – sie brauchen ein vereinbartes Krankentagegeld.
Kinderkrankengeld: wenn das Kind krank ist
Neben dem Krankengeld für eigene Erkrankung gibt es das Kinderkrankengeld, wenn ein gesetzlich versichertes Kind unter 12 Jahren betreut werden muss. Der Anspruch beträgt 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind im Jahr (Alleinerziehende 30), bei mehreren Kindern maximal 35 bzw. 70 Tage. Die Kasse zahlt rund 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest („Kind-krank-Schein“) ab dem ersten Tag.
Höchstbetrag, Selbstständige und die Steuerfalle
- Deckelung: Krankengeld wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet – 2026 also aus maximal ~5.812 €/Monat Brutto; das ergibt einen Höchstbetrag von rund 128 €/Kalendertag brutto.
- Freiwillig Versicherte/Selbstständige: haben nur mit gewähltem Wahltarif Anspruch auf Krankengeld – sonst greift erst nach 6 Wochen ein reduzierter Satz oder gar nichts; privat Versicherte brauchen ein Krankentagegeld.
- Progressionsvorbehalt: Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ab 410 € Krankengeld im Jahr wird die Steuererklärung Pflicht – Nachzahlungen von einigen hundert Euro sind üblich, dafür am besten eine Rücklage bilden.
Vollständiges Rechenbeispiel für Krankengeld-Rechner
Ein belastbares Ergebnis zum Krankengeld-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Krankengeld-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.000 €/Monat | Beim Krankengeld-Rechner wird „Bruttoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat. |
| Nettoentgelt | 2.000 €/Monat | Beim Krankengeld-Rechner wird „Nettoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat. |
| Pflegeversicherung | Mit 1 Kind / unter 23 | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Mit 1 Kind / unter 23, Kinderlos, ab 23 Jahren, 2 Kinder unter 25, 3 Kinder unter 25 und weitere. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.576,8 €. Für den Krankengeld-Rechner gilt in diesem Musterlauf: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos und 2026 maximal 135,63 € je Kalendertag. Beim Krankengeld-Rechner gilt außerdem: Danach gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
- Pro Tag (ca.): 52,56
- Brutto-Krankengeld: 1.800
- Sozialbeiträge: -223,2
Vergleichslauf: „Bruttoentgelt“ verändern
Beim Vergleich zum Krankengeld-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bruttoentgelt wird angepasst. Am Krankengeld-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Bruttoentgelt | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 3.000 €/Monat | 1.576,8 € |
| Vergleichswert | 2.400 €/Monat | 1.471,68 € |
Beim Krankengeld-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Krankengeld-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Bevor Sie mit dem Ergebnis des Krankengeld-Rechner weiterarbeiten
Der Krankengeld-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Krankengeld-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Krankengeld-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Krankengeld-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Krankengeld-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
Der erste Kurztest für Krankengeld-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Krankengeld-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Krankengeld-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Krankengeld-Rechner
Die Referenztabelle des Krankengeld-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Krankengeld-Rechner |
|---|---|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.000 €/Monat | 0 €/Monat bis 50.000 €/Monat | Bruttoentgelt wird beim Krankengeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Nettoentgelt | 2.000 €/Monat | 0 €/Monat bis 50.000 €/Monat | Nettoentgelt wird beim Krankengeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Pflegeversicherung | Mit 1 Kind / unter 23 | Mit 1 Kind / unter 23 · Kinderlos, ab 23 Jahren · 2 Kinder unter 25 · 3 Kinder unter 25 · 4 Kinder unter 25 · 5 oder mehr Kinder unter 25 | Pflegeversicherung wählt beim Krankengeld-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
Für den Krankengeld-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Krankengeld-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Krankengeld-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 1.576,8 € |
| Niedrigerer Vergleich | Bruttoentgelt: 2.250 €/Monat | 1.379,7 € |
| Höherer Vergleich | Bruttoentgelt: 3.750 €/Monat | 1.576,8 € |
Der Basislauf des Krankengeld-Rechner ergibt 1.576,8 €. 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos und 2026 maximal 135,63 € je Kalendertag. Danach gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bruttoentgelt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Krankengeld-Rechner
Der Krankengeld-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nicht abgebildet: Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze, Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (die das Krankengeld erhöhen), Zuschüsse des Arbeitgebers und Wahltarife für Selbstständige. Keine Aussage zur Aussteuerung nach 78 Wochen und zum Übergang in die Nahtlosigkeitsregelung. Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet allein die ärztliche Feststellung, gegebenenfalls überprüft durch den Medizinischen Dienst
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Krankengeld-Rechner ist.
