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Steuerklassen Rechner

Vergleichen Sie als Ehepaar die Steuerklassen-Kombinationen III/V und IV/IV – wer was monatlich zahlt.

€/Monat
€/Monat

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Bruttogehalt Partner 1 (höher), Bruttogehalt Partner 2

Ergebnis

Monatliches Netto der Kombinationen im Vergleich

Berechnungsgrundlage

Vergleich der Lohnsteuer bei den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor

Nicht enthalten

Die <strong>Jahressteuerlast ist bei allen Kombinationen gleich</strong> – die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie das Geld haben; ausgeglichen wird mit der Steuererklärung. Entscheidend ist ein anderer Punkt: Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld bemessen sich am Nettolohn, weshalb ein rechtzeitiger Wechsel vor Elternzeit oder Arbeitslosigkeit bares Geld wert ist

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Bruttogehalt Partner 1 (höher)4500 €/Monat
Bruttogehalt Partner 22500 €/Monat

2. Zwischenschritte

1Jahressteuer bei IV/IV (Abzug)10050
2Jahressteuer bei III/V (Abzug)7361
3Echte Jahressteuer9732
Ergebnis dieses Beispiels224.08333333333334 €

Lohnsteuer/Monat: IV/IV ≈ 838 € · III/V ≈ 613 €. Tatsächliche Jahressteuer (Splitting): 9.732 € – bei III/V droht eine Nachzahlung von ca. 2.371 €.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Bruttogehalt Partner 1 (höher)Zahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Bruttogehalt Partner 2Zahlenwert in €/Monat0 bis 50000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Der Kern: Die Steuerklasse ändert die Jahressteuer NICHT

Egal ob III/V oder IV/IV – die tatsächliche Jahressteuer eines Ehepaars ist durch das Splitting immer gleich. Die Kombination bestimmt nur, wann gezahlt wird: III/V lässt monatlich mehr Netto übrig, führt aber regelmäßig zu Nachzahlungen und einer Pflicht zur Steuererklärung. IV/IV zieht zu viel ab und bringt eine Erstattung.

Welche Kombination für wen?

  • IV/IV: beide verdienen ähnlich (Verhältnis bis ~60:40) – unkompliziert, keine Nachzahlung.
  • III/V: ein Partner verdient deutlich mehr (ab ~65:35) und das Paar will monatlich maximale Liquidität – Nachzahlung einplanen!
  • IV/IV mit Faktor: verteilt die Lohnsteuer nach dem tatsächlichen Einkommensverhältnis und verringert das Nachzahlungsrisiko; jährlich neu zu beantragen.

Hinweis: Die Kombination III/V soll politisch mittelfristig abgeschafft und durch das Faktorverfahren ersetzt werden.

Auswirkung auf Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Netto – und damit an der Steuerklasse! Wer Nachwuchs plant, sollte frühzeitig wechseln: Die werdende Mutter in Klasse III statt V kann mehrere tausend Euro mehr Elterngeld bedeuten. Der Wechsel muss dafür mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.

Wechseln: So geht's

Der Wechsel ist mehrmals pro Jahr möglich – online über ELSTER („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“) oder beim Finanzamt, wirksam ab dem Folgemonat. Bei III/V ist die Steuererklärung Pflicht; bei IV/IV nur freiwillig (lohnt aber fast immer).

III/V, IV/IV oder Faktor im Vergleich

KombinationWirkung im MonatHaken
III / Vmaximales gemeinsames Monatsnetto bei ungleichen EinkommenV-Verdiener stark belastet; häufig Nachzahlung + Pflichtveranlagung
IV / IVwie zwei Singles – fair bei ähnlichen Einkommenverschenkt unterjährig Splitting-Vorteil bei ungleichen Gehältern
IV / IV mit FaktorSplitting-Vorteil bereits monatlich korrekt verteiltjährlich neu beantragen; kaum bekannt

Wichtig: Die Steuerklasse ändert nie die Jahressteuer – nur die monatliche Verteilung. Aber sie steuert Lohnersatzleistungen: Elterngeld, ALG I und Krankengeld bemessen sich am Netto der Klasse!

