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Wieviel Miete kann ich verlangen? Rechner

Schätzen Sie als Vermieter, welche Kaltmiete Sie verlangen können – auf Basis von Wohnfläche, Mietspiegel und Ausstattung.

€/m²

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Wohnfläche, Mietspiegel (Basiswert), Ausstattung / Lage

Ergebnis

Zulässige Miete aus Mietspiegel und Ausstattung schätzen.

Berechnungsgrundlage

Der Rechenweg ist im Abschnitt „Welche Miete ist zulässig?“ vollständig beschrieben.

Nicht enthalten

Keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung; Gebühren, Bonität, Vertragsdetails und künftige Änderungen können abweichen.

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartMarktschätzung mit Preisspanne
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Wohnfläche70 m²
Mietspiegel (Basiswert)9 €/m²
Ausstattung / LageDurchschnittlich

2. Zwischenschritte

1Mittlere Kaltmiete630 €
2pro m²9 €
Ergebnis dieses Beispiels580 – 680 €

Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel × Fläche × Ausstattung). Mietpreisbremse und Kappungsgrenze können die zulässige Miete zusätzlich begrenzen.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
WohnflächeZahlenwert in m²1 bis 1000 m²Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Mietspiegel (Basiswert)Zahlenwert in €/m²0 bis 100 €/m²Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Ausstattung / LageEinfach · Durchschnittlich · Gehoben / sehr gute LageAuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: BBSR – Bauen, Wohnen und Immobilien. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Welche Miete ist zulässig?

Die Miete orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, angepasst an Ausstattung und Lage. In Regionen mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung in der Regel höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen begrenzt zusätzlich die Kappungsgrenze die Erhöhung.

Die rechtlichen Leitplanken für Vermieter

  • Freier Markt: Ohne Mietpreisbremse dürfen Sie bei Neuvermietung grundsätzlich frei vereinbaren – bis zur Grenze der Mietpreisüberhöhung (+20 %, § 5 WiStG).
  • Mit Mietpreisbremse (per Landesverordnung in vielen Städten): maximal Vergleichsmiete + 10 % – Ausnahmen für Neubau (ab 10/2014), umfassende Modernisierung und höhere Vormiete (§§ 556d–g BGB).
  • Möblierungszuschlag: zulässig, muss aber angemessen sein (üblich: 2 % des Möbel-Zeitwerts monatlich) – kein Freifahrtschein zur Umgehung der Bremse.
  • Indexmiete (an VPI gekoppelt) und Staffelmiete sind Alternativen zur klassischen Erhöhungslogik.

Marktgerecht kalkulieren in 4 Schritten

  • Mietspiegel-Basiswert für Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung ermitteln (qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde).
  • Zu-/Abschläge: Balkon, Einbauküche, Stellplatz, energetischer Zustand (+), Erdgeschoss, Lärm, alte Bäder (−).
  • Angebotsvergleich: 5–10 aktuelle Inserate vergleichbarer Wohnungen – Angebotsmieten liegen meist über dem Mietspiegel; im Bremsen-Gebiet gilt trotzdem die 10-%-Grenze.
  • Nicht maximal, sondern optimal: 5 % unter Marktspitze vermietet schneller, an solventere Bewerber und mit weniger Fluktuation – Leerstand von einem Monat kostet mehr als ein Jahr moderater Preisnachlass.

Neuvermietung vorbereiten: die Rendite-Checkliste

  • Kleine Modernisierung, große Wirkung: Bad-Silikon, moderne Leuchten, frischer Anstrich (2.000–5.000 €) rechtfertigen oft 50–100 € Mietplus – Amortisation unter 5 Jahren.
  • Energieausweis aktualisieren: Nach Heizungs-/Fenstertausch verbessert er die Klasse – gut vermietbar und bremsen-relevant.
  • Möbliert vermieten? Zuschlag + flexible Klientel, aber mehr Verwaltungsaufwand und Abnutzung – lohnt vor allem in Uni-/Pendlerstädten.
  • Indexmiete statt Staffel bei unsicherer Inflationslage – sie folgt dem VPI automatisch (§ 557b BGB) und umgeht Kappungsgrenzen.
  • Selbstauskunft + Bonität standardisieren (Schufa, Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheit) – der beste Schutz vor teuren Mietnomaden ist Auswahl, nicht Maximalmiete.

