Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Gegenstands- oder Streitwert | Zahlenwert in € | 1 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Art der Taetigkeit | Aussergerichtlich – Geschaeftsgebuehr 1,3 · Gerichtsverfahren erster Instanz · Berufungsverfahren | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Gerichtstermin stattgefunden | Ja – Terminsgebuehr faellt an · Nein | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Vergleich oder Einigung | Nein · Ja – Einigungsgebuehr | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Umsatzsteuer | 19 % · keine | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für RVG-Rechner
Der Musterlauf zum RVG-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des RVG-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Gegenstands- oder Streitwert | 10.000 € | Beim RVG-Rechner wird „Gegenstands- oder Streitwert“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 1 bis 100000000 €. |
| Art der Taetigkeit | Gerichtsverfahren erster Instanz | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Aussergerichtlich – Geschaeftsgebuehr 1,3, Gerichtsverfahren erster Instanz, Berufungsverfahren. |
| Gerichtstermin stattgefunden | Ja – Terminsgebuehr faellt an | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Ja – Terminsgebuehr faellt an, Nein. |
| Vergleich oder Einigung | Nein | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein, Ja – Einigungsgebuehr. |
| Umsatzsteuer | 19 % | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 19 %, keine. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.963,50 €. Für den RVG-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Gebuehren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Anlage 2 zum RVG. Beim RVG-Rechner gilt außerdem: Im Zivilprozess traegt die unterliegende Partei nach § 91 ZPO die Kosten beider Seiten – das Prozessrisiko ist also etwa doppelt so hoch wie die eigene Rechnung. Beim RVG-Rechner gilt außerdem: Beim aussergerichtlichen Vergleich entfaellt die Terminsgebuehr, dafuer ist die Einigungsgebuehr hoeher.
- Einfache Gebuehr (1,0): 652 €
- Verfahrensgebuehr (1,3): 847,60 €
- Terminsgebuehr: 782,40 € (1,2)
- Einigungsgebuehr: entfaellt
- Auslagenpauschale: 20 €
Was passiert, wenn sich „Gegenstands- oder Streitwert“ ändert?
Beim Vergleich zum RVG-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Gegenstands- oder Streitwert wird angepasst. Am RVG-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Gegenstands- oder Streitwert | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 10.000 € | 1.963,50 € |
| Vergleichswert | 12.000 € | 2.127,13 € |
Beim RVG-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des RVG-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.
Ergebnis des RVG-Rechner prüfen: vier Kontrollen
Der RVG-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim RVG-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim RVG-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim RVG-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim RVG-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
Der erste Kurztest für RVG-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim RVG-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im RVG-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den RVG-Rechner
Die Referenztabelle des RVG-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im RVG-Rechner |
|---|---|---|---|
| Gegenstands- oder Streitwert | 10.000 € | 1 € bis 100.000.000 € | Gegenstands- oder Streitwert wird beim RVG-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Art der Taetigkeit | Gerichtsverfahren erster Instanz | Aussergerichtlich – Geschaeftsgebuehr 1,3 · Gerichtsverfahren erster Instanz · Berufungsverfahren | Art der Taetigkeit wählt beim RVG-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Gerichtstermin stattgefunden | Ja – Terminsgebuehr faellt an | Ja – Terminsgebuehr faellt an · Nein | Gerichtstermin stattgefunden wählt beim RVG-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Vergleich oder Einigung | Nein | Nein · Ja – Einigungsgebuehr | Vergleich oder Einigung wählt beim RVG-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Umsatzsteuer | 19 % | 19 % · keine | Umsatzsteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den RVG-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum RVG-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim RVG-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 1.963,50 € |
| Niedrigerer Vergleich | Gegenstands- oder Streitwert: 7.500 € | 1.609,48 € |
| Höherer Vergleich | Gegenstands- oder Streitwert: 12.500 € | 2.127,13 € |
Der Basislauf des RVG-Rechner ergibt 1.963,50 €. Die Gebuehren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Anlage 2 zum RVG. Im Zivilprozess traegt die unterliegende Partei nach § 91 ZPO die Kosten beider Seiten – das Prozessrisiko ist also etwa doppelt so hoch wie die eigene Rechnung. Beim aussergerichtlichen Vergleich entfaellt die Terminsgebuehr, dafuer ist die Einigungsgebuehr hoeher. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Gegenstands- oder Streitwert“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim RVG-Rechner
Der RVG-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des RVG-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des RVG-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für RVG-Rechner?
Bereiten Sie Gegenstands- oder Streitwert, Art der Taetigkeit, Gerichtstermin stattgefunden, Vergleich oder Einigung und Umsatzsteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim RVG-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.963,50 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Gegenstands- oder Streitwert. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 10.000 € auf 12.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der RVG-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.