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Mietwucher Rechner

Prüfen Sie, ob Ihre Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt – und ob eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegen könnte.

€/m²

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Wohnfläche, Ihre Kaltmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete

Ergebnis

Prozentuale Überschreitung und rechtliche Einordnung

Berechnungsgrundlage

Vergleich der gezahlten Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und den Schwellen für Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

Nicht enthalten

Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG setzt neben der Überschreitung von 20 % voraus, dass der Vermieter ein <em>geringes Angebot</em> ausnutzt – das ist in der Praxis schwer nachzuweisen. Wucher nach § 291 StGB verlangt zusätzlich das Ausnutzen einer Zwangslage. Nicht abgebildet: Mietpreisbremse als separater Anspruch, Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung. Für eine Rückforderung ist Rechtsberatung nötig

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Wohnfläche70 m²
Ihre Kaltmiete900 €
Ortsübliche Vergleichsmiete9 €/m²

2. Zwischenschritte

1Ortsübliche Vergleichsmiete630
2Ihre Kaltmiete900
Ergebnis dieses Beispiels42.9 %

Einordnung: mögliche Mietpreisüberhöhung (über 20 %). Über 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG), über 50 % Mietwucher (§ 291 StGB) vorliegen.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
WohnflächeZahlenwert in m²1 bis 1000 m²Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Ihre KaltmieteZahlenwert in €0 bis 100000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Ortsübliche VergleichsmieteZahlenwert in €/m²0 bis 100 €/m²Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Deutsche Bundesbank – Zinsen und Statistiken. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Ab wann ist die Miete zu hoch?

Liegt die Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und nutzt der Vermieter ein geringes Angebot aus, kann eine Mietpreisüberhöhung vorliegen. Ab 50 % Überschreitung in Verbindung mit dem Ausnutzen einer Zwangslage spricht man von Mietwucher, der sogar strafbar ist. Die Vergleichsmiete entnehmen Sie dem örtlichen Mietspiegel.

Drei Stufen: Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhung, Wucher

StufeGrenzeRechtsgrundlageFolge
Mietpreisbremse+10 % über Vergleichsmiete (Neuvermietung, angespannte Märkte)§ 556d BGBRüge → Absenkung + Rückzahlung
Mietpreisüberhöhung+20 % über Vergleichsmiete (bei Ausnutzung knappen Angebots)§ 5 WiStGOrdnungswidrigkeit, bis 50.000 € Bußgeld
Mietwucher+50 % über Vergleichsmiete (bei Ausnutzung einer Zwangslage)§ 291 StGBStraftat, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Ausnahmen und Durchsetzung

  • Mietpreisbremse gilt nicht für: Neubauten (Erstnutzung nach 1.10.2014), umfassend modernisierte Wohnungen und wenn die Vormiete bereits höher lag (Bestandsschutz).
  • Auskunftsanspruch: Der Vermieter muss die Vormiete auf Verlangen offenlegen (§ 556g BGB).
  • Einfache Rüge genügt: Formlos die Miethöhe rügen – zu viel gezahlte Miete gibt es ab Rüge zurück (bei Verstößen seit 2019 teils rückwirkend).
  • Für § 5 WiStG/§ 291 StGB müssen Sie zusätzlich die Ausnutzung (geringes Angebot bzw. Zwangslage) belegen – die Hürden sind hoch, praktisch wichtiger ist die Mietpreisbremse.
  • Erste Anlaufstellen: örtlicher Mieterverein, Mietspiegel der Gemeinde, bei WiStG-Verdacht das Bezirks-/Ordnungsamt.

Miete rügen: Schritt-für-Schritt zum Geld zurück

  • Vergleichsmiete ermitteln: Qualifizierter Mietspiegel Ihrer Stadt – Wohnlage, Baujahr, Ausstattung einordnen (unser Rechner hilft).
  • Bremsen-Region prüfen: Gilt die Mietpreisbremse (Landesverordnung)? Liste führt jedes Landesjustizministerium.
  • Textform-Rüge senden: „Hiermit rüge ich die Miethöhe gemäß § 556g BGB…“ – keine Begründungstiefe nötig, E-Mail genügt.
  • Auskunft verlangen: Vormiete, Modernisierung, Erstbezug – der Vermieter muss antworten (§ 556g Abs. 3).
  • Rückzahlung fordern: Zu viel gezahlte Miete ab Rüge (bei Verträgen ab 2019: auch bis zu 30 Monate rückwirkend unter Voraussetzungen) – notfalls über Mieterverein oder Legal-Tech-Dienste (Erfolgsprovision statt Kostenrisiko).

Vollständiges Rechenbeispiel für Mietwucher-Rechner

Die Logik des Mietwucher-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Mietwucher-Rechner oben 42.9 % und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Wohnfläche70 m²Beim Mietwucher-Rechner wird „Wohnfläche“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 1000 m².
Ihre Kaltmiete900 €Beim Mietwucher-Rechner wird „Ihre Kaltmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €.
Ortsübliche Vergleichsmiete9 €/m²Beim Mietwucher-Rechner wird „Ortsübliche Vergleichsmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100 €/m².

