Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Art der Taetigkeit | Freiberuflich – keine Gewerbesteuer · Gewerblich – mit Gewerbesteuer | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Gewerbesteuer-Hebesatz | Zahlenwert in % | 200 bis 1000 % · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Zahlenwert in €/Jahr | 0 bis 100000 €/Jahr | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Altersvorsorge (Basisrente, RV) | Zahlenwert in €/Jahr | 0 bis 100000 €/Jahr · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Veranlagung | Einzelveranlagung · Zusammenveranlagung | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Kirchensteuer | Keine · 9 % · 8 % | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner
Die Logik des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner oben 12.334 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 70.000 € | Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird „Gewinn vor Steuern“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Art der Taetigkeit | Freiberuflich – keine Gewerbesteuer | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Freiberuflich – keine Gewerbesteuer, Gewerblich – mit Gewerbesteuer. |
| Gewerbesteuer-Hebesatz | 400 % | Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird „Gewerbesteuer-Hebesatz“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 200 bis 1000 %. |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 9.000 €/Jahr | Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird „Kranken- und Pflegeversicherung“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €/Jahr. |
| Altersvorsorge (Basisrente, RV) | 6.000 €/Jahr | Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird „Altersvorsorge (Basisrente, RV)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €/Jahr. |
| Veranlagung | Einzelveranlagung | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung. |
| Kirchensteuer | Keine | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 %, 8 %. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 12.334 €. Für den Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Selbststaendige zahlen die Kranken- und Pflegeversicherung vollstaendig selbst; sie ist als Sonderausgabe abziehbar. Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner gilt außerdem: Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner gilt außerdem: Denken Sie an die Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt sie nach dem Vorjahr fest, sodass im zweiten Jahr haeufig Nachzahlung und Vorauszahlung zusammentreffen.
- Gewerbesteuer: entfaellt – freiberuflich
- Anrechnung nach § 35 EStG: 0 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 54.964 €
- Einkommensteuer: 12.334 €
- Solidaritaetszuschlag: 0 €
Einfluss von „Gewinn vor Steuern“ im Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner
Beim Vergleich zum Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Gewinn vor Steuern wird angepasst. Am Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Gewinn vor Steuern | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 70.000 € | 12.334 € |
| Vergleichswert | 84.000 € | 17.830 € |
Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner: Plausibilität in vier Schritten
Der Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
Der erste Kurztest für Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner
Die Referenztabelle des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner |
|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 70.000 € | 0 € bis 100.000.000 € | Gewinn vor Steuern wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
| Art der Taetigkeit | Freiberuflich – keine Gewerbesteuer | Freiberuflich – keine Gewerbesteuer · Gewerblich – mit Gewerbesteuer | Art der Taetigkeit wählt beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Gewerbesteuer-Hebesatz | 400 % | 200 % bis 1.000 % | Gewerbesteuer-Hebesatz wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 9.000 €/Jahr | 0 €/Jahr bis 100.000 €/Jahr | Kranken- und Pflegeversicherung wird beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Altersvorsorge (Basisrente, RV) | 6.000 €/Jahr | 0 €/Jahr bis 100.000 €/Jahr | Altersvorsorge (Basisrente, RV) wird beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Veranlagung | Einzelveranlagung | Einzelveranlagung · Zusammenveranlagung | Veranlagung wählt beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Kirchensteuer | Keine | Keine · 9 % · 8 % | Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 12.334 € |
| Niedrigerer Vergleich | Gewinn vor Steuern: 52.500 € | 6.417 € |
| Höherer Vergleich | Gewinn vor Steuern: 87.500 € | 19.299 € |
Der Basislauf des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner ergibt 12.334 €. Selbststaendige zahlen die Kranken- und Pflegeversicherung vollstaendig selbst; sie ist als Sonderausgabe abziehbar. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Denken Sie an die Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt sie nach dem Vorjahr fest, sodass im zweiten Jahr haeufig Nachzahlung und Vorauszahlung zusammentreffen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Gewinn vor Steuern“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner
Der Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner?
Bereiten Sie Gewinn vor Steuern, Art der Taetigkeit, Gewerbesteuer-Hebesatz, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge (Basisrente, RV), Veranlagung und Kirchensteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 12.334 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Gewinn vor Steuern. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 70.000 € auf 84.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Einkommensteuer-Selbstständige-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.