- Bundesgesundheitsministerium – KrankengeldLeistungsregeln
- Deutsche Bundesbank – Zinsen und StatistikenFinanzielle Einordnung
- BaFin – VerbraucherinformationenVerträge und Risiken einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Krankengeld-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Vereinfachte Schätzung. Die genaue Höhe berechnet Ihre Krankenkasse. Krankengeld gibt es ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Keine verbindliche Auskunft.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es Krankengeld?
Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, in der Regel ab der 7. Woche.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Ist Krankengeld steuerfrei?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto, abzüglich Sozialbeiträgen – praktisch rund 75–78 % des gewohnten Netto.
Wie lange zahlt die Kasse?
Bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung – danach „Aussteuerung“ mit Übergang zu ALG oder EM-Rente.
Was passiert bei einem Lückentag in der Krankschreibung?
Der Krankengeldanspruch kann komplett enden – Folgebescheinigung immer spätestens am nächsten Werktag ausstellen lassen.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz aufs übrige Einkommen; eine Steuererklärung ist Pflicht.
Wie viele Kinderkranktage habe ich?
15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind (Alleinerziehende 30), gedeckelt bei mehreren Kindern auf 35 bzw. 70 Tage im Jahr.
Wie hoch ist der Krankengeld-Höchstbetrag?
Rund 128 €/Kalendertag brutto (2026) – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und macht ab 410 €/Jahr die Steuererklärung zur Pflicht.
Darf ich im Krankengeld-Bezug verreisen?
Innerhalb Deutschlands mit Arzt-Okay meist unproblematisch – Auslandsreisen brauchen die vorherige Zustimmung der Krankenkasse, sonst ruht das Krankengeld.
Was ist die Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?
Stufenweiser Wiedereinstieg (z. B. 4→6→8 Stunden) bei fortlaufendem Krankengeld – Arzt plant, Arbeitgeber und Kasse stimmen zu; der sanfteste Weg zurück.
Was passiert nach der Aussteuerung (78 Wochen)?
Dann greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): Die Arbeitsagentur zahlt Arbeitslosengeld I, obwohl Sie weiter arbeitsunfähig sind – Voraussetzung ist die rechtzeitige Meldung etwa 3 Monate vor Ende des Krankengelds. Parallel sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente geprüft werden; die Krankenversicherung läuft in beiden Fällen weiter.
Zahlt die Krankenkasse während des Krankengelds meine Rentenbeiträge?
Ja. Aus 80 % des zuletzt erzielten Bruttoentgelts führt die Kasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – die Krankengeld-Zeit zählt damit als vollwertige Pflichtbeitragszeit für Wartezeiten und die spätere Rente, wenn auch mit etwas geringeren Entgeltpunkten.
Darf die Krankenkasse mein Krankengeld anzweifeln?
Sie darf den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen (§ 275 SGB V) – zu diesem Termin müssen Sie erscheinen, sonst kann das Krankengeld ruhen. Nicht zulässig ist dagegen Druck am Telefon, etwa die Aufforderung, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder sich gesundschreiben zu lassen. Gegen eine Einstellung des Krankengelds hilft der schriftliche Widerspruch binnen eines Monats.
Welche Angaben brauche ich für Krankengeld-Rechner?
Bereiten Sie Bruttoentgelt, Nettoentgelt und Pflegeversicherung vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Krankengeld-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.576,8 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bruttoentgelt. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.000 €/Monat auf 2.400 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Krankengeld-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nicht abgebildet: Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze, Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (die das Krankengeld erhöhen), Zuschüsse des Arbeitgebers und Wahltarife für Selbstständige. Keine Aussage zur Aussteuerung nach 78 Wochen und zum Übergang in die Nahtlosigkeitsregelung. Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet allein die ärztliche Feststellung, gegebenenfalls überprüft durch den Medizinischen Dienst Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.