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Kinderzuschlag Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag – bis zu 297 € pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld.

Anzahl
€/Monat
Durchschnitt der letzten 6 Monate nach den Abzügen gemäß SGB II; nicht immer identisch mit dem Auszahlungsnetto
€/Monat
Zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
€/Monat
€/Monat
Zum Beispiel Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente
€/Monat gesamt

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Kinder unter 25 im Haushalt, Elternteil(e), Bruttoeinkommen der Eltern, Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern, Sonstiges anrechenbares Elterneinkommen, Warmmiete inklusive Heizkosten und 1 weitere

Ergebnis

Voraussichtlicher Kinderzuschlag je Kind und Monat

Berechnungsgrundlage

Kinderzuschlag nach § 6a BKGG mit Mindest- und Höchsteinkommensgrenze sowie Anrechnung von Eltern- und Kindeinkommen

Nicht enthalten

Der Kinderzuschlag hat eine untere <em>und</em> eine obere Einkommensgrenze – wer zu wenig verdient, wird auf Bürgergeld verwiesen, wer zu viel verdient, fällt heraus. Nicht abgebildet: Bemessungsgrenze aus tatsächlicher Warmmiete, Vermögensprüfung und das Zusammenspiel mit Wohngeld. Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Kinder unter 25 im Haushalt2 Anzahl
Elternteil(e)Paar
Bruttoeinkommen der Eltern2800 €/Monat
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern2100 €/Monat
Sonstiges anrechenbares Elterneinkommen0 €/Monat
Warmmiete inklusive Heizkosten900 €/Monat
Anrechenbares Einkommen der Kinder0 €/Monat gesamt

2. Zwischenschritte

1Höchstbetrag gesamt594
2Eigener Bedarf der Eltern1651
3Elternanteil an Wohnkosten71 %
4Anrechnung Elterneinkommen202.05
Ergebnis dieses Beispiels392 €

Pro Monat für 2 Kind(er). Dazu kommen Kindergeld (259 €/Kind) und ggf. Wohngeld sowie Bildung & Teilhabe.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Kinder unter 25 im HaushaltZahlenwert in Anzahl1 bis 5 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Elternteil(e)Paar · AlleinerziehendAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Bruttoeinkommen der ElternZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der ElternZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatDurchschnitt der letzten 6 Monate nach den Abzügen gemäß SGB II; nicht immer identisch mit dem Auszahlungsnetto
Sonstiges anrechenbares ElterneinkommenZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatZum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Warmmiete inklusive HeizkostenZahlenwert in €/Monat0 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Anrechenbares Einkommen der KinderZahlenwert in €/Monat gesamt0 bis 5000 €/Monat gesamtZum Beispiel Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente

Weiterführende Grundlage: Familienkasse – Kinderzuschlag. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen, deren Verdienst zwar für sie selbst, aber nicht komplett für die Kinder reicht. Er beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld von 259 €. Zusammen sind das bis zu 556 € je Kind.

Voraussetzungen

  • Kind unter 25 Jahren im Haushalt, unverheiratet, Kindergeldbezug.
  • Mindesteinkommen: 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende).
  • Mit KiZ + Kindergeld + ggf. Wohngeld ist der Familienbedarf gedeckt (kein Bürgergeld nötig).

Anrechnung von Einkommen

Eigenes Einkommen eines Kindes (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente) mindert nur den Zuschlag dieses Kindes um 45 %. Erwerbseinkommen der Eltern oberhalb ihres eigenen Bedarfs wird zu 45 % angerechnet; anderes Einkommen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld grundsätzlich voll. Zum Elternbedarf gehören 563 € für Alleinerziehende bzw. 1.012 € für Paare und der amtliche Elternanteil der tatsächlichen Wohnkosten.

Extras: Bildung und Teilhabe + KiTa-Gebühren

KiZ-Beziehende erhalten automatisch Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket: kostenloses Schul-Mittagessen, 195 € Schulbedarf pro Jahr, Übernahme von Klassenfahrten und 15 €/Monat für Sport/Musik. Zusätzlich entfallen in der Regel die KiTa-Gebühren. Der Antrag läuft online über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; bewilligt wird für 6 Monate.

