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Mietkaution Rechner

Berechnen Sie die maximal zulässige Mietkaution und Ihre Ratenzahlung nach § 551 BGB.

€/Monat

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Nettokaltmiete

Ergebnis

Zulässige Kautionshöhe und mögliche Ratenzahlung

Berechnungsgrundlage

Höchstens drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB

Nicht enthalten

Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Kaution ist vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und verzinslich anzulegen; keine Aussage über Abzüge bei Auszug oder die Abrechnungsfrist

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Nettokaltmiete850 €/Monat

2. Zwischenschritte

1Monatsrate (1 von 3)850
Ergebnis dieses Beispiels2550 €

3 Nettokaltmieten – mehr darf der Vermieter nicht verlangen (§ 551 BGB). Sie dürfen in 3 Monatsraten à 850 € zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
NettokaltmieteZahlenwert in €/Monat50 bis 10000 €/MonatFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: BBSR – Bauen, Wohnen und Immobilien. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Die Regeln des § 551 BGB

  • Maximal 3 Nettokaltmieten – Nebenkosten zählen nicht mit. Höhere Vereinbarungen sind insoweit unwirksam.
  • Ratenzahlung ist Ihr Recht: 3 gleiche Monatsraten, die erste zu Mietbeginn – der Vermieter kann das nicht ausschließen.
  • Getrennte, verzinsliche Anlage: Der Vermieter muss die Kaution insolvenzsicher getrennt vom eigenen Vermögen anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Rückzahlung: Wie lange darf der Vermieter warten?

Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist – die Rechtsprechung gesteht ihm in der Regel 3 bis 6 Monate zu. Einbehalten darf er nur für konkrete Forderungen: offene Miete, Schäden über normale Abnutzung hinaus, ausstehende Nebenkostenabrechnung (dafür ein angemessener Teilbetrag bis zur Abrechnung). Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Einbehalt. Wichtig: Kaution niemals „abwohnen“ – die letzten Mieten mit der Kaution zu verrechnen ist unzulässig und riskiert Schufa-relevante Forderungen.

Alternativen zur Barkaution

VarianteKostenBewertung
Barkaution / Kautionskonto0 € (Zinsen für Sie)Standard, am günstigsten
Mietkautionsbürgschaft/-versicherung~4–5 %/Jahr der Kautionssummeschont Liquidität, aber Dauerkosten ohne Rückzahlung – bei 2.550 € Kaution ~120 €/Jahr, nach 5 Jahren teurer als jede Barkaution
Verpfändetes Sparbuch0 €gute Alternative – Geld bleibt Ihres

Kautionsformen im Vergleich

FormKostenBewertung
Barkaution aufs Kautionskonto0 € (Zinsen gehören Ihnen)Standard, sauber
Mietkautionssparbuch (verpfändet)0 €gut – Konto läuft auf Ihren Namen
Kautionsbürgschaft/-versicherung4–5 %/Jahr (bei 2.400 €: ~100–120 €/Jahr!)teuer – Geld ist nur „gemietet“, Bürge fordert bei Inanspruchnahme von Ihnen zurück
Eltern-/Bankbürgschaft0–1 %gute Alternative, wenn akzeptiert

Die „bequeme“ Kautionsversicherung kostet über 5 Jahre ~500–600 € – ohne dass je etwas zurückkommt. Wenn irgend möglich: Barkaution in 3 Raten (gesetzliches Recht) und das Geld nach dem Auszug samt Zinsen zurückholen.

Übergabeprotokoll: Ihre Kautions-Versicherung

Ob Sie die Kaution vollständig zurückbekommen, entscheidet sich beim Ein- und Auszug: Ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos (Datum im Bild), Zählerständen und Mängelliste – von beiden Seiten unterschrieben – macht spätere Behauptungen angreifbar. Wichtig: Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen verjähren 6 Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB) – wer nach 8 Monaten noch „Schäden entdeckt“, ist zu spät. Und: Die Kaution in den letzten Monaten „abzuwohnen“ (Miete einbehalten) ist unzulässig und riskiert Kündigung plus Schufa-relevante Klage.

