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Bürgergeld Rechner

Schätzen Sie Ihren monatlichen Bürgergeld-Anspruch – aus Regelsätzen, Warmmiete und anrechenbarem Einkommen.

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Haushalt, Kinder 6–13 Jahre, Kinder 14–17 Jahre, Kinder 0–5 Jahre, Warmmiete (angemessen), Brutto-Erwerbseinkommen und 2 weitere

Ergebnis

Voraussichtlicher monatlicher Bürgergeld-Anspruch

Berechnungsgrundlage

Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II zuzüglich angemessener Kosten der Unterkunft, abzüglich anzurechnenden Einkommens

Nicht enthalten

Die Angemessenheitsgrenze für die Miete legt jeder Kreis eigenständig fest – ohne den örtlichen Wert ist die Wohnkosten-Position eine Schätzung. Nicht abgebildet: Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit Behinderung, Vermögensprüfung und Karenzzeit im ersten Jahr, Sanktionen sowie Sonderbedarfe für Erstausstattung. Verbindlich ist allein der Bescheid des Jobcenters; gegen ihn läuft eine einmonatige Widerspruchsfrist

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

HaushaltAlleinstehend
Kinder 6–13 Jahre0 Anzahl
Kinder 14–17 Jahre0 Anzahl
Kinder 0–5 Jahre0 Anzahl
Warmmiete (angemessen)650 €/Monat
Brutto-Erwerbseinkommen0 €/Monat
Netto-Erwerbseinkommen0 €/Monat
Kindergeld wird angerechnet?Ja (Standard)

2. Zwischenschritte

1Regelbedarf563
2Unterkunft & Heizung650
3Anrechenbares Einkommen + Kindergeld0
Ergebnis dieses Beispiels1213 €

Pro Monat, inkl. Kosten der Unterkunft. Vom Einkommen bleiben 0 € anrechnungsfrei.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Regelsatz für Alleinstehende (ALG II / Bürgergeld)

2023 löste das Bürgergeld Hartz IV ab; 2024 stieg der Regelsatz um 12 % – 2025/26 bleibt er unverändert (Nullrunde). 2015–2026: +41 %

Datentabelle anzeigen
JahrWert
2015399 €/Monat
2017409 €/Monat
2019424 €/Monat
2021446 €/Monat
2022449 €/Monat
2023502 €/Monat
2024563 €/Monat
2026563 €/Monat

Quelle: BMAS / SGB II

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
HaushaltAlleinstehend · PaarAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Kinder 6–13 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 8 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Kinder 14–17 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 8 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Kinder 0–5 JahreZahlenwert in Anzahl0 bis 8 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Warmmiete (angemessen)Zahlenwert in €/Monat0 bis 3000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Brutto-ErwerbseinkommenZahlenwert in €/Monat0 bis 20000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Netto-ErwerbseinkommenZahlenwert in €/Monat0 bis 20000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Kindergeld wird angerechnet?Ja (Standard) · Nein / keine KinderAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Regelsätze 2026

PersonRegelsatz/Monat
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Partner in Bedarfsgemeinschaft (je)506 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Kinder 0–5 Jahre357 €

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe – im ersten Jahr (Karenzzeit) wird die tatsächliche Miete übernommen.

So wird gerechnet

  • Gesamtbedarf = Regelsätze aller Haushaltsmitglieder + Warmmiete (+ evtl. Mehrbedarfe, z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft).
  • Einkommen anrechnen: Die Freibeträge werden aus dem Bruttolohn berechnet (100 € Grundfreibetrag; danach 20 %, 30 % und 10 % in den gesetzlichen Stufen) und vom Nettolohn abgezogen.
  • Kindergeld (259 €/Kind, Stand 2026) zählt als Einkommen des Kindes.
  • Bürgergeld = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen.

Karenzzeit und Schonvermögen

Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit: Die Wohnung wird nicht auf Angemessenheit geprüft (Heizkosten schon), und es gilt ein hohes Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person (+15.000 € je weitere). Danach sinkt das Schonvermögen auf 15.000 € pro Person. Selbstbewohntes Wohneigentum bis 140 m² (Haus) bzw. 130 m² (Wohnung) ist geschützt.

Arbeiten und Bürgergeld: Was bleibt übrig?

