Eingaben, Einheiten und Datenbasis
Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.
| Eingabe | Format | Bereich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Letztes monatliches Bruttoentgelt | Zahlenwert in € | 0 bis 100000 € | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Letztes monatliches Nettoentgelt | Zahlenwert in € | 0 bis 100000 € · optional | Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein. |
| Familiäre Situation | Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %) · Ohne Kind (68 %) | Auswahlliste | Legt die passende Rechenvariante fest. |
Weiterführende Grundlage: Deutsche Bundesbank – Zinsen und Statistiken. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.
Was Übergangsgeld ist und wer es zahlt
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung während einer Rehabilitation. Es sichert den Lebensunterhalt, wenn wegen einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Weiterbildung) kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Geregelt ist es in den §§ 65 bis 72 SGB IX – das ist die seit dem 1. Januar 2018 geltende Nummerierung nach dem Bundesteilhabegesetz; ältere Quellen nennen noch §§ 45 ff. SGB IX.
Zahlstelle ist der jeweilige Rehabilitationsträger: meist die Deutsche Rentenversicherung (ergänzend § 20 SGB VI), daneben die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Krankenkasse. Während einer medizinischen Reha der Krankenkasse gibt es statt Übergangsgeld in der Regel Krankengeld.
68 % oder 75 % – wovon hängt das ab?
Nach § 66 Abs. 1 SGB IX beträgt das Übergangsgeld 75 % der Berechnungsgrundlage, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie haben mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG,
- Sie haben ein Stiefkind in Ihren Haushalt aufgenommen,
- Ihr Ehegatte oder Lebenspartner kann keine Erwerbstätigkeit ausüben, weil er Sie pflegt, und hat selbst keinen Anspruch auf Übergangsgeld.
Trifft nichts davon zu, sind es 68 % der Berechnungsgrundlage. Der Unterschied ist spürbar: Bei 2.000 € Berechnungsgrundlage im Monat sind es 1.500 € statt 1.360 €.
So entsteht die Berechnungsgrundlage
Die Berechnung läuft in drei Schritten und immer kalendertäglich, also mit 30 Tagen je Monat:
- Regelentgelt (§ 67 SGB IX): das im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt, umgerechnet auf einen Kalendertag. Bei Monatsgehältern ist das der 30. Teil des Monatsbruttos. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze des Trägers – in der Rentenversicherung 8.450 € im Monat (2026).
- Berechnungsgrundlage (§ 66 Abs. 1 SGB IX): 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Weil 80 % vom Brutto bei mittleren Einkommen oft über dem Netto liegen, greift diese Netto-Obergrenze in der Praxis häufig.
- Übergangsgeld: 75 % oder 68 % dieser Berechnungsgrundlage.
Deshalb fragt der Rechner beide Werte ab. Ohne Nettoangabe kann die gesetzliche Obergrenze nicht geprüft werden und das Ergebnis fällt tendenziell zu hoch aus.
Dauer, Anpassung und Anrechnung
Übergangsgeld wird für die Dauer der Leistung gezahlt, bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben also auch über Monate oder Jahre einer Umschulung. Liegt die Bemessungsgrundlage länger zurück, wird sie nach § 70 SGB IX jährlich angepasst. § 69 SGB IX sichert außerdem die Kontinuität der Bemessungsgrundlage, wenn mehrere Leistungen aufeinanderfolgen. Nach § 71 SGB IX kann die Zahlung in bestimmten Fällen über das Ende der Maßnahme hinaus weiterlaufen.
Nach § 72 SGB IX wird Einkommen angerechnet, das während des Bezugs erzielt wird – etwa Arbeitsentgelt aus einer Nebentätigkeit oder bestimmte Sozialleistungen. Das Übergangsgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Vollständiges Rechenbeispiel für Übergangsgeld-Rechner
Die Logik des Übergangsgeld-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Übergangsgeld-Rechner oben 1.725 € und können weitere Läufe daran messen.
