Rechner für Deutschland
StartFinanzen & Recht › Prozesskostenhilfe Rechner
Finanzen & Recht

Prozesskostenhilfe Rechner

Ermitteln Sie grob, ob Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) zusteht und ob Sie Raten zahlen müssten.

€/Monat
€/Monat
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Nettoeinkommen, Wohnkosten (Warmmiete), Erwerbstätig?, Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?, Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre, Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre und 2 weitere

Ergebnis

Einzusetzendes Einkommen und voraussichtliche Ratenhöhe

Berechnungsgrundlage

Einkommensprüfung nach § 115 ZPO mit Freibeträgen für Erwerbstätige, Partner und Kinder sowie Abzug der Wohnkosten

Nicht enthalten

Neben dem Einkommen wird auch das <em>Vermögen</em> geprüft, das dieser Rechner nicht erfasst – Ersparnisse oberhalb des Schonbetrags führen zur Ablehnung. Ebenfalls nicht enthalten: hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, die das Gericht eigenständig beurteilt, sowie besondere Belastungen. Die Bewilligung entscheidet das Prozessgericht

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Nettoeinkommen1800 €/Monat
Wohnkosten (Warmmiete)600 €/Monat
Erwerbstätig?Ja
Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?Nein
Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre0 Anzahl
Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre0 Anzahl
Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre0 Anzahl
Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene0 Anzahl

2. Zwischenschritte

1Freibeträge gesamt901
2Einzusetzendes Einkommen299
Ergebnis dieses Beispiels149 €

Vorprüfung nach § 115 ZPO und den bundesweiten Freibeträgen 2026. Unter 10 € Monatsrate bleibt die PKH ratenfrei; oberhalb von 600 € einzusetzendem Einkommen gilt die gesetzliche Sonderformel.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
NettoeinkommenZahlenwert in €/Monat0 bis 20000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Wohnkosten (Warmmiete)Zahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Erwerbstätig?Ja · NeinAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?Nein · JaAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 12 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 12 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 12 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Weitere unterhaltsberechtigte ErwachseneZahlenwert in Anzahl0 bis 12 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Statistisches Bundesamt – Preise. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Vom Nettoeinkommen werden 2026 bundesweit 619 € für die Partei, 282 € zusätzlich bei Erwerbstätigkeit, gegebenenfalls 619 € für einen unterhaltsberechtigten Partner sowie altersabhängige Unterhaltsfreibeträge abgezogen. Eine errechnete Monatsrate unter 10 € wird nicht festgesetzt; höchstens 48 Monatsraten sind zu zahlen.

Amtliche Grundlage 2026

Der Rechner verwendet die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 und die Ratenformel aus § 115 ZPO. Das Gericht prüft zusätzlich Vermögen, besondere Belastungen und die Erfolgsaussichten des Verfahrens.

Wer bekommt PKH? Die Einkommensrechnung

  • Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten.
  • Freibeträge abziehen (Stand 2025): Partei selbst 619 €, erwerbstätig +282 €, Ehepartner 619 €, je Kind 393–496 €.
  • Wohnkosten (Miete + Heizung) voll abziehen.
  • Ergebnis: „einzusetzendes Einkommen“ unter 20 € → PKH ohne Raten; bis ~700–800 € → PKH mit bis zu 48 Monatsraten; darüber keine PKH.

Rechtsgrundlage: §§ 114 ff. ZPO. Zusätzlich zählt Vermögen: Schonvermögen ~10.000 € plus selbstgenutzte angemessene Immobilie.

Was PKH deckt – und die Nachzahlungs-Falle

  • Gedeckt: Gerichtskosten und eigener Anwalt (bei Anwaltszwang oder Erforderlichkeit).
  • Nicht gedeckt: die gegnerischen Anwaltskosten bei Niederlage (außer im Arbeitsrecht 1. Instanz)! PKH ist kein Freibrief fürs Prozessrisiko.
  • 4-Jahres-Überprüfung: Das Gericht darf bis 4 Jahre nach Prozessende die Verhältnisse prüfen – wer dann besser verdient, zahlt nach. Verbesserungen (Adresse, +100 € Einkommen) sind meldepflichtig.
  • Voraussetzung ist stets hinreichende Erfolgsaussicht und keine Mutwilligkeit – das Gericht prüft summarisch.
  • Für die außergerichtliche Beratung gibt es stattdessen den Beratungshilfeschein (Amtsgericht, Eigenanteil 15 €).