Arbeit lohnt sich auch im Bürgergeld-Bezug: Bei 1.200 € brutto beträgt der Erwerbstätigenfreibetrag ohne Kind 348 €. Maßgeblich für die anschließende Anrechnung ist das tatsächliche Netto. Zusätzlich sollten Erwerbstätige Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen.

Mehrbedarfe: Wann es mehr als den Regelsatz gibt

MehrbedarfZuschlag
Alleinerziehend (1 Kind unter 7 oder 2–3 unter 16)+36 % (~203 €)
Alleinerziehend (andere Konstellationen)12–60 % gestaffelt
Schwangerschaft (ab 13. Woche)+17 % (~96 €)
Behinderung mit Teilhabeleistungen+35 %
kostenaufwändige Ernährung (Attest)individuell
dezentrales Warmwasser (Boiler)+0,8–2,3 %

Mehrbedarfe gibt es nur auf Antrag. Dazu kommen Einmalleistungen (Erstausstattung Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaftsbedarf) – auch für Menschen ohne laufenden Bezug, wenn das Einkommen die Einmalkosten nicht deckt.

Angemessene Wohnkosten: die Richtwerte

Nach der 12-monatigen Karenzzeit gilt die Angemessenheitsgrenze der Kommune. Wohnflächen-Richtwerte: 1 Person 45–50 m², 2 Personen 60 m², je weitere +15 m². Die Miet-Obergrenzen variieren stark: München ~800 € kalt für Singles, strukturschwache Städte ~280 €. Bei „unangemessener“ Wohnung folgt zunächst eine Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist – bis dahin läuft die volle Miete weiter; erzwungene Umzüge sind die Ausnahme (Wirtschaftlichkeit, soziale Gründe wie Schulweg oder Pflege zählen dagegen). Heizkosten werden separat am bundesweiten Heizspiegel gemessen.

Bürgergeld vs. Wohngeld + Kinderzuschlag

BürgergeldWohngeld + KiZ
zuständigJobcenterWohngeldstelle + Familienkasse
Vermögensprüfungja (nach Karenz 15.000 €/Person)nur grob
MitwirkungspflichtenMeldetermine, Eingliederungkeine
typisch besser fürohne/mit sehr wenig EinkommenErwerbstätige mit Kindern

Faustregel: Ab ~1.500–2.000 € brutto mit Kindern fährt man mit Wohngeld+KiZ oft besser und behördenärmer. Beide gleichzeitig geht nicht – der KiZ-Check der Familienkasse rechnet beide Wege durch.

Sanktionen und häufige Irrtümer

  • Leistungsminderungen: Meldeversäumnis −10 % (1 Monat); Pflichtverletzungen 10/20/30 % gestaffelt – Wohnkosten werden nie gekürzt.
  • „Bedingungslos“ ist falsch: Verfügbarkeit und Mitwirkung bleiben Pflicht; neu ist der Fokus auf Weiterbildung (Weiterbildungsgeld 150 €/Monat).
  • Erbschaften im Bezug sind meldepflichtig und zählen als Einkommen/Vermögen.
  • Die meisten erwerbsfähigen Bezieher arbeiten („Aufstocker“) – Bürgergeld ist häufiger Lohnergänzung als Arbeitslosengeld.
  • Widerspruch lohnt: Rund ein Drittel der Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide hat (teil-)Erfolg – Frist 1 Monat.

Mehrbedarfe: die oft vergessenen Zuschläge

MehrbedarfZuschlag auf den Regelsatz
Alleinerziehend (je nach Kinderzahl/-alter)12–60 %
Schwangerschaft (ab 13. Woche)17 %
Behinderung mit Teilhabeleistungen35 %
Kostenaufwändige Ernährung (ärztlich attestiert)10–20 %
Warmwasser dezentral (Durchlauferhitzer)0,8–2,3 %

Eine alleinerziehende Schwangere mit zwei kleinen Kindern kommt so auf deutlich über 100 € zusätzlich pro Monat – Mehrbedarfe werden aber nur gewährt, wenn sie im Antrag geltend gemacht werden. Dazu kommen Einmalleistungen (Erstausstattung Wohnung/Bekleidung, Schwangerschaftsbedarf) und das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder.

Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen

Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ ist seit 2024 wieder schärfer: Meldeversäumnisse (Termin verpasst) kosten 10 % des Regelsatzes für einen Monat, Pflichtverletzungen (Ablehnung zumutbarer Arbeit, abgebrochene Maßnahme) 10–30 % für bis zu drei Monate; bei nachhaltiger Verweigerung konkreter Arbeitsangebote ist seit 2024 sogar der vollständige Regelsatz-Entzug für zwei Monate möglich (Miete wird weitergezahlt). Wichtig: Jede Minderung setzt schriftliche Rechtsfolgenbelehrung voraus und ist mit Widerspruch angreifbar – Anhörungsfristen nutzen! Die laufende Reform-Debatte („Neue Grundsicherung“) zielt auf weitere Verschärfungen; unser Rechner wird bei Gesetzesänderung aktualisiert.

Vollständiges Rechenbeispiel für Bürgergeld-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Bürgergeld-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Bürgergeld-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
HaushaltAlleinstehendDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Alleinstehend, Paar.
Kinder 6–13 Jahre0 AnzahlBeim Bürgergeld-Rechner wird „Kinder 6–13 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 8 Anzahl.
Kinder 14–17 Jahre0 AnzahlBeim Bürgergeld-Rechner wird „Kinder 14–17 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 8 Anzahl.
Kinder 0–5 Jahre0 AnzahlBeim Bürgergeld-Rechner wird „Kinder 0–5 Jahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 8 Anzahl.
Warmmiete (angemessen)650 €/MonatBeim Bürgergeld-Rechner wird „Warmmiete (angemessen)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 3000 €/Monat.
Brutto-Erwerbseinkommen0 €/MonatBeim Bürgergeld-Rechner wird „Brutto-Erwerbseinkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 20000 €/Monat.
Netto-Erwerbseinkommen0 €/MonatBeim Bürgergeld-Rechner wird „Netto-Erwerbseinkommen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 20000 €/Monat.
Kindergeld wird angerechnet?Ja (Standard)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja (Standard), Nein / keine Kinder.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.213 €. Für den Bürgergeld-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Monat, inkl. Beim Bürgergeld-Rechner gilt außerdem: Kosten der Unterkunft. Beim Bürgergeld-Rechner gilt außerdem: Vom Einkommen bleiben 0 € anrechnungsfrei.

  • Regelbedarf: 563
  • Unterkunft & Heizung: 650
  • Anrechenbares Einkommen + Kindergeld: 0

Vergleichslauf: „Kinder 6–13 Jahre“ verändern

Beim Vergleich zum Bürgergeld-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Kinder 6–13 Jahre wird angepasst. Am Bürgergeld-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufKinder 6–13 JahreAusgabe
Ausgangswert0 Anzahl1.213 €
Vergleichswert8 Anzahl2.261 €

Beim Bürgergeld-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Bürgergeld-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Bürgergeld-Rechner

Der Bürgergeld-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Bürgergeld-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Bürgergeld-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Bürgergeld-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Bürgergeld-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.

Der erste Kurztest für Bürgergeld-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Bürgergeld-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Bürgergeld-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Bürgergeld-Rechner

Die Referenztabelle des Bürgergeld-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Bürgergeld-Rechner
HaushaltAlleinstehendAlleinstehend · PaarHaushalt wählt beim Bürgergeld-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Kinder 6–13 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 8 AnzahlKinder 6–13 Jahre bestimmt beim Bürgergeld-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Kinder 14–17 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 8 AnzahlKinder 14–17 Jahre bestimmt beim Bürgergeld-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Kinder 0–5 Jahre0 Anzahl0 Anzahl bis 8 AnzahlKinder 0–5 Jahre bestimmt beim Bürgergeld-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Warmmiete (angemessen)650 €/Monat0 €/Monat bis 3.000 €/MonatWarmmiete (angemessen) wird beim Bürgergeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Brutto-Erwerbseinkommen0 €/Monat0 €/Monat bis 20.000 €/MonatBrutto-Erwerbseinkommen setzt beim Bürgergeld-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Netto-Erwerbseinkommen0 €/Monat0 €/Monat bis 20.000 €/MonatNetto-Erwerbseinkommen setzt beim Bürgergeld-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Kindergeld wird angerechnet?Ja (Standard)Ja (Standard) · Nein / keine KinderKindergeld wird angerechnet? wählt beim Bürgergeld-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Bürgergeld-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Bürgergeld-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Bürgergeld-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen1.213 €
Höherer VergleichKinder 6–13 Jahre: 1 Anzahl1.344 €

