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Verpflegungsmehraufwand Rechner

Berechnen Sie Ihre Verpflegungspauschalen für Dienstreisen – inklusive Kürzungen für gestellte Mahlzeiten.

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Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Volle Reisetage (24 Std.), An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std., Gestellte Frühstücke, Gestellte Mittag-/Abendessen

Ergebnis

Absetzbarer Verpflegungsmehraufwand abzüglich Kürzungen für gestellte Mahlzeiten

Berechnungsgrundlage

Gesetzliche Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG für volle und angebrochene Abwesenheitstage

Nicht enthalten

Nur Inlandspauschalen; für Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze des Bundesfinanzministeriums. Keine Übernachtungs- und Fahrtkosten und keine Dreimonatsfrist bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Volle Reisetage (24 Std.)3 Tage
An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.2 Tage
Gestellte Frühstücke2 Anzahl
Gestellte Mittag-/Abendessen0 Anzahl

2. Zwischenschritte

1Volle Tage (28 €)84
2An-/Abreisetage (14 €)28
3Kürzung Mahlzeiten-11.2
Ergebnis dieses Beispiels100.8 €

Steuerfrei erstattbar bzw. als Werbungskosten absetzbar. Kürzungen: Frühstück −5,60 €, Mittag-/Abendessen −11,20 € je Mahlzeit.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Volle Reisetage (24 Std.)Zahlenwert in Tage0 bis 300 TageFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.Zahlenwert in Tage0 bis 300 TageFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Gestellte FrühstückeZahlenwert in Anzahl0 bis 300 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Gestellte Mittag-/AbendessenZahlenwert in Anzahl0 bis 600 AnzahlFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Bundesarbeitsministerium – Arbeit und Arbeitsrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Die Pauschalen im Inland

AbwesenheitPauschale/Tag
mehr als 8 Stunden14 €
An- und Abreisetag (mehrtägige Reise)je 14 € (ohne Mindestdauer)
volle 24 Stunden28 €

Maßgeblich ist die Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze (z. B. Paris 58 €, Zürich 66 €).

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Zahlt der Arbeitgeber oder Veranstalter Mahlzeiten (Hotel-Frühstück, Konferenz-Lunch), wird die Tagespauschale gekürzt – bezogen auf den 28-€-Satz:

  • Frühstück: −20 % = 5,60 €
  • Mittagessen: −40 % = 11,20 €
  • Abendessen: −40 % = 11,20 €

Werden alle drei gestellt, bleibt von der Pauschale nichts übrig (aber nie negativ).

Erstattung vom Chef oder Steuererklärung?

Zwei Wege: Der Arbeitgeber erstattet die Pauschalen steuerfrei (üblich bei Dienstreisen) – oder Sie setzen sie als Werbungskosten in der Steuererklärung an, soweit der Arbeitgeber nichts zahlt. Wichtig für Monteure, Fahrer, Projektarbeiter: Auch die tägliche Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung zählt (ab 8 Std. = 14 €/Tag). Bei längerfristigem Einsatz an derselben auswärtigen Stelle endet der Anspruch nach 3 Monaten.

Auslands-Tagegelder: Beispiele 2025/26

Land/Stadtvoller TagAn-/Abreise
Österreich50 €33 €
Frankreich (Paris)58 €39 €
Schweiz (Genf)66 €44 €
USA (New York)66 €44 €
Polen (Warschau)40 €27 €
Indien (Mumbai)50 €33 €

Maßgeblich ist das Land, das vor Mitternacht zuletzt erreicht wurde – die vollständige BMF-Ländertabelle wird jährlich neu veröffentlicht. Kürzungen für gestellte Mahlzeiten gelten prozentual vom jeweiligen Landessatz.

Dreimonatsfrist meistern: die Unterbrechungs-Regeln

Die Pauschalen enden nach 3 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte – aber die Frist startet neu nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen, egal aus welchem Grund (Urlaub, Krankheit, anderes Projekt!). Praxisrelevant für Projektarbeiter und Berater: Ein 4-wöchiger Einsatz beim anderen Kunden „resettet“ den Zähler vollständig. Ebenfalls wichtig: Die Frist gilt je Tätigkeitsstätte – wer an 2–3 Standorten rotiert, ohne einer davon dauerhaft zugeordnet zu sein, sammelt an jedem separat. Und: An Tagen ohne Übernachtung zählt die 8-Stunden-Abwesenheit von der Wohnung UND der ersten Tätigkeitsstätte – Homeoffice-Tage mit Kundentermin ab 8 h bringen also auch 14 €.

