Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Aktuelle Kaltmiete | Zahlenwert in € | 0 bis 100000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | Zahlenwert in € | 0 bis 100000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Kappungsgrenze | 20 % in 3 Jahren (Regelfall) · 15 % in 3 Jahren (angespannter Markt) | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: BBSR – Bauen, Wohnen und Immobilien. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt?
Der Vermieter darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Zusätzlich begrenzt die Kappungsgrenze die Erhöhung auf 20 % – in angespannten Wohnlagen 15 % – innerhalb von drei Jahren. Außerdem muss die letzte Erhöhung mindestens 15 Monate zurückliegen und die Erhöhung ordnungsgemäß begründet sein.
Die gesetzlichen Grenzen (§§ 558 ff. BGB)
- Vergleichsmiete: Erhöhungen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) – Begründung über Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen oder Gutachten.
- Kappungsgrenze: maximal +20 % in 3 Jahren; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (viele Großstädte) +15 %.
- Jahressperrfrist: frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; wirksam wird sie weitere ~2–3 Monate später (Zustimmungsfrist).
- Modernisierung: zusätzlich 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr umlegbar, gedeckelt auf +3 €/m² in 6 Jahren (+2 € bei Mieten unter 7 €/m²) – § 559 BGB.
- Staffel- und Indexmiete folgen eigenen Regeln – dort gilt § 558 nicht parallel.
Rechenbeispiel Kappungsgrenze
- Kaltmiete vor 3 Jahren: 800 € – Kappungsgrenze 20 % → maximal 960 €.
- Mietspiegel weist für die Wohnung aber nur 920 € aus → 920 € ist die Grenze (der niedrigere Wert gewinnt).
- Im angespannten Markt (15 %): maximal 920 €, aber höchstens 800 × 1,15 = 920 € – hier zufällig gleich.
Zustimmen müssen Sie nur einer formell korrekten Erhöhung: Schriftform, Begründung, richtige Fristen. Fehlt etwas, ist sie unwirksam – prüfen lohnt. Nach Zugang haben Sie eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats; bei Zustimmungspflicht kann der Vermieter nur binnen weiterer 3 Monate klagen.
Vollständiges Rechenbeispiel für Mieterhöhung-Rechner
Für die Einordnung des Mieterhöhung-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Mieterhöhung-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Aktuelle Kaltmiete | 700 € | Beim Mieterhöhung-Rechner wird „Aktuelle Kaltmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €. |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 850 € | Beim Mieterhöhung-Rechner wird „Ortsübliche Vergleichsmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €. |
| Kappungsgrenze | 20 % in 3 Jahren (Regelfall) | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 20 % in 3 Jahren (Regelfall), 15 % in 3 Jahren (angespannter Markt). |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 840 €. Für den Mieterhöhung-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze (20 % in 3 Jahren).
- Erhöhung: 140
- Obergrenze durch Kappung: 840
Mieterhöhung-Rechner: Wie stark wirkt „Aktuelle Kaltmiete“?
Beim Vergleich zum Mieterhöhung-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Aktuelle Kaltmiete wird angepasst. Am Mieterhöhung-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Aktuelle Kaltmiete | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 700 € | 840 € |
| Vergleichswert | 840 € | 850 € |
Beim Mieterhöhung-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mieterhöhung-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Bevor Sie mit dem Ergebnis des Mieterhöhung-Rechner weiterarbeiten
Der Mieterhöhung-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Mieterhöhung-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Mieterhöhung-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Mieterhöhung-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Mieterhöhung-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
Der erste Kurztest für Mieterhöhung-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mieterhöhung-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mieterhöhung-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Mieterhöhung-Rechner
Die Referenztabelle des Mieterhöhung-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Mieterhöhung-Rechner |
|---|---|---|---|
| Aktuelle Kaltmiete | 700 € | 0 € bis 100.000 € | Aktuelle Kaltmiete wird beim Mieterhöhung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 850 € | 0 € bis 100.000 € | Ortsübliche Vergleichsmiete wird beim Mieterhöhung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Kappungsgrenze | 20 % in 3 Jahren (Regelfall) | 20 % in 3 Jahren (Regelfall) · 15 % in 3 Jahren (angespannter Markt) | Kappungsgrenze wählt beim Mieterhöhung-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
Für den Mieterhöhung-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Mieterhöhung-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mieterhöhung-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 840 € |
| Niedrigerer Vergleich | Aktuelle Kaltmiete: 525 € | 630 € |
| Höherer Vergleich | Aktuelle Kaltmiete: 875 € | 850 € |
Der Basislauf des Mieterhöhung-Rechner ergibt 840 €. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze (20 % in 3 Jahren). Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Aktuelle Kaltmiete“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mieterhöhung-Rechner
Der Mieterhöhung-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie dem Mietspiegel Ihrer Stadt entnehmen – ohne sie ist das Ergebnis nur die halbe Prüfung. Nicht abgebildet: Jahressperrfrist seit der letzten Erhöhung, Modernisierungsumlage nach § 559 BGB (die zusätzlich möglich ist), Index- und Staffelmiete sowie die Formvorschriften, bei deren Verletzung die Erhöhung unwirksam ist
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mieterhöhung-Rechner ist.
- BBSR – Bauen, Wohnen und ImmobilienBau und Wohnen einordnen
- Statistisches Bundesamt – Bau- und ImmobilienpreiseBaupreise einordnen
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mieterhöhung-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Vereinfachte Berechnung der Erhöhung zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Form, Fristen und Begründung müssen eingehalten werden. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Zur Vergleichsmiete frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung, im Rahmen der Kappungsgrenze.
Was ist die Kappungsgrenze?
Eine Obergrenze von 20 % (bzw. 15 %) Erhöhung innerhalb von drei Jahren.
Muss ich der Erhöhung zustimmen?
Bei einer berechtigten Erhöhung zur Vergleichsmiete ja; andernfalls kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Um wie viel darf die Miete maximal steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gedeckelt auf +20 % in 3 Jahren (+15 % in angespannten Märkten) – der niedrigere Wert gilt.
Wie oft darf erhöht werden?
Frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung (Zugang) – wirksam nach Ihrer Zustimmungsfrist, also praktisch alle ~15 Monate.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nur einer formell und inhaltlich korrekten – prüfen Sie Mietspiegel-Einordnung, Kappungsgrenze und Fristen, ggf. mit Mieterverein.
Was gilt nach einer Modernisierung?
8 % der Kosten jährlich umlegbar, maximal +3 €/m² innerhalb von 6 Jahren (+2 € bei Mieten unter 7 €/m²).
Welche Angaben brauche ich für Mieterhöhung-Rechner?
Bereiten Sie Aktuelle Kaltmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mieterhöhung-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 840 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Aktuelle Kaltmiete. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 700 € auf 840 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Mieterhöhung-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie dem Mietspiegel Ihrer Stadt entnehmen – ohne sie ist das Ergebnis nur die halbe Prüfung. Nicht abgebildet: Jahressperrfrist seit der letzten Erhöhung, Modernisierungsumlage nach § 559 BGB (die zusätzlich möglich ist), Index- und Staffelmiete sowie die Formvorschriften, bei deren Verletzung die Erhöhung unwirksam ist Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.