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UStVA Rechner

Berechnen Sie UStVA mit Ihren eigenen aktuellen Werten. Veränderliche Preise, Sätze oder Messgrößen werden nicht versteckt geschätzt, sondern ausdrücklich eingegeben.

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Umsaetze zu 19 % (netto), Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres

Ergebnis

Grobe Orientierung zur Zahllast

Berechnungsgrundlage

Vereinfachtes Schema: Bemessungsgrundlage abzüglich Freibetrag, multipliziert mit einem Satz

Nicht enthalten

<strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Eine echte Umsatzsteuer-Voranmeldung unterscheidet Steuersätze von 19 % und 7 %, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Umsätze und die abziehbare Vorsteuer. Abgabefrist ist der 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum, verlängerbar per Dauerfristverlängerung. Die Anmeldung erfolgt zwingend elektronisch über ELSTER

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Umsaetze zu 19 % (netto)20000 €
Umsaetze zu 7 % (netto)0 €
Abziehbare Vorsteuer1500 €
Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto)0 €
Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres5000 €

2. Zwischenschritte

1Umsatzsteuer 19 %3.800 €
2Umsatzsteuer 7 %0 €
3Erwerbsteuer (zugleich Vorsteuer)0 €
4Umsatzsteuer gesamt3.800 €
5Abziehbare Vorsteuer gesamt1.500 €
6Voranmeldungszeitraumvierteljaehrlich (Vorjahr 2.000 bis 9.000 €)
Ergebnis dieses Beispiels2.300 €

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben. Mit Dauerfristverlaengerung verschiebt sich die Frist um einen Monat; Monatszahler leisten dafuer eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Umsaetze zu 19 % (netto)Zahlenwert in €0 bis 1000000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Umsaetze zu 7 % (netto)Zahlenwert in €0 bis 1000000000 € · optionalFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Abziehbare VorsteuerZahlenwert in €0 bis 1000000000 € · optionalFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto)Zahlenwert in €0 bis 1000000000 € · optionalFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Umsatzsteuer-Zahllast des VorjahresZahlenwert in €0 bis 100000000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Vollständiges Rechenbeispiel für UStVA-Rechner

Die Logik des UStVA-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim UStVA-Rechner oben 2.300 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Umsaetze zu 19 % (netto)20.000 €Beim UStVA-Rechner wird „Umsaetze zu 19 % (netto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000 €.
Umsaetze zu 7 % (netto)0 €Beim UStVA-Rechner wird „Umsaetze zu 7 % (netto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000 €.
Abziehbare Vorsteuer1.500 €Beim UStVA-Rechner wird „Abziehbare Vorsteuer“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000 €.
Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto)0 €Beim UStVA-Rechner wird „Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 1000000000 €.
Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres5.000 €Beim UStVA-Rechner wird „Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 2.300 €. Für den UStVA-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Voranmeldung ist bis zum 10. Beim UStVA-Rechner gilt außerdem: Tag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben. Beim UStVA-Rechner gilt außerdem: Mit Dauerfristverlaengerung verschiebt sich die Frist um einen Monat; Monatszahler leisten dafuer eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast.

  • Umsatzsteuer 19 %: 3.800 €
  • Umsatzsteuer 7 %: 0 €
  • Erwerbsteuer (zugleich Vorsteuer): 0 €
  • Umsatzsteuer gesamt: 3.800 €
  • Abziehbare Vorsteuer gesamt: 1.500 €

Einfluss von „Umsaetze zu 19 % (netto)“ im UStVA-Rechner

Beim Vergleich zum UStVA-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Umsaetze zu 19 % (netto) wird angepasst. Am UStVA-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufUmsaetze zu 19 % (netto)Ausgabe
Ausgangswert20.000 €2.300 €
Vergleichswert24.000 €3.060 €

Beim UStVA-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des UStVA-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

UStVA-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der UStVA-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim UStVA-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim UStVA-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim UStVA-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim UStVA-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.

Der erste Kurztest für UStVA-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim UStVA-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im UStVA-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den UStVA-Rechner

Die Referenztabelle des UStVA-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im UStVA-Rechner
Umsaetze zu 19 % (netto)20.000 €0 € bis 1.000.000.000 €Umsaetze zu 19 % (netto) wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Umsaetze zu 7 % (netto)0 €0 € bis 1.000.000.000 €Umsaetze zu 7 % (netto) wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Abziehbare Vorsteuer1.500 €0 € bis 1.000.000.000 €Abziehbare Vorsteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.
Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto)0 €0 € bis 1.000.000.000 €Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto) wird beim UStVA-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres5.000 €0 € bis 100.000.000 €Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße.

Für den UStVA-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum UStVA-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim UStVA-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen2.300 €
Niedrigerer VergleichUmsaetze zu 19 % (netto): 15.000 €1.350 €
Höherer VergleichUmsaetze zu 19 % (netto): 25.000 €3.250 €

Der Basislauf des UStVA-Rechner ergibt 2.300 €. Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben. Mit Dauerfristverlaengerung verschiebt sich die Frist um einen Monat; Monatszahler leisten dafuer eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Umsaetze zu 19 % (netto)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim UStVA-Rechner

Der UStVA-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Eine echte Umsatzsteuer-Voranmeldung unterscheidet Steuersätze von 19 % und 7 %, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Umsätze und die abziehbare Vorsteuer. Abgabefrist ist der 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum, verlängerbar per Dauerfristverlängerung. Die Anmeldung erfolgt zwingend elektronisch über ELSTER

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des UStVA-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des UStVA-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.

Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?

Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.

Wie vergleiche ich zwei Varianten?

Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.

Welche Angaben brauche ich für UStVA-Rechner?

Bereiten Sie Umsaetze zu 19 % (netto), Umsaetze zu 7 % (netto), Abziehbare Vorsteuer, Innergemeinschaftliche Erwerbe (netto) und Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim UStVA-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 2.300 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Umsaetze zu 19 % (netto). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 20.000 € auf 24.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der UStVA-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Eine echte Umsatzsteuer-Voranmeldung unterscheidet Steuersätze von 19 % und 7 %, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Umsätze und die abziehbare Vorsteuer. Abgabefrist ist der 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum, verlängerbar per Dauerfristverlängerung. Die Anmeldung erfolgt zwingend elektronisch über ELSTER Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.