Rechner für Deutschland
StartBeruf & Arbeit › Nachtzuschlag Rechner
Beruf & Arbeit

Nachtzuschlag Rechner

Berechnen Sie Ihre steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Std./Monat

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Grundstundenlohn, Zuschlagsart, Zuschlagsfähige Stunden

Ergebnis

Zuschlag für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Berechnungsgrundlage

Steuerfreie Zuschlagssätze nach § 3b EStG auf den Grundlohn

Nicht enthalten

Ein Anspruch auf Zuschläge entsteht erst durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag – § 3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht die Zahlungspflicht. Bemessungsgrundlage ist der Grundlohn maximal bis 50 € je Stunde

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Grundstundenlohn18 €
ZuschlagsartNachtarbeit 20–6 Uhr (25 %)
Zuschlagsfähige Stunden40 Std./Monat

2. Zwischenschritte

1Zuschlag pro Stunde4.5
2Effektiver Stundenlohn22.5
Ergebnis dieses Beispiels180 €

Pro Monat bei 40 Stunden (25 %-Zuschlag = 4,5 €/Std. steuerfrei). Effektivlohn: 22,5 €/Std.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
GrundstundenlohnZahlenwert in €5 bis 100 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
ZuschlagsartNachtarbeit 20–6 Uhr (25 %) · Nachtarbeit 0–4 Uhr (40 %) · Sonntagsarbeit (50 %) · Feiertagsarbeit (125 %) · Weihnachten/1. Mai (150 %)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.
Zuschlagsfähige StundenZahlenwert in Std./Monat1 bis 250 Std./MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Bundesarbeitsministerium – Arbeit und Arbeitsrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Diese Zuschläge sind steuerfrei (§ 3b EStG)

Arbeitszeitsteuerfreier Zuschlag (max.)
Nachtarbeit 20:00–6:00 Uhr25 % des Grundlohns
Nachtarbeit 0:00–4:00 Uhr (bei Beginn vor Mitternacht)40 %
Sonntagsarbeit50 %
Gesetzliche Feiertage & 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai150 %

Zuschläge sind kombinierbar: Nachtarbeit am Feiertag kann bis zu 150 % + 40 % = 190 % steuerfrei bringen.

Die Grenzen der Steuerfreiheit

  • Steuerfrei ist der Zuschlag nur bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde – darüber wird der übersteigende Teil normal versteuert.
  • Sozialversicherungsfrei sind Zuschläge nur bis 25 €/Stunde Grundlohn.
  • Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit – Pauschalen ohne Stundennachweis nicht.
  • Wichtig: § 3b regelt nur die Steuerfreiheit. Einen Anspruch auf Zuschläge gibt erst der Tarif- oder Arbeitsvertrag – gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein „angemessener“ Nachtzuschlag (Rechtsprechung: meist 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 %).

Rechenbeispiel Schichtarbeit

  • Grundlohn 18 €/Std., Nachtschicht 22–6 Uhr, 15 Schichten im Monat.
  • Je Schicht 8 Nachtstunden mit 25 % = 4,50 €/Std. Zuschlag → 36 € pro Schicht.
  • Monat: 15 × 36 € = 540 € steuerfrei zusätzlich – netto wie brutto.
  • Bei 4 Sonntagsschichten (50 %) kämen weitere ~288 € steuerfrei dazu.

Schichtarbeit und Gesundheit: die ehrliche Bilanz

Rund 16 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Wechsel- oder Nachtschicht. Die steuerfreien Zuschläge sind der finanzielle Ausgleich für ein echtes Gesundheitsrisiko: Dauerhafte Nachtarbeit stört den zirkadianen Rhythmus (WHO-Einstufung: „wahrscheinlich krebserregend“) und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen. Das ArbZG gibt Nachtarbeitern deshalb Sonderrechte: Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen (vor Aufnahme, dann regelmäßig), bevorzugte Umsetzung auf Tagesplätze bei gesundheitlicher Gefährdung und angemessenen Ausgleich in Freizeit oder Geld. Praktisch bewährt: vorwärts rotierende Schichten (Früh→Spät→Nacht), maximal 3 Nächte am Stück, helles Licht zu Schichtbeginn.

Vollständiges Rechenbeispiel für Nachtzuschlag-Rechner

Die Logik des Nachtzuschlag-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Nachtzuschlag-Rechner oben 180 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Grundstundenlohn18 €Beim Nachtzuschlag-Rechner wird „Grundstundenlohn“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 5 bis 100 €.
ZuschlagsartNachtarbeit 20–6 Uhr (25 %)Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nachtarbeit 20–6 Uhr (25 %), Nachtarbeit 0–4 Uhr (40 %), Sonntagsarbeit (50 %), Feiertagsarbeit (125 %) und weitere.
Zuschlagsfähige Stunden40 Std./MonatBeim Nachtzuschlag-Rechner wird „Zuschlagsfähige Stunden“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 250 Std./Monat.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 180 €. Für den Nachtzuschlag-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Pro Monat bei 40 Stunden (25 %-Zuschlag = 4,5 €/Std. Beim Nachtzuschlag-Rechner gilt außerdem: steuerfrei). Beim Nachtzuschlag-Rechner gilt außerdem: Effektivlohn: 22,5 €/Std.