Wechsel-Strategien und das Ende von III/V

  • Vor Elterngeld: Werdende Mutter spätestens 7 Monate vor Mutterschutz in Klasse III – bis zu +150 €/Monat Elterngeld (BSG-fest).
  • Vor drohender Arbeitslosigkeit/Krankengeld: Der betroffene Partner wechselt in die günstigere Klasse – die Agentur akzeptiert „zweckmäßige“ Wechsel zum Jahresbeginn.
  • Mehrfach-Wechsel: Seit 2020 beliebig oft im Jahr möglich (online via ELSTER, wirkt ab Folgemonat).
  • Ausblick: Die Kombination III/V soll politisch beschlossen bis ~2030 abgeschafft und in das Faktorverfahren überführt werden – wer sich früh daran gewöhnt, vermeidet den Bruch.

Das Faktorverfahren: die faire Alternative zu III/V

Die Kombination IV/IV mit Faktor verteilt die Lohnsteuer exakt nach dem Splitting-Verhältnis: Das Finanzamt errechnet aus beiden Gehältern einen Faktor (z. B. 0,942), der auf die Klasse-IV-Steuer beider Partner angewendet wird. Ergebnis: Jeder trägt genau seinen Anteil an der gemeinsamen Jahressteuer – keine Nachzahlung wie oft bei III/V, kein „Steuerklassen-Frust“ beim geringer verdienenden Partner (dessen Netto in V unverhältnismäßig leidet – was auch Elterngeld und ALG dieser Person drückt!). Beantragung per ELSTER, gilt für 2 Jahre. Die geplante Abschaffung von III/V zugunsten des Faktorverfahrens (beschlossene Gesetzeslage, Umsetzung ~2030) macht den frühen Umstieg zur Übung für die Zukunft.

Steuerklassen bei Trennung, Tod und Wiederheirat

  • Trennung: Im Trennungsjahr bleiben III/V oder IV/IV erlaubt – ab dem 1. Januar danach zwingend Klasse I (bzw. II mit Kind). Der Wechsel wird oft vergessen und teuer nachversteuert.
  • Verwitwung: Das „Gnadensplitting“ gewährt im Todesjahr und dem Folgejahr weiter Klasse III – danach I/II.
  • Heirat: automatisch IV/IV ab Eheschließung – rückwirkende Optimierung fürs ganze Jahr über die Steuererklärung (Splitting gilt für das komplette Heiratsjahr!).
  • Wechsel-Timing: mehrmals jährlich möglich; für Lohnersatzleistungen (Elterngeld: 7-Monats-Frist!, ALG, Krankengeld) zählt teils die überwiegende Klasse – vorausschauend planen.

Vollständiges Rechenbeispiel für Steuerklassen-Rechner

Der Musterlauf zum Steuerklassen-Rechner ist nicht frei geschätzt. Beim Seitenaufbau des Steuerklassen-Rechner wird er mit der echten Berechnungslogik erzeugt; Eingaben und Ausgabe lassen sich direkt gegenüberstellen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Bruttogehalt Partner 1 (höher)4.500 €/MonatBeim Steuerklassen-Rechner wird „Bruttogehalt Partner 1 (höher)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.
Bruttogehalt Partner 22.500 €/MonatBeim Steuerklassen-Rechner wird „Bruttogehalt Partner 2“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50000 €/Monat.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 224,0833 €. Für den Steuerklassen-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Lohnsteuer/Monat: IV/IV ≈ 838 € · III/V ≈ 613 €. Beim Steuerklassen-Rechner gilt außerdem: Tatsächliche Jahressteuer (Splitting): 9.732 € – bei III/V droht eine Nachzahlung von ca. Beim Steuerklassen-Rechner gilt außerdem: 2.371 €.

  • Jahressteuer bei IV/IV (Abzug): 10.050
  • Jahressteuer bei III/V (Abzug): 7.361
  • Echte Jahressteuer: 9.732

Was passiert, wenn sich „Bruttogehalt Partner 1 (höher)“ ändert?

Beim Vergleich zum Steuerklassen-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Bruttogehalt Partner 1 (höher) wird angepasst. Am Steuerklassen-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufBruttogehalt Partner 1 (höher)Ausgabe
Ausgangswert4.500 €/Monat224,0833 €
Vergleichswert5.400 €/Monat281,5 €

Beim Steuerklassen-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Steuerklassen-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Vier Kontrollen für das Ergebnis des Steuerklassen-Rechner

Der Steuerklassen-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Steuerklassen-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Steuerklassen-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Steuerklassen-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Steuerklassen-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für Steuerklassen-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Steuerklassen-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Steuerklassen-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Steuerklassen-Rechner

Die Referenztabelle des Steuerklassen-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Steuerklassen-Rechner
Bruttogehalt Partner 1 (höher)4.500 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatBruttogehalt Partner 1 (höher) setzt beim Steuerklassen-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.
Bruttogehalt Partner 22.500 €/Monat0 €/Monat bis 50.000 €/MonatBruttogehalt Partner 2 setzt beim Steuerklassen-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.

