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Unterhalt Wechselmodell 60/40 Rechner

Ermitteln Sie als Orientierung die Einkommensanteile beider Eltern beim Wechselmodell – die Basis für die anteilige Unterhaltspflicht.

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Nettoeinkommen Elternteil A, Nettoeinkommen Elternteil B, Barbedarf des Kindes

Ergebnis

Rechnerischer Unterhaltsanteil beider Elternteile

Berechnungsgrundlage

Verteilung des Kindesunterhalts nach Betreuungsanteilen und beiderseitigem Einkommen

Nicht enthalten

Ein echtes Wechselmodell im Sinne der Rechtsprechung setzt eine annähernd <strong>hälftige</strong> Betreuung voraus – bei 60/40 bleibt es regelmäßig beim Residenzmodell mit vollem Barunterhalt des anderen Elternteils. Die Berechnung im Wechselmodell ist komplex und einzelfallabhängig; ohne familienrechtliche Beratung sollte darauf keine Vereinbarung gestützt werden

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Nettoeinkommen Elternteil A2500 €/Monat
Nettoeinkommen Elternteil B1800 €/Monat
Barbedarf des Kindes500 €/Monat

2. Zwischenschritte

1Haftungsanteil Elternteil B42 %
2Barbedarf (Basis)500
3Anteil A am Barbedarf291 €
Ergebnis dieses Beispiels58 %

Stark vereinfachte Orientierung. Der Unterhalt im Wechselmodell hängt von beiden Einkommen, dem Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle, dem Kindergeld und den Betreuungsanteilen ab.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Nettoeinkommen Elternteil AZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Nettoeinkommen Elternteil BZahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Barbedarf des KindesZahlenwert in €/Monat0 bis 5000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Unterhalt beim Wechselmodell

Beim (paritätischen oder annähernd paritätischen) Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind in größerem Umfang. Der Barbedarf wird dann anteilig nach den Einkommen beider Eltern getragen, das Kindergeld wird verrechnet. Beim 60/40-Modell kommt der unterschiedliche Betreuungsanteil hinzu. Die Berechnung ist anspruchsvoll – dieser Rechner zeigt nur die Einkommensanteile als Ausgangspunkt.

Wechselmodell: Wann sich die Unterhaltslogik ändert

  • Klassisches Residenzmodell (auch 60/40!): Solange ein Elternteil klar den Schwerpunkt trägt, zahlt der andere den vollen Tabellenunterhalt – erweiterter Umgang kann allenfalls eine Herabstufung um eine Einkommensgruppe rechtfertigen (BGH).
  • Echtes/paritätisches Wechselmodell (50/50): Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig anteilig nach Einkommen. Gerechnet wird: Bedarf nach zusammengerechnetem Einkommen (+ Mehrkosten des Modells: doppelte Zimmer, Fahrten), dann Verteilung nach Einkommensquoten, Kindergeld hälftig verrechnet.
  • Die Schwelle liegt hoch: Erst nahe 50 % Betreuungsanteil kippt die Rechtsprechung ins Wechselmodell – 60/40 bleibt fast immer Residenzmodell.

Zahlen 2025: Düsseldorfer Tabelle (1. Einkommensstufe)

AltersstufeBedarfnach ½ Kindergeld (129,50 €)
0–5 Jahre482 €354,50 €
6–11 Jahre554 €426,50 €
12–17 Jahre649 €521,50 €

Der Selbstbehalt des Zahlenden liegt 2025 bei 1.450 € (erwerbstätig). Beim echten Wechselmodell empfiehlt sich anwaltliche Berechnung – die Verteilung der Mehrkosten ist der häufigste Streitpunkt.

Mehrkosten des Wechselmodells: die ehrliche Liste

Das paritätische Wechselmodell verteilt nicht nur Betreuung, sondern erzeugt echte Doppelkosten, die in die Unterhaltsrechnung gehören: zwei komplette Kinderzimmer, doppelte Grundausstattung (Kleidung, Schulsachen, Fahrrad), Fahrtkosten zwischen den Haushalten und oft doppelte Vereins-/Betreuungspauschalen. Die Rechtsprechung erkennt dafür einen Mehrbedarfszuschlag an (häufig +10–25 % auf den Tabellenbedarf). Praktisch bewährt: ein gemeinsames Kinderkonto, auf das beide quotal einzahlen und aus dem alle Kindskosten laufen – das reduziert Streit über „Wer hat die Winterjacke gekauft?“ auf null. Beim Kindergeld gilt im echten Wechselmodell: hälftige Aufteilung, auch wenn es an einen Elternteil ausgezahlt wird.