Der Basislauf des Bürgergeld-Rechner ergibt 1.213 €. Pro Monat, inkl. Kosten der Unterkunft. Vom Einkommen bleiben 0 € anrechnungsfrei. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Kinder 6–13 Jahre“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Bürgergeld-Rechner

Der Bürgergeld-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Die Angemessenheitsgrenze für die Miete legt jeder Kreis eigenständig fest – ohne den örtlichen Wert ist die Wohnkosten-Position eine Schätzung. Nicht abgebildet: Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit Behinderung, Vermögensprüfung und Karenzzeit im ersten Jahr, Sanktionen sowie Sonderbedarfe für Erstausstattung. Verbindlich ist allein der Bescheid des Jobcenters; gegen ihn läuft eine einmonatige Widerspruchsfrist

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Bürgergeld-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Bürgergeld-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Schätzung (Regelsätze 2026, ohne Mehrbedarfe und Vermögensprüfung). Verbindlich entscheidet das Jobcenter. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld für Alleinstehende?

563 € Regelsatz plus angemessene Warmmiete – bei 650 € Miete also rund 1.213 € im Monat.

Wird die Miete voll übernommen?

Im ersten Jahr (Karenzzeit) ja, danach nur in angemessener Höhe je nach örtlicher Richtlinie.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Die ersten 100 € des Bruttos bleiben frei, danach gelten gestaffelte Freibeträge. Bei 1.200 € brutto bleiben ohne Kind 348 € anrechnungsfrei.

Wie hoch ist das Schonvermögen?

Im ersten Jahr 40.000 € (+15.000 € je weitere Person), danach 15.000 € pro Person.

Bürgergeld oder Wohngeld – was ist besser?

Für Erwerbstätige mit eigenem Einkommen ist Wohngeld plus Kinderzuschlag oft vorteilhafter – beide Ansprüche parallel prüfen.

Bekomme ich als Alleinerziehende mehr?

Ja – Mehrbedarf von 12–60 % des Regelsatzes (typisch ~203 €), auf formlosen Antrag.

Was passiert bei zu hoher Miete?

Im ersten Jahr nichts (Karenzzeit); danach Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist bei voller Weiterzahlung.

Wird mein Auto angerechnet?

Ein angemessenes Fahrzeug (Richtwert ~15.000 €) pro erwerbsfähiger Person bleibt geschützt.

Wie schnell kommt Geld nach dem Antrag?

Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück; bei akuter Not sind Vorschüsse binnen Tagen möglich – ausdrücklich verlangen.

Zählt das Einkommen von Mitbewohnern?

Nur in der Bedarfsgemeinschaft (Partner; Eltern bei unter 25-Jährigen) – reine Wohngemeinschaften werden nicht zusammengerechnet.

Welche Mehrbedarfe gibt es beim Bürgergeld?

U. a. Alleinerziehung (12–60 %), Schwangerschaft (17 %), Behinderung (35 %) und dezentrales Warmwasser – nur auf Antrag!

Wie hoch sind Sanktionen beim Bürgergeld?

10 % für Meldeversäumnisse, 10–30 % bei Pflichtverletzungen (max. 3 Monate); bei Totalverweigerung seit 2024 bis zu 100 % des Regelsatzes für 2 Monate.

Bekomme ich Erstausstattung für die Wohnung?

Ja, als Einmalleistung (Möbel, Geräte, auch bei Geburt) – zusätzlich zum Regelsatz und ebenfalls nur auf Antrag.

Welche Angaben brauche ich für Bürgergeld-Rechner?

Bereiten Sie Haushalt, Kinder 6–13 Jahre, Kinder 14–17 Jahre, Kinder 0–5 Jahre, Warmmiete (angemessen), Brutto-Erwerbseinkommen, Netto-Erwerbseinkommen und Kindergeld wird angerechnet? vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Bürgergeld-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.213 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Kinder 6–13 Jahre. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 0 Anzahl auf 8 Anzahl. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Bürgergeld-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Die Angemessenheitsgrenze für die Miete legt jeder Kreis eigenständig fest – ohne den örtlichen Wert ist die Wohnkosten-Position eine Schätzung. Nicht abgebildet: Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit Behinderung, Vermögensprüfung und Karenzzeit im ersten Jahr, Sanktionen sowie Sonderbedarfe für Erstausstattung. Verbindlich ist allein der Bescheid des Jobcenters; gegen ihn läuft eine einmonatige Widerspruchsfrist Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.