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Schenkungsteuer Rechner

Schätzen Sie die Schenkungsteuer – nach Wert der Schenkung und Verwandtschaftsgrad. Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Wert der Schenkung, Verwandtschaftsgrad

Ergebnis

Voraussichtliche Schenkungsteuer

Berechnungsgrundlage

Freibeträge und Steuersätze nach ErbStG, entsprechend der Erbschaftsteuer

Nicht enthalten

Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung – frühere Schenkungen innerhalb dieser Frist werden zusammengerechnet, was der Rechner nicht prüft. Nicht abgebildet: Nießbrauchsvorbehalt und dessen Kapitalwert, Kettenschenkungen, Güterstandsschaukel sowie die Sonderregeln für Betriebsvermögen und selbstgenutzte Immobilien

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Wert der Schenkung100000 €
VerwandtschaftsgradKind (400.000 €)

2. Zwischenschritte

1Freibetrag400000
2Steuerpflichtiger Erwerb0
3Steuersatz7 %
Ergebnis dieses Beispiels0 €

Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Wert der SchenkungZahlenwert in €0 bis 100000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Verwandtschaftsgrad6 fest definierte AuswahlwerteAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Schenkungsteuer und die 10-Jahres-Frist

Schenkungen zu Lebzeiten werden wie Erbschaften besteuert – mit denselben Freibeträgen und Steuersätzen. Der entscheidende Vorteil: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer Vermögen frühzeitig und in Etappen überträgt, kann so die Steuerlast deutlich senken. Ein eingeräumter Nießbrauch mindert zusätzlich den steuerpflichtigen Wert.

Der 10-Jahres-Turbo der Schenkungsteuer

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer teilen sich Freibeträge und Sätze (ErbStG) – mit einem entscheidenden Unterschied: Schenkungs-Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre (§ 14 ErbStG). Wer früh beginnt, überträgt steuerfrei ein Vielfaches:

Strategie (Kind, beide Eltern)steuerfrei übertragbar
Nur Erbfall800.000 €
1 Schenkungsrunde + Erbfall (10+ J. Abstand)1.600.000 €
2 Schenkungsrunden + Erbfall (20+ J.)2.400.000 €

Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden mit dem Erbe zusammengerechnet – deshalb zählt der frühe Start.

Was das Finanzamt (nicht) erfährt – und Sonderregeln

  • Anzeigepflicht: Jede Schenkung ist binnen 3 Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG); bei notariellen Übertragungen meldet der Notar automatisch.
  • Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit) in üblichem Rahmen sind steuerfrei – „üblich“ bemisst sich an den Vermögensverhältnissen.
  • Familienheim an Ehegatten: zu Lebzeiten sogar ohne Behaltensfrist steuerfrei übertragbar – anders als im Erbfall.
  • Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag vereinbaren (Insolvenz, Scheidung des Beschenkten, Vorversterben) – sonst ist das Geschenk endgültig weg.
  • Sozialamts-Regress: Verarmt der Schenker binnen 10 Jahren, kann die Schenkung zurückgefordert werden (§ 528 BGB) – relevant bei Pflegekosten.

Schenken mit Auflagen: Nießbrauch, Gegenleistung, Pflege

Kluge Übergabeverträge kombinieren die Schenkung mit werthaltigen Auflagen, die die Steuer zusätzlich senken: Der vorbehaltene Nießbrauch mindert die Bemessung um seinen Kapitalwert (bei 70-Jährigen oft 30–40 % des Immobilienwerts). Übernommene Verbindlichkeiten (Restschuld!) machen die Schenkung zur „gemischten“ – nur der Netto-Vorteil wird besteuert. Vereinbarte Pflegeverpflichtungen und Leibrenten wirken ebenso wertmindernd. Rechenbeispiel: Haus 600.000 € − Nießbrauch 180.000 € − übernommene Schuld 100.000 € = steuerlicher Erwerb 320.000 € – unter dem Kinder-Freibetrag, Steuer: null. Ohne Gestaltung wären auf 200.000 € über dem Freibetrag 22.000 € (11 %) fällig gewesen.

