Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person A | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 1000000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Einkommen von Person A stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja · Nein – z. B. Rente, Kapital | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person B | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 1000000 €/Monat | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Einkommen von Person B stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja · Nein | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Gezahlter Kindesunterhalt | Zahlenwert in €/Monat | 0 bis 100000 €/Monat · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Selbstbehalt der zahlenden Person | Zahlenwert in € | 0 bis 10000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Ehegattenunterhalt-Rechner
Für die Einordnung des Ehegattenunterhalt-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Ehegattenunterhalt-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person A | 3.200 €/Monat | Beim Ehegattenunterhalt-Rechner wird „Bereinigtes Nettoeinkommen Person A“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €/Monat. |
| Einkommen von Person A stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja, Nein – z. B. Rente, Kapital. |
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person B | 1.400 €/Monat | Beim Ehegattenunterhalt-Rechner wird „Bereinigtes Nettoeinkommen Person B“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €/Monat. |
| Einkommen von Person B stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja, Nein. |
| Gezahlter Kindesunterhalt | 0 €/Monat | Beim Ehegattenunterhalt-Rechner wird „Gezahlter Kindesunterhalt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €/Monat. |
| Selbstbehalt der zahlenden Person | 1.600 € | Beim Ehegattenunterhalt-Rechner wird „Selbstbehalt der zahlenden Person“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 771,43 €. Für den Ehegattenunterhalt-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Ueberschlag nach der Additionsmethode mit Erwerbstaetigenbonus. Beim Ehegattenunterhalt-Rechner gilt außerdem: Massgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen – abzuziehen sind berufsbedingte Aufwendungen, Kindesunterhalt und die Raten ehebedingter Verbindlichkeiten. Beim Ehegattenunterhalt-Rechner gilt außerdem: Die Leitlinien der Oberlandesgerichte weichen voneinander ab, insbesondere beim Erwerbstaetigenbonus. Beim Ehegattenunterhalt-Rechner gilt außerdem: Beim nachehelichen Unterhalt kommen Befristung und Erwerbsobliegenheit hinzu; diese Rechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung.
- Person A nach Bereinigung: 2.742,86 €
- Person B nach Bereinigung: 1.200 €
- Erwerbstaetigenbonus: ein Siebtel des Erwerbseinkommens
- Bereinigte Differenz: 1.542,86 €
- Rechnerischer Anspruch: 771,43 €
Ehegattenunterhalt-Rechner: Wie stark wirkt „Bereinigtes Nettoeinkommen Person A“?
Beim Vergleich zum Ehegattenunterhalt-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bereinigtes Nettoeinkommen Person A wird angepasst. Am Ehegattenunterhalt-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Bereinigtes Nettoeinkommen Person A | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 3.200 €/Monat | 771,43 € |
| Vergleichswert | 3.840 €/Monat | 1.045,71 € |
Beim Ehegattenunterhalt-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Ehegattenunterhalt-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Ergebnis des Ehegattenunterhalt-Rechner prüfen: vier Kontrollen
Der Ehegattenunterhalt-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Ehegattenunterhalt-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Ehegattenunterhalt-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Ehegattenunterhalt-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Ehegattenunterhalt-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
Der erste Kurztest für Ehegattenunterhalt-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Ehegattenunterhalt-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Ehegattenunterhalt-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Ehegattenunterhalt-Rechner
Die Referenztabelle des Ehegattenunterhalt-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Ehegattenunterhalt-Rechner |
|---|---|---|---|
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person A | 3.200 €/Monat | 0 €/Monat bis 1.000.000 €/Monat | Bereinigtes Nettoeinkommen Person A setzt beim Ehegattenunterhalt-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Einkommen von Person A stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja | Ja · Nein – z. B. Rente, Kapital | Einkommen von Person A stammt aus Erwerbstaetigkeit setzt beim Ehegattenunterhalt-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Bereinigtes Nettoeinkommen Person B | 1.400 €/Monat | 0 €/Monat bis 1.000.000 €/Monat | Bereinigtes Nettoeinkommen Person B setzt beim Ehegattenunterhalt-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Einkommen von Person B stammt aus Erwerbstaetigkeit | Ja | Ja · Nein | Einkommen von Person B stammt aus Erwerbstaetigkeit setzt beim Ehegattenunterhalt-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Gezahlter Kindesunterhalt | 0 €/Monat | 0 €/Monat bis 100.000 €/Monat | Gezahlter Kindesunterhalt wird beim Ehegattenunterhalt-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Selbstbehalt der zahlenden Person | 1.600 € | 0 € bis 10.000 € | Selbstbehalt der zahlenden Person wird beim Ehegattenunterhalt-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
Für den Ehegattenunterhalt-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Ehegattenunterhalt-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Ehegattenunterhalt-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 771,43 € |
| Niedrigerer Vergleich | Bereinigtes Nettoeinkommen Person A: 2.400 €/Monat | 428,57 € |
| Höherer Vergleich | Bereinigtes Nettoeinkommen Person A: 4.000 €/Monat | 1.114,29 € |
Der Basislauf des Ehegattenunterhalt-Rechner ergibt 771,43 €. Ueberschlag nach der Additionsmethode mit Erwerbstaetigenbonus. Massgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen – abzuziehen sind berufsbedingte Aufwendungen, Kindesunterhalt und die Raten ehebedingter Verbindlichkeiten. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte weichen voneinander ab, insbesondere beim Erwerbstaetigenbonus. Beim nachehelichen Unterhalt kommen Befristung und Erwerbsobliegenheit hinzu; diese Rechnung ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bereinigtes Nettoeinkommen Person A“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Ehegattenunterhalt-Rechner
Der Ehegattenunterhalt-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Der echte Ehegattenunterhalt folgt der Differenzmethode mit Erwerbstätigenbonus, unterscheidet Trennungsunterhalt von nachehelichem Unterhalt und kennt Befristung sowie Herabsetzung nach § 1578b BGB. Erwerbsobliegenheit, Selbstbehalt und Rangfolge mehrerer Berechtigter bleiben unberücksichtigt. Ohne familienrechtliche Beratung sollte hierauf keine Vereinbarung gestützt werden
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Ehegattenunterhalt-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Ehegattenunterhalt-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Ehegattenunterhalt-Rechner?
Bereiten Sie Bereinigtes Nettoeinkommen Person A, Einkommen von Person A stammt aus Erwerbstaetigkeit, Bereinigtes Nettoeinkommen Person B, Einkommen von Person B stammt aus Erwerbstaetigkeit, Gezahlter Kindesunterhalt und Selbstbehalt der zahlenden Person vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Ehegattenunterhalt-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 771,43 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bereinigtes Nettoeinkommen Person A. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.200 €/Monat auf 3.840 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Der echte Ehegattenunterhalt folgt der Differenzmethode mit Erwerbstätigenbonus, unterscheidet Trennungsunterhalt von nachehelichem Unterhalt und kennt Befristung sowie Herabsetzung nach § 1578b BGB. Erwerbsobliegenheit, Selbstbehalt und Rangfolge mehrerer Berechtigter bleiben unberücksichtigt. Ohne familienrechtliche Beratung sollte hierauf keine Vereinbarung gestützt werden Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.