Vollständiges Rechenbeispiel für Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Ein belastbares Ergebnis zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner beginnt mit nachvollziehbaren Eingaben. Für dieses Beispiel zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner gelten die voreingestellten Werte und dieselbe Rechenfunktion wie im Formular.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Volle Reisetage (24 Std.)3 TageBeim Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird „Volle Reisetage (24 Std.)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 300 Tage.
An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.2 TageBeim Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird „An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 300 Tage.
Gestellte Frühstücke2 AnzahlBeim Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird „Gestellte Frühstücke“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 300 Anzahl.
Gestellte Mittag-/Abendessen0 AnzahlBeim Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird „Gestellte Mittag-/Abendessen“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 600 Anzahl.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 100,8 €. Für den Verpflegungsmehraufwand-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Steuerfrei erstattbar bzw. Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner gilt außerdem: als Werbungskosten absetzbar. Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner gilt außerdem: Kürzungen: Frühstück −5,60 €, Mittag-/Abendessen −11,20 € je Mahlzeit.

  • Volle Tage (28 €): 84
  • An-/Abreisetage (14 €): 28
  • Kürzung Mahlzeiten: -11,2

Vergleichslauf: „Volle Reisetage (24 Std.)“ verändern

Beim Vergleich zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Volle Reisetage (24 Std.) wird angepasst. Am Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufVolle Reisetage (24 Std.)Ausgabe
Ausgangswert3 Tage100,8 €
Vergleichswert4 Tage128,8 €

Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Verpflegungsmehraufwand-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Ergebnis des Verpflegungsmehraufwand-Rechner prüfen: vier Kontrollen

Der Verpflegungsmehraufwand-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
  • Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
  • Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
  • Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.

Der erste Kurztest für Verpflegungsmehraufwand-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Verpflegungsmehraufwand-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Die Referenztabelle des Verpflegungsmehraufwand-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Verpflegungsmehraufwand-Rechner
Volle Reisetage (24 Std.)3 Tage0 Tage bis 300 TageVolle Reisetage (24 Std.) bestimmt beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std.2 Tage0 Tage bis 300 TageAn-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std. bestimmt beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Gestellte Frühstücke2 Anzahl0 Anzahl bis 300 AnzahlGestellte Frühstücke wird beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Gestellte Mittag-/Abendessen0 Anzahl0 Anzahl bis 600 AnzahlGestellte Mittag-/Abendessen wird beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Verpflegungsmehraufwand-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen100,8 €
Niedrigerer VergleichVolle Reisetage (24 Std.): 2 Tage72,8 €
Höherer VergleichVolle Reisetage (24 Std.): 4 Tage128,8 €

Der Basislauf des Verpflegungsmehraufwand-Rechner ergibt 100,8 €. Steuerfrei erstattbar bzw. als Werbungskosten absetzbar. Kürzungen: Frühstück −5,60 €, Mittag-/Abendessen −11,20 € je Mahlzeit. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Volle Reisetage (24 Std.)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Der Verpflegungsmehraufwand-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Nur Inlandspauschalen; für Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze des Bundesfinanzministeriums. Keine Übernachtungs- und Fahrtkosten und keine Dreimonatsfrist bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Verpflegungsmehraufwand-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Verpflegungsmehraufwand-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Spesen pro Tag?

Im Inland 14 € (über 8 Std. bzw. An-/Abreisetag) und 28 € (volle 24 Std.).

Was wird bei Hotel mit Frühstück abgezogen?

5,60 € pro Frühstück – bei Mittag- oder Abendessen je 11,20 €.

Bekomme ich Spesen auch ohne Übernachtung?

Ja – ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit gibt es 14 €, z. B. für Monteure und Außendienst.

Wie lange gibt es Spesen am selben Einsatzort?

Längstens 3 Monate am Stück – eine Unterbrechung von 4 Wochen startet die Frist neu.

Welcher Satz gilt bei Reisen durch mehrere Länder?

Der des Landes, das vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde – am Rückreisetag der des letzten Tätigkeitsorts.

Wo finde ich alle Auslandssätze?

In der jährlichen BMF-Tabelle zu Auslandstage- und Übernachtungsgeldern – unser Rechner nutzt die Inlandssätze.

Wann beginnt die Dreimonatsfrist neu?

Nach jeder Unterbrechung von mindestens 4 Wochen – der Grund ist egal (Urlaub, Krankheit, anderes Projekt).

Gilt die Frist pro Kunde oder insgesamt?

Je Tätigkeitsstätte – wer zwischen mehreren Einsatzorten rotiert, hat für jeden einen eigenen 3-Monats-Zähler.

Welche Angaben brauche ich für Verpflegungsmehraufwand-Rechner?

Bereiten Sie Volle Reisetage (24 Std.), An-/Abreisetage bzw. Tage > 8 Std., Gestellte Frühstücke und Gestellte Mittag-/Abendessen vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Verpflegungsmehraufwand-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 100,8 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Volle Reisetage (24 Std.). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3 Tage auf 4 Tage. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Verpflegungsmehraufwand-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Nur Inlandspauschalen; für Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze des Bundesfinanzministeriums. Keine Übernachtungs- und Fahrtkosten und keine Dreimonatsfrist bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.