Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | Zahlenwert in € | 5000 bis 50000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Honorarzone | I – sehr gering · II – gering · III – durchschnittlich · IV – hoch · V – sehr hoch | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Leistungsumfang (LP) | Zahlenwert in % | 5 bis 100 % | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
Weiterführende Grundlage: Deutsche Bundesbank – Zinsen und Statistiken. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Wie berechnet sich das HOAI-Honorar?
Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Bauwerks, der Honorarzone (Schwierigkeit) und dem Umfang der beauftragten Leistungsphasen (LP 1–9). Die vollständige Planung und Bauüberwachung entspricht 100 %. Seit 2021 sind die HOAI-Sätze nur noch Orientierung und frei verhandelbar.
So funktioniert die HOAI-Honorarermittlung
- Anrechenbare Kosten: Baukosten ohne Grundstück und Außenanlagen (DIN 276, KG 300/400).
- Honorarzone: I (einfach) bis V (sehr komplex) – das normale EFH liegt in Zone III.
- Honorartafel (§ 35 HOAI) liefert Basis- bis Höchstsatz – bei 400.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III: volle Leistung ca. 50.000–62.000 €.
- Leistungsphasen 1–9 gewichten das Honorar: Entwurf (LP 1–4) ~27 %, Ausführungsplanung (LP 5) 25 %, Vergabe (LP 6–7) 14 %, Bauüberwachung (LP 8) 32 %, Betreuung (LP 9) 2 %.
Wichtig seit dem EuGH-Urteil 2019/HOAI 2021: Die Sätze sind nicht mehr verbindlich – sie gelten als Orientierung, Honorare sind frei verhandelbar (HOAI 2021); ohne Vereinbarung gilt der Basissatz.
Praxis-Tipps für Bauherren
- Nur nötige Leistungsphasen beauftragen: Wer mit Generalunternehmer baut, braucht oft nur LP 1–5 (~52 % des Honorars).
- Bauüberwachung (LP 8) nicht sparen bei Einzelvergabe – sie ist mit 32 % teuer, verhindert aber die teuersten Fehler.
- Nebenkosten (Fahrten, Druck) pauschal 3–7 % vereinbaren; Umbauzuschlag bei Bestand (10–33 %) einkalkulieren.
- Das Architektenhonorar gesamt liegt typisch bei 10–15 % der Baukosten – bei Kostensteigerungen steigt es mit (anrechenbare Kosten!), Kostenobergrenze vertraglich fixieren.
Architekt oder Generalunternehmer: die Honorar-Abwägung
Die 10–15 % Architektenhonorar wirken hoch – der Vergleich lohnt trotzdem: Der Generalunternehmer (GU) baut „schlüsselfertig zum Festpreis“, kalkuliert aber Risiko und Marge (10–20 %) unsichtbar ein und wählt Ausführungsdetails nach eigener Kostenlage. Der Architekt mit Einzelvergabe holt je Gewerk 3+ Angebote ein – Studien und Kammerdaten zeigen Vergabegewinne von 10–20 %, die das Honorar oft übersteigen; dazu kommt unabhängige Bauüberwachung (Mängel werden IHR Anwalt, nicht des Verkäufers). Faustregel: Standard-Neubau vom Bauträger/GU = okay für Preisfixierung; individuelle Projekte, Umbauten und Bestand = Architekt rechnet sich fast immer.
Vollständiges Rechenbeispiel für HOAI-Honorar-Rechner
Die Logik des HOAI-Honorar-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim HOAI-Honorar-Rechner oben 41.400 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | 300.000 € | Beim HOAI-Honorar-Rechner wird „Anrechenbare Kosten“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 5000 bis 50000000 €. |
| Honorarzone | III – durchschnittlich | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: I – sehr gering, II – gering, III – durchschnittlich, IV – hoch und weitere. |
| Leistungsumfang (LP) | 100 % | Beim HOAI-Honorar-Rechner wird „Leistungsumfang (LP)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 5 bis 100 %. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 41.400 €. Für den HOAI-Honorar-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Grobe Schätzung nach HOAI für Gebäude (Mittelsatz). Beim HOAI-Honorar-Rechner gilt außerdem: Das tatsächliche Honorar hängt von anrechenbaren Kosten, Honorarzone und vereinbarten Leistungsphasen ab.
- Anrechenbare Kosten: 300.000
- Leistungsumfang: 100 %
Einfluss von „Anrechenbare Kosten“ im HOAI-Honorar-Rechner
Beim Vergleich zum HOAI-Honorar-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Anrechenbare Kosten wird angepasst. Am HOAI-Honorar-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Anrechenbare Kosten | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 300.000 € | 41.400 € |
| Vergleichswert | 360.000 € | 47.880 € |
Beim HOAI-Honorar-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des HOAI-Honorar-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Wie belastbar ist das Ergebnis des HOAI-Honorar-Rechner?