PKH, Beratungshilfe, Rechtsschutz: welches Instrument wann

InstrumentdecktWeg
Beratungshilfeaußergerichtliche Beratung/VertretungSchein beim Amtsgericht (15 € Eigenanteil)
ProzesskostenhilfeGerichtskosten + eigener Anwalt im ProzessAntrag beim Prozessgericht
Rechtsschutzversicherungje nach Police auch Gegnerkosten!Deckungszusage vor Mandat
Gewerkschaft/MietervereinArbeits- bzw. Mietrecht komplettMitgliedschaft (oft < 100 €/Jahr)

Reihenfolge im Ernstfall: Erst Versicherung/Verband prüfen (decken mehr!), dann PKH. Wichtig: PKH-Antrag vor Prozessbeginn stellen – rückwirkend gibt es nichts; und die Erklärung über die Verhältnisse wahrheitsgemäß ausfüllen (Falschangaben sind strafbar und führen zur Aufhebung).

Vollständiges Rechenbeispiel für Prozesskostenhilfe-Rechner

Für die Einordnung des Prozesskostenhilfe-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Prozesskostenhilfe-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Nettoeinkommen1.800 €/MonatBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Nettoeinkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 20000 €/Monat.
Wohnkosten (Warmmiete)600 €/MonatBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Wohnkosten (Warmmiete)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat.
Erwerbstätig?JaDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja, Nein.
Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?NeinDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja.
Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre0 AnzahlBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 12 Anzahl.
Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre0 AnzahlBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 12 Anzahl.
Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre0 AnzahlBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 12 Anzahl.
Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene0 AnzahlBeim Prozesskostenhilfe-Rechner wird „Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 12 Anzahl.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 149 €. Für den Prozesskostenhilfe-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Vorprüfung nach § 115 ZPO und den bundesweiten Freibeträgen 2026. Beim Prozesskostenhilfe-Rechner gilt außerdem: Unter 10 € Monatsrate bleibt die PKH ratenfrei; oberhalb von 600 € einzusetzendem Einkommen gilt die gesetzliche Sonderformel.

  • Freibeträge gesamt: 901
  • Einzusetzendes Einkommen: 299

Prozesskostenhilfe-Rechner: Wie stark wirkt „Nettoeinkommen“?

Beim Vergleich zum Prozesskostenhilfe-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Nettoeinkommen wird angepasst. Am Prozesskostenhilfe-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufNettoeinkommenAusgabe
Ausgangswert1.800 €/Monat149 €
Vergleichswert2.160 €/Monat359 €

Beim Prozesskostenhilfe-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Prozesskostenhilfe-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Prozesskostenhilfe-Rechner?

Der Prozesskostenhilfe-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Prozesskostenhilfe-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Prozesskostenhilfe-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Prozesskostenhilfe-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Prozesskostenhilfe-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Prozesskostenhilfe-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Prozesskostenhilfe-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Prozesskostenhilfe-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Prozesskostenhilfe-Rechner

Die Referenztabelle des Prozesskostenhilfe-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Prozesskostenhilfe-Rechner
Nettoeinkommen1.800 €/Monat0 €/Monat bis 20.000 €/MonatNettoeinkommen setzt beim Prozesskostenhilfe-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Wohnkosten (Warmmiete)600 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatWohnkosten (Warmmiete) setzt beim Prozesskostenhilfe-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Erwerbstätig?JaJa · NeinErwerbstätig? wählt beim Prozesskostenhilfe-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?NeinNein · JaUnterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen? setzt beim Prozesskostenhilfe-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 12 AnzahlUnterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre bestimmt beim Prozesskostenhilfe-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 12 AnzahlUnterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre bestimmt beim Prozesskostenhilfe-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 12 AnzahlUnterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre bestimmt beim Prozesskostenhilfe-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene0 Anzahl0 Anzahl bis 12 AnzahlWeitere unterhaltsberechtigte Erwachsene wird beim Prozesskostenhilfe-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Prozesskostenhilfe-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Prozesskostenhilfe-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Prozesskostenhilfe-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen149 €
Niedrigerer VergleichNettoeinkommen: 1.350 €/Monat0 €
Höherer VergleichNettoeinkommen: 2.250 €/Monat449 €

