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Körperschaftsteuer Rechner

Berechnen Sie Körperschaftsteuer mit Ihren eigenen aktuellen Werten. Veränderliche Preise, Sätze oder Messgrößen werden nicht versteckt geschätzt, sondern ausdrücklich eingegeben.

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Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft, Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde

Ergebnis

Berechnung mit eigenen Werten, offenem Rechenweg und klaren Annahmen.

Berechnungsgrundlage

Der Rechenweg ist im Abschnitt „Vollständiges Rechenbeispiel für Körperschaftsteuer-Rechner“ vollständig beschrieben.

Nicht enthalten

Keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung; Gebühren, Bonität, Vertragsdetails und künftige Änderungen können abweichen.

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft100000 €
Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde400 %
Davon ausgeschuettet0 %

2. Zwischenschritte

1Koerperschaftsteuer 15 %15.000 €
2Solidaritaetszuschlag 5,5 %825 €
3Gewerbesteuer-Messbetrag (3,5 %)3.500 €
4Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %14.000 €
5Gesamtbelastung der Gesellschaft29,83 %
6Gewinn nach Steuern70.175 €
Ergebnis dieses Beispiels29.825 €

Die Gewerbesteuer ist bei der Kapitalgesellschaft keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG) und mindert die Bemessungsgrundlage daher nicht. Eine Anrechnung auf die Koerperschaftsteuer gibt es nicht – anders als bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Zu versteuerndes Einkommen der GesellschaftZahlenwert in €0 bis 1000000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Gewerbesteuer-Hebesatz der GemeindeZahlenwert in %200 bis 1000 %Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Davon ausgeschuettetZahlenwert in %0 bis 100 % · optionalFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Vollständiges Rechenbeispiel für Körperschaftsteuer-Rechner

Die Logik des Körperschaftsteuer-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Körperschaftsteuer-Rechner oben 29.825 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft100.000 €Beim Körperschaftsteuer-Rechner wird „Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000 €.
Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde400 %Beim Körperschaftsteuer-Rechner wird „Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 200 bis 1000 %.
Davon ausgeschuettet0 %Beim Körperschaftsteuer-Rechner wird „Davon ausgeschuettet“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100 %.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 29.825 €. Für den Körperschaftsteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Gewerbesteuer ist bei der Kapitalgesellschaft keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. Beim Körperschaftsteuer-Rechner gilt außerdem: 5b EStG) und mindert die Bemessungsgrundlage daher nicht. Beim Körperschaftsteuer-Rechner gilt außerdem: Eine Anrechnung auf die Koerperschaftsteuer gibt es nicht – anders als bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG.

  • Koerperschaftsteuer 15 %: 15.000 €
  • Solidaritaetszuschlag 5,5 %: 825 €
  • Gewerbesteuer-Messbetrag (3,5 %): 3.500 €
  • Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %: 14.000 €
  • Gesamtbelastung der Gesellschaft: 29,83 %

Einfluss von „Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft“ im Körperschaftsteuer-Rechner

Beim Vergleich zum Körperschaftsteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft wird angepasst. Am Körperschaftsteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufZu versteuerndes Einkommen der GesellschaftAusgabe
Ausgangswert100.000 €29.825 €
Vergleichswert120.000 €35.790 €

Beim Körperschaftsteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Körperschaftsteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Körperschaftsteuer-Rechner weiterarbeiten

Der Körperschaftsteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Körperschaftsteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Körperschaftsteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Körperschaftsteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Körperschaftsteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Körperschaftsteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Körperschaftsteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Körperschaftsteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Körperschaftsteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Körperschaftsteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Körperschaftsteuer-Rechner
Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft100.000 €0 € bis 1.000.000.000 €Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft setzt beim Körperschaftsteuer-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde400 %200 % bis 1.000 %Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Davon ausgeschuettet0 %0 % bis 100 %Davon ausgeschuettet wird beim Körperschaftsteuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Körperschaftsteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Körperschaftsteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Körperschaftsteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen29.825 €
Niedrigerer VergleichZu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft: 75.000 €22.368,75 €
Höherer VergleichZu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft: 125.000 €37.281,25 €

Der Basislauf des Körperschaftsteuer-Rechner ergibt 29.825 €. Die Gewerbesteuer ist bei der Kapitalgesellschaft keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG) und mindert die Bemessungsgrundlage daher nicht. Eine Anrechnung auf die Koerperschaftsteuer gibt es nicht – anders als bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Körperschaftsteuer-Rechner

Der Körperschaftsteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Körperschaftsteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Körperschaftsteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.

Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?

Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.

Wie vergleiche ich zwei Varianten?

Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.

Welche Angaben brauche ich für Körperschaftsteuer-Rechner?

Bereiten Sie Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft, Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde und Davon ausgeschuettet vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Körperschaftsteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 29.825 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 100.000 € auf 120.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Körperschaftsteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.