Vollständiges Rechenbeispiel für Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Der Musterlauf zum Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Wohnfläche70 m²Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner wird „Wohnfläche“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 1000 m².
Mietspiegel (Basiswert)9 €/m²Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner wird „Mietspiegel (Basiswert)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100 €/m².
Ausstattung / LageDurchschnittlichDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einfach, Durchschnittlich, Gehoben / sehr gute Lage.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 579,6 € bis 680,4 €. Für den Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel × Fläche × Ausstattung). Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner gilt außerdem: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze können die zulässige Miete zusätzlich begrenzen.

  • Mittlere Kaltmiete: 630 €
  • pro m²: 9 €

Einfluss von „Wohnfläche“ im Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Beim Vergleich zum Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Wohnfläche wird angepasst. Am Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufWohnflächeAusgabe
Ausgangswert70 m²579,6 € bis 680,4 €
Vergleichswert84 m²695,52 € bis 816,48 €

Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Der Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Die Referenztabelle des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner
Wohnfläche70 m²1 m² bis 1.000 m²Wohnfläche liefert ein geometrisches Maß; die angegebene Einheit muss zu den übrigen Maßen passen.
Mietspiegel (Basiswert)9 €/m²0 €/m² bis 100 €/m²Mietspiegel (Basiswert) wird beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Ausstattung / LageDurchschnittlichEinfach · Durchschnittlich · Gehoben / sehr gute LageAusstattung / Lage wählt beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen579,6 € bis 680,4 €
Niedrigerer VergleichWohnfläche: 52,5 m²434,7 € bis 510,3 €
Höherer VergleichWohnfläche: 87,5 m²724,5 € bis 850,5 €

Der Basislauf des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner ergibt 579,6 € bis 680,4 €. Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel × Fläche × Ausstattung). Mietpreisbremse und Kappungsgrenze können die zulässige Miete zusätzlich begrenzen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Wohnfläche“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner

Der Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Orientierung auf Basis des Mietspiegels. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete meist höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das übliche Entgelt für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde, meist im Mietspiegel dokumentiert.

Wie wirkt die Mietpreisbremse?

Wo sie gilt, darf die Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen – mit einigen Ausnahmen.

Darf ich Möblierung aufschlagen?

Ja, ein angemessener Möblierungszuschlag ist zulässig.

Darf ich bei Neuvermietung frei erhöhen?

Ohne Mietpreisbremse weitgehend ja (Grenze: +20 % Überhöhung); mit Bremse maximal Vergleichsmiete + 10 % – außer Neubau oder höhere Vormiete.

Wie viel Zuschlag für Möblierung?

Üblich und gerichtsfest: rund 2 % des Möbel-Zeitwerts pro Monat – überzogene Pauschalen halten vor Gericht nicht.

Woher bekomme ich die Vergleichsmiete?

Aus dem (qualifizierten) Mietspiegel der Gemeinde; fehlt er, helfen Vergleichsinserate und die Mietdatenbanken der Nachbarstädte.

Lohnt der maximale Mietpreis?

Selten – etwas unter Marktspitze vermietet schneller und stabiler. Ein Monat Leerstand frisst über 8 % der Jahresmiete.

Lohnt möblierte Vermietung?

In Uni- und Pendlerstädten ja (Zuschlag ~2 % des Möbelzeitwerts/Monat, flexible Verträge) – dafür mehr Aufwand und Verschleiß.

Index- oder Staffelmiete für Vermieter?

Indexmiete folgt der Inflation automatisch und umgeht die Kappungsgrenze; Staffel gibt fixe Planbarkeit – je nach Markterwartung.

Welche Angaben brauche ich für Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner?

Bereiten Sie Wohnfläche, Mietspiegel (Basiswert) und Ausstattung / Lage vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 579,6 € bis 680,4 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Wohnfläche. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 70 m² auf 84 m². So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Wieviel-Miete-kann-ich-verlangen?-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.