Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Gegenstandswert | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV | Zahlenwert in € | 0 bis 1000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Angewandter Gebuehrensatz | Zahlenwert in Zehntel | 0.5 bis 20 Zehntel | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Auslagenpauschale | Zahlenwert in € | 0 bis 1000 € · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Umsatzsteuer | 19 % · keine | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Steuerberaterkosten-Rechner
Der Musterlauf zum Steuerberaterkosten-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des Steuerberaterkosten-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Gegenstandswert | 60.000 € | Beim Steuerberaterkosten-Rechner wird „Gegenstandswert“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV | 1.163 € | Beim Steuerberaterkosten-Rechner wird „Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000 €. |
| Angewandter Gebuehrensatz | 3,5 Zehntel | Beim Steuerberaterkosten-Rechner wird „Angewandter Gebuehrensatz“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0.5 bis 20 Zehntel. |
| Auslagenpauschale | 20 € | Beim Steuerberaterkosten-Rechner wird „Auslagenpauschale“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000 €. |
| Umsatzsteuer | 19 % | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 19 %, keine. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 508,19 €. Für den Steuerberaterkosten-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Steuerberatervverguetungsverordnung rechnet mit einem Gegenstandswert und einem Rahmen in Zehnteln – innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Berater die Gebuehr nach Umfang und Schwierigkeit. Beim Steuerberaterkosten-Rechner gilt außerdem: Die volle Gebuehr entnehmen Sie der einschlaegigen Tabelle der StBVV (Tabelle A fuer Beratung, B fuer Buchfuehrung, C fuer Abschluesse); sie steht deshalb hier als Eingabe. Beim Steuerberaterkosten-Rechner gilt außerdem: Die Auslagenpauschale betraegt hoechstens 20 Prozent der Gebuehr, gedeckelt auf 20 Euro.
- Gegenstandswert: 60.000 €
- Volle Gebuehr (10/10): 1.163 €
- Angewandter Satz: 3,5/10
- Gebuehr: 407,05 €
- Auslagenpauschale: 20 €
Einfluss von „Gegenstandswert“ im Steuerberaterkosten-Rechner
Beim Vergleich zum Steuerberaterkosten-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Gegenstandswert wird angepasst. Am Steuerberaterkosten-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Gegenstandswert | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 60.000 € | 508,19 € |
| Vergleichswert | 72.000 € | 508,19 € |
Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.
Ergebnis des Steuerberaterkosten-Rechner prüfen: vier Kontrollen
Der Steuerberaterkosten-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Steuerberaterkosten-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Steuerberaterkosten-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Steuerberaterkosten-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Steuerberaterkosten-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
Der erste Kurztest für Steuerberaterkosten-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Steuerberaterkosten-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Steuerberaterkosten-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Steuerberaterkosten-Rechner
Die Referenztabelle des Steuerberaterkosten-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Steuerberaterkosten-Rechner |
|---|---|---|---|
| Gegenstandswert | 60.000 € | 0 € bis 100.000.000 € | Gegenstandswert wird beim Steuerberaterkosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV | 1.163 € | 0 € bis 1.000.000 € | Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV wird beim Steuerberaterkosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Angewandter Gebuehrensatz | 3,5 Zehntel | 0,5 Zehntel bis 20 Zehntel | Angewandter Gebuehrensatz wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
| Auslagenpauschale | 20 € | 0 € bis 1.000 € | Auslagenpauschale wird beim Steuerberaterkosten-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Umsatzsteuer | 19 % | 19 % · keine | Umsatzsteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den Steuerberaterkosten-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Steuerberaterkosten-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Steuerberaterkosten-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 508,19 € |
| Niedrigerer Vergleich | Gegenstandswert: 45.000 € | 508,19 € |
| Höherer Vergleich | Gegenstandswert: 75.000 € | 508,19 € |
Der Basislauf des Steuerberaterkosten-Rechner ergibt 508,19 €. Die Steuerberatervverguetungsverordnung rechnet mit einem Gegenstandswert und einem Rahmen in Zehnteln – innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Berater die Gebuehr nach Umfang und Schwierigkeit. Die volle Gebuehr entnehmen Sie der einschlaegigen Tabelle der StBVV (Tabelle A fuer Beratung, B fuer Buchfuehrung, C fuer Abschluesse); sie steht deshalb hier als Eingabe. Die Auslagenpauschale betraegt hoechstens 20 Prozent der Gebuehr, gedeckelt auf 20 Euro. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Gegenstandswert“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Steuerberaterkosten-Rechner
Der Steuerberaterkosten-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt.
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Steuerberaterkosten-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Steuerberaterkosten-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Steuerberaterkosten-Rechner?
Bereiten Sie Gegenstandswert, Volle Gebuehr laut Tabelle der StBVV, Angewandter Gebuehrensatz, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Steuerberaterkosten-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 508,19 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Gegenstandswert. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 60.000 € auf 72.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Steuerberaterkosten-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vertragskosten, Bonität, Steuern im Einzelfall und künftige Zins- oder Gesetzesänderungen sind nur enthalten, wenn das Formular sie ausdrücklich abfragt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.