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Verletztengeld Rechner

Schätzen Sie die Höhe Ihres Verletztengeldes nach einem Arbeitsunfall – 80 % des Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt.

€/Monat
€/Monat

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Bruttoentgelt, Nettoentgelt

Ergebnis

Tägliches und monatliches Verletztengeld

Berechnungsgrundlage

80 % des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt, nach § 47 SGB VII

Nicht enthalten

Verletztengeld zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), nicht die Krankenkasse – Voraussetzung ist ein anerkannter Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Über die Anerkennung entscheidet die BG nach eigener Prüfung. Nicht abgebildet: Übergang in eine Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie das Verhältnis zur Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Bruttoentgelt3000 €/Monat
Nettoentgelt2000 €/Monat

2. Zwischenschritte

1Pro Monat (ca.)2000.0000000000002
2Brutto-Basis pro Tag100
Ergebnis dieses Beispiels66.66666666666667 €

Das Verletztengeld beträgt 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt (kalendertäglich).

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
BruttoentgeltZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
NettoentgeltZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Deutsche Bundesbank – Zinsen und Statistiken. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Bruttoentgelts, ist aber auf das Nettoentgelt begrenzt. Es wird ab dem Ende der Entgeltfortzahlung (meist nach 6 Wochen) gezahlt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht.

80 % vom Brutto: die Berechnung

Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung Verletztengeld: 80 % des Regelentgelts (Brutto), gedeckelt auf das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB VII). Davon gehen noch Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Es ist damit spürbar höher als Krankengeld (70 % brutto/max. 90 % netto) – die korrekte Einstufung als Arbeitsunfall lohnt bares Geld.

Arbeitsunfall richtig melden

  • Wegeunfälle zählen mit: Der direkte Weg zur Arbeit ist versichert – inkl. Fahrgemeinschafts-Umwege und Kita-Umweg (kleine private Abstecher unterbrechen den Schutz).
  • Durchgangsarzt aufsuchen: Nach jedem Arbeitsunfall mit Behandlungsbedarf zum D-Arzt – er sichert die BG-Zuständigkeit.
  • Dauer: bis zur Arbeitsfähigkeit, maximal 78 Wochen – danach ggf. Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 %.
  • Homeoffice ist seit 2021 gleichgestellt: Der Weg zum Drucker im Keller ist versichert.

Was die Unfallversicherung sonst noch zahlt

Das Verletztengeld ist nur eine Leistung der Berufsgenossenschaft – bei schweren Arbeitsunfällen kommt ein ganzes Paket dazu: Heilbehandlung ohne Zuzahlungen (auch Chefarzt im BG-Klinikum), Reha „mit allen geeigneten Mitteln“ (großzügiger als Krankenkasse), Umschulung bei Berufsunfähigkeit, Wohnungs- und Kfz-Umbau – und ab 20 % dauerhafter Erwerbsminderung eine lebenslange Verletztenrente: bei 100 % MdE zwei Drittel des Vorjahres-Bruttos, bei 20 % anteilig. Anders als die gesetzliche EM-Rente wird sie zusätzlich zum Lohn gezahlt, wenn man weiterarbeitet. Deshalb der wichtigste Tipp: Auch scheinbar harmlose Arbeitsunfälle immer im Verbandbuch dokumentieren – Spätfolgen (Knie, Rücken) lassen sich sonst Jahre später nicht mehr als BG-Fall nachweisen.

Vollständiges Rechenbeispiel für Verletztengeld-Rechner

Die Logik des Verletztengeld-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Verletztengeld-Rechner oben 66,6667 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Bruttoentgelt3.000 €/MonatBeim Verletztengeld-Rechner wird „Bruttoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
Nettoentgelt2.000 €/MonatBeim Verletztengeld-Rechner wird „Nettoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 66,6667 €. Für den Verletztengeld-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Das Verletztengeld beträgt 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt (kalendertäglich).

  • Pro Monat (ca.): 2.000
  • Brutto-Basis pro Tag: 100

Was passiert, wenn sich „Bruttoentgelt“ ändert?

Beim Vergleich zum Verletztengeld-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bruttoentgelt wird angepasst. Am Verletztengeld-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufBruttoentgeltAusgabe
Ausgangswert3.000 €/Monat66,6667 €
Vergleichswert3.600 €/Monat66,6667 €

Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Verletztengeld-Rechner weiterarbeiten

Der Verletztengeld-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Verletztengeld-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Verletztengeld-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Verletztengeld-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Verletztengeld-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Verletztengeld-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Verletztengeld-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Verletztengeld-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Verletztengeld-Rechner

Die Referenztabelle des Verletztengeld-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Verletztengeld-Rechner
Bruttoentgelt3.000 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatBruttoentgelt wird beim Verletztengeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Nettoentgelt2.000 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatNettoentgelt wird beim Verletztengeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Verletztengeld-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Verletztengeld-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Verletztengeld-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen66,6667 €
Niedrigerer VergleichBruttoentgelt: 2.250 €/Monat60 €
Höherer VergleichBruttoentgelt: 3.750 €/Monat66,6667 €

Der Basislauf des Verletztengeld-Rechner ergibt 66,6667 €. Das Verletztengeld beträgt 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt (kalendertäglich). Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bruttoentgelt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Verletztengeld-Rechner

Der Verletztengeld-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Verletztengeld zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), nicht die Krankenkasse – Voraussetzung ist ein anerkannter Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Über die Anerkennung entscheidet die BG nach eigener Prüfung. Nicht abgebildet: Übergang in eine Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie das Verhältnis zur Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Verletztengeld-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Verletztengeld-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Schätzung. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse. Keine verbindliche Auskunft.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Verletztengeld?

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), häufig über die Krankenkasse ausgezahlt.

Ab wann gibt es Verletztengeld?

Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, in der Regel ab der 7. Woche.

Ist es höher als Krankengeld?

Meist ja, da es 80 % des Bruttos (statt 70 %) beträgt.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

80 % des Bruttoentgelts, maximal das Netto – abzüglich RV/AV-Beiträgen bleiben rund 85–90 % des gewohnten Netto.

Verletztengeld oder Krankengeld – was ist besser?

Verletztengeld (80 % brutto) liegt deutlich über Krankengeld (70 %) – deshalb Arbeits- und Wegeunfälle immer als solche melden.

Wie lange wird gezahlt?

Bis zur Genesung, maximal 78 Wochen – anschließend prüft die BG eine Verletztenrente.

Ab wann gibt es Verletztenrente?

Ab 20 % dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit – bei 100 % zwei Drittel des Jahresbruttos, lebenslang und zusätzlich zum Lohn.

Warum ins Verbandbuch eintragen?

Der Eintrag sichert den Beweis für Spätfolgen – ohne Dokumentation erkennt die BG Jahre später keinen Zusammenhang mehr an.

Welche Angaben brauche ich für Verletztengeld-Rechner?

Bereiten Sie Bruttoentgelt und Nettoentgelt vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Verletztengeld-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 66,6667 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bruttoentgelt. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.000 €/Monat auf 3.600 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Verletztengeld-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Verletztengeld zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), nicht die Krankenkasse – Voraussetzung ist ein anerkannter Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit. Über die Anerkennung entscheidet die BG nach eigener Prüfung. Nicht abgebildet: Übergang in eine Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie das Verhältnis zur Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.