Vollständiges Rechenbeispiel für Schenkungsteuer-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Schenkungsteuer-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Schenkungsteuer-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Wert der Schenkung100.000 €Beim Schenkungsteuer-Rechner wird „Wert der Schenkung“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €.
VerwandtschaftsgradKind (400.000 €)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ehepartner/in (500.000 €), Kind (400.000 €), Enkel (200.000 €), Eltern/Großeltern (20.000 €, Steuerklasse II) und weitere.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 0 €. Für den Schenkungsteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Beim Schenkungsteuer-Rechner gilt außerdem: Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar.

  • Freibetrag: 400.000
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 0
  • Steuersatz: 7 %

Vergleichslauf: „Verwandtschaftsgrad“ verändern

Beim Vergleich zum Schenkungsteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Verwandtschaftsgrad wird angepasst. Am Schenkungsteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufVerwandtschaftsgradAusgabe
AusgangswertKind (400.000 €)0 €
VergleichswertEhepartner/in (500.000 €)0 €

Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.

Schenkungsteuer-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Schenkungsteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Schenkungsteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Schenkungsteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Schenkungsteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Schenkungsteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Schenkungsteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Schenkungsteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Schenkungsteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Schenkungsteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Schenkungsteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Schenkungsteuer-Rechner
Wert der Schenkung100.000 €0 € bis 100.000.000 €Wert der Schenkung wird beim Schenkungsteuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
VerwandtschaftsgradKind (400.000 €)Ehepartner/in (500.000 €) · Kind (400.000 €) · Enkel (200.000 €) · Eltern/Großeltern (20.000 €, Steuerklasse II) · Geschwister, Nichte/Neffe (20.000 €) · Übrige/Nicht verwandt (20.000 €)Verwandtschaftsgrad wählt beim Schenkungsteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Schenkungsteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Schenkungsteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Schenkungsteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen0 €
Niedrigerer VergleichWert der Schenkung: 75.000 €0 €
Höherer VergleichWert der Schenkung: 125.000 €0 €

Der Basislauf des Schenkungsteuer-Rechner ergibt 0 €. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Wert der Schenkung“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Schenkungsteuer-Rechner

Der Schenkungsteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung – frühere Schenkungen innerhalb dieser Frist werden zusammengerechnet, was der Rechner nicht prüft. Nicht abgebildet: Nießbrauchsvorbehalt und dessen Kapitalwert, Kettenschenkungen, Güterstandsschaukel sowie die Sonderregeln für Betriebsvermögen und selbstgenutzte Immobilien

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Schenkungsteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Schenkungsteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Berechnung. Nutzungsrechte (Nießbrauch), Kettenschenkungen und weitere Gestaltungen sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Alle zehn Jahre erneut – das macht gestaffeltes Schenken attraktiv.

Was kostet die Schenkung einer Immobilie?

Maßgeblich ist der Verkehrswert; ein behaltenes Nießbrauchrecht senkt den steuerpflichtigen Wert.

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Ja, Schenkungen sind dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

Muss ich Schenkungen melden?

Ja, binnen 3 Monaten formlos ans Finanzamt – bei Immobilien übernimmt das der Notar.

Was passiert bei Schenkung kurz vor dem Tod?

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden mit dem Erbe zusammengerechnet – der Freibetrag steht nur einmal pro Dekade zur Verfügung.

Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Ja – bei grobem Undank, bei Verarmung des Schenkers binnen 10 Jahren (§ 528 BGB, Sozialamts-Regress) oder wenn vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart wurden.

Was ist eine gemischte Schenkung?

Schenkung gegen Teilentgelt (übernommene Schulden, Leibrente) – besteuert wird nur die Netto-Bereicherung.

Wie stark senkt der Nießbrauch die Schenkungsteuer?

Um seinen Kapitalwert – bei 70-jährigen Schenkern typischerweise 30–40 % des Immobilienwerts; oft rutscht der Erwerb damit unter den Freibetrag.

Welche Angaben brauche ich für Schenkungsteuer-Rechner?

Bereiten Sie Wert der Schenkung und Verwandtschaftsgrad vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Schenkungsteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 0 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Verwandtschaftsgrad. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von Kind (400.000 €) auf Ehepartner/in (500.000 €). So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Schenkungsteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung – frühere Schenkungen innerhalb dieser Frist werden zusammengerechnet, was der Rechner nicht prüft. Nicht abgebildet: Nießbrauchsvorbehalt und dessen Kapitalwert, Kettenschenkungen, Güterstandsschaukel sowie die Sonderregeln für Betriebsvermögen und selbstgenutzte Immobilien Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.