Vollständiges Rechenbeispiel für Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner

Für die Einordnung des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Nettoeinkommen Elternteil A2.500 €/MonatBeim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner wird „Nettoeinkommen Elternteil A“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
Nettoeinkommen Elternteil B1.800 €/MonatBeim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner wird „Nettoeinkommen Elternteil B“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
Barbedarf des Kindes500 €/MonatBeim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner wird „Barbedarf des Kindes“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 5000 €/Monat.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 58 %. Für den Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Stark vereinfachte Orientierung. Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner gilt außerdem: Der Unterhalt im Wechselmodell hängt von beiden Einkommen, dem Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle, dem Kindergeld und den Betreuungsanteilen ab.

  • Haftungsanteil Elternteil B: 42 %
  • Barbedarf (Basis): 500
  • Anteil A am Barbedarf: 291 €

Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner: Wie stark wirkt „Nettoeinkommen Elternteil A“?

Beim Vergleich zum Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Nettoeinkommen Elternteil A wird angepasst. Am Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufNettoeinkommen Elternteil AAusgabe
Ausgangswert2.500 €/Monat58 %
Vergleichswert3.000 €/Monat63 %

Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner

Der Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner

Die Referenztabelle des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner
Nettoeinkommen Elternteil A2.500 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatNettoeinkommen Elternteil A setzt beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Nettoeinkommen Elternteil B1.800 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatNettoeinkommen Elternteil B setzt beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Barbedarf des Kindes500 €/Monat0 €/Monat bis 5.000 €/MonatBarbedarf des Kindes wird beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen58 %
Niedrigerer VergleichNettoeinkommen Elternteil A: 1.875 €/Monat51 %
Höherer VergleichNettoeinkommen Elternteil A: 3.125 €/Monat63 %

Der Basislauf des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner ergibt 58 %. Stark vereinfachte Orientierung. Der Unterhalt im Wechselmodell hängt von beiden Einkommen, dem Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle, dem Kindergeld und den Betreuungsanteilen ab. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Nettoeinkommen Elternteil A“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner

Der Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Ein echtes Wechselmodell im Sinne der Rechtsprechung setzt eine annähernd <strong>hälftige</strong> Betreuung voraus – bei 60/40 bleibt es regelmäßig beim Residenzmodell mit vollem Barunterhalt des anderen Elternteils. Die Berechnung im Wechselmodell ist komplex und einzelfallabhängig; ohne familienrechtliche Beratung sollte darauf keine Vereinbarung gestützt werden

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Nur grobe Orientierung der Einkommensanteile. Die konkrete Unterhaltsberechnung im Wechselmodell ist komplex und sollte anwaltlich geprüft werden. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Haftungsanteil?

Der Anteil am Barbedarf, den ein Elternteil entsprechend seinem Einkommen trägt.

Wird das Kindergeld berücksichtigt?

Ja, es wird beim Wechselmodell in die Berechnung einbezogen.

Wer hilft bei der genauen Berechnung?

Eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.

Muss ich bei 40 % Betreuung weniger Unterhalt zahlen?

In der Regel nein – erst das paritätische Wechselmodell (≈50/50) ändert die Berechnung; bei 60/40 bleibt der volle Tabellenunterhalt, ggf. eine Stufe niedriger.

Wie wird beim 50/50-Modell gerechnet?

Beide zahlen anteilig nach ihren Einkommen in den (erhöhten) Bedarf; das Kindergeld wird hälftig geteilt.

Wer bekommt beim Wechselmodell das Kindergeld?

Ausgezahlt wird es an einen Elternteil – intern wird es hälftig verrechnet.

Wie hoch ist der Mehrbedarf im Wechselmodell?

Gerichte erkennen meist 10–25 % Zuschlag auf den Tabellenbedarf an – für doppelte Zimmer, Ausstattung und Fahrten.

Wie vermeidet man Streit über Kinderkosten?

Mit einem gemeinsamen Kinderkonto: Beide zahlen nach Einkommensquote ein, alle Kindskosten laufen darüber – transparent und konfliktarm.

Welche Angaben brauche ich für Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner?

Bereiten Sie Nettoeinkommen Elternteil A, Nettoeinkommen Elternteil B und Barbedarf des Kindes vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 58 % und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Nettoeinkommen Elternteil A. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 2.500 €/Monat auf 3.000 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Unterhalt-Wechselmodell-60/40-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Ein echtes Wechselmodell im Sinne der Rechtsprechung setzt eine annähernd <strong>hälftige</strong> Betreuung voraus – bei 60/40 bleibt es regelmäßig beim Residenzmodell mit vollem Barunterhalt des anderen Elternteils. Die Berechnung im Wechselmodell ist komplex und einzelfallabhängig; ohne familienrechtliche Beratung sollte darauf keine Vereinbarung gestützt werden Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.