Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Wert des Erbes | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Verwandtschaftsgrad | 6 fest definierte Auswahlwerte | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Freibeträge und Steuerklassen
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € je Kind, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für entferntere Verwandte. Nur der Wert darüber wird besteuert. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse (I für nahe Angehörige, III für Nicht-Verwandte) und der Höhe des Erwerbs – von 7 % bis 50 %.
Freibeträge und Steuersätze nach ErbStG
Die Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind seit 2009 unverändert:
| Erwerber | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte/eingetragener Partner | 500.000 € | I |
| Kinder (je Elternteil!) | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | II |
| Nicht Verwandte (auch unverheiratete Partner!) | 20.000 € | III |
Steuersätze auf den Betrag über dem Freibetrag: Klasse I 7–30 %, Klasse II 15–43 %, Klasse III 30–50 % (§ 19 ErbStG). Ehegatten erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, Kinder altersabhängig bis 52.000 €.
Das Familienheim: steuerfrei unter Bedingungen
Die selbstgenutzte Immobilie geht an Ehegatten komplett steuerfrei über, an Kinder steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG) – Bedingung: Der Erbe zieht unverzüglich ein und bleibt 10 Jahre wohnen. Verkauf oder Auszug vorher (außer aus zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit) löst die volle Nachversteuerung aus.
Legal gestalten: die wirksamsten Hebel
- Alle 10 Jahre schenken: Die Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf – frühzeitige Teilübertragungen vervielfachen sie faktisch.
- Beide Elternteile nutzen: 400.000 € gelten je Elternteil – Kinder können von Vater und Mutter zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Kettenschenkung: Oma → Mutter → Enkel nutzt zwei große Freibeträge statt des kleinen Enkel-Freibetrags (zeitlicher Abstand nötig!).
- Nießbrauch vorbehalten: Der Kapitalwert des Wohnrechts mindert den steuerpflichtigen Immobilienwert erheblich.
- Unverheiratete Paare trifft es hart (20.000 €/Klasse III) – Heirat oder Testament plus Gestaltung sind hier existenziell.
Vollständiges Rechenbeispiel für Erbschaftsteuer-Rechner
Ein belastbares Ergebnis zum Erbschaftsteuer-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Erbschaftsteuer-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Wert des Erbes | 400.000 € | Beim Erbschaftsteuer-Rechner wird „Wert des Erbes“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Verwandtschaftsgrad | Kind (400.000 €) | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ehepartner/in (500.000 €), Kind (400.000 €), Enkel (200.000 €), Eltern/Großeltern (100.000 €) und weitere. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 0 €. Für den Erbschaftsteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Beim Erbschaftsteuer-Rechner gilt außerdem: Vereinfacht, ohne Versorgungsfreibeträge und Hausrat.
- Freibetrag: 400.000
- Steuerpflichtiger Erwerb: 0
- Steuersatz: 7 %
Vergleichslauf: „Wert des Erbes“ verändern
Beim Vergleich zum Erbschaftsteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Wert des Erbes wird angepasst. Am Erbschaftsteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Wert des Erbes | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 400.000 € | 0 € |
| Vergleichswert | 480.000 € | 7.750 € |
Beim Erbschaftsteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Erbschaftsteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Vier Kontrollen für das Ergebnis des Erbschaftsteuer-Rechner
Der Erbschaftsteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Erbschaftsteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Erbschaftsteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Erbschaftsteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Erbschaftsteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
Der erste Kurztest für Erbschaftsteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Erbschaftsteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Erbschaftsteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Erbschaftsteuer-Rechner
Die Referenztabelle des Erbschaftsteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Erbschaftsteuer-Rechner |
|---|---|---|---|
| Wert des Erbes | 400.000 € | 0 € bis 100.000.000 € | Wert des Erbes wird beim Erbschaftsteuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Verwandtschaftsgrad | Kind (400.000 €) | Ehepartner/in (500.000 €) · Kind (400.000 €) · Enkel (200.000 €) · Eltern/Großeltern (100.000 €) · Geschwister, Nichte/Neffe (20.000 €) · Übrige/Nicht verwandt (20.000 €) | Verwandtschaftsgrad wählt beim Erbschaftsteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
Für den Erbschaftsteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Erbschaftsteuer-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Erbschaftsteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 0 € |
| Niedrigerer Vergleich | Wert des Erbes: 300.000 € | 0 € |
| Höherer Vergleich | Wert des Erbes: 500.000 € | 11.000 € |
Der Basislauf des Erbschaftsteuer-Rechner ergibt 0 €. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Vereinfacht, ohne Versorgungsfreibeträge und Hausrat. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Wert des Erbes“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Erbschaftsteuer-Rechner
Der Erbschaftsteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Keine Bewertung des Nachlasses – gerade bei Immobilien und Betriebsvermögen entscheidet die Bewertung über die Steuer und ist streitanfällig. Nicht abgebildet: Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim, Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge, Vorerwerbe der letzten zehn Jahre und Nachlassverbindlichkeiten. Bei größeren Vermögen ist steuerliche Beratung vor der Annahme des Erbes sinnvoll
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Erbschaftsteuer-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Erbschaftsteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Vereinfachte Berechnung. Versorgungsfreibeträge, selbst genutztes Wohneigentum, Hausrat und weitere Vergünstigungen sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 € je Kind und je Elternteil.
Zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Erst auf den Teil über 500.000 € Freibetrag; selbst genutztes Wohneigentum bleibt unter Bedingungen steuerfrei.
Gilt der Freibetrag nur einmal?
Er kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden – auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.
Wie viel können Kinder steuerfrei erben?
400.000 € je Elternteil – von beiden Eltern zusammen also 800.000 €, plus ggf. Versorgungsfreibetrag und steuerfreies Familienheim.
Ist das Elternhaus steuerfrei?
Für Kinder ja bis 200 m² Wohnfläche – wenn sie unverzüglich einziehen und 10 Jahre bleiben. Sonst zählt der Verkehrswert abzüglich Freibetrag.
Was zahlen Geschwister oder Lebensgefährten?
Nur 20.000 € Freibetrag und hohe Sätze (15–43 % bzw. 30–50 %) – hier lohnt frühzeitige Gestaltung besonders.
Muss ich jede Erbschaft dem Finanzamt melden?
Ja, binnen 3 Monaten formlos (§ 30 ErbStG) – Banken und Nachlassgerichte melden ohnehin automatisch.
Welche Angaben brauche ich für Erbschaftsteuer-Rechner?
Bereiten Sie Wert des Erbes und Verwandtschaftsgrad vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Erbschaftsteuer-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 0 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Wert des Erbes. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 400.000 € auf 480.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Erbschaftsteuer-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Keine Bewertung des Nachlasses – gerade bei Immobilien und Betriebsvermögen entscheidet die Bewertung über die Steuer und ist streitanfällig. Nicht abgebildet: Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim, Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge, Vorerwerbe der letzten zehn Jahre und Nachlassverbindlichkeiten. Bei größeren Vermögen ist steuerliche Beratung vor der Annahme des Erbes sinnvoll Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.