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 42.9 %. Für den Mietwucher-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Einordnung: mögliche Mietpreisüberhöhung (über 20 %). Beim Mietwucher-Rechner gilt außerdem: Über 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG), über 50 % Mietwucher (§ 291 StGB) vorliegen.

  • Ortsübliche Vergleichsmiete: 630
  • Ihre Kaltmiete: 900

Was passiert, wenn sich „Wohnfläche“ ändert?

Beim Vergleich zum Mietwucher-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Wohnfläche wird angepasst. Am Mietwucher-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufWohnflächeAusgabe
Ausgangswert70 m²42.9 %
Vergleichswert84 m²19 %

Beim Mietwucher-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mietwucher-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Mietwucher-Rechner?

Der Mietwucher-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Mietwucher-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Mietwucher-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Mietwucher-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Mietwucher-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.

Der erste Kurztest für Mietwucher-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mietwucher-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mietwucher-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Mietwucher-Rechner

Die Referenztabelle des Mietwucher-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Mietwucher-Rechner
Wohnfläche70 m²1 m² bis 1.000 m²Wohnfläche liefert ein geometrisches Maß; die angegebene Einheit muss zu den übrigen Maßen passen.
Ihre Kaltmiete900 €0 € bis 100.000 €Ihre Kaltmiete wird beim Mietwucher-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Ortsübliche Vergleichsmiete9 €/m²0 €/m² bis 100 €/m²Ortsübliche Vergleichsmiete wird beim Mietwucher-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Mietwucher-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Mietwucher-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mietwucher-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen42.9 %
Niedrigerer VergleichWohnfläche: 52,5 m²90.5 %
Höherer VergleichWohnfläche: 87,5 m²14.3 %

Der Basislauf des Mietwucher-Rechner ergibt 42.9 %. Einordnung: mögliche Mietpreisüberhöhung (über 20 %). Über 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG), über 50 % Mietwucher (§ 291 StGB) vorliegen. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Wohnfläche“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mietwucher-Rechner

Der Mietwucher-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG setzt neben der Überschreitung von 20 % voraus, dass der Vermieter ein <em>geringes Angebot</em> ausnutzt – das ist in der Praxis schwer nachzuweisen. Wucher nach § 291 StGB verlangt zusätzlich das Ausnutzen einer Zwangslage. Nicht abgebildet: Mietpreisbremse als separater Anspruch, Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung. Für eine Rückforderung ist Rechtsberatung nötig

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mietwucher-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mietwucher-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Reine Orientierung. Für Mietpreisüberhöhung und Wucher müssen weitere Voraussetzungen (z. B. Ausnutzen einer Zwangslage, angespannter Markt) erfüllt sein. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Vergleichsmiete?

Im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was kann ich gegen überhöhte Miete tun?

Sie können den überhöhten Anteil rügen und zurückfordern; lassen Sie sich anwaltlich oder vom Mieterverein beraten.

Gilt das auch bei Möblierung?

Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, muss aber angemessen sein.

Ab wann ist eine Miete Wucher?

Strafbarer Wucher (§ 291 StGB) beginnt bei ~50 % über der Vergleichsmiete plus Ausnutzung einer Zwangslage – praktisch relevanter sind Mietpreisbremse (+10 %) und § 5 WiStG (+20 %).

Wie mache ich die Mietpreisbremse geltend?

Formlose Rüge in Textform an den Vermieter genügt – ab dann besteht Anspruch auf Absenkung und Rückzahlung des Zuviels.

Gilt die Bremse auch für Neubauten?

Nein – Erstnutzung nach dem 1.10.2014, umfassende Modernisierungen und höhere Vormieten sind ausgenommen.

Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Im qualifizierten Mietspiegel Ihrer Stadt (meist online) – er ist auch die Basis dieses Rechners.

Wie formuliere ich die Mietpreisbremsen-Rüge?

Formlos in Textform: „Ich rüge die Miethöhe nach § 556g BGB und verlange Auskunft über die Vormiete.“ – mehr braucht es nicht.

Lohnen Legal-Tech-Anbieter für die Mietsenkung?

Bei klaren Fällen ja – sie arbeiten meist auf Erfolgsprovision (etwa ein Drittel der Ersparnis) ohne eigenes Kostenrisiko.

Welche Angaben brauche ich für Mietwucher-Rechner?

Bereiten Sie Wohnfläche, Ihre Kaltmiete und Ortsübliche Vergleichsmiete vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mietwucher-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 42.9 % und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Wohnfläche. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 70 m² auf 84 m². So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Mietwucher-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG setzt neben der Überschreitung von 20 % voraus, dass der Vermieter ein <em>geringes Angebot</em> ausnutzt – das ist in der Praxis schwer nachzuweisen. Wucher nach § 291 StGB verlangt zusätzlich das Ausnutzen einer Zwangslage. Nicht abgebildet: Mietpreisbremse als separater Anspruch, Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung. Für eine Rückforderung ist Rechtsberatung nötig Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.