Amtliche Berechnungsgrundlage

Die Berechnung folgt § 6a BKGG und den Wohnkostenanteilen im aktuellen KiZ-Merkblatt der Familienkasse. Die Familienkasse verwendet den Durchschnitt der sechs Monate vor dem Antrag.

KiZ + Wohngeld: das unterschätzte Familien-Paket

Kinderzuschlag ist ausdrücklich mit Wohngeld kombinierbar – zusammen ersetzen sie für arbeitende Familien das Bürgergeld und stellen sie meist besser:

Beispiel: Paar, 2 Kinder, 2.400 € netto, 900 € Warmmieteca./Monat
Nettoeinkommen2.400 €
Kindergeld (2 × 259 €)518 €
Kinderzuschlag (2 × bis 297 €)bis 594 €
Wohngeld~250–400 €
Haushaltsbudget gesamt~3.700–3.900 €

Dazu kommen die kostenfreien Extras: KiTa-Gebühren-Erlass, Schulbedarfspaket (195 €/Jahr), kostenloses Mittagessen und 15 €/Monat Vereinsbeitrag (Bildung & Teilhabe).

Antrag in der Praxis: der KiZ-Lotse

  • Vorab-Check mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse (kinderzuschlag.de) – 5 Minuten, anonym.
  • Online-Antrag mit Einkommensnachweisen der letzten 6 Monate (Durchschnitt zählt!).
  • Bewilligung für 6 Monate fest – Einkommensänderungen in dieser Zeit sind egal (keine Rückzahlung).
  • Danach Folgeantrag – Erinnerung setzen, sonst reißt die Zahlung ab.
  • Ablehnung wegen „zu wenig Einkommen“? Dann Bürgergeld prüfen; wegen „zu viel“? Wohngeld allein testen.

Vollständiges Rechenbeispiel für Kinderzuschlag-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Kinderzuschlag-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Kinderzuschlag-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Kinder unter 25 im Haushalt2 AnzahlBeim Kinderzuschlag-Rechner wird „Kinder unter 25 im Haushalt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 5 Anzahl.
Elternteil(e)PaarDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Paar, Alleinerziehend.
Bruttoeinkommen der Eltern2.800 €/MonatBeim Kinderzuschlag-Rechner wird „Bruttoeinkommen der Eltern“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat.
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern2.100 €/MonatDurchschnitt der letzten 6 Monate nach den Abzügen gemäß SGB II; nicht immer identisch mit dem Auszahlungsnetto
Sonstiges anrechenbares Elterneinkommen0 €/MonatZum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Warmmiete inklusive Heizkosten900 €/MonatBeim Kinderzuschlag-Rechner wird „Warmmiete inklusive Heizkosten“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €/Monat.
Anrechenbares Einkommen der Kinder0 €/Monat gesamtZum Beispiel Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 392 €. Für den Kinderzuschlag-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Monat für 2 Kind(er). Beim Kinderzuschlag-Rechner gilt außerdem: Dazu kommen Kindergeld (259 €/Kind) und ggf. Beim Kinderzuschlag-Rechner gilt außerdem: Wohngeld sowie Bildung & Teilhabe.

  • Höchstbetrag gesamt: 594
  • Eigener Bedarf der Eltern: 1.651
  • Elternanteil an Wohnkosten: 71 %
  • Anrechnung Elterneinkommen: 202,05

Vergleichslauf: „Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern“ verändern

Beim Vergleich zum Kinderzuschlag-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern wird angepasst. Am Kinderzuschlag-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der ElternAusgabe
Ausgangswert2.100 €/Monat392 €
Vergleichswert2.520 €/Monat203 €

Beim Kinderzuschlag-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Kinderzuschlag-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Kinderzuschlag-Rechner?