Der Basislauf des Prozesskostenhilfe-Rechner ergibt 149 €. Vorprüfung nach § 115 ZPO und den bundesweiten Freibeträgen 2026. Unter 10 € Monatsrate bleibt die PKH ratenfrei; oberhalb von 600 € einzusetzendem Einkommen gilt die gesetzliche Sonderformel. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Nettoeinkommen“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Prozesskostenhilfe-Rechner

Der Prozesskostenhilfe-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Neben dem Einkommen wird auch das <em>Vermögen</em> geprüft, das dieser Rechner nicht erfasst – Ersparnisse oberhalb des Schonbetrags führen zur Ablehnung. Ebenfalls nicht enthalten: hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, die das Gericht eigenständig beurteilt, sowie besondere Belastungen. Die Bewilligung entscheidet das Prozessgericht

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Prozesskostenhilfe-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Prozesskostenhilfe-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vorprüfung mit den bundesweiten PKH-Freibeträgen 2026. In München und Fürstenfeldbruck gelten höhere Regionalbeträge; Versicherungen, besondere Belastungen, Partnereinkommen, Vermögen und Erfolgsaussichten prüft das Gericht. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich PKH zurückzahlen?

Bei Ratenanordnung in bis zu 48 Monatsraten; verbessert sich Ihre Lage, kann nachträglich geprüft werden.

Zählt Vermögen mit?

Ja, einzusetzendes Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt (mit Schonbeträgen).

Deckt PKH alle Kosten?

Gerichts- und eigene Anwaltskosten ja; die gegnerischen Kosten bei Unterliegen in der Regel nicht.

Bei welchem Einkommen bekomme ich PKH?

Als Alleinstehender mit ~1.500 € netto und 600 € Warmmiete meist ratenfrei – die Freibeträge und Wohnkosten entscheiden individuell.

Zahlt PKH auch den gegnerischen Anwalt?

Nein – verlieren Sie, tragen Sie dessen Kosten selbst (Ausnahme: Arbeitsgericht 1. Instanz).

Wo beantrage ich PKH?

Beim Prozessgericht mit dem amtlichen Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – meist über den Anwalt.

Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und PKH?

Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung (15 € Eigenanteil), PKH den Gerichtsprozess – zwei getrennte Anträge.

Deckt PKH die Kosten des Gegners?

Nein (außer Arbeitsrecht 1. Instanz) – nur Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Niederlage auch die Gegnerkosten.

Welche Angaben brauche ich für Prozesskostenhilfe-Rechner?

Bereiten Sie Nettoeinkommen, Wohnkosten (Warmmiete), Erwerbstätig?, Unterhaltsberechtigte/r Partner/in ohne eigenes Einkommen?, Unterhaltsberechtigte Kinder 0–5 Jahre, Unterhaltsberechtigte Kinder 6–13 Jahre, Unterhaltsberechtigte Jugendliche 14–17 Jahre und Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Prozesskostenhilfe-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 149 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Nettoeinkommen. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 1.800 €/Monat auf 2.160 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Prozesskostenhilfe-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Neben dem Einkommen wird auch das <em>Vermögen</em> geprüft, das dieser Rechner nicht erfasst – Ersparnisse oberhalb des Schonbetrags führen zur Ablehnung. Ebenfalls nicht enthalten: hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, die das Gericht eigenständig beurteilt, sowie besondere Belastungen. Die Bewilligung entscheidet das Prozessgericht Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.