Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Fondswert am 1. Januar | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Fondswert am 31. Dezember | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Ausschuettungen im Jahr | Zahlenwert in € | 0 bis 100000000 € · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Basiszins des Jahres (BMF) | Zahlenwert in % | 0 bis 20 % | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Fondsart (Teilfreistellung) | Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung · Mischfonds – 15 % Teilfreistellung · Immobilienfonds – 60 % Teilfreistellung · Sonstiger Fonds – keine Teilfreistellung | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Noch freier Sparer-Pauschbetrag | Zahlenwert in € | 0 bis 100000 € · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Kirchensteuer | Keine · 9 % · 8 % (BW, BY) | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Vorabpauschale-Rechner
Für die Einordnung des Vorabpauschale-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Vorabpauschale-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Fondswert am 1. Januar | 10.000 € | Beim Vorabpauschale-Rechner wird „Fondswert am 1. Januar“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Fondswert am 31. Dezember | 11.000 € | Beim Vorabpauschale-Rechner wird „Fondswert am 31. Dezember“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Ausschuettungen im Jahr | 0 € | Beim Vorabpauschale-Rechner wird „Ausschuettungen im Jahr“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €. |
| Basiszins des Jahres (BMF) | 2,53 % | Beim Vorabpauschale-Rechner wird „Basiszins des Jahres (BMF)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 20 %. |
| Fondsart (Teilfreistellung) | Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung, Mischfonds – 15 % Teilfreistellung, Immobilienfonds – 60 % Teilfreistellung, Sonstiger Fonds – keine Teilfreistellung. |
| Noch freier Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € | Beim Vorabpauschale-Rechner wird „Noch freier Sparer-Pauschbetrag“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €. |
| Kirchensteuer | Keine | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 %, 8 % (BW, BY). |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 0 €. Für den Vorabpauschale-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Berechnung nach §§ 18, 20 InvStG. Beim Vorabpauschale-Rechner gilt außerdem: Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von der depotfuehrenden Stelle einbehalten.
- Basisertrag (Wert x Basiszins x 0,7): 177,10 €
- Wertsteigerung des Jahres: 1.000 €
- Vorabpauschale vor Teilfreistellung: 177,10 €
- Nach Teilfreistellung (30 %): 123,97 €
- Verrechneter Sparer-Pauschbetrag: 123,97 €
Vorabpauschale-Rechner: Wie stark wirkt „Fondswert am 1. Januar“?
Beim Vergleich zum Vorabpauschale-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Fondswert am 1. Januar wird angepasst. Am Vorabpauschale-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Fondswert am 1. Januar | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 10.000 € | 0 € |
| Vergleichswert | 12.000 € | 0 € |
Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.
Wie belastbar ist das Ergebnis des Vorabpauschale-Rechner?
Der Vorabpauschale-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Vorabpauschale-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Vorabpauschale-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Vorabpauschale-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
- Beim Vorabpauschale-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
Der erste Kurztest für Vorabpauschale-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Vorabpauschale-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Vorabpauschale-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Vorabpauschale-Rechner
Die Referenztabelle des Vorabpauschale-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Vorabpauschale-Rechner |
|---|---|---|---|
| Fondswert am 1. Januar | 10.000 € | 0 € bis 100.000.000 € | Fondswert am 1. Januar wird beim Vorabpauschale-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Fondswert am 31. Dezember | 11.000 € | 0 € bis 100.000.000 € | Fondswert am 31. Dezember wird beim Vorabpauschale-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Ausschuettungen im Jahr | 0 € | 0 € bis 100.000.000 € | Ausschuettungen im Jahr wird beim Vorabpauschale-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Basiszins des Jahres (BMF) | 2,53 % | 0 % bis 20 % | Basiszins des Jahres (BMF) wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
| Fondsart (Teilfreistellung) | Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung | Aktienfonds – 30 % Teilfreistellung · Mischfonds – 15 % Teilfreistellung · Immobilienfonds – 60 % Teilfreistellung · Sonstiger Fonds – keine Teilfreistellung | Fondsart (Teilfreistellung) wählt beim Vorabpauschale-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Noch freier Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € | 0 € bis 100.000 € | Noch freier Sparer-Pauschbetrag setzt beim Vorabpauschale-Rechner die finanzielle Bezugsgröße. |
| Kirchensteuer | Keine | Keine · 9 % · 8 % (BW, BY) | Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den Vorabpauschale-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Vorabpauschale-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Vorabpauschale-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 0 € |
| Niedrigerer Vergleich | Fondswert am 1. Januar: 7.500 € | 0 € |
| Höherer Vergleich | Fondswert am 1. Januar: 12.500 € | 0 € |
Der Basislauf des Vorabpauschale-Rechner ergibt 0 €. Berechnung nach §§ 18, 20 InvStG. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird von der depotfuehrenden Stelle einbehalten. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Fondswert am 1. Januar“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Vorabpauschale-Rechner
Der Vorabpauschale-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Die echte Berechnung nutzt den jährlich vom BMF festgesetzten Basiszins, begrenzt die Pauschale auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und berücksichtigt die Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Bei Verlustjahren fällt gar keine Vorabpauschale an. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung Ihrer Bank
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Vorabpauschale-Rechner ist.
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
- Bundesfinanzministerium – SteuernSteuerliche Einordnung
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Vorabpauschale-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Vorabpauschale-Rechner?
Bereiten Sie Fondswert am 1. Januar, Fondswert am 31. Dezember, Ausschuettungen im Jahr, Basiszins des Jahres (BMF), Fondsart (Teilfreistellung), Noch freier Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Vorabpauschale-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 0 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Fondswert am 1. Januar. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 10.000 € auf 12.000 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Vorabpauschale-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. <strong>Stark vereinfachtes Modell.</strong> Die echte Berechnung nutzt den jährlich vom BMF festgesetzten Basiszins, begrenzt die Pauschale auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und berücksichtigt die Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Bei Verlustjahren fällt gar keine Vorabpauschale an. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung Ihrer Bank Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.