  • Zuschlag pro Stunde: 4,5
  • Effektiver Stundenlohn: 22,5

Einfluss von „Grundstundenlohn“ im Nachtzuschlag-Rechner

Beim Vergleich zum Nachtzuschlag-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Grundstundenlohn wird angepasst. Am Nachtzuschlag-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufGrundstundenlohnAusgabe
Ausgangswert18 €180 €
Vergleichswert21,6 €216 €

Beim Nachtzuschlag-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Nachtzuschlag-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Nachtzuschlag-Rechner?

Der Nachtzuschlag-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Nachtzuschlag-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
  • Beim Nachtzuschlag-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
  • Beim Nachtzuschlag-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
  • Beim Nachtzuschlag-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.

Der erste Kurztest für Nachtzuschlag-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Nachtzuschlag-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Nachtzuschlag-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Nachtzuschlag-Rechner

Die Referenztabelle des Nachtzuschlag-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Nachtzuschlag-Rechner
Grundstundenlohn18 €5 € bis 100 €Grundstundenlohn setzt beim Nachtzuschlag-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
ZuschlagsartNachtarbeit 20–6 Uhr (25 %)Nachtarbeit 20–6 Uhr (25 %) · Nachtarbeit 0–4 Uhr (40 %) · Sonntagsarbeit (50 %) · Feiertagsarbeit (125 %) · Weihnachten/1. Mai (150 %)Zuschlagsart wählt beim Nachtzuschlag-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.
Zuschlagsfähige Stunden40 Std./Monat1 Std./Monat bis 250 Std./MonatZuschlagsfähige Stunden bestimmt beim Nachtzuschlag-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.

Für den Nachtzuschlag-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Nachtzuschlag-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Nachtzuschlag-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen180 €
Niedrigerer VergleichGrundstundenlohn: 13,5 €135 €
Höherer VergleichGrundstundenlohn: 22,5 €225 €

Der Basislauf des Nachtzuschlag-Rechner ergibt 180 €. Pro Monat bei 40 Stunden (25 %-Zuschlag = 4,5 €/Std. steuerfrei). Effektivlohn: 22,5 €/Std. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Grundstundenlohn“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Nachtzuschlag-Rechner

Der Nachtzuschlag-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Ein Anspruch auf Zuschläge entsteht erst durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag – § 3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht die Zahlungspflicht. Bemessungsgrundlage ist der Grundlohn maximal bis 50 € je Stunde

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Nachtzuschlag-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Nachtzuschlag-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Sind Nachtzuschläge immer steuerfrei?

Bis 25 % (bzw. 40 % zwischen 0 und 4 Uhr) und bis 50 €/Std. Grundlohn ja – zahlt der Arbeitgeber mehr, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Habe ich Anspruch auf Nachtzuschlag?

Ohne Tarifvertrag gilt § 6 ArbZG: „angemessener Zuschlag“ – die Gerichte setzen meist 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 % an (alternativ Freizeitausgleich).

Zählen Zuschläge fürs Elterngeld oder Krankengeld?

Steuerfreie Zuschläge erhöhen das Elterngeld nicht und fehlen auch beim Krankengeld – ein oft übersehener Nachteil.

Wie viel bringt Feiertagsarbeit an Weihnachten?

Bis zu 150 % Zuschlag steuerfrei – bei 18 €/Std. also 45 €/Std. gesamt.

Habe ich als Nachtarbeiter Anspruch auf Untersuchungen?

Ja – arbeitsmedizinische Checks vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach regelmäßig, auf Arbeitgeberkosten (§ 6 ArbZG).

Kann ich aus der Nachtschicht raus?

Bei ärztlich attestierter Gefährdung, Kinderbetreuung unter 12 oder Pflegefällen besteht Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz – soweit betrieblich möglich.

Welche Angaben brauche ich für Nachtzuschlag-Rechner?

Bereiten Sie Grundstundenlohn, Zuschlagsart und Zuschlagsfähige Stunden vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Nachtzuschlag-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 180 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Grundstundenlohn. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 18 € auf 21,6 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Nachtzuschlag-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Ein Anspruch auf Zuschläge entsteht erst durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag – § 3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht die Zahlungspflicht. Bemessungsgrundlage ist der Grundlohn maximal bis 50 € je Stunde Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.