Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr | Zahlenwert in € | 0 bis 10000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr | Zahlenwert in € | 0 bis 10000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Aktuelles Ausbildungsjahr | 1. Jahr · 2. Jahr – mindestens +18 % · 3. Jahr – mindestens +35 % · 4. Jahr – mindestens +40 % | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Tarifgebundener Betrieb | Nein – Mindestvergueetung gilt · Ja – Tarifvertrag geht vor | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
| Kirchensteuer | Keine · 9 % · 8 % | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Bundesarbeitsministerium – Arbeit und Arbeitsrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Vollständiges Rechenbeispiel für Ausbildungsvergütung-Rechner
Die Logik des Ausbildungsvergütung-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Ausbildungsvergütung-Rechner oben 900 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr | 682 € | Beim Ausbildungsvergütung-Rechner wird „Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €. |
| Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr | 900 € | Beim Ausbildungsvergütung-Rechner wird „Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 10000 €. |
| Aktuelles Ausbildungsjahr | 1. Jahr | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: 1. Jahr, 2. Jahr – mindestens +18 %, 3. Jahr – mindestens +35 %, 4. Jahr – mindestens +40 %. |
| Tarifgebundener Betrieb | Nein – Mindestvergueetung gilt | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Nein – Mindestvergueetung gilt, Ja – Tarifvertrag geht vor. |
| Kirchensteuer | Keine | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Keine, 9 %, 8 %. |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 900 €. Für den Ausbildungsvergütung-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Die Mindestvergueetung nach § 17 BBiG wird jaehrlich fuer neu beginnende Ausbildungsverhaeltnisse festgesetzt und steht deshalb als Eingabe – massgeblich ist das Jahr des Ausbildungsbeginns, nicht das laufende Jahr. Beim Ausbildungsvergütung-Rechner gilt außerdem: In tarifgebundenen Betrieben geht der Tarifvertrag vor und darf die Mindestvergueetung auch unterschreiten. Beim Ausbildungsvergütung-Rechner gilt außerdem: Auszubildende zahlen dieselben Sozialabgaben wie andere Beschaeftigte; Lohnsteuer faellt erst oberhalb des Grundfreibetrags an.
- Gesetzliche Mindestvergueetung: 682 €
- Gesetzliche Steigerung: 0 % gegenueber dem ersten Jahr
- Bewertung: ueber der Mindestvergueetung
- Sozialabgaben: 195,75 €
- Lohnsteuer: 0 €
Was passiert, wenn sich „Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr“ ändert?
Beim Vergleich zum Ausbildungsvergütung-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr wird angepasst. Am Ausbildungsvergütung-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 682 € | 900 € |
| Vergleichswert | 818 € | 900 € |
Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.
Bevor Sie mit dem Ergebnis des Ausbildungsvergütung-Rechner weiterarbeiten
Der Ausbildungsvergütung-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Ausbildungsvergütung-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
- Beim Ausbildungsvergütung-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
- Beim Ausbildungsvergütung-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.
- Beim Ausbildungsvergütung-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
Der erste Kurztest für Ausbildungsvergütung-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Ausbildungsvergütung-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Ausbildungsvergütung-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Ausbildungsvergütung-Rechner
Die Referenztabelle des Ausbildungsvergütung-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Ausbildungsvergütung-Rechner |
|---|---|---|---|
| Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr | 682 € | 0 € bis 10.000 € | Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr wird beim Ausbildungsvergütung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr | 900 € | 0 € bis 10.000 € | Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr wird beim Ausbildungsvergütung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Aktuelles Ausbildungsjahr | 1. Jahr | 1. Jahr · 2. Jahr – mindestens +18 % · 3. Jahr – mindestens +35 % · 4. Jahr – mindestens +40 % | Aktuelles Ausbildungsjahr wählt beim Ausbildungsvergütung-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Tarifgebundener Betrieb | Nein – Mindestvergueetung gilt | Nein – Mindestvergueetung gilt · Ja – Tarifvertrag geht vor | Tarifgebundener Betrieb wählt beim Ausbildungsvergütung-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
| Kirchensteuer | Keine | Keine · 9 % · 8 % | Kirchensteuer wirkt als Anteil oder Rechensatz auf die dazugehörige Bezugsgröße. |
Für den Ausbildungsvergütung-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.
Prüfbare Szenarien zum Ausbildungsvergütung-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Ausbildungsvergütung-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 900 € |
| Niedrigerer Vergleich | Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr: 512 € | 900 € |
| Höherer Vergleich | Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr: 853 € | 900 € |
Der Basislauf des Ausbildungsvergütung-Rechner ergibt 900 €. Die Mindestvergueetung nach § 17 BBiG wird jaehrlich fuer neu beginnende Ausbildungsverhaeltnisse festgesetzt und steht deshalb als Eingabe – massgeblich ist das Jahr des Ausbildungsbeginns, nicht das laufende Jahr. In tarifgebundenen Betrieben geht der Tarifvertrag vor und darf die Mindestvergueetung auch unterschreiten. Auszubildende zahlen dieselben Sozialabgaben wie andere Beschaeftigte; Lohnsteuer faellt erst oberhalb des Grundfreibetrags an. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Ausbildungsvergütung-Rechner
Der Ausbildungsvergütung-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Tarifbindung, Zuschläge, individuelle Vertragsklauseln und die vollständige Lohnabrechnung werden nicht automatisch ergänzt.
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Ausbildungsvergütung-Rechner ist.
- Bundesarbeitsministerium – Arbeit und ArbeitsrechtArbeitsrecht einordnen
- Statistisches Bundesamt – Verdienste nach BranchenVerdienste einordnen
- Bundesagentur für Arbeit – LeistungenLeistungen einordnen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Ausbildungsvergütung-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Rechenhilfe auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind je nach Thema Vertrag, Bescheid, Satzung oder fachliche Prüfung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Warum muss ich Preis oder Satz selbst eintragen?
Viele Werte unterscheiden sich nach Kommune, Anbieter, Vertrag und Zeitpunkt. Eine sichtbare aktuelle Eingabe ist genauer als ein verborgener bundesweiter Pauschalwert.
Wie vergleiche ich zwei Varianten?
Berechnen Sie zuerst das Ausgangsszenario, ändern Sie anschließend genau eine Annahme und berechnen Sie erneut. So bleibt die Ursache der Abweichung erkennbar.
Welche Angaben brauche ich für Ausbildungsvergütung-Rechner?
Bereiten Sie Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr, Tatsaechliche Vergueetung im ersten Jahr, Aktuelles Ausbildungsjahr, Tarifgebundener Betrieb und Kirchensteuer vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Ausbildungsvergütung-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 900 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Mindestvergueetung im ersten Lehrjahr. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 682 € auf 818 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Ausbildungsvergütung-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Tarifbindung, Zuschläge, individuelle Vertragsklauseln und die vollständige Lohnabrechnung werden nicht automatisch ergänzt. Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.