| Eingabe | Beispielwert | Rolle in der Berechnung |
|---|---|---|
| Letztes monatliches Bruttoentgelt | 3.500 € | Beim Übergangsgeld-Rechner wird „Letztes monatliches Bruttoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €. |
| Letztes monatliches Nettoentgelt | 2.300 € | Beim Übergangsgeld-Rechner wird „Letztes monatliches Nettoentgelt“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000 €. |
| Familiäre Situation | Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %) | Damit wird die passende Rechenvariante gewählt: Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %), Ohne Kind (68 %). |
Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 1.725 €. Für den Übergangsgeld-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Es gelten 75 % der Berechnungsgrundlage – weil mindestens ein Kind vorhanden ist oder der Ehe- bzw. Beim Übergangsgeld-Rechner gilt außerdem: Lebenspartner wegen Pflege nicht erwerbstätig sein kann. Beim Übergangsgeld-Rechner gilt außerdem: Das ergibt 57,50 € kalendertäglich, also rund 1.725,00 € für einen Monat mit 30 Tagen (etwa 49,3 % Ihres Bruttoentgelts). Beim Übergangsgeld-Rechner gilt außerdem: Als Berechnungsgrundlage wurde Ihr Nettoentgelt angesetzt, weil es niedriger ist als 80 % des Regelentgelts.
- Angewendeter Satz: 75 %
- Grund für den Satz: Kind bzw. Pflege des Partners
- Regelentgelt kalendertäglich: 116,67 €
- 80 % des Regelentgelts: 93,33 €
- Berechnungsgrundlage kalendertäglich: 76,67 € (Nettobegrenzung)
Einfluss von „Letztes monatliches Bruttoentgelt“ im Übergangsgeld-Rechner
Beim Vergleich zum Übergangsgeld-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Letztes monatliches Bruttoentgelt wird angepasst. Am Übergangsgeld-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.
| Rechenlauf | Letztes monatliches Bruttoentgelt | Ausgabe |
|---|---|---|
| Ausgangswert | 3.500 € | 1.725 € |
| Vergleichswert | 4.200 € | 1.725 € |
Die gerundete Hauptausgabe bleibt in diesem Vergleich gleich. Das kann an Rundung, Mindestwerten oder einer stufenweisen Regel liegen; prüfen Sie deshalb auch die Detailwerte im Ergebnisfeld.
Ergebnis des Übergangsgeld-Rechner prüfen: vier Kontrollen
Der Übergangsgeld-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:
- Beim Übergangsgeld-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
- Beim Übergangsgeld-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
- Beim Übergangsgeld-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
- Beim Übergangsgeld-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.
Der erste Kurztest für Übergangsgeld-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Übergangsgeld-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Übergangsgeld-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.
Referenzdaten für den Übergangsgeld-Rechner
Die Referenztabelle des Übergangsgeld-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.
| Eingabe | Beispielwert | Zulässige Werte | Wirkung im Übergangsgeld-Rechner |
|---|---|---|---|
| Letztes monatliches Bruttoentgelt | 3.500 € | 0 € bis 100.000 € | Letztes monatliches Bruttoentgelt wird beim Übergangsgeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Letztes monatliches Nettoentgelt | 2.300 € | 0 € bis 100.000 € | Letztes monatliches Nettoentgelt wird beim Übergangsgeld-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet. |
| Familiäre Situation | Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %) | Mit Kind bzw. pflegebedürftigem Angehörigen (75 %) · Ohne Kind (68 %) | Familiäre Situation wählt beim Übergangsgeld-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten. |
Für den Übergangsgeld-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.
Prüfbare Szenarien zum Übergangsgeld-Rechner
Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Übergangsgeld-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.
| Szenario | Veränderte Angabe | Berechnete Ausgabe |
|---|---|---|
| Voreinstellung | Formularwerte wie beim ersten Öffnen | 1.725 € |
| Niedrigerer Vergleich | Letztes monatliches Bruttoentgelt: 2.625 € | 1.575 € |
| Höherer Vergleich | Letztes monatliches Bruttoentgelt: 4.375 € | 1.725 € |
Der Basislauf des Übergangsgeld-Rechner ergibt 1.725 €. Es gelten 75 % der Berechnungsgrundlage – weil mindestens ein Kind vorhanden ist oder der Ehe- bzw. Lebenspartner wegen Pflege nicht erwerbstätig sein kann. Das ergibt 57,50 € kalendertäglich, also rund 1.725,00 € für einen Monat mit 30 Tagen (etwa 49,3 % Ihres Bruttoentgelts). Als Berechnungsgrundlage wurde Ihr Nettoentgelt angesetzt, weil es niedriger ist als 80 % des Regelentgelts. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Letztes monatliches Bruttoentgelt“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.