Der HOAI-Honorar-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim HOAI-Honorar-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim HOAI-Honorar-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim HOAI-Honorar-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim HOAI-Honorar-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
Der erste Kurztest für HOAI-Honorar-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim HOAI-Honorar-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im HOAI-Honorar-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den HOAI-Honorar-Rechner
Die Referenztabelle des HOAI-Honorar-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im HOAI-Honorar-Rechner |
|---|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | 300.000 € | 5.000 € bis 50.000.000 € | Anrechenbare Kosten setzt beim HOAI-Honorar-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Honorarzone | III – durchschnittlich | I – sehr gering · II – gering · III – durchschnittlich · IV – hoch · V – sehr hoch | Honorarzone wählt beim HOAI-Honorar-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Leistungsumfang (LP) | 100 % | 5 % bis 100 % | Leistungsumfang (LP) geht als gemessene oder geplante technische Größe in die Formel ein. |
Für den HOAI-Honorar-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum HOAI-Honorar-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim HOAI-Honorar-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 41.400 € |
| Niedrigerer Vergleich | Anrechenbare Kosten: 225.000 € | 32.833,3333 € |
| Höherer Vergleich | Anrechenbare Kosten: 375.000 € | 49.500 € |
Der Basislauf des HOAI-Honorar-Rechner ergibt 41.400 €. Grobe Schätzung nach HOAI für Gebäude (Mittelsatz). Das tatsächliche Honorar hängt von anrechenbaren Kosten, Honorarzone und vereinbarten Leistungsphasen ab. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Anrechenbare Kosten“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim HOAI-Honorar-Rechner
Der HOAI-Honorar-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Seit 2021 sind die HOAI-Sätze <strong>nicht mehr verbindlich</strong> – nach dem EuGH-Urteil sind Honorare frei verhandelbar; die Tafel dient nur noch als Orientierung. Nicht abgebildet: Nebenkosten, besondere Leistungen außerhalb der Grundleistungen, Umbauzuschlag und Stundenhonorare. Maßgeblich ist allein Ihr Vertrag
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des HOAI-Honorar-Rechner ist.
- Deutsche Bundesbank – Zinsen und StatistikenFinanzielle Einordnung
- BaFin – VerbraucherinformationenVerträge und Risiken einordnen
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des HOAI-Honorar-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Stark vereinfachte Schätzung. Die HOAI ist seit 2021 nicht mehr bindend – Honorare sind frei verhandelbar. Keine verbindliche Berechnung.
Häufige Fragen
Sind die HOAI-Sätze verbindlich?
Nein, seit 2021 sind sie Orientierungswerte; Honorare können frei vereinbart werden.
Was sind anrechenbare Kosten?
Im Wesentlichen die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300/400), nicht das Grundstück.
Was sind Leistungsphasen?
Die HOAI gliedert Planung und Bau in 9 Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Was kostet ein Architekt fürs Einfamilienhaus?
Bei 400.000 € Baukosten und allen Leistungsphasen rund 50.000–62.000 € (Zone III) – also 12–15 % der Baukosten.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Nein – seit dem EuGH-Urteil sind die Sätze verhandelbar; ohne Vereinbarung gilt der Basissatz der Honorartafel.
Kann ich nur einzelne Leistungsphasen buchen?
Ja – üblich ist z. B. LP 1–4 (Genehmigungsplanung, ~27 %) oder 1–5; jede Phase hat einen festen Prozentanteil.
Steigt das Honorar bei Baukosten-Explosion?
Ja, es koppelt an die anrechenbaren Kosten – eine vertragliche Baukostenobergrenze schützt.
Ist der Architekt teurer als der Generalunternehmer?
Brutto ja (10–15 % Honorar), netto oft nein: Einzelvergabe spart typisch 10–20 % Baukosten und liefert unabhängige Qualitätskontrolle.
Wann reicht der Generalunternehmer?
Bei Standard-Neubauten mit Festpreisbedürfnis – bei Umbau, Bestand und Sonderwünschen spielt der Architekt seine Stärken aus.
Welche Angaben brauche ich für HOAI-Honorar-Rechner?
Bereiten Sie Anrechenbare Kosten, Honorarzone und Leistungsumfang (LP) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim HOAI-Honorar-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 41.400 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Anrechenbare Kosten. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 300.000 € auf 360.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der HOAI-Honorar-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Seit 2021 sind die HOAI-Sätze <strong>nicht mehr verbindlich</strong> – nach dem EuGH-Urteil sind Honorare frei verhandelbar; die Tafel dient nur noch als Orientierung. Nicht abgebildet: Nebenkosten, besondere Leistungen außerhalb der Grundleistungen, Umbauzuschlag und Stundenhonorare. Maßgeblich ist allein Ihr Vertrag Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.