Der Kinderzuschlag-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Kinderzuschlag-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Kinderzuschlag-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Kinderzuschlag-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Kinderzuschlag-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Kinderzuschlag-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Kinderzuschlag-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Kinderzuschlag-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Kinderzuschlag-Rechner

Die Referenztabelle des Kinderzuschlag-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Kinderzuschlag-Rechner
Kinder unter 25 im Haushalt2 Anzahl1 Anzahl bis 5 AnzahlKinder unter 25 im Haushalt wird beim Kinderzuschlag-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Elternteil(e)PaarPaar · AlleinerziehendElternteil(e) wählt beim Kinderzuschlag-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Bruttoeinkommen der Eltern2.800 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatBruttoeinkommen der Eltern setzt beim Kinderzuschlag-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern2.100 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatDurchschnitt der letzten 6 Monate nach den Abzügen gemäß SGB II; nicht immer identisch mit dem Auszahlungsnetto
Sonstiges anrechenbares Elterneinkommen0 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatZum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Warmmiete inklusive Heizkosten900 €/Monat0 €/Monat bis 10.000 €/MonatWarmmiete inklusive Heizkosten setzt beim Kinderzuschlag-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Anrechenbares Einkommen der Kinder0 €/Monat gesamt0 €/Monat gesamt bis 5.000 €/Monat gesamtZum Beispiel Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente

Für den Kinderzuschlag-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Kinderzuschlag-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Kinderzuschlag-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen392 €
Höherer VergleichKinder unter 25 im Haushalt: 3 Anzahl653 €

Der Basislauf des Kinderzuschlag-Rechner ergibt 392 €. Pro Monat für 2 Kind(er). Dazu kommen Kindergeld (259 €/Kind) und ggf. Wohngeld sowie Bildung & Teilhabe. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Kinder unter 25 im Haushalt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Kinderzuschlag-Rechner

Der Kinderzuschlag-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Kinderzuschlag hat eine untere <em>und</em> eine obere Einkommensgrenze – wer zu wenig verdient, wird auf Bürgergeld verwiesen, wer zu viel verdient, fällt heraus. Nicht abgebildet: Bemessungsgrenze aus tatsächlicher Warmmiete, Vermögensprüfung und das Zusammenspiel mit Wohngeld. Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Kinderzuschlag-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Kinderzuschlag-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vorprüfung nach § 6a BKGG und dem KiZ-Merkblatt der Familienkasse. Das anrechenbare Einkommen nach SGB II, Mehrbedarfe, Wohngeld, Vermögen und die Verteilung von Kindeseinkommen können das Ergebnis verändern. Verbindlich entscheidet die Familienkasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Bis zu 297 € pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld von 259 €.

Ab welchem Einkommen gibt es KiZ?

Ab 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende). Nach oben läuft der Anspruch mit 45-%-Anrechnung langsam aus – bei 2 Kindern oft bis ~3.500–4.000 € brutto.

Kann ich KiZ und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja – die Kombination ist ausdrücklich vorgesehen und ersetzt für viele Familien das Bürgergeld.

Wird Unterhalt angerechnet?

Ja, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss des Kindes mindern den KiZ um 45 % des Betrags.

Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?

Online bei der Familienkasse (kinderzuschlag.de) – Bewilligung jeweils für 6 Monate.

Welcher Zeitraum zählt für das Einkommen?

Der Durchschnitt der letzten 6 Monate vor Antrag – die Bewilligung gilt dann 6 Monate fest, ohne Rückforderung bei Mehrverdienst.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Automatischer Zusatzanspruch für KiZ-Familien: Schulbedarf 195 €/Jahr, kostenloses Mittagessen, Klassenfahrten, 15 €/Monat für Sport oder Musik.

Welche Angaben brauche ich für Kinderzuschlag-Rechner?

Bereiten Sie Kinder unter 25 im Haushalt, Elternteil(e), Bruttoeinkommen der Eltern, Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern, Sonstiges anrechenbares Elterneinkommen, Warmmiete inklusive Heizkosten und Anrechenbares Einkommen der Kinder vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Kinderzuschlag-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 392 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen der Eltern. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 2.100 €/Monat auf 2.520 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Kinderzuschlag-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Kinderzuschlag hat eine untere <em>und</em> eine obere Einkommensgrenze – wer zu wenig verdient, wird auf Bürgergeld verwiesen, wer zu viel verdient, fällt heraus. Nicht abgebildet: Bemessungsgrenze aus tatsächlicher Warmmiete, Vermögensprüfung und das Zusammenspiel mit Wohngeld. Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.