Grenzen, Quellen und Datenstand beim Übergangsgeld-Rechner
Der Übergangsgeld-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Vereinfachung: Das Regelentgelt wird als 30. Teil des Monatsbruttos angesetzt (Monatslöhner). Für Stundenlöhner gilt die abweichende Stundenformel des § 67 Abs. 1 SGB IX. Der Nettobetrag wird nicht simuliert, sondern aus Ihrer Eingabe übernommen – ohne Nettoangabe entfällt die gesetzliche Obergrenze und das Ergebnis fällt zu hoch aus. Nicht abgebildet: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und der Hinzurechnungsbetrag nach § 67 Abs. 1 Satz 6, Berechnungsgrundlagen in Sonderfällen (§ 68), Anpassung nach § 70, Einkommensanrechnung nach § 72, Übergangsgeld für Selbstständige sowie abweichende Sätze und Bemessungsgrenzen anderer Träger (Unfallversicherung, Soziale Entschädigung nach SGB XIV).
Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Übergangsgeld-Rechner ist.
- Deutsche Bundesbank – Zinsen und StatistikenFinanzielle Einordnung
- BaFin – VerbraucherinformationenVerträge und Risiken einordnen
- Gesetze im Internet – geltendes BundesrechtRechtsstand prüfen
Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Übergangsgeld-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.
Unverbindliche Orientierungsrechnung nach §§ 65–72 SGB IX. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Rehabilitationsträgers.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent vom Gehalt bekomme ich als Übergangsgeld?
68 % oder 75 % der Berechnungsgrundlage – nicht des Bruttogehalts. Weil die Berechnungsgrundlage höchstens dem Nettoentgelt entspricht, liegt das Übergangsgeld in der Praxis meist bei rund 45 bis 55 % des Bruttolohns beziehungsweise etwa 68 bis 75 % des früheren Nettos.
Wann gelten 75 Prozent?
Wenn Sie mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG haben, ein Stiefkind in den Haushalt aufgenommen haben oder Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner wegen Ihrer Pflege nicht erwerbstätig sein kann und selbst kein Übergangsgeld erhält (§ 66 Abs. 1 SGB IX). Sonst sind es 68 %.
Wird Übergangsgeld monatlich oder täglich berechnet?
Es wird kalendertäglich ermittelt und für die tatsächlichen Kalendertage gezahlt. Ein Monat wird pauschal mit 30 Tagen gerechnet. In einem Monat mit 31 Tagen fällt die Auszahlung entsprechend etwas höher aus.
Ist Übergangsgeld steuer- und beitragspflichtig?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleiben Sie während des Bezugs abgesichert; die Beiträge trägt im Regelfall der Rehabilitationsträger allein.
Was ist der Unterschied zu Krankengeld?
Krankengeld zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld zahlt der Reha-Träger während einer Leistung zur Teilhabe. Beide werden ähnlich berechnet, das Übergangsgeld der Rentenversicherung kann mit 75 % aber über dem Krankengeld liegen. Beide Leistungen gibt es nicht gleichzeitig.
Welche Angaben brauche ich für Übergangsgeld-Rechner?
Bereiten Sie Letztes monatliches Bruttoentgelt, Letztes monatliches Nettoentgelt und Familiäre Situation vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.
Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Übergangsgeld-Rechner?
Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 1.725 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.
Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?
Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Letztes monatliches Bruttoentgelt. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 3.500 € auf 4.200 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.
Welche Grenzen hat der Übergangsgeld-Rechner?
Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Vereinfachung: Das Regelentgelt wird als 30. Teil des Monatsbruttos angesetzt (Monatslöhner). Für Stundenlöhner gilt die abweichende Stundenformel des § 67 Abs. 1 SGB IX. Der Nettobetrag wird nicht simuliert, sondern aus Ihrer Eingabe übernommen – ohne Nettoangabe entfällt die gesetzliche Obergrenze und das Ergebnis fällt zu hoch aus. Nicht abgebildet: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und der Hinzurechnungsbetrag nach § 67 Abs. 1 Satz 6, Berechnungsgrundlagen in Sonderfällen (§ 68), Anpassung nach § 70, Einkommensanrechnung nach § 72, Übergangsgeld für Selbstständige sowie abweichende Sätze und Bemessungsgrenzen anderer Träger (Unfallversicherung, Soziale Entschädigung nach SGB XIV). Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.