Vollständiges Rechenbeispiel für Mietkaution-Rechner

Für die Einordnung des Mietkaution-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Mietkaution-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Nettokaltmiete850 €/MonatBeim Mietkaution-Rechner wird „Nettokaltmiete“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 50 bis 10000 €/Monat.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 2.550 €. Für den Mietkaution-Rechner gilt in diesem Musterlauf: 3 Nettokaltmieten – mehr darf der Vermieter nicht verlangen (§ 551 BGB). Beim Mietkaution-Rechner gilt außerdem: Sie dürfen in 3 Monatsraten à 850 € zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig.

  • Monatsrate (1 von 3): 850

Mietkaution-Rechner: Wie stark wirkt „Nettokaltmiete“?

Beim Vergleich zum Mietkaution-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Nettokaltmiete wird angepasst. Am Mietkaution-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufNettokaltmieteAusgabe
Ausgangswert850 €/Monat2.550 €
Vergleichswert1.020 €/Monat3.060 €

Beim Mietkaution-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Mietkaution-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Mietkaution-Rechner: Plausibilität in vier Schritten

Der Mietkaution-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Mietkaution-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Mietkaution-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Mietkaution-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
  • Beim Mietkaution-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.

Der erste Kurztest für Mietkaution-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Mietkaution-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Mietkaution-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Mietkaution-Rechner

Die Referenztabelle des Mietkaution-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Mietkaution-Rechner
Nettokaltmiete850 €/Monat50 €/Monat bis 10.000 €/MonatNettokaltmiete wird beim Mietkaution-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.

Für den Mietkaution-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Mietkaution-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Mietkaution-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen2.550 €
Niedrigerer VergleichNettokaltmiete: 637,5 €/Monat1.912,5 €
Höherer VergleichNettokaltmiete: 1.062,5 €/Monat3.187,5 €

Der Basislauf des Mietkaution-Rechner ergibt 2.550 €. 3 Nettokaltmieten – mehr darf der Vermieter nicht verlangen (§ 551 BGB). Sie dürfen in 3 Monatsraten à 850 € zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Nettokaltmiete“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Mietkaution-Rechner

Der Mietkaution-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Kaution ist vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und verzinslich anzulegen; keine Aussage über Abzüge bei Auszug oder die Abrechnungsfrist

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Mietkaution-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Mietkaution-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

3 Nettokaltmieten – ohne Nebenkosten gerechnet (§ 551 BGB).

Darf ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja, in 3 Monatsraten – dieses Recht kann der Mietvertrag nicht ausschließen.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach einer Prüffrist von üblicherweise 3–6 Monaten nach Auszug – plus Zinsen.

Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?

Nein – „Abwohnen“ ist unzulässig; die Kaution sichert den Vermieter bis zum Ende.

Ist eine Kautionsversicherung sinnvoll?

Nur als Notlösung – 4–5 % Jahresgebühr ohne Sparwert; die Bürgschaft schützt den Vermieter, nicht Sie.

Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?

Nein – die Form der Sicherheit ist Vereinbarungssache; auf Barkaution besteht kein Gegenanspruch.

Wann verjähren Ansprüche gegen die Kaution?

Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach Wohnungsrückgabe (§ 548 BGB) – die Abrechnungsfrist der Kaution selbst liegt bei 3–6 Monaten.

Darf ich die Kaution abwohnen?

Nein – die letzten Mieten mit der Kaution zu verrechnen ist vertragswidrig und kann Kündigung und Klage nach sich ziehen.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Zustand aller Räume mit Fotos, Zählerstände, Schlüsselanzahl, bekannte Mängel – beidseitig unterschrieben in zweifacher Ausfertigung.

Welche Angaben brauche ich für Mietkaution-Rechner?

Bereiten Sie Nettokaltmiete vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Mietkaution-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 2.550 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Nettokaltmiete. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 850 €/Monat auf 1.020 €/Monat. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Mietkaution-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Kaution ist vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und verzinslich anzulegen; keine Aussage über Abzüge bei Auszug oder die Abrechnungsfrist Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.