Für den Steuerklassen-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Steuerklassen-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Steuerklassen-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen224,0833 €
Niedrigerer VergleichBruttogehalt Partner 1 (höher): 3.375 €/Monat161 €
Höherer VergleichBruttogehalt Partner 1 (höher): 5.625 €/Monat297,5833 €

Der Basislauf des Steuerklassen-Rechner ergibt 224,0833 €. Lohnsteuer/Monat: IV/IV ≈ 838 € · III/V ≈ 613 €. Tatsächliche Jahressteuer (Splitting): 9.732 € – bei III/V droht eine Nachzahlung von ca. 2.371 €. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Bruttogehalt Partner 1 (höher)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Steuerklassen-Rechner

Der Steuerklassen-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Die <strong>Jahressteuerlast ist bei allen Kombinationen gleich</strong> – die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie das Geld haben; ausgeglichen wird mit der Steuererklärung. Entscheidend ist ein anderer Punkt: Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld bemessen sich am Nettolohn, weshalb ein rechtzeitiger Wechsel vor Elternzeit oder Arbeitslosigkeit bares Geld wert ist

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Steuerklassen-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Steuerklassen-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachter Vergleich mit Tarif und Beitragsgrenzen 2026, ohne Soli, Kirchensteuer und individuelle Freibeträge. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Spart die Steuerklasse III/V wirklich Steuern?

Nein – die Jahressteuer ist identisch. III/V verschiebt nur Liquidität ins Jahr und endet oft mit Nachzahlung.

Welche Steuerklasse für mehr Elterngeld?

Der betreuende Elternteil sollte mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz in Klasse III wechseln.

Was ist das Faktorverfahren?

IV/IV mit einem individuellen Faktor, der die Steuer fair nach Einkommensverhältnis verteilt – kaum Nachzahlungen.

Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020 mehrmals jährlich, per ELSTER oder Formular beim Finanzamt.

Spart die Steuerklasse wirklich Steuern?

Nein – die Jahressteuer ist identisch; die Klasse verteilt nur die monatliche Vorauszahlung. Echt relevant ist sie für Elterngeld & Co.

Wann lohnt III/V?

Bei Einkommensverhältnis ab etwa 60:40 fürs maximale Monatsnetto – mit Nachzahlungsrisiko und Pflicht zur Steuererklärung.

Wie oft darf ich wechseln?

Seit 2020 mehrmals pro Jahr – per ELSTER-Antrag, gültig ab dem Folgemonat.

Wird die Steuerklasse III abgeschafft?

Die Ampel-Beschlusslage sieht die Überführung von III/V ins Faktorverfahren bis ~2030 vor – das Splitting selbst bleibt.

Was bringt das Faktorverfahren?

Faire Lohnsteuer-Verteilung nach Splitting-Logik ohne die V-Klassen-Härte – und praktisch keine Nachzahlungen; Antrag via ELSTER, 2 Jahre gültig.

Welche Steuerklasse nach der Trennung?

Im Trennungsjahr darf die alte Kombination bleiben; ab dem Folgejahr zwingend I bzw. II – der versäumte Wechsel führt zu Nachforderungen.

Lohnt Heirat im Dezember steuerlich?

Ja – das Splitting gilt rückwirkend fürs ganze Jahr; bei ungleichen Einkommen sind vierstellige Erstattungen über die Erklärung üblich.

Welche Angaben brauche ich für Steuerklassen-Rechner?

Bereiten Sie Bruttogehalt Partner 1 (höher) und Bruttogehalt Partner 2 vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Steuerklassen-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 224,0833 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Bruttogehalt Partner 1 (höher). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 4.500 €/Monat auf 5.400 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Steuerklassen-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Die <strong>Jahressteuerlast ist bei allen Kombinationen gleich</strong> – die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie das Geld haben; ausgeglichen wird mit der Steuererklärung. Entscheidend ist ein anderer Punkt: Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld bemessen sich am Nettolohn, weshalb ein rechtzeitiger Wechsel vor Elternzeit oder Arbeitslosigkeit bares Geld wert ist Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.