Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Vermögen (Aktiva) | Zahlenwert in € | 0 bis 50000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: Statistisches Bundesamt – Preise. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Was kostet eine notarielle Generalvollmacht?
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert – bei einer Vollmacht in der Regel das halbe Vermögen. Daraus ergibt sich nach der Gebührentabelle des GNotKG eine Gebühr, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Bei 200.000 € Vermögen liegt man grob im niedrigen dreistelligen Bereich.
Notarkosten nach GNotKG: die Rechenlogik
Die Beurkundung einer General-/Vorsorgevollmacht kostet eine 1,0-Gebühr aus dem halben Vermögenswert (Geschäftswert, gedeckelt auf 1 Mio. €):
| Vermögen | Geschäftswert | Notargebühr (ca., zzgl. Auslagen/MwSt.) |
|---|---|---|
| 100.000 € | 50.000 € | 165 € |
| 300.000 € | 150.000 € | 354 € |
| 500.000 € | 250.000 € | 535 € |
| 1.000.000 € | 500.000 € | 935 € |
Ehepaar-Doppelvollmachten in einer Urkunde erhöhen den Wert, sparen aber gegenüber zwei Einzelurkunden. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister: einmalig ~20–26 €.
Wann der Notar Pflicht ist – und die günstige Alternative
- Notariell nötig, wenn die Vollmacht zu Immobiliengeschäften (Verkauf, Belastung) oder Darlehensaufnahme berechtigen soll – ohne Beurkundung akzeptieren Grundbuchamt und Banken sie nicht sicher.
- Günstig-Variante: Die Betreuungsbehörde beglaubigt Unterschriften unter Vorsorgevollmachten für nur 10 € – seit 2023 ausdrücklich auch grundbuchtauglich (§ 7 BtOG, str. für Verbraucherdarlehen).
- Ohne jede Vollmacht bestellt das Gericht im Ernstfall einen Betreuer – das seit 2023 geltende Not-Ehegattenvertretungsrecht deckt nur Gesundheitsfragen für 6 Monate.
Vorsorge-Paket komplett: die vier Dokumente
| Dokument | regelt | Form |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | wer für Sie handelt (Bank, Behörden, Verträge) | privatschriftlich; Notar bei Immobilien |
| Patientenverfügung | welche Behandlungen Sie (nicht) wollen | schriftlich, konkret formuliert |
| Betreuungsverfügung | wen das Gericht ggf. als Betreuer bestellt | schriftlich |
| Sorgerechtsverfügung (Eltern!) | wer minderjährige Kinder betreut | handschriftlich wie ein Testament |
Alle vier gehören ins Zentrale Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer, ~20 €) – nur so finden Gerichte und Kliniken sie im Ernstfall. Kopien an die Bevollmächtigten, Original auffindbar lagern, alle 2–3 Jahre neu unterschreiben (zeigt Aktualität).
Vollständiges Rechenbeispiel für Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Ein belastbares Ergebnis zum Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Vermögen (Aktiva) | 200.000 € | Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner wird „Vermögen (Aktiva)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000000 €. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 344,87 €. Für den Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Schätzung nach GNotKG (Geschäftswert = halbes Vermögen, 1,0 Gebühr, zzgl. Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner gilt außerdem: 19 % USt und Auslagen).
- Geschäftswert: 100.000
- Gebühr (netto): 273
Vergleichslauf: „Vermögen (Aktiva)“ verändern
Beim Vergleich zum Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Vermögen (Aktiva) wird angepasst. Am Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Vermögen (Aktiva) | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 200.000 € | 344,87 € |
| Vergleichswert | 240.000 € | 383,426 € |
Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Vier Kontrollen für das Ergebnis des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Der Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
Der erste Kurztest für Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Die Referenztabelle des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner |
|---|---|---|---|
| Vermögen (Aktiva) | 200.000 € | 0 € bis 50.000.000 € | Vermögen (Aktiva) wird beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
Für den Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 344,87 € |
| Niedrigerer Vergleich | Vermögen (Aktiva): 150.000 € | 280,61 € |
| Höherer Vergleich | Vermögen (Aktiva): 250.000 € | 393,065 € |
Der Basislauf des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner ergibt 344,87 €. Schätzung nach GNotKG (Geschäftswert = halbes Vermögen, 1,0 Gebühr, zzgl. 19 % USt und Auslagen). Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Vermögen (Aktiva)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Der Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nicht abgebildet: Unterschied zwischen Beglaubigung (deutlich günstiger) und Beurkundung, getrennte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Für Grundstücksgeschäfte und Handelsregisteranmeldungen ist eine beurkundete oder mindestens beglaubigte Vollmacht zwingend
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner ist.
- Statistisches Bundesamt – PreisePreisniveau einordnen
- Verbraucherzentrale – Verträge und PreiseAngebote und Verträge einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Vereinfachte Schätzung nach der Gebührentabelle des GNotKG. Die konkreten Kosten setzt der Notar fest. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Warum nur das halbe Vermögen?
Für Vollmachten setzt das GNotKG den Geschäftswert üblicherweise mit der Hälfte des Vermögens an.
Lohnt sich der Notar?
Für Grundstücksgeschäfte und im Bankverkehr wird meist eine notarielle Vollmacht verlangt.
Geht es auch günstiger?
Eine einfache Vorsorgevollmacht kann auch privat oder über die Betreuungsbehörde (geringe Gebühr) beglaubigt werden.
Was kostet eine notarielle Generalvollmacht?
Je nach Vermögen meist 165–935 € plus Auslagen und MwSt. – Basis ist die 1,0-Gebühr aus dem halben Vermögen.
Geht es auch ohne Notar?
Ja – privatschriftlich ist die Vollmacht gültig; für Immobilien braucht es aber mindestens die 10-€-Beglaubigung der Betreuungsbehörde oder den Notar.
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit – üblich ist die Kombination mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Reicht eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung?
Nein – die Vollmacht sagt wer entscheidet, die Patientenverfügung was Sie medizinisch wollen; zusammen sind sie erst vollständig.
Warum ins Vorsorgeregister eintragen?
Betreuungsgerichte fragen es vor jeder Betreuerbestellung ab – ohne Eintrag bleibt die beste Vollmacht im Ernstfall unentdeckt.
Welche Angaben brauche ich für Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner?
Bereiten Sie Vermögen (Aktiva) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 344,87 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Vermögen (Aktiva). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 200.000 € auf 240.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nicht abgebildet: Unterschied zwischen Beglaubigung (deutlich günstiger) und Beurkundung, getrennte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Für Grundstücksgeschäfte und Handelsregisteranmeldungen ist eine beurkundete oder mindestens beglaubigte